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Oldtimer ummelden ohne TÜV und AU Berichte?

Themenstarteram 1. Dezember 2020 um 9:00

Hallo zusammen,

wir haben einen hochwertigen Oldtimer von der Frau eines verstorbenen Freundes gekauft. Leider konnte Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht finden, es liegt nur eine Kopie davon vor. Das Fahrzeug steht seit ca. 20 Jahren ungenutzt und nicht fahrbereit in einer Garage und ich möchte damit auch nicht fahren, es nur als Andenken behalten.

Unsere Zulassungsstelle fordert für die Umschreibung auf meinen Namen (keine Anmeldung) ein technisches Gutachten gem. § 21 StVZO, also eine komplett neue Abnahme, obwohl die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit diesen Daten vorliegen. Ebenfalls ist für die Ummeldung eine neue Hauptuntersuchung vom TÜV fällig.

Das heißt also, dass ich das Fahrzeug erst einmal in eine Fachwerkstatt bringen muss, um ihn wieder fahrbereit zu machen, dann für die HU und für das technische Gutachten zum TÜV fahren muss, ihn dann ummelden kann und ihn dann wieder abmelden muss, damit er nun auf meinen Namen weiter in der Garage stehen kann?

Wer kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank und liebe Grüße!

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19 Antworten

@windelexpress : nochmals, die ZB1 / alter Schein sind vorhanden!

@nogel : nochmals, wenn das Fzg beim kba nicht mehr gespeichert ist,7 Jahre Plus, dann gibt's keine Ersatzpapiere ohne Zulassung.

Von zulassen hat der TE nicht gesprochen,ich zitiere "und ich möchte damit auch nicht fahren, es nur als Andenken behalten."

Ergo braucht er keine ZB2, siehe Post von ndlimit da diese..das Eigentum nicht belegt, wenn er es dann mal anmelden möchte, kann er dies mit alten Fahrzeugschein und Frischer HU probieren.

Ja, wenn der TE das Auto nur wegstellen will, muß er nichts machen. Gar nichts. Höchstens einen Kaufvertrag, um für alle Fälle angesichert zu sein, falls einer der Erben plötzlich Ansprüche stellen sollte.

Warum er dann aber aufs Amt gelaufen ist und das Auto "umschreiben" lassen wollte, ist rätselhaft.

Weil viele immer noch denken, wer im Brief/in der ZB2 steht, ist der Eigentümer.

Statt Schenkungsurkunde würde ich dem TE eher einen Kaufvertrag empfehlen.

Tsja, nur leider kommt vom TE nix mehr.

 

Von daher vergebene Mühe.

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