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Oldtimer Seitenständer...TÜV sagt abbauen

Themenstarteram 4. Juli 2004 um 14:17

Hallo!

Hab ein problem mit meine Seitenstände und unser TÜV. Fahr ein Norton Commando (1972) seit 30 jahre, einmal hab ich das Stände vergisst, und das der erste Woche mit das Maschin. Nun, nach 30 Jahre, solte ich an meine Oldtimer das Seitenstände entweder abbauen, ein zweites Feder drauf bauen oder ein Schalter installieren.

Geht alles nicht. Kann nicht abbauen, hab Bandscheibe vorfall, kann das ding nicht immer auf Middlestand/Centerstand heben.

Schalter solte Zundung ausschalten, ausser wann der Seitenständer hochgeklappt ist. Wie soll ich es dann ankicken, ,wann ich ankicken muss mit Sietenstände, weil ich es nicht immer auf der Middlestand allein bringen kann ?

Getriebe hat kein Elektronishe system das meldet wann mann im Neutral bist, und ich kann es nicht machen das es ausschaltet wann mann das Stände runter hat und mann das Gang einschmeisst so wie beim moderne Motorräder. Ich brauch das Seitenstände runter es anzukicken...oder...und runter bedeutet das kein Strom läuft. Das Maschin hat kein anlasser und gut 10 zu 1 Kompression.

Ich kann nicht, wie die Grosse Bubbe, es einfach im sehen ankicken...ich brauch das Seitenstände.

Zwei Fendern? Hat mann schon mit nur 70 Kilo koeppergewicht ein Commando angekickt, ohne das es mindestens ein bisschen hoch kippt? Ich muss mit meine ganzes Wucht es ankicken. Ich sag dir was dann passiert, das Stände klappt zu, mann hat kein Fuss auf der Boden, mann ist so wie so nicht in Balanz, und das Maschin leigt dann plötlich am Boden . Hab schon 2 Beule im Tank und verletzungen hinter mir.

Hat eine von euch ein andere idee, weil es nervt immer zum TÜV zu fahren, das Seitenstände um der Eck abzubauen und nachher wieder dran zubauen. Ist auch riskant ein Fahrzeug zu fahren das nicht von der TÜV so genehmigt ist. Ich denke auch das wann das es nicht verlangt sein kann das Motorrad einfach so drastisch zu ändern von Orginal und das wann das Maschin orginal mit kein sicherheits system gebaut war, und damals doch erlaubt war so an Deutsche Strassen zu fahren, das ein TÜV Meister nicht einfach so der Gesetz lesen kann wie er lust hat und nicht wie es geschrieben ist, und verlangen das ich es abbaunen. Ich denke schon das es immernoch meine endscheidung ist und das der Gesezt nicht es verlangt beim Maschine, gebaut vor das Gesezt, sondern es vorschlägt das mann es ändert.. Selbst sehe ich sinn das es so ein sicherheitssystem gibt, aber wann es nicht moeglich ist, ist es nicht moeglich. Soll ich einfach meine Maschin nicht fahren, weil unser TÜV wolte das Gesetz falsch interpretieren? Denk ich, nach 30 Jahre und gut 200,000 km auf das Maschin, nicht. Bin interesiert was sie alle denken....ich sehe kein lösung asser ein andere TÜV zu probieren...! Danke! Ride safe! Andrew

Beste Antwort im Thema

Du solltest uns halt einfach das nicht vorhandene Gesetz nennen, nach welchem der TÜV deiner Meinung nach rechtmäßig handelt. Wenn ich schon gezwungen werde mein Fahrzeug regelmäßig von einer Prüforganisation abnehmen zu lassen, so darf ich doch erwarten das selbige sich an geltendes Recht halten und nicht irgendwelche eigene Befindlichkeiten in die Prüfung einfließen lassen. Und wenn Du nur ein Risiko für das Leben anderer darin siehst tut das hier nichts zur Sache, sondern ist nur eine Meinung.

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am 24. Oktober 2017 um 10:30

Zitat:

@TITANMANFRED schrieb am 24. Oktober 2017 um 10:57:40 Uhr:

 

Sorry, aber da liegst du falsch! 1980 gab es noch keine verpflichtende "Schutzfunktion", da sind auch in den 80er Jahren viele Stürze passiert, weswegen erst der Schutzmechanismus zur Pflicht wurde, nachdem ihn einige Hersteller schon vorher verbaut hatten!

