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Omegas B aus anderen EU Ländern zulassen

Opel Omega B
Themenstarteram 27. Februar 2011 um 17:00

Hallo,

eine grundsätzliche Frage zu Omegas B V6 aus verschiedenen EU Ländern.

Gibt es zwischen Omega B 3.0 Facelift z.B. aus Deutschland und solchen aus Holland, Luxemburg etc. technische Unterschiede? Und entsprechende Probleme, solche Omegas aus Holland in Deutschland durch TÜV zu bringen und zuzulassen?

Oder vollkommen identisch und einfach hier anzumelden.

Irgendeine Besonderheit zu beachten?

Grüße und happy weekend!

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7 Antworten

Hi,

Die Serienausstattung variiert von Deutschen zu den EU-Fahrzeugen .

Einige haben serienmäßig Dinge on Board , was bei deutschen Fahrzeugen aufpreispflichtig ist .

Im Gegensatz dazu , können Ausstattungen fehlen die bei deutschen serienmäßig ist .

@Omegafan

Abgesehen von den Einfuhrbestimmungen ist ein Fahrzeug Gutachten erforderlich was der TÜV erstellt, nichts weiter zu beachten.

habe 1994 ein Moped aus Canada mitgebracht und dies beim TÜV Rheinland begutachten lassen und bin mit den Zoll und Gutachten Unterlagen zur Zulassungsstelle.

Bei den Benelux Staaten ist ja soweit nichts zu beachten, Lichttechnisch gesehen. Wobei bei fahrzeugen aus den Staaten dies wiederrum zum Ausschlag kommt, genau wie bei den Fahrzeugen von der Insel. Aber da lääst sich ja beim omega normal nur ein hebel umlegen und die Sache iss gegessen.

Gruss Holger

hallo!  Ich möchte mir ein Kraftfahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat der EG kaufen. Was muss ich dabei zollmäßig beachten?Seit dem 01. Januar 1993 sind die zollrechtlichen Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft entfallen, weil alle im Zollgebiet der Gemeinschaft beförderten Waren als Gemeinschaftswaren gelten und keiner zollamtlichen Überwachung mehr unterliegen. Im Warenhandel innerhalb der Gemeinschaft sind daher weder Zölle zu zahlen noch sind Zollformalitäten zu erfüllen (Achtung: Ausnahmen bestehen für verbrauchsteuerpflichtige Waren). Infolgedessen können Privatpersonen aus EG-Staaten grundsätzlich Waren in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft mengen- und wertmäßig unbegrenzt erwerben und in ihr Heimatland mitnehmen, sie bleiben generell mit der Umsatzsteuer des jeweiligen Kauflandes belastet. Die Mitwirkung der Zollverwaltung ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen.

Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen, so sind z.B. Verkäufe von neuen Fahrzeugen innerhalb der EG grundsätzlich in dem Mitgliedstaat zu besteuern, in den sie bestimmungsgemäß gelangen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das neue Fahrzeug in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, z.B. ob der Verkäufer es liefert oder der Käufer es abholt. Als "neu" und damit in der Bundesrepublik Deutschland zu versteuern gilt auch ein Auto, das entweder nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

Die deutschen Kfz-Zulassungsstellen sind daher bei der Anmeldung von Fahrzeugen, die in einem anderen EG-Staat erworben wurden, gehalten, entsprechende Kontrollmitteilungen an das für den Fahrzeughalter zuständige Finanzamt zu schicken. Der Autohändler des anderen EG-Landes sollte folglich in diesen Fällen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen bzw. den Steuerbetrag zurückzahlen, wenn ihm alle Dokumente über die Zulassung und die Steuerzahlung in Deutschland vorliegen.

Bei gebrauchten Fahrzeugen ist die Umsatzsteuer des anderen EG-Landes bereits im Kaufpreis enthalten bzw. wird durch den Verkäufer getrennt ausgewiesen und erhoben. In der Bundesrepublik Deutschland muss daher keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt und/oder Ihre Kfz-Zulassungsstelle.

Da ja alles EU ist bekommst Du alles zugelassen was schon mal in der EU zugelassen war. du brauchst eine Hauptuntersuchung mit AU,eine einzelbetriebsabnahme, gehst dann zur Zulassungsstelle und die stellen Dir eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 aus (das hieß früher mal Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). Damit sollte eigentlich das Problem erschlagen sein.

