Omega und Anhängelasten

Opel Omega B

Hallo!

Ich überlege mir einen Anhänger zu kaufen. Nun frage ich mich was ich dabei im Bezug auf meinen Omega (Caravan Sport 2.2 16V, abnehmbare AHK) beachten muß.

Soweit ich weiß hat der Omega 1600 kg gebremste Zuglast (leider ist das ja in den neuen Fahrzeugpapieren nicht mehr zu sehen ...). Wenn ich jetzt einen 2 to. kaufe, darf ich den dann ziehen solange ich nicht mehr reinlade als das er 1600 wiegt? Oder gibt es auch schon Probleme wenn ich den leeren 2 to. ziehe? Oder vielleicht "Ablasten" in den Papieren?

Ich bin etwas ratlos ...

28 Antworten

Zitat:

du kannst dich ja mal zum tüv orientieren und fragen was du andeinem hänger ändern must um eine 100 km zulassung zu bekommen

Hab ich mit nem Kumpel grad gemacht

Antischlingerkupplung (WS3000 hieß das Ding grad, von Winterhoff)

Achsen verstärkt

Eintragung

habe fertig...

Ist zwar teuer, aber regelkonform. Nun die 100km Zulassung.
Bapper an die Scheibe und Hänger und ab geht er..

Ich kann nirgends erkennen, das hier von einem 2,5 to Hänger gesprochen wird.

Ich verstehe die Frage von Magie2000 so, das sie wissen will, ob in einem für ein Gesamtgewicht von insgesamt 2 to. zugelassener Hänger an einem Zugfahrzeug mit maximal zulässiger Anhängerlast von 1,6 to dieser auch mit einer geringeren Zuladung, also nur mit der Summe aus Eigengewicht + Zuladung =Gesamtgewicht 1600 gefahren werden darf..

Insofern kann ich dem Diskussionsverlauf hier nicht so wirklich folgen.. denn eine Antwort war so recht nicht dabei.
Auflastung, dann aber wie?

Gruß
Hinnerker

hmm warum schreibe ich nir in dieses Forum um mich dumm anmachen zulassen??

ja es gibt lkw 's die 100 laufen und??

meiner fährt Laut tacho 89

und keinne km/h schneller ause dem bergrunder und da macht es die masse

ach ja Persönlich fahre ich auf der Landstrasse 68-70 grund

mir werden werd eich angehalten 6 km/h von der scheibe abgezogen so mit 64 und bin aus der strafliste hausen ab 65 muss ich Zahlen genauso mit fast 90 auf der autobahn

ihr stossstange fahrer nur 5 meter denken und Keinne Meter mehr

gruss hannes

😁 😁

Also an meinem Omi hängt öfter ein 2-Achser mit Zulässigemgesamzgew.von 2,5to. In meinen Papieren steht was von 1900kg 10% Steigung, damit habe ich nochnie irgendwelche Probleme mit der Rennleitung gehabt, war aber auch noch nie deutlich über 2to beladen, daher denke ich, dass das tatsächliche Gewicht und nicht das zulässige Gewicht von Bedeutung sind.

vom Gesetz her gilt zulässiges Gesamtgewicht ! Du darfst also eigentlich nicht mal nen leeren Hänger mit zulässigen Gesamtgewicht von 2,5t durch die Gegend fahren ...

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Hallo Michipc,
bist du sicher? Das würde mich nämlich auch interessieren.

