Omega B - Unterschiede der Schaltung/Wirkung der Lenkradsperre. Omega B zum Astra G

Opel Omega B

Heute mal was spezielles. Im Astra-Forum habe ich auch schon gefragt, aber wahrscheinlich sind hier einige Spezies unterwegs, die es aufdecken können...

Wie genau soll die Lenkradsperre funktionieren-bzw. Wann darf der Schließbolzen ausgelöst werden?
Es geht um einen Astra G Bj.2000 Automatik.

Bei der HU wurde das Zündschloß bemängelt- die Lenkradsperre käme zu früh, nämlich bereits bei noch steckendem Schlüssel.

Stimmt auch, allerdings erst bei Fahrstufe "P" und rumgedrehten Schlüssel auf "0".

Die Schlüsselposition "0" lässt sich nur auf "P",und in den anderen Fahrstufen nicht erreichen. Da ist der Schlüssel im Schloß arretiert.

Ist der Omega ebenso verschaltet, passen Zündschloßteile?

Vermutlich sind die Schlösser zumindestens prinzipiell gleich konstruiert. Eventuell ist eine mechanische Sperre im Schloß defekt, die den Schließbolzen erst freigibt, wenn man den Schlüssel zieht?

20 Antworten

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 25. November 2021 um 13:12:36 Uhr:


Es gibt definitiv einen Unterschied beim ASTRA G beim Zündschloß und
ca 8 verschiedene Ausführungen Lenksäule,
in die das Zündschloß integriert ist !

beim Handgerissenen geht die Lenkradsperre erst rein,
wenn der Zündschlüssel herausgezogen wird .
hat die Jugend gerade an einem 1999er Astra G ,Handgerissen getestet !

Ausführung mit AT wie oben Beschrieben .

Das ist korrekt, ist auch bei meinem Schalter so: Zündschloß springt beim Abziehen raus und Lenkradsperre wird aktiviert. Allerdings reicht es zum Aufheben der Lenkradsperre nicht, nur den Zündschlüssel wieder anzustecken. Da muss definitiv (zumindest leicht) nach rechts gedreht werden.

Gruß, Sepp

Edit: hab's grad nochmal probiert, man muss den Zündschlüssel nach dem Einstecken auf I drehen, dabei bewegt sich das Zündschloß wieder hinein und die Sperre wird aufgehoben.

Die Drehbewegung ist normal, ist immer so. Und vom Schalter her kenne ich, daß der Zylinder erst beim abziehen des Schlüssels herauskommt, nicht bereits, wenn man ihn auf 0 dreht.

Zwischenfazit, aus diesem Thema hier, durch meinen Lieblingsschrotti, und aus dem Astra-Forum:
1. Die Lenkradsperre ist beim Schalter gleich zu Automatik.
2. Alle Zündschlosszylinder geben die Sperre erst frei, wenn der Schlüssel abgezigen wird.
3. Der Defekt "Sperre kommt zu früh" ist häufig.
4. Das kann am Zylinder liegen, oder auch an inneren Teilen der Lenkradsperre.
5. Die Problematik ist beim Astra prekärer als beim Omega- unter anderem lässt sich beim Astra nicht das Lenksäulenlager tauschen, sondern die ganze Säule muß raus. Brrrrr...
6. Um einen Zündschlosszylinder wieder einbauen zu können, muß man irgendwo innen an der Lenkradsperre eine Raste reindrücken. Gut, wenn man weiss, wo und wie, ansonsten klappt es nicht, und mit Gewalt gibt es dann Bruch.

Das Thema kann geschlossen werden, weil ich die Kiste mittlerweile verbrannt habe.😁
Nein, Spaß, vorderhand läuft alles wieder. 🙂

Lenkradsperre laut Gesetz und
die Irrungen der Prüfer ,Texte zu Lesen bzw zu verstehen und
meine versuchte Deutung dieser Worte-
https://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Auf die Lenkanlage wirkende Sicherungseinrichtung

6.1.1 . Die auf die Lenkanlage wirkende "Sicherungseinrichtung" muß diese blockieren .

6.1.2. Es darf kein unbeabsichtigtes Blockieren der Lenkanlage eintreten,
wenn sich der Schlüssel im Schloß der Sicherungseinrichtung befindet,
und zwar auch dann nicht,
wenn die Einrichtung, "die das Anlassen des Motors verhindert",
wirksam ist oder "wir­kungsbereit" geworden ist.

