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Oldtimer und Hartz 4. Geht das?

Hallo zusammen, ich frage hier aus folgendem Anlass. Mein Mann und ich mussten Hartz4 beantragen.
Wir besitzen einen Opel mit einem Wert von ca. 3.000€ und einen Käfer mit H-Kennzeichen mit einem Wert lt. Classicdata von 8.000€. Wir beide dürfen jeweils ein KFz bis zu einem Wert von 7.500€ besitzen. Was darüber ist (also beim Käfer die 500€ Differenz) wird dem Vermögen zugerechnet.
Aber bei uns will das Jobcenter den Käfer überhaupt nicht akzeptieren sondern berechnet die ganzen 8.000€ als Vermögen. Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Jetzt ist meine Frage: Gibt es hier jemanden der Hartz4 beziehen muß, aber auch einen Oldtimer fährt. Oder jemanden den ihr kennt?

Beste Antwort im Thema

Wie kann man solche "Küngeltricks" auch noch öffentlich angeben? Wer 2 Autos hat, benötigt kein Hartz 4!!! Geht alles zu unseren Lasten!!!

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38 Antworten

Zitat:

@Hasi1982x schrieb am 26. Juli 2018 um 13:31:14 Uhr:


@HenrysLady: Falls du lesen kannst und auch mächtig bist das zu verstehen was du liest, dann würde dir auffallen dass sie geschrieben haben dass beide Erwerbstätig sind und aufstocken müssen. Vielleicht gehst du mal an den Chef der beiden warum er so wenig für ihre Arbeit zahlt, dass sie noch aufs Amt müssen. Wer ist denn dann der "asoziale"? Der, der arbeitet und nicht genug Geld dafür bekommt, oder der der andere (und den Staat- also uns) ausbeutet?

Bleib in deiner rosaroten Welt und lass deine dummen unqualifizierten Aussagen!!

🙄 sorry... im Text stand, Zitat: "....Auch wenn du es nicht glaubst, aber wir sind 2 erwerbsfähige Personen,die kurzzeitig aufstocken müssen. Und da stehen uns durchaus 2 Kraftfahrzeuge zu. Auch wenn das zu deinen "Lasten" geht....." 😰
Erwerbsfähig ist etwas anderes als Erwerbstätig 😎
Klugscheissmodus aus

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 26. Juli 2018 um 13:52:24 Uhr:


Erwerbsfähig ist etwas anderes als Erwerbstätig 😎
Klugscheissmodus aus

Schon richtig. Aber Aufstocken bedeutet doch, dass jemand erwerbstätig ist, oder?

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes hat übrigens vor wenigen Tagen gesagt, niemand müsse sich dafür beschimpfen lassen, dass er Rechtsmittel nutzt.

Wenn es mein Käfer wäre, würde ich auch die rechtlichen Möglichkeiten in Anspruch nehmen, um ihn zu behalten. Was man oft über Jahre an Geld und Eigenarbeit reingesteckt hat, bringt ein Zwangsverkauf nicht ein. Und wenn es einem finanziell wieder besser geht, gibt es kein Rückkaufsrecht. Der Wagen wäre unwiederbringlich futsch.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 22. Juli 2018 um 12:13:02 Uhr:


Wir reden hier von 500€ über Bemessungsgrenze, nicht von einem Porsche oder ähnlichen.

So ist es.

Aufstocken bedeutet nicht unbedingt ,dass jemand erwerbstätig ist,,dies bedeutet lediglich das der monatliche Geldzufluss die Kosten der KDU und dem Regelsatz unterschreitet.

Natürlich ist hier eine sachkundige Beratung angeraten .

Die meisten Fehler sind hier im Fristversäumniss und einer unzulänglichen Einlassung angesiedelt.

Eine Rückmeldung des TE wäre aus meiner Sicht nicht ganz unangebracht.

B 19

Es sind ja doch viele, meist wohlgemeinte, Antworten gekommen.
Ja, wir sind erberbsfähig und erwerbstätig!!!
Und wir haben Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt, also noch keine Fristen versäumt.
Und ich habe jetzt noch einmal viele Urteile nachgelesen. Da ist es überall so, daß jeder Erwerbsfähige in der Bedarfsgemeinschaft ein KFZ. besitzen darf. Bis 7.500€ gilt als angemessen. Was darüber ist (also bei uns 500€) ist dem Schonvermögen anzurechnen. Das bedeutet, dass man auch ein teureres Auto besitzen darf und es nicht verwerten muß, solange das Schonvermögen durch die Differenz (Wert des Kfz. - 7.500)dadurch nicht überschritten wird.
Was kann der Grund sein, dass das JC bei unserem Käfer die vollen 8.000€ dem verwertbaren Vermögen zurechnet?

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Oder gilt ein Käfer nicht als Kraftfahrzeug bzw. ein Käfer mit H-Zulassung?

Ich bin ab jetzt hier raus. es tut mir leid, hier irgend jemandem auf den Schlips getreten zu haben.
Ich bin es mittlerweile leid, seit über 20 Jahre den Soli zu bezahlen und jeden prozentual zu unterstützen, der meint, wegen irgendwelcher Sachen zum Amt zu rennen, um dort Geld zu bekommen.
Ich bin 59 Jahre alt und seit über 21 Jahren Frührentner. Bekomme keinen Pfennig vom Staat.

Hi,

Der Knackpunkt könnte das H-Kennzeichen sein. Das Auto soll vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Das widerspricht einer täglichen Alltagsnutzung (ist aber nicht verboten). Und so wäre es aus der Regelung als erlaubtes Fahrzeug bei Hartz raus. Dort soll das Auto der Erhaltung der Erwerbsfähigkeit dienen. Es ist aber durch die eigentlich nicht vorgesehene Alltagsnutzung dafür nicht geeignet und damit quasi ein „Luxuxartikel. Und als solches würde es korrekterweise komplett auf das Schonvermögen angerechnet.

Das ist nicht meine Meinung, sondern könnte die Argumentation des Jobcenter sein.

Zitat:

@HenrysLady schrieb am 27. Juli 2018 um 18:21:42 Uhr:


Ich bin 59 Jahre alt und seit über 21 Jahren Frührentner. Bekomme keinen Pfennig vom Staat.

Mehr geht nicht...

Zitat:

@HenrysLady schrieb am 27. Juli 2018 um 18:21:42 Uhr:


Ich bin ab jetzt hier raus. es tut mir leid, hier irgend jemandem auf den Schlips getreten zu haben.
Ich bin es mittlerweile leid, seit über 20 Jahre den Soli zu bezahlen und jeden prozentual zu unterstützen, der meint, wegen irgendwelcher Sachen zum Amt zu rennen, um dort Geld zu bekommen.
Ich bin 59 Jahre alt und seit über 21 Jahren Frührentner. Bekomme keinen Pfennig vom Staat.

Du bekommst kein Geld?
Keine Frührente oder ähnliches?

Und trotzdem kannst du dir dein Hobby leisten.
Warum also dieser, falsche, Neid?

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