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Omega B - Anhängelast erhöhen & Betrieb bis 100Km/h?
Guten Tag.
Ich habe eine Frage über die anhänglast beim opel omega 2.5dti. Ich habe eine Seite gefunden wo steht das man ihn von 1600 auf 1900 und 2100 auflasten kann. Da wollte ich mal fragen wie das dann noch mit 100 fahren aussieht also ob ich das dann noch darf.
Viele Grüße Fabian Graf freue mich schon auf die Kommentare.
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28 Antworten
Moin Gerhard
bei einer Ausrüstung mit einer zugelassenen Antischlingerkupplung
darf / kann man den 1700 kg Anhänger mit 100 KM/h fahren .
bei einem WOWA wäre dieses übrigens kein Problem !
das müste man aber genau Ausrechnen ,
bei einer Plattform anhand der technischen Daten beider Fahrzeuge !
die technischen Voraussetzungen für die 100 km/h wären,
das Fahrzeug ist mit ABS ausgestattet
Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll,
hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht).1,1 bzw. 1,2
gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind,
müssen noch weitere Bedingungen erfüllen,
der Anhänger ist mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung ODER
der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem ODER
das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem
für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)
das letztere hat der Omega natürlich nicht !
wichtig ist auch dabei,
ob überhaupt das Zuggesamtgewicht des Gespannes erhöht wurde !
ist das nicht der Fall kann man auch mit einer 100 km/h nur 80 km/h fahren,
bzw darf man die Plattform nicht mal anhängen ,
kommt auf die Gewichte an !
Gerhard hat man dein Zuggesamtgewicht gemeinsam mit erhöht ,
mit dem neuen Leergewicht ?
das wird ja irgendwo bei normal ca 4200 kg rumdümpeln .
mfg
Wenn man sich das so durch rechnet dann darf der omega schon ne Menge durch die Gegend ziehen.
Zitat:
Gerhard hat man dein Zuggesamtgewicht gemeinsam mit erhöht ,
mit dem neuen Leergewicht ?
das wird ja irgendwo bei normal ca 4200 kg rumdümpeln .
Darüber steht nichts in den Papieren.
Hallo Gerhard
habst DU da Zement in die Holme gegossen und
ein paar Stahlplatten unter die Teppiche gelegt ,
beim Erhöhen der Leermasse .
da hat der Prüfer aber 4 dunkle Sonnenbrillen aufgehabt
oder auf der Waage wurde eine ´Optimierung` gemacht !
Egal,was Drin steht das steht Drin !
in der Zulassung /Fahrzeugschein steht ja auch die Zugesamtmasse nicht drinne,
beim Omega ,die steht am B-Holm Beifahrerseite auf dem Typenschild !
das wissen nur 98,9 % der Kontrolleure nicht !
machen bei 2345 kg zulässiges GGw Fahrzeug und
ein Anhänger von 2100 kg zulässiges GGw
ein Gesamtzuggewicht von 4455 kg ,
was da auf dem Typenschild stehen müßte .
das steht nie im Leben dort .
wenn der Wert des zGZGw auf dem Typenschild nicht geändert wurde ,
darf man auch keine 2100 kg Plattformen mit 100 km/h durch
die Gegend ziehen ,Grins
damit fährt man SCHWARZ durch die Gegend .
ich dürfte kein Kontolleur sein , 3 x Grins
mfg
ein Kunde von ... war auch schon im Video festgehalten worden -
gab es da nich auch mal ein Vidio wo beim Gliederzug (auch Holztransporter) schon der AH 30T gewogen hat??
Hier ist das Vidio mit 38T übergewicht
Gerhard ist dir oder jemand anderem etwas Entscheidendes beim betrachten der beiden Video,s aufgefallen ?
