Oldtimer und Hartz 4. Geht das?
Hallo zusammen, ich frage hier aus folgendem Anlass. Mein Mann und ich mussten Hartz4 beantragen.
Wir besitzen einen Opel mit einem Wert von ca. 3.000€ und einen Käfer mit H-Kennzeichen mit einem Wert lt. Classicdata von 8.000€. Wir beide dürfen jeweils ein KFz bis zu einem Wert von 7.500€ besitzen. Was darüber ist (also beim Käfer die 500€ Differenz) wird dem Vermögen zugerechnet.
Aber bei uns will das Jobcenter den Käfer überhaupt nicht akzeptieren sondern berechnet die ganzen 8.000€ als Vermögen. Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Jetzt ist meine Frage: Gibt es hier jemanden der Hartz4 beziehen muß, aber auch einen Oldtimer fährt. Oder jemanden den ihr kennt?
Beste Antwort im Thema
Wie kann man solche "Küngeltricks" auch noch öffentlich angeben? Wer 2 Autos hat, benötigt kein Hartz 4!!! Geht alles zu unseren Lasten!!!
38 Antworten
Natürlich kann er beim Sozialgericht klagen,Wartedauer zur Zeit 8-12 Monate.
Die Klageerhebung hat aber keine Aufschiebende Wirkung auf eine Versagung der Leistung.
B 19
Das ist dann auch wieder typisch die Angabe:
Klagen kostet doch nix, gibt doch PKH...
Das zahlen aber ehrliche Steuerzahler alles mit!
Man, was ist das für eine Welt geworden!
Zitat:
@HenrysLady schrieb am 24. Juli 2018 um 11:28:57 Uhr:
Das ist dann auch wieder typisch die Angabe:
Klagen kostet doch nix, gibt doch PKH...
Das zahlen aber ehrliche Steuerzahler alles mit!
Man, was ist das für eine Welt geworden!
Man.man...
Das ist eine der Errungenschaften unserer Gesellschaft.
So, kann sich jeder sein Recht einfordern. Auch Diejenigen, die kein Geld für einen Anwalt haben.
Und davon mal ab, PKH wird auch nicht immer gewährt.
Man könnte natürlich auch mal versuchen, mit dem Amt zu reden. Wenn mit dem Sachbearbeiter nichts geht, dann vielleicht mal mit dem Vorgesetzten. Denn aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Hansel mit dem der Antragsteller zuerst zu tun hat oft nicht viel eigene Ahnung besitzt und nur nach Schema F entscheiden kann (darf).
Zuerst wäre dabei plausibel zu machen, dass der Käfer kein verhätscheltes Museumsstück ist, sondern im Alltag eingesetzt und auch tatsächlich gebraucht wird. Wenn man einräumen muss, dass der Wagen in den fünf Jahren in dem man ihn besitzt nur 2.000km gefahren ist, dann ist es einfach unglaubhaft ihn jetzt zum unabdingbaren Gebrauchsgegenstand erklären zu wollen.
Bezüglich dem etwas zu hohen Schätzwert könnte man anschließend argumentieren, dass dies ein Liebhaberpreis ist, den man unter Verkaufsdruck vermutlich nicht erzielen kann. Und dass so ein Fahrzeug nicht mehr an jeder Ecke steht und bei einem Verkauf schwer zu ersetzen sein wird. Angesichts der Tatsache dass das Fahrzeug nur geringfügig über der 7.500,00€ - Grenze liegt, könnte man sich auf einen Härtefall berufen.
Wenn alles nichts hilft und ihr wirklich davon ausgeht, dass die Bedürftigkeit nur vorübergehend ist, könnte man sich mit einer darlehensweisen Leistungsgewährung einverstanden erklären. Das bedeutet, dass die Leistungen bis zur Höhe des Schätzwertes ggf. rückzahlungspflichtig sind. Allerdings gibt es noch die Möglichkeit ein Darlehen nachträglich in eine Beihilfe umzuwandeln. Aber das hat viel mit Ermessensentscheidungen zu tun und man kann nicht voraussehen wie es ggf. ausgeht.
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Zitat:
@HenrysLady schrieb am 24. Juli 2018 um 11:28:57 Uhr:
Das zahlen aber ehrliche Steuerzahler alles mit!
Genauso wie die üppigen Bezüge jener Leute, die (nicht nur) Sozialgesetze mit der heißen Nadel stricken, Klagen wg. fehlerhafter Alg2 Bescheide haben immer noch eine Erfolgsquote von ca. 40%.
Im Vergleich zu den 28 Millionen, die der NSU Prozess gekostet hat, reden wir hier wohl über Peanuts.
Tja, nur die 28 Mio kommen aus ner anderen Kasse. Bei den Peanuts sind die nicht so großzügig und zieren sich gehörig vor der Herausgabe.
Zitat:
@Zwiebelfarmer schrieb am 24. Juli 2018 um 18:33:11 Uhr:
Zitat:
@HenrysLady schrieb am 24. Juli 2018 um 11:28:57 Uhr:
Das zahlen aber ehrliche Steuerzahler alles mit!Genauso wie die üppigen Bezüge jener Leute, die (nicht nur) Sozialgesetze mit der heißen Nadel stricken, Klagen wg. fehlerhafter Alg2 Bescheide haben immer noch eine Erfolgsquote von ca. 40%.
Oder wie die Subvention für die H-Zulassung.
191, egal wie groß der Hubraum ist.
Aber die PKH verwehren wollen. 🙄
All eure Antwoten sind nicht zielführend .
Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen,hier kann nur eine sachkundige Person mit Frist und Sachbegründeter Einlassung etwas bewirken.
Ich ein Sachunkundiger der 3 Jahre beim Jobcenter tätig war und nun seit Altersrente Personen in Wohnheimen ehrenamtlich in solchen Dingen behilflich ist.
Die Problematik und Beurteilung ist oft sehr problematisch ,anhand der Sachstandsproblematik ist hier keine seriöse Aussage zu treffen.
Fachanwalt sehe ich hier als einzige Möglichkeit um in gleicher Augenhöhe mit dem Amt etwas zu bewirken.
B 19
Zitat:
@HenrysLady schrieb am 24. Juli 2018 um 11:28:57 Uhr:
Das ist dann auch wieder typisch die Angabe:
Klagen kostet doch nix, gibt doch PKH...
Das zahlen aber ehrliche Steuerzahler alles mit!
Man, was ist das für eine Welt geworden!
Wenn ein abgelehnter Asylbewerber gegen seinen Bescheid Klage erhebt dann zahlt das auch der Steuerzahler .
genauso schlimm!!!
nennt sich sozialstaat
Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 26. Juli 2018 um 12:46:41 Uhr:
nennt sich sozialstaat
Von dem JEDER profitiert. Auch HenrysLady!
@HenrysLady: Falls du lesen kannst und auch mächtig bist das zu verstehen was du liest, dann würde dir auffallen dass sie geschrieben haben dass beide Erwerbstätig sind und aufstocken müssen. Vielleicht gehst du mal an den Chef der beiden warum er so wenig für ihre Arbeit zahlt, dass sie noch aufs Amt müssen. Wer ist denn dann der "asoziale"? Der, der arbeitet und nicht genug Geld dafür bekommt, oder der der andere (und den Staat- also uns) ausbeutet?
Bleib in deiner rosaroten Welt und lass deine dummen unqualifizierten Aussagen!!
Hoffentlich kommt die Dame niemals in eine solche Situation...