Im Zweifelsfall einfach mal auf der Zulassungstelle beim zuständigen Sachbearbeiter anrufen, die beraten einen da sehr kompetent (zumindest auf meiner Zulassungsstelle). du brauchst-

EG-Typgenehmigung

Nachweis über EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung

(ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC – Certificate of Conformity)

Kaufvertrag

Personalausweis/Reisepass

Für das Fahrzeug liegt eine EG-Typgenehmigung vor,

es war länger als drei Jahre in einem EU-Land im Verkehr.

Hier brauchst Du für die Zulassung:

EG-Typgenehmigungsnachweis über EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung

(ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC – Certificate of Conformity).das wäre das wichtigste dokument,es erleichtert die einzelabnahme ungemein,bei meinem aus der schweiz statt 125 euro für eine  einzelbetriebsabnahme ca. 85 euro abnahme nach COC-dokument!!!!!!!!

Alle EU-Neuwagen und viele gebrauchtwagen aus der EU werden  mit dem COC-Dokument (EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung) geliefert. Dieses Original-Dokument (auf Wasserzeichen- Papier des Herstellers) enthält die EG Typengenehmigung sowie die vom Hersteller eingetragenen fahrzeugspezifischen Daten, die von den europäischen Zulassungsstellen in das jeweilige nationale Zulassungsdokument übernommen werden.

In Deutschland regeln die Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV die Zulassung von Kfz bei Vorlage der EG-Typengenehmigung. Die deutschen Zulassungsstellen erstellen auf Grundlage der Daten des COC die Zulassungsbescheinigung,nach vorstellung bei einer amtlich anerkannten prüfstelle(tüv,dekra),wenn kein gültiger HU-bericht mehr vorliegt.achte bitte beim kauf darauf,das du diese COC-dokument mitbekommst !!!!!!! hoffe konnte dir damit etwas helfen! mfg  p.s. achte aber bitte darauf,das du keine vorkasse leistest und auf keine betrüger hereinfällst!!!

 

 

 

 

Ich habe meinen aktuellen Facer (siehe unten) in Holland gekauft und mit normalen Überführungskennzeichen auf eigener Achse eingeführt. Zur Anmeldung benötigt man einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag), den holländischen Fahrzeugschein, deutschen TÜV und AU nach &21 (Vollabnahme), in meinen Fall eine deutsche Gasanlagenprüfung und ein neues deutsches Datenblatt zur Legitimation daß das vorgeführte Fahrzeug der deutschen Norm entspricht.

Kaufvertrag wollte die Zulassungsstelle dann garnicht sehen, der Rest war zwingend notwendig.

Mein Facer hatte zwar gerade in Holland eine Vollabnahme erhalten, diese wird aber vom deutschen TÜV nicht anerkannt.

Im Vorfeld hatte ich mich beim TÜV erkundigt ob die eingebaute Gasanlage anerkannt wird ? Diese war zwar in den holländischen Papieren eingetragen, aber es gab keine Einzelnachweise mehr. Nach telefonischer Rücksprache mit seiner Hauptverwaltung (TÜV Nord) fragte er nach der EZ des Omega. Ich sagte ihm EZ 2000, er sagte dann ok dann wird sie so übernommen.

Habe dann das Fahrzeug überführt, dem TÜV vorgeführt und die aufgelisteten Mängel abgearbeitet. Danach zur Widerholungsprüfung und ohne Mängel 2 Jahre bekommen.

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 27. Februar 2011 um 19:37:44 Uhr:

 

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt und/oder Ihre Kfz-Zulassungsstelle.

Da ja alles EU ist bekommst Du alles zugelassen was schon mal in der EU zugelassen war. du brauchst eine Hauptuntersuchung mit AU,eine einzelbetriebsabnahme, gehst dann zur Zulassungsstelle und die stellen Dir eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 aus (das hieß früher mal Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). Damit sollte eigentlich das Problem erschlagen sein.

Im Zweifelsfall einfach mal auf der Zulassungstelle beim zuständigen Sachbearbeiter anrufen, die beraten einen da sehr kompetent (zumindest auf meiner Zulassungsstelle). du brauchst-

EG-Typgenehmigung

Nachweis über EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung

(ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC – Certificate of Conformity)

Kaufvertrag

Personalausweis/Reisepass

Für das Fahrzeug liegt eine EG-Typgenehmigung vor,

es war länger als drei Jahre in einem EU-Land im Verkehr.