Nü, das glingt ja wie in dor Heimad! :D :p :D
Omega ist auflastbar mit passender AHK D-wert 10,74 kN, ohne probleme auf 2165kg möglich OHNE einschränkung bei einem zul. zug. gg von 4200kg, kostenpunkt 390 plus tüv, plus AHK
auf 2300kg auch mit passender AHK D-wert 11,28kN OHNE einschränkung kostet 850€ plus TÜV plus AHK, zul. zug. gg wird im fahrversuch festgelegt
Zitat:
@rosi03677 schrieb am 17. Juli 2017 um 21:43:36 Uhr:
zitat-
Wobei ich bei dem C-Kadett denke dass selbst die 1900 kg locker reichen.
MASSGENLICH ist immer das zulässige Gesamtgewicht laut Zulassung vom Anhänger ,
nicht das was auf dem Anhänger steht !
Beispiel -
Anhänger leer 400 kg ,zulassiges Gesamtgewicht 2200 kg
Ladung Kadett ca 800 kg
macht 1200 kg Gesamtmasse ,lächerlich für den Omega !!!
ABER da steht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers in den Papieren und
nur das ZÄHLT ,diese 2200 kg !!!
Ergo muß der Anhänger ABGELASTET werden auf der Zulassungstelle ,
sonst darf man ein anderes FAhrzeug holen bei einer Kontrolle !!!
wenn man ablastet,benötigt man auch keine erhöhte Anhängelast ,
muß man auch einmal in Betracht ziehen !
diese ist aber nur bei den Führerscheinklassen interessant, für die anhängelast zählt das aktuell geladene gewciht, bzw das was der anhänger auf die waage bringt, das wäre so kein problem zu fahren mit dem omega, Solange man BE oder höher hat
Moin O25
das mit der Führerscheinklasse ist richtig !
hast Du denen nun Aufgelastet,wegen deinem 2 Achser WoWa ?
bei der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers gibt es Unterschiede
zwischen WoWa und einem Nutzlastanhänger .
bei einem WoWa ist das Leergewicht sehr groß ,
bei einem Nutzlastanhänger ist das Leergewicht sehr klein,
immer im Verhältniß zum zGG des Anhängers .
bei einem Nutzlastanhänger zählt immer das was man Transportieren könnte auf
dem Anhänger ,das zGG .
auch wenn man NUR einen Pappkarton oder eine Couch transportiert !
man könnte ja NEUE Ladung aufnehmen ,nach wenigen Kilometern !
mal mein Typenschild ,mit ein paar Mir bekannten Gewichten anderer OMI,s .
meine HA-Last ist da schon sehr groß ,Nutzlast im Fahrzeug sowieso,da ein R4 .
mfg
Nein hab meinen noch bicht aufgelastet. Steht noch nicht fest ob er bleibt.
Es ist uninteressant ob wowa oder lasten. Für die max anhängelast am pkw zählt das tatzächliche gewicht nicjt das zul. Gg. Könnte genauso meinen wowa leer hintern corsa b hängen. Wäre rechtlich kein problem.
ich dachte ,das DU deinen schon augelastet hattest,
weil DU letztes Jahr schon danach gefragt hattest !
Ging aber auch ,denke ich um einen Franzosen als Nachfolger ???
mfg
Auszug Wikipedia ,Zuladung -
so darf bei gebremsten Anhängern die Zuladung des Fahrzeugs das Gesamtgewicht von 3,5 t und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das zulässige Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Das tatsächliche Gewicht spielt hierbei keine Rolle.
Außerdem darf das zulässige Gesamtgewicht des Hängers die maximal erlaubte gebremste Zugmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Das was du zitiert hats wsr bis anfang 2013 die regelung für b. Längst wieder geändert. Mann muss hier aber immer aich unterscheiden. Führerscheinrecht und stvo/stvzo. 2 völlig andere sachen wenn es darum geht.
Ja evtl nachfolger wäre ein franzose. Aber so sicher sind wir uns da noch nicht. Zumal das mit dem zug. Gesamt gewicht beim espace noch nicht klar ist.
Hier steht alles einmal erklärt http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html