Ich hab noch was zum "Auflasten": Jeder "gute" FOH hat eine Liste in der die mögliche Höchstanhängelast jedes Opels drinsteht mit dem dazugehörigem Gutachten. Am besten sofort den Werkstattmeister fragen, denn die meißten Lager- oder Annahmebönsels wisssen das meißtens nicht!
Bsp:Ein Omega A Caravan 2,0l 115PS darf, wenn man zwei Verstärkungsbleche unter die Träger legt an der die Anhängerkupplung verschraubt ist, 1900kg ziehen! Die Bleche kann man so bei Opel bestellen, stehen im EPC. Ich meine das das beim Omega B nicht viel anders ist, da die Chassies fast Baugleich sind.
Also ein 2,2 16V müßte locker auf 2 to "aufzulasten" sein!
MFG
luecke3.0

Dass Du bisher keine Probelem mit der Rennleitung hattest, dürfte im wesentlichen auf Glück und die Tatsache zurückzuführen sein, dass in der Regel keine Möglichkeit besteht, vor Ort ein Fahrzeug zu verwiegen. Welche Streife hat denn schon ne mobile Wiegestation dabei. Zudem wird bei dem Gewicht ebenso wie bei der Geschwindigkeit im Falle einer Kontrolle eine gewisse Toleranz mit eingerechnet. Wenn Du also 1,9 to zGg für den Hänger hast und dann ne Toleranz von 5% dazurechnest, bist Du auch bei kanppen 2 to. Und ausserdem sind für die Rennleeitung Pkw-Gespanne nicht so sehr von Interesse. Die haben eher die Brummis im Auge, weil da die Überladungen eher bedeutsam sind. Ein Pkw-Gespann mit 250 kg Übergewicht ist nunmal eher nicht so ein Geschoss wie ein Lkw mit 5 to drüber.

Grüssle

Jackson5

Zitat:

Original geschrieben von michipc


vom Gesetz her gilt zulässiges Gesamtgewicht ! Du darfst also eigentlich nicht mal nen leeren Hänger mit zulässigen Gesamtgewicht von 2,5t durch die Gegend fahren ...

Das meinte aber mein TÜV Mann nicht. Ich hätte auch meinen Anhänger mit zulässigen Gesammtgewicht 2 to anhängen können , darf nur nicht die 1700 kg überschreiten die Im Fahrzeugschein standen. Deshalb die Auflastung auf 1900 kg. Die Stützlast vom Anhänger ist auch 100 kg aber meine AHK hat nur 75 kg - also immer schön beim beladen aufpassen.

" Der Unterschied bei der Auflastung ist nur die Steigung , die von 12 % auf 10 % geändert wird wenn du ein Nachweis von Opel hast "

Opa 2.2

@ hinnerker

ok ok

habe gerade ein bischen im netz gesucht und gefunden
die bestimmung für die 100kmh zulassung sind deutlich vereinfacht worden

vor ca. 5 jahren noch mußte das zugfahrzeug proportional zum hänger passen da ging es nicht um anhängelast sondern um eigengewicht
desweiteren wollten sie schlingerkuplung und stossdämpfer am hänger haben
das war damals ein sehr komplexes thema habe mit meinem
cherokee jeep 4L benziner und einem autotrailer2,5T keine zulassung bekommen
also die regeln sind deutlich vereinfacht worden

gruß TD

wenn ich mich da mal einmischen darf: es zählt NICHT das zul. gesamtgewicht des anhängers sondern dessen leergewicht + zuladung.

Die einschlägige Bestimmung ist § 42 Abs. 1 Nr. 1 StVZO. Mit der Anhängelast ist das tatsächlich gezogene Gewicht des Anhängers mitsamt Ladung gemeint (OLG Köln VRS 59 471).

Wenn also das Leergewicht des Anhängers plus Ladung die zulässige Anhängelast Deines Pkw nicht übersteigt, darfst Du auch mit einem Anhänger mit wesentlich größerem zGG fahren.

ja das ist richtig
aber das thema ist gerade ein anderes

nähmlich die 100kmh zulassung

gruß TD

Zitat Tüv:



Neue Regelungen für Wohnwagengespanne:


Kfz-Anhänger-Kombinationen mit 100 km/h unterwegs


15.03.2006


Für Kfz-Anhänger-Kombinationen, die auf deutschen Autobahnen 100 km/h fahren möchten, gibt es neue Regelungen der Gewichtsverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftstraßen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst.