Und woher weißt Du das? Ich hab noch nie gehört, daß deshalb einer gestürzt wäre. Und in meinem Bekanntenkreis fahren viele mit Kisten aus den 70ern (und früher) bzw. waren zu der Zeit schon aktiv. Ich halte das ganze für überflüssigen Quatsch, mit dem sich ein Beamter wieder ein Denkmal gesetzt hat. Kannst Du ein verifizierbares Beispiel nennen?

Als ich mit meiner 73er RD 350 1975 zum TÜV musste, sagte mir

der Prüfer, dass es eine neue Vorschrift gibt. Weil mein Seitenständer

nicht von selbst einklappt, soll ich ihn abschrauben. Plakette gab es

aber trotzdem. Ein 2. Mal brauchte ich nicht zum TÜV damit, weil ich

sie da schon verkauft hatte. Stürze: keine. Meine alte Z 1000 hat eine

Abschaltung. Durch Verschleiß der Aufnahme am Rahmen funkt. die

aber seit fast 20 Jahren nicht mehr. Vergessen hab ich den Seitenständer

noch nie. Etwas Konzentration sollte man beim Moppedfahren schon

haben.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 24. Oktober 2017 um 09:42:14 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 24. Oktober 2017 um 09:42:14 Uhr:

Zitat:

Du solltest uns halt einfach das nicht vorhandene Gesetz nennen, nach welchem der TÜV deiner Meinung nach rechtmäßig handelt.

Selber gurgeln kannst du wohl nicht?

Bitte schön:RICHTLINIE 93/31/EWG DES RATES , anzuwenden gem. §61 StVZO. Im §72 steht nichts zum §61 , damit gilt dieser § uneingeschränkt von der EZ.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:31993L0031

MfG Volker

Deine EWG-Richtline gilt ab 94 für neue Typengenehmigungen. Der Rest läuft unter Bestandschutz. Schon komisch das so gut wie kein Oldtimer umgerüstet wurde die letzten 40 Jahre, oder?

Oder wie willst Du dem Tüver z. B.

- 10 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit zwei Ständern

oder

- 15 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit einem Ständer

nachweisen wenn es keinen Umrüstkit gibt und Du selbst was frickeln müßtest was dann wiederum keiner Vorschrift genügen würde.

Einfach abbauen geht ja auch nicht wenn es der einzige Ständer ist, denn einer muß ja mind. dran sein.

Also müssen nach deiner Meinung fast alle Oldtimer aus dem Verkehr gezogen werden.

 

Moin Moin !

Zitat:

Deine EWG-Richtline gilt ab 94 für neue Typengenehmigungen

Vorschriften lesen und verstehen scheint nicht deine Stärke zu sein.

Zitat:

Der Rest läuft unter Bestandschutz

So etwas kennt das Verkehrsrecht nicht. Entweder ist etwas vorgeschrieben oder nicht.

Noch einmal für dich : Alle in D zugelassenen Fzge müssen den Vorschriften der StVZO genügen. (Von irgendwelchen vom Landesverkehrsminister oder einer ihm nachgeordneten Behörde genehmigten Ausnahmen mal abgesehen) Die Anforderungen an den Seitenständer sind im §61 StVZO genannt. Was du als "Bestandsschutz" nennst, ist ggf. im §72 StVZO aufgeführt, dort steht nämlich , ab welcher EZ der jeweilige § anzuwenden ist und ggf. welche Regelung davor galt.So wirst du dort bspw. zu deinem grossen Erstaunen finden , dass du beim Krad erst ab einer EZ vom 1.1.1988 an eine Bremsleuchte brauchst. Zum §61 dagegen findest du im §72 nichts , dass bedeutet , dass diese Regelung eben auch rückwirkend anzuwenden ist.

Nun ist seit Jahren die StVZO dabei , ein mindestens EG-weit einheitliches Regelwerk zu werden. Das geschieht Europaweit dadurch , dass die EG Richtlinien erlässt. Diese Richtlinien müssen die Mitgliedsstaaten innerhalb einer festgesetzten Frist in ihre Gesetzgebung einarbeiten. Um diese oft sehr umfangreichen Richtlinien nicht zigfach abzuschreiben und damit die StVZO unnötig aufzublähen , wird dann meist einfach in dem betreffenden § auf diese Richtlinie verwiesen. Konkret wird im §61 auf die beschaffenheit des Seitenständers auf den Anhang zu diesem § verwiesen , da war wohl früher festgelegt , welche Anforderungen an die Ständer galten. Irgendwann wurden dann im Anhang die nationalen Vorschriften gestrichen , stattdessen wird jetzt im Anhang gefordert , das die Ständer den Anforderungen der EG-Richtlinie entsprechen müssen. Weder in der StVZO noch im Anhang steht dagegen , dass die Regelung nur für neue Typgen. gilt. Und genau dort müsste es stehen !

Zitat:

Schon komisch das so gut wie kein Oldtimer umgerüstet wurde die letzten 40 Jahre, oder?

Ich kenne nur umgerüstete Fzge , ich habe selber 2 davon, da gab es seitens des Herstellers offizielle Rückrufe . Ansonsten haben schon die meisten Seitenständer die Vorschrift erfüllt, als es diese noch nicht gab. Motorräder , die wesentlich älter sind , haben serienmässig keine Seitenständer. Zumindestens sind mir ausser der NSU Quickly keine in D gebauten bekannt.

 

Zitat:

Oder wie willst Du dem Tüver z. B. ..........

Beschrei es nicht ! Noch kann der da seinen Verstand entscheiden lassen , aber Leute wie du werden schon dafür sorgen ,dass der Gesetzgeber irgendwann mal wieder eine Flut von Richtlinien auswirft.

MfG Volker

@bagpiper

Hallo Du Armer, Deine Geschichte zeigt mal wieder deutlich, das die

Prüfungsorganisationen nur so gut sind, wie die Menschen,die bei

Ihnen arbeiten. Mir passierte noch Verrückteres mit dem bei

Toyota tätigen"KÜS".

Darum kann ich Dir nur raten, die Prüfgesellschaft zu wechseln

und zu schauen, wie Diese das sehen. TÜV, DEKRA, KÜS und wie

Sie alle heißen.

Bei mir verlangte der KÜS, den "falschen" Frontschutzbügel zu de-

montieren, den Toyota falsch an die ADAC Werkstatt geliefert hatte.

Nun bei der TÜV-Prüfung alle zwei Jahre, verlangte der KÜS-Prüfer

entweder diesen Bügel zu demontieren oder Er wollte mein Auto des-

halb stillegen. Ich ließ die Prüfung abbrechen und versuchte nun, via

Toyota (Ersatzteillieferant),der ADAC Werkstatt ( von meiner VRS.

beauftragter Reparateur) und der ADAC Versicherung (ZÜRICH)

die Abwickelung dieses großen " FosPas "zu regeln, Dies stellte sich

als unmöglich dar. Auch wollte Niemand für die Demontage zahlen.

Ich stehe vor der Wand mit einem Auto mit abgelaufenen TÜV, das

wegen Falschteils stillgelegt werden soll. Mir blieb nur der Klageweg...

Da bin ich einfach zum TÜV (Konkurenz des KÜS) gefahren, habe dort

mein Problem vorgetragen und um Hilfe gebeten.

Der TÜV löste mein Problem durch eine "Umbauabnahme" für 35.-€,

die mir vom KÜS verwehrte TÜV-Plakette bekam ich dort kostenlos

obendrein. Eingetragen muß Das, erst bei Verkauf oder Ummeldung

des Autos. Deshalb ist/wäre mein RAT an Dich, einfach den Prüfer

wechseln, ein Anderer hat sicher auch eine andere Meinung...........

Wenn einer meint er sei fehlerfrei, der suche sich einen Prüfer-Job beim TÜV, KÜS ... und wie sei alle heißen. Es ist doch leicht andere zu beanstanden ohne zu beweisen, daß man es besser kann.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 25. Oktober 2017 um 07:59:48 Uhr:

Zitat:

Deine EWG-Richtline gilt