6.1.6. Wenn die Sicherungseinrichtung noch eine andere Stellung als die hat,
in der die Sperrung der Lenkanlage gewährleistet ist, und auch in dieser anderen Stellung der
Schlüssel abgezogen werden kann ,
muß die Sicherungsvorrichtung so beschaffen sein,
daß diese Einstellung und das Abziehen des Schlüssels "nicht unbeabsichtigt " erfolgen
können

Sehr Verwirrend Gechrieben und wohl nur für Außerirdische lesbar !

Was bedeutet es ?

Je nach Stellung des Zündschlüssel und seiner Drehung passiert folgendes,
wenn der Zündschlüssel aus "ON" ergo Fahrstellung,
auch wenn der Motor "noch nicht gestartet" wurde ,
auf "LOCK" gedreht wird rastet die Lenkradsperre noch nicht ein.
Erst wenn der Zündschlüssel abgezogen wird macht es Klack und
die Lenkradsperre kann einrasten bei entsprechender Lenkradstellung !

Wenn die ganz oben genannten Bedingungen nicht gegeben sind(6.1.2 und 6.1.6)
rastet die Sperre in Stellung "LOCK" ein auch mit eingestecktem Schlüssel.

wegen "LOCK" und seiner Bedeutung-
https://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%BCndschloss

HU-Vorschrift-
Seite 38 Punkt 7.3.
https://www.nrw.landbautechnik.de/.../HU-Richtlinie_VkBl-2-2018.pdf
oder
Seite 39 Punkt 7.3.
https://www.iam-net.eu/.../Auszug_Verkehrsblatt_23_2017.pdf

https://eur-lex.europa.eu/.../?...
Seite 20-
3.3 Außer in dem in 4.1.5 vorgesehenen Fall darf bei einem System,
das durch einen in ein Schloß eingeführten Schlüssel betätigt wird,
der Schlüssel nicht abgezogen werden können, ohne daß die Sicherungseinrichtung
nach 3.1 aktiviert "oder" scharfgeschaltet wird.
3.10.1 Es darf nicht möglich sein, die Sicherungseinrichtungen gegen unbe-
fugte Benutzung scharf zu schalten, ohne daß die Betätigungseinrich-
tungen des Motors zuvor in die „Aus“-Stellung gebracht wurden und
dann ein Vorgang folgt, der keine ununterbrochene Fortsetzung des
Motoranhaltevorgangs darstellt.
3.10.2 Im Fall von Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung,
die "durch" Abziehen des Schlüssels scharf geschaltet werden,
muß der Schlüssel mindestens um 2 mm gezogen werden, bevor die Einrich-
tung scharf geschaltet wird, "oder" sie muß mit einer Übersteuerungs-
einrichtung ausgestattet sein, durch die ein unbeabsichtigtes oder teil-
weises Abziehen des Schlüssels verhindert wird
...
4.1.5 Handelt es sich um eine Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung,
bei der der Schlüssel noch in einer anderen Stellung abgezogen
werden kann als in der, bei der die Lenkanlage funktionsunfähig
wird, muß die Sicherungseinrichtung so beschaffen sein, daß
diese Einstellung und das Abziehen des Schlüssels "nicht unbeabsichtigt"
erfolgen können.

Viel Spaß beim Deuten,Grins

mfg

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Rosi, diesen Text zu entschlüsseln bedeutete für mich verschwendete Lebenszeit...

Zitat-
Lenkradsperre laut Gesetz und
die Irrungen der Prüfer ,Texte zu Lesen bzw zu verstehen

Spiegelchris genau diese Worte laut Gesetzestext haben die Menschen auch,
die es Prüfen sollen!

Laut unserem Prüfer soll man die Funktion der
Lenkradsperre prüfen,
da es ein Teil der "Wegfahrsperre,Diebstahlsicherung"
(Sicherungsvorrichtung) ist und
ob die Lenkradsperre überhaupt mechanisch vorhanden ist und funktioniert,mehr nicht !

Wann Sie rein geht,
ist bei jedem Fahrzeughersteller
Mit Nuancen immer anders geregelt,
So seine Aussage.

Prüfung erfolgt nur ob diese Sicherungseinrichtung
mechanisch Funktioniert und
Im Fahrzeug vorhanden ist,.mehr nicht .

Deswegen der absolut unverständliche Text vorher!

Mfg

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