Es gibt drei wesentliche Änderungen: Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug entfällt und am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein. Außerdem ist zu beachten, dass die einzuhaltenden Massenverhältnisse für bestimmte Kombinationen erhöht wurden.
Für Kombinationen aus PKW, anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen (zum Beispiel Wohnmobilen) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t oder Kraftomnibussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t und Tempo 100-Zulassung mit Anhängern beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, abweichend von der StVO, nun 100 km/h. Dafür muss das Zugfahrzeug jedoch mit ABS oder ABV ausgerüstet sein. Für den Anhänger gilt, dass die Achsen und Radbremsen für Tempo 100 km/h ausgelegt sein müssen und die Anhängerbereifung zum Zeitpunkt der Fahrt nicht älter als sechs Jahre ist und mindestens den Geschwindigkeitsindex L aufweist und keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nimmt. Außerdem ist der Anhänger so zu beladen, dass die maximal zulässige Stützlast erreicht wird, weil dadurch das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.

Voraussetzung für die Fahrt mit Tempo 100 ist, dass im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers ein Vermerk über die Eignung von Tempo 100 in einer Kfz-Anhänger-Kombination vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Gespann im Rahmen einer Sonderabnahme überprüft werden, ob der Anhänger den Anforderungen der Tempo 100-Regelung entspricht. Diese Abnahme wird an jeder TÜV-STATION vorgenommen.

Dokumentieren die Mobilitätsberater die Tempo 100-Eignung der Kombination, kann der Halter sich bei der Zulassungsstelle eine „Tempo-100-Plakette“ aushändigen lassen. Sobald er diese an der Rückseite des Anhängers angebracht hat, darf er die Tempo-100-Regelung nutzen.

Fragen zur Tempo 100 Regelung beantworten die Sachverständigen von TÜV NORD Mobilität. Anmelden zur Sonderabnahme können sich Fahrzeughalter unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 80 70 600.




@ hinnerker

wobei man sagen muss das wir an einander vorbei diskutiert haben
ich sprach von einem autotrailer und du vermutlich von einem wohnwagen das problem ist das tatsächliche gewicht von 2,2T
die wenigsten wohnwagen dürften dieses gewicht aufweisen

gruß TD

Zitat:

Zitat Turbodiesel
ich sprach von einem autotrailer und du vermutlich von einem wohnwagen das problem ist das tatsächliche gewicht von 2,2T

Muss Dich enttäuschen.. auch ich sprach nicht von einem Wohnwagen den wir umgerüstet haben..

Hierbei sprach ich von einem Anhänger auf dem häufig Lasten transportiert werden.

😁

Zitat:

Wenn also das Leergewicht des Anhängers plus Ladung die zulässige Anhängelast Deines Pkw nicht übersteigt, darfst Du auch mit einem Anhänger mit wesentlich größerem zGG fahren.

@magie2000

Das bedeutet Du darfst den Hänger mit höherem zGG ranhängen und beladen, jedoch die im Schein angegebene Zuglast nicht überschreiten. Dies ist praktisch zwar schwer durchzuführen da die meisten von uns keine Waage haben, aber da hilft manchmal der Weg in ein Kieswerk oder zum Wegezweckverband der Gemeinden. Die haben meist eine, um die Beladung der LKW zu prüfen..
Versicherungstechnisch bist Du dann auf der grünen Seite.

Aber insgesamt dürfte damit Deine Frage in allen Punkten beantwortet sein.

Gruß
Hinnerker

genau und jetzt suchen wir uns ein anderes thema *G*

gruß TD

Hallo, Danke für die Infos!

Ja, meine Fragen sind beantwortet! Ich sollte vielleicht noch hinzufügen das ich beim geplanten Einsatzzweck wohl kaum die Beschränkungen des GG erreichen werde, von daher ist die Auflastung für mich ein "nicetohave".

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