Oldtimerprüfung + HU ohne AU bestanden??

VW Golf 2 (19E)

Guten Morgen zusammen,

ich habe für meinen Golf II die Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO erfolgreich abgeschlossen. Es wurde zugleich eine neue HU durchgeführt, jedoch habe ich bis auf den HU-Bericht keinen Bericht über die AU bekommen.
Ich habe meinen Wagen im August letzten Jahres erst durch den Tüv gebracht. Mag es sein, dass die Werkstatt gedacht hat, dass ich ja dann bis zum nächsten Jahr noch keine neue AU brauche & sie deswegen gar nicht durchgeführt hat, da die von August letzten Jahres ja so gesehen noch gültig ist...

Kann mir da jemand spontan weiterhelfen?

Danke im Voraus und schönes Wochenende alle zusammen!

Chris

Beste Antwort im Thema

Hallo,

die höchstzulässigen Werte für die verschiedenen Motoren kann man hier erfahren:

Wikipedia Abgasuntersuchung

Soweit ich weiss, darf die AU-Bescheinigung, wenn diese zur HU mitgebracht wird, nicht älter als zwei Monate sein

Ich war mit meinem 79er BMW erst letzte Woche zur HU inkl. AU und habe einmal den Prüfbericht und einmal die Bescheinigung der AU erhalten. Auf dem Prüfbericht ist ganz unten die Rechnung aufgeführt, vielleicht solltest Du da mal schauen, ob dort die AU gelistet ist.

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Zitat:

@Bopp19 schrieb am 16. Juli 2019 um 20:07:22 Uhr:



PS .Wenn ein Fahrzeug mit 3,5 % nicht vernünftig läuft,ich spreche hier von den Gaser Motoren,ist das Fahrzeug fehlerbehaftet

Unterschreibe ich so. Den Rest auch denn mir geisterten auch die 4,5 - 5 im Kopf herum, die bei Fahrzeugen ohne Kat zulässig wären bzw. waren. Wobei, wie Bopp auch schreibt, dann stimmt was nicht oder die Nockenwelle ist extrem scharf 😁

Zitat:

Wobei, wie Bopp auch schreibt, dann stimmt was nicht oder die Nockenwelle ist extrem scharf 😁

3,5 Vol. % sind noch gar nicht so lange gültig. Vorher waren es 4,5.

Scharfe NW? Löwensenf-Tuning! 🙂😁

Zitat:

Vorher waren es 4,5.

Wusste ich doch, da war was 😁😁

Zitat:

die höchstzulässigen Werte für die verschiedenen Motoren kann man hier erfahren:

Wikipedia Abgasuntersuchung

Da steht auch
Grenzwerte bei den verschiedenen AbgasmessungenDie Grenzwerte, die sogenannten Solldaten, sind gesetzlich festgelegt. Es gelten unterschiedliche Grenzwerte, je nachdem, welcher Fahrzeugart das Kfz angehört (ohne Kat, ungeregelter Kat, geregelter Kat).
Die Hersteller können die gesetzlich geforderten Grenzwerte unterschreiten, sich selbst also höhere Maßstäbe ansetzen. Wenn dies so ist, dann müssen die entsprechenden Kfz auch mit den (schärferen) Grenzwerten geprüft werden. Dafür gibt es umfangreiche Datenbanken der Hersteller. Durch eine Suche nach Fahrzeugidentnummer, Motorcode, KBA-Nummern („zu 2“, „zu 3“, auch HSN/TSN genannt) oder Modellreihe, Baujahr und Modell werden die passenden Solldaten in der Datenbank gefunden.

Daher kann es dann auch vorkommen, daß ein Oldtimer auf 0,7% CO "geprüft" wird, wenn das eben der Hersteller unglücklicherweise in die Datenbank hereingeschrieben hat. Da nützen auch alle Gerüchte und sonstige Spekulationen leider nichts.

Zitat:

Soweit ich weiss, darf die AU-Bescheinigung, wenn diese zur HU mitgebracht wird, nicht älter als zwei Monate sein

Das ist und bleibt richtig

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