ForumOldtimer
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. Oldtimerprüfung + HU ohne AU bestanden??

Oldtimerprüfung + HU ohne AU bestanden??

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 13. Juli 2019 um 8:16

Guten Morgen zusammen,

ich habe für meinen Golf II die Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO erfolgreich abgeschlossen. Es wurde zugleich eine neue HU durchgeführt, jedoch habe ich bis auf den HU-Bericht keinen Bericht über die AU bekommen.

Ich habe meinen Wagen im August letzten Jahres erst durch den Tüv gebracht. Mag es sein, dass die Werkstatt gedacht hat, dass ich ja dann bis zum nächsten Jahr noch keine neue AU brauche & sie deswegen gar nicht durchgeführt hat, da die von August letzten Jahres ja so gesehen noch gültig ist...

Kann mir da jemand spontan weiterhelfen?

Danke im Voraus und schönes Wochenende alle zusammen!

Chris

Beste Antwort im Thema

Hallo,

die höchstzulässigen Werte für die verschiedenen Motoren kann man hier erfahren:

Wikipedia Abgasuntersuchung

Soweit ich weiss, darf die AU-Bescheinigung, wenn diese zur HU mitgebracht wird, nicht älter als zwei Monate sein

Ich war mit meinem 79er BMW erst letzte Woche zur HU inkl. AU und habe einmal den Prüfbericht und einmal die Bescheinigung der AU erhalten. Auf dem Prüfbericht ist ganz unten die Rechnung aufgeführt, vielleicht solltest Du da mal schauen, ob dort die AU gelistet ist.

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Auf der HU-Bescheinigung steht normalerweise drauf:

"Abgasverhalten nachgewiesen durch Bericht Nr. soundso..."

Steht das bei Dir nicht oder ist das vielleicht die Nummer deiner alten AU?

Themenstarteram 13. Juli 2019 um 11:52

Dort steht gar nichts bezüglich des Abgasverhaltens. Lediglich, dass der Wagen die Untersuchung ohne Mängel bestanden hat & die Messwerte der Bremsen, Fahrzeugdaten und Unterschrift etc...

Wenn ich recht weiß, unterliegen Oldies, wenn überhaupt, nur einer seeehr laschen AU.

Mein alter FIAT mit seiner 3,3l-V6-Maschine hat noch einen Vergaser. Bei einer AU würde dieser haushoch durchfliegen. Hat aber jedesmal neuen TÜV bekommen.

Themenstarteram 13. Juli 2019 um 17:56

@Projekt X 1/4 gut zu wissen. Mein Golf hat nämlich auch eine Vergasermaschine drinnen. Den MH.

"MH" sagt mir jetzt nix, aber ich bin auch kein Golf-Fachmann, hab´s mehr mit alten Italienern. Ich denke aber mal, daß Deiner wohl noch ein Golf 1 ist.

Themenstarteram 13. Juli 2019 um 18:22

@Projekt X 1/4 nee, ist schon ein Golf II. Baujahr ´89 ;-) Immer noch mein erstes Auto.

Hallo,

die höchstzulässigen Werte für die verschiedenen Motoren kann man hier erfahren:

Wikipedia Abgasuntersuchung

Soweit ich weiss, darf die AU-Bescheinigung, wenn diese zur HU mitgebracht wird, nicht älter als zwei Monate sein

Ich war mit meinem 79er BMW erst letzte Woche zur HU inkl. AU und habe einmal den Prüfbericht und einmal die Bescheinigung der AU erhalten. Auf dem Prüfbericht ist ganz unten die Rechnung aufgeführt, vielleicht solltest Du da mal schauen, ob dort die AU gelistet ist.

Auch bei Oldtimern ist ab EZ 01.07.1969 mit der HU eine Abgasuntersuchung notwendig.

Wenn keine separate Bescheinigung ausgefüllt wird, dann muss dieser Einzeiler, den Handschweiß schon angesprochen hat, auf dem HU-Bericht vermerkt sein.

am 15. Juli 2019 um 21:34

Sicherlich kann man mit einem Vergaser eine Abgasuntersuchung bestehen. Man muss "nur" die Sollwerte des Fahrzeugs einhalten.

Das waeren im Fall eines Autos ohne Katalysator (was bei dem MH auch bei Baujahr 1989 durchaus moeglich ist) maximal 1,5% vol co. Dann wird noch der Zuendzeitpunkt und die Leerlaufdrehzahl kontrolliert. Das war's.

Sollte er einen ungeregelten Katalysator haben, waehlt der Pruefer ein anderes Pruefverfahren aus, welches zusaetzlich c02 % misst. Die Grenzwerte habe ich gerade nicht im Kopf.

Und das ganze gilt fuer alle Autos ab EZ 01.7.1969

am 16. Juli 2019 um 4:26

Zitat:

@SteinOnkel schrieb am 15. Juli 2019 um 23:34:28 Uhr:

 

Das waeren im Fall eines Autos ohne Katalysator (was bei dem MH auch bei Baujahr 1989 durchaus moeglich ist) maximal 1,5% vol co.

FALSCH.

3,5% Vol. CO ohne Kat.

am 16. Juli 2019 um 4:29

Zitat:

@jazzís schrieb am 16. Juli 2019 um 06:26:44 Uhr:

Zitat:

@SteinOnkel schrieb am 15. Juli 2019 um 23:34:28 Uhr:

 

Das waeren im Fall eines Autos ohne Katalysator (was bei dem MH auch bei Baujahr 1989 durchaus moeglich ist) maximal 1,5% vol co.

FALSCH.

3,5% Vol. CO ohne Kat.

HERZLICHEN GLUECKWUNSCH.

 

:rolleyes:

Manche Leute hier...

Wieso? stimmt doch. Wikipedia sagt 3,5% CO bei ohne Kat und auch bei ungeregeltem Kat....

Wenn man meinen 72er Granada auf 1,5% stellt, läuft der wie ein Sack Nüsse.

Das Bosch Blatt von 74 sagt sogar 4,5%...das ziehe ich jedesmal beim TÜV wenn der Prüfer Anstalten macht am Vergaser rumdrehen zu wollen. Bisher wurde immer drauf verzichtet.

Für den Fall das das mal einer durchziehen will, habe ich einen passenden Schraubendreher dabei...das mach ich dann lieber selbst.

am 16. Juli 2019 um 14:24

Zitat:

@Frankyboy379 schrieb am 16. Juli 2019 um 09:45:24 Uhr:

Wieso? stimmt doch.

Man muss mich ja nicht gleich anschreien deswegen...

am 16. Juli 2019 um 18:07

Irgendwie habt ihr Alle recht,aber zum Teil auch nicht.

Wiki ist da bestimmt nicht Quell der Dinge.

Leider habe ich die Jahreszahlen nicht mehr im Kopf ,ist zulange her.

So um 1970 wurde eine CO Messung bei der Hu eingeführt.

Da es hier noch keine umfassenden Unterlagen gab wurde der CO Gehalt auf max 3,5 % festgelegt.

Bei der Prüfung wurden Messgeräte nach dem Infrarotmessverfahren eingesetzt.

Diese hatten aber eine Abweichung von gut einem %.

Von den Prüfstellen wurde in den meisten Fällen ein max Wert von 4,5 akzeptiert.

 

Mit der Einführung der ASU haben dann auch entsprechende Unterlagen der Hersteller vor,

die jeder ASU berechtigte Betrieb auch haben musste.

Gleichzeitig durften auch nur noch eichbare Geräte die nicht nach dem Infrarot System arbeiten zur Prüfung genutzt werden.

Gleichzeitig gab es auch keinen Zuschlag mehr mehr,bei 3,5 Volumemprozenten war Schluss.

Alle Fahrzeuge nach 69/70 mussten dann den Herstellerangaben entsprechen.

Der 47er hatte da aber auch einen Passus,ich schreibe mal aus dem Gedächtniss,bei älteren Motoren mit einer Laufleistung über 100.000 Km kann der Prüfer auch einen positiven, bis zu 3,5 % ,Bescheid erstellen.

War glaube ich §47 Abs. 3a.

Dies war dann aber auch in der Prüfbescheinigung zwingend vermerkt.

Mit der AU wurden dann die Prüfbedingungen immer schärfer,die ist aber ein ganz anderes Thema.

B 19

PS .Wenn ein Fahrzeug mit 3,5 % nicht vernünftig läuft,ich spreche hier von den Gaser Motoren,ist das Fahrzeug fehlerbehaftet

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. Oldtimerprüfung + HU ohne AU bestanden??