Hier brauchst Du für die Zulassung:

EG-Typgenehmigungsnachweis über EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung

(ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC – Certificate of Conformity).das wäre das wichtigste dokument,es erleichtert die einzelabnahme ungemein,bei meinem aus der schweiz statt 125 euro für eine  einzelbetriebsabnahme ca. 85 euro abnahme nach COC-dokument!!!!!!!!

Alle EU-Neuwagen und viele gebrauchtwagen aus der EU werden  mit dem COC-Dokument (EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung) geliefert. Dieses Original-Dokument (auf Wasserzeichen- Papier des Herstellers) enthält die EG Typengenehmigung sowie die vom Hersteller eingetragenen fahrzeugspezifischen Daten, die von den europäischen Zulassungsstellen in das jeweilige nationale Zulassungsdokument übernommen werden.

In Deutschland regeln die Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV die Zulassung von Kfz bei Vorlage der EG-Typengenehmigung. Die deutschen Zulassungsstellen erstellen auf Grundlage der Daten des COC die Zulassungsbescheinigung,nach vorstellung bei einer amtlich anerkannten prüfstelle(tüv,dekra),wenn kein gültiger HU-bericht mehr vorliegt.achte bitte beim kauf darauf,das du diese COC-dokument mitbekommst !!!!!!! hoffe konnte dir damit etwas helfen! mfg  p.s. achte aber bitte darauf,das du keine vorkasse leistest und auf keine betrüger hereinfällst!!!

Und wenn man nen K5 rüberholt? COC und EWG-Ü-bescheinigung is dasselbe?

Und wieso kriegen unsre ABE-Kasper das nicht auf die Kette, nen holländischen TÜV/APK-bericht anzuerkennen? EU is nur ne nette Idee :( Grrr

Oder nen Uralt-Opel a la Diplo? Als die neu waren, war EU-mäßig auch noch einiges anders

Haben die Holländer Saisonkennzeichen?

K5 ,sollte ein Blazer sein,denke ich .

Quelle -Wikipedia

Die Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC (Certificate of Conformity) genannt, ist ein Dokument, das die EU-Normen für Kraftfahrzeuge und die EG-Typen-Zulassung deklariert.

Es wird vom Hersteller ausgestellt und gibt technische Details und Merkmale des Kraftfahrzeugs an. Es erschien zum ersten Mal im Jahr 1993 und wurde 1996 im Rahmen der EU-Vorschriften über Sicherheit und Umweltschutz verpflichtend.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Diese Richtlinien beziehen sich derzeit nur auf Personenkraftwagen der Klasse M1 (bestimmt für den Transport von maximal 8 Personen mit Fahrer), Motorräder und Anhänger.

Die EG-Typen-Zulassung wird ab 2012 für Kraftfahrzeuge

der Klassen M1, M2, M3, N1, N2, N3, N4, O1, O2, O3 gelten.[1]

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ein Ziel der Europäischen Union ist die Warenverkehrsfreiheit (= 'Freier Warenverkehr im Europäischen Binnenmarkt'); diese ist eine der vier Grundfreiheiten innerhalb der EU. Die Gründung des „European Certificate of Conformity“ im Jahr 1996 hat Käufe, Verkäufe und Reimporte von neuen und gebrauchten Fahrzeugen innerhalb der Europäischen Union erleichtert und zu steigenden Importen und Exporten im Europäischen Binnenmarkt beigetragen.

Für die Registrierung von neuen und gebrauchten Fahrzeugen in den EU-Mitgliedsstaaten benötigt man die Übereinstimmungsbescheinigung, um die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu erleichtern.

http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse

es könnte sein,das die Prüfer blind sind und sich damit nicht auskennen oder das Fahrzeug

gehört einer anderen Fahrzeugklasse an ,wie M1 oder M1 G !

es könnte z.B. als Nutzfahrzeug zugelassen gewesen sein ,dort !

mfg

Könnte, aber wird wohl nicht

*der hat keinen Allrad

*der macht grad Pause, darf erst im März wieder op de Stroß (daher die Frage Saisonkennz.)

*bisher mußten Oldies in NL keine 40 Jahre alt sein, deswegen kommen jetzt viele Angebote

war aber n guter Tip, daß dat Dingen 3 Jahre zugelassen gewesen sein muß.

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