Online Petition gegen Streckensperrungen für Motorräder

Einfach nur mal zur Bekanntmachung:

https://www.openpetition.de/.../...ssen-fuer-regelkonforme-motorraeder

Beste Antwort im Thema

Wenn es um den Lärm geht funktioniert es nur wenn Autos mit einbezogen werden. Wohne selber an einer Straße
wo gerne zu schnell gefahren wird , und einige meinen mit ihren Autos ,mit Klappenanlagen, so richtig mal gas geben zu müssen. Wenn alle sich an die Regeln halten und gegenseitige Rücksichtnahme wieder an die Tagesordnung gehört gibt es auch weniger Probleme ( Gilt auch für Hersteller ).

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Wie bist du denn drauf?

Zitat:

@tomS schrieb am 25. April 2019 um 10:52:08 Uhr:



... habe ich seit langem einen Großroller der offiziell _nicht_ als Kraftrad zählt, also von Motorrad-Streckensperrungen nicht betroffen ist. Fahren lässt er sich trotzdem wie ein Kraftrad. 😉

Da irrst Du.

Ich habe die amtlichen Papiere dieses Fahrzeugs vor mir liegen. Du nicht.
Aber vielleicht verrät Dir Deine Wahrsagerin, was unter den Punkten J und 5 steht.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die meisten Streifen grundlegende Regelwerke wie StVO, STVZO usw. dabei haben.
Da kann sogar ein VoPo vor Ort nachschauen, da muß er nicht warten bis Montag ein Prof.Dr.jur. telefonisch erreichbar ist.
Siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html
9. Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, ....
-> unzutreffend, zu viele Räder
10. Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ...
-> unzutreffend, zu viel Leistung und Hubraum
11. Kleinkrafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h ...
-> unzutreffend, zu schnell

(Es steht ja auch sowieso was anderes unter J bzw. 5.
Wenn mal ein Uniformierter vor Ort weiter diskutieren möchte und meint, jegliche Fortbewegungsmittel seien Krafträder, egal ob zu Wasser, Land oder in der Luft: Kein Problem.)

Was steht denn da bei dir?

Und welcher Marke ist denn dieser Großroller, welcher Typ?

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Die Fahrzeug-Zulassungsverordung (FZV) kennt nur Krafträder und unterscheidet nicht zwischen Motorrad und Roller. Die Definition steht in § 2 Nr. 9 FZV. Es ist daher völlig abwegig zu glauben, ein Roller sei von einem Streckenverbot für Krafträder nicht betroffen.

Das weisst Du doch angeblich besser. 😉
Führerscheinklasse, Kfz-Steuer, Fahrzeugeinstufung - nichts deutet auf Kraftrad hin.
Als Kraftrad würde ich sogar deutlich (!) Kfz-Steuer sparen können.

Aber ich bin mal so gnädig und klatsche Dir einen Link hin - vorausgesetzt Du weisst mir mit schriftlichem Rechtsgutachten nach, wieso das amtlich ein Kraftrad sein soll.
Zähl mal die Räder - das schaffst Du, auch wenn es viele sind und es mühsam wird. 😉
https://www.quadro-vehicles.de/qooder/
(Das Vorgängermodell ist nicht mehr auf der Webseite.)

Krankenfahrstühle fallen nicht unter die Nr. 9.

Ich kann bis Punkt 13 zählen und bin auch nicht abergläubisch. (13 passt aber auch nicht, weil zu schnell.)
Meinst Du wirklich, ein deutscher Polizist würde vor seinem Kollegen so pauschal (ohne einen Blick ins Gesetz oder aufs Fahrzeug) alles unter Kraftrad subsummieren wie Du?

Du sprachst von einem "Großroller". Den kann ich auch nicht erkennen.

Mein Enkel hat aber auch so eineTeil.

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Das ist doch kein Roller mehr im eigentlichen Sinn. Das ist ein Mischung aus Quad und Roller wenn überhaupt.🙁

Sorry das hat ja überhaupt nix mehr mit Bike in dem Sinne zu tun.

Fährt man mit Autoführerschein Klasse B.

Warum ist das fahrzeug denn noch nicht benannt?!

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 25. April 2019 um 10:31:01 Uhr:


Wie hoch war Peanuts?

I. d. R. 20 €.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 25. April 2019 um 20:13:47 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 25. April 2019 um 10:31:01 Uhr:


Wie hoch war Peanuts?

I. d. R. 20 €.

Das schreckt schon ab wenn ich bedenke dass ich in 2 Jahren 8000€ verbraten hab fürs Biken. Ich meine.... wenn ich zu nem ungünstigen Zeitpunkt tanken gehe lass ich genau so viel liegen.

Wäre es nicht sinnvoll, E-Motorräder davon auszunehmen?

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