Opel Lebenslang Garantie ? (160.000km)

Opel Astra J

Hallo Leute habe eine Frage bezüglich der lebenslange Garantie von Opel, ich besitze ein Opel Astra J Bj. 2010. Habe den vor kurzem gekauft. Das Fahrzeug wurde immer bei Opel gewartet und die Garantie wurde immer verlängert ( eine Gebühr von ca. 11 €) als ich das Fahrzeug gekauft habe wurde mir gesagt dass ich es auf mich übertragen kann und weiterhin verlängern kann. Im Internet stehen mehrere verschiedene aussagen. Niemand kann mir die Frage beantworten ob ich als zweitbesitzer den 160.000 Garantie Weiterführung kann.

Habe gemerkt dass die Kunden Hotline von Opel überfordert mit dieder Frage ist. Servicewerkstatt ist auch nicht in der Lage diese zu beantworten. Stattdessen wurde mir einen Anschlussgarantie von 350 € pro Jahr angeboten.
Hat jemand Erfahrung als zwei Besitzer mit dem lebenslang Garantie? Würde mich bei zahlreichen Antworten freuen...

Danke im voraus

21 Antworten

Hi,

Zitat:

@cemhack schrieb am 13. Februar 2016 um 13:30:32 Uhr:


Quelle Auto Bild

Na was seriöseres als Medienberichte vom Springerverlag hast nicht 😁

Da kannst ja gleich RTL oder die anderen Privaten Fragen.

Die Garantie (in dem Fall "Lebenslange" ) ist nicht übertragbar.
Auch nicht wenn es sich um ein "Werkswagen" (1.Hand Opel) handelt, denn da wirdin der Regel keine Garantie vergeben.
Und da die "Lebenslange" nur für den 1. Besitzer gilt, hat der 2. Halter die Arschkarte wenn das Fahrzeug vorher bei Opel zugelassen war.

Zitat:

@bobbysix schrieb am 14. Februar 2016 um 00:55:39 Uhr:


Wenn Du eine private Haftpflicht, Krankenversicherung, Hausratversicherung, etc. abschließt und am nächsten Tag, egal ob unverschuldet oder nicht, dann erlöschen auch diese Versicherungen ohne die bezahlte Versicherungsleistung an andere zu übertragen. 😉

Entweder fehlt da was in der Formulierung oder es ist falsch.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 14. Februar 2016 um 13:51:58 Uhr:



Zitat:

@bobbysix schrieb am 14. Februar 2016 um 00:55:39 Uhr:


Wenn Du eine private Haftpflicht, Krankenversicherung, Hausratversicherung, etc. abschließt und am nächsten Tag oder in den nächsten Monaten stirbst, egal ob unverschuldet oder nicht, dann erlöschen auch diese Versicherungen ohne die bezahlte Versicherungsleistung an andere aus dem Grab übertragenzu können.. 😉
Entweder fehlt da was in der Formulierung oder es ist falsch.

UPS, hab's mal korrigiert... 😉

Aaah, das liest sich sinniger.

Aber, jenachdem wie/warum Du stirbst ist die private vielleicht noch in der Pflicht 😉
(und evtl. auch noch die Hausrat)

... och man(n), jetzt fällt mir noch mehr ein. Wenn ich die Löffel abgebe läuft Private/Hausrat ... weiter. Nennt sich z.B. Familienversicherung. Hmmm, dann noch einige Rentenversicherungsprodukte .. 😉

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Zitat:

@Astradruide schrieb am 14. Februar 2016 um 20:09:35 Uhr:


Aaah, das liest sich sinniger.

Aber, jenachdem wie/warum Du stirbst ist die private vielleicht noch in der Pflicht 😉
(und evtl. auch noch die Hausrat)

Es hieß ja "unverschuldet"😉

Zitat:

a bissi ot:
interessant wird es auch, wenn man eine mehrjärige anschlußgarantie erworben hat und der wagen dann kurz darauf unverschuldet zum totalschaden wird.

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Zitat:

... och man(n), jetzt fällt mir noch mehr ein. Wenn ich die Löffel abgebe läuft Private/Hausrat ... weiter. Nennt sich z.B. Familienversicherung. Hmmm, dann noch einige Rentenversicherungsprodukte .. 😉

Es ging ja auch nicht um Dich. 😉

Als Single, und das sind nicht wenige, wird i.d.R. Auch nur eine Single Versicherung abgeschlossen.

Sowie auch einige Rentenversicherungen nicht vererbbar sind. Manchmal gegen Abschlag erweiterbar.
Man könnte jetzt noch ins Detail gehen, das manche Ansprüche nur unter bestimmten Bedingungen (gemeinsame Wohnung, verheiratet, etc.) auch nur greifen. Aber insgesamt ging es um die erkaufte kfz Garantie, welche nach unverschuldetem Totalschaden erlischt und jemand dies als "interessant wird's....." bezeichnet.
Wollte damit nur zeigen, dass man(n) auch bei anderen Versicherungen nach Tod des Versicherten, der Versicherungsschutz erlischt und nicht automatisch weitergegeben werden kann. Also vorher die AGB's genau lesen...... Und, falls möglich, vorher ergänzen, sofern es machbar ist. Ansonsten halt nichts abschließen.

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