Opel mit "lebenslanger" Garantie???
Hallo,
habe dieser Tage im Fernsehen einen Bericht gehört, in dem der Opel-Chef eine "lebenslange" Garantie (bis 160.000 km) für alle Opel-Fahrzeuge mit Neuzulassung zugesagt hat!
Ich bekomme meinen Meriva in 2-3 Wochen.
Weiß hier jemand, ab wann das Gültigkeit hat?
Würde mich natürlich brennend interessieren!
Danke im voraus für Meldungen.
Gruß
Carreraristii
Beste Antwort im Thema
Für alle hier die Klarstellung:
Die Lebenslange Garantie musste MIT dem Auto UND dem Kaufvertrag abgeschlossen werden. Da geht nichts automatisch und auch nichts nachträglich nach 2 Jahren Werksgarantie (die LLG kann auch deshalb JETZT nicht mehr nachträglich abgeschlossen werden, da es diese auch JETZT gar nicht mehr bei CarGarantie gibt !!!).
Es gab auch in der Zeit der LLG deutsche Händler, die Fahrzeuge OHNE LLG angeboten haben (auch Carneoo usw.) um supergünstige Preise anzubieten, weil diese Garantie zahlt beim Verkauf des Autos der Händler (lag bei ca. 200,- Euro). Das war auch der Grund, warum diesen eingestellt wurde, da Opel diesen Betrag auf über 250,- anheben wollte und die Händler dies nicht zahlen wollten !).
Nach der Lieferung erhielt man von Opel DIREKT eine Bestätigung über den Abschluß der Versicherung über CarGarantie. Hat man die jetzt nicht, ist auch nichts nachträglich zu machen. Nur für die, die sich die Zeit und Mühe ersparen wollen und meinen, mit viel Reden oder sonstigen Bekundungen meinen, diese jetzt nachträglich erhalten zu können.
Zitat:
Original geschrieben von magicolee
Hallo,ok, da haben wir wohl das gleiche Problem.
Hatle mich mal auf dem, laufenden,was daraus wird.
Ich habe auch über einen Vermitller mit Sitz in Deutschland und deutschem Kaufvertrag ohne Tageszulassung oder Sonstiges gekauft. Ich bin Ersthalter.
Natürlich hat der Verkäufer keine Anmeldung bei Car Garantie vorgenommen. Waum auch. Schließlich gibt es zunächst eine 2 jährige normale Werksgarantie und da muss auch nicht irgendeine Anmeldung erfolgen. Den Verkäufer kann ma hier meines Erachtens keinerlei Verantwortung zuschieben, schließlich kann der nicht bei x-Automarken wissen, wie da die einzelnen Regularien sind.
Ich bleib dabei. Diese LLG greift immer, wenn das Auto zw. 08/2010 bis 10/2011 als Ersthalter zugelassen und die dazugehörigen Wartungen bei Opel durchgeführt wurden.
Mein Opel wurde zwar über Italien nach Deutschland weitergeleitet, aber in Deutschland erstmalig auf mich zugelassen. Habe alle Original-Unterlagen und ein LLG Garantie-Ausschluss ist auch nicht vermerkt.
Also unsere Verhältnisse sind ähnlich.
Werde ggf. auch nach Opee schreiben, in der Hoffnung da eine klare Aussage zu bekommen.
Denke zwar, dass mein FOH die nötigen Garantie-Unterlagen noch besorgt, aber für den Fall, dass er doch quer schießt, muss ich mich gut informieren.Original geschrieben von Marco X
Die Sache ist schon für uns ziemlich ärgerlich weil es auch ein Kaufgrund war und die Garantie auch einen hohen Wert hat. (das Auto wird nach 8 Jahren noch sehr wenig km haben- lohnt sich also)
Außerdem handelt es sich um ein Deutsches Neufahrzeug und der Händler ist gut 600 km von uns enfernt in Schelswig- Holstein.
Warum sollte beim Kauf über den Vermittler es da Problme geben dachten wir, da ja nur der Bestellzeitraum eine Rolle gespielt hat. Vor 2 Jahren war es schon ein relativ hoher Rabatt aber mittlerweile schon fast normal Niveau.
Nachdem wir keine Unterlagen über die LLG erhalten hatten, wie so einige andere bei MT auch nicht, riefen wir an und wurden schnell abgefertigt.
Ich hatte auch schon eine Email ab Opel geschrieben bekam aber keine Antwort, dass kann aber auch daran liegen das in den Zeitraum unser Email Adresse nicht erreichbar war. Leider...
Dann wurde die Sache halt erstmal verdrängt. Wie gesagt der Händler vor hat da auch kein großes Interesse gezeigt. "Es gebe kein Vermerk".
Wir werden nun einfach mal bei Opel anrufen zur Not muss ich unseren Rechtsanwalt hinzuziehen oder mal befragen.
[/quote
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Noch was für die Rechtsanwaltschlauberger:
Die Garantie (auch die LLG) ist Bestandteil des Kaufvertrages. Den kann man nur mit dem Händler
abschließen. Ist die LLG nicht im Kauvertrag vermerkt, ist da nichts zu machen.
Ich kann das desshalb sagen, weil ich einer der letzten war, die noch ein Auto bestellt haben, als die
LLG ausgelaufen ist (2 Tage vor Schluß war's bei mir). Es gab hier bei unserem örtlichen FOH diese Garantie nicht mehr.
Über Carneoo habe ich dann noch einen Händler gefunden, der diese AUSDRÜCKLICH noch anbot (war auf der Homepage
von Carneoo auch so gekennzeichnet und im Vermittlervertrag auch vermerkt. Händler war vanEupen).
Opel hat damit überhaupt nicht zu tun. Die stellen Autos her und geben ÜBER die Händler
eine Herstellergarantie. Vertragspartner sind aber IMMER Käufer und Händler, der auch die Vertragsbedinungen festlegt.
Die LLG ist auch eine Sache zwischen Händler und CarGarantie.
Fazit zum Schluß:
Kaufvertrag genau durchlesen. Steht da was von LLG, ist der Händler der Penner und Rechtsanwalt ist dann nötig.
Steht da nichts, würde ich die Zeit sparen und lieber das Jahr 2013 mit einem extra Glas Sekt feiern, als sich über die Vergangenheit und
die eigene Unfähigkeit eine Kaufvertrag abzuschließen zu ärgen.
Zitat:
Original geschrieben von BDLefty
Danke für die Erklärung. Finde ich sehr hilfreich. :-)
Du bist ja wirklick ein ganz Schlauer...!
Steht da nichts, würde ich die Zeit sparen und lieber das Jahr 2013 mit einem extra Glas Sekt feiern, als sich über die Vergangenheit und
die eigene Unfähigkeit eine Kaufvertrag abzuschließen zu ärgen.
Zitat:
Original geschrieben von DasIstAberLustig
Zitat:
Original geschrieben von BDLefty
Danke für die Erklärung. Finde ich sehr hilfreich. :-)
Ihr habt ja gut lachen aber wenn man schon fast arglistig getäuscht wird finde ich das nicht mehr lustig...
Ich habe mir auch schon fast gedacht das nachträglich keine LLG mit der Cargaramtie mehr abgeschlossen werden kann.
Ich würde dann höchstens eine Anschlussgarantie über 4 Jahre als Ersatz akzeptieren.
Moin,moin
Ich war heute beim FOH, wegen der LLG.
Nach vorzeigen meiner Fahrgestellnummer konnte mir der Mitarbeiter sagen, laut Computer, dass kein Eintrag für meinen Meriva über eine LLG vorhanden ist.
Also kommt für mich jetzt nur noch eine Verlängerungsgarantie in Frage und ich bin auf der sicheren Seite.
Einen Wermutstropfen hat die Sache:
Garantie und Inspektion kosten zusammen auf einen Schlag fast 1200€, aber wat mut dat mut, dafür müssen andere Träume erst einmal weichen.
Gruß
ThoBi
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So in Sachen LLG hat sich zu meinen Gunsten nichts getan. Aber so leicht lasse ich die noch nicht davon kommen.😎
Wir haben bei Opel angerufen und die Mitarbeiterin wollte sich kümmern, nach 3 Tagen konnten wir die Mitarbeiterin leider nicht erreichen da sie auf Weiterbildung war ( sehr oft angerufen dachten erst er wäre immer nur besetzt bei ihr....). Weil sie uns auch nicht erreichen konnte kam die Antwort per Post.
Der Händler sagt nun wir hätten zu besonderen Konditionen aus einem Sonderkontigent das Auto erworben und deswegen gilt die LLG nicht und wir wurden auch informiert.
Na klar, das wird einem beim Kauf aber nicht gesagt und infomiert auch wurden wir auch nicht.
Naja jetzt steht für mich Aussage gegen Aussage.
Für die Mitarbeiterin ist es also erledigt. "Frage ich mal nach und was der Händler sagt wird schon stimmen..."
Hi,
da ich gerade einen Garantiefall habe, hier mal meine Erfahrung mit der LLG.
Meriva B bestellt August 2010. Schon bei der Bestellung sagte der FOH, das es keine LLG gibt da Leasingfahrzeug über Geschäftsleasing. OK, konnte ich akzeptieren. Also 2 Jahre Garantie laut Kaufvertrag. LLG wurde aber im Kaufvertrag nicht extra ausgeschlossen. Geliefert wurde der MERIVA dann im Dezember 2012.
Im August 2011 kommt ein Schreiben von Opel: "Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Fahrzeug..." usw. usw., und in der Anlage lag die Garantieverlängerungsurkunde für das dritte Jahr, sowie die LLG ab Ende des dritten Jahres. Darauf stand ich solle die LLG-Urkunde am Ende des dritten Jahres vom FOH abstempeln lassen, dann habe ich LLG.
Jetzt, nach 2 Jahren und 1 Monat, Schaden an der Elektrik für über 1000EUR. Der FOH wollte schon einen Kulanzantrag stellen, und war sichtlich überrascht, das ich eine Grantieverlängerung + LLG hatte. Davon hatte er nichts gewusst.
Warum der FOH damals LLG ausgeschlossen hat, und Opel dann 8 Monate nach Lieferung unaufgefordert die Unterlagen doch noch geschickt hat, kann ich nicht sagen. Weder für die Garantieverlängerung für das dritte Jahr, noch für die LLG habe ich irgendwas bezahlt.
mfg
JLacky
Zitat:
Original geschrieben von JLacky
Meriva B bestellt August 2010...
... Geliefert wurde der MERIVA dann im Dezember 2012.
...Im August 2011 kommt ein Schreiben von Opel...
Ja alles sehr ominös. 😕
Zitat:
Original geschrieben von Space Fan
Ja alles sehr ominös. 😕Zitat:
Original geschrieben von JLacky
Meriva B bestellt August 2010...
... Geliefert wurde der MERIVA dann im Dezember 2012.
...Im August 2011 kommt ein Schreiben von Opel...
Sicher nur ein Schreibfehler..und er hatte kein Tippex mehr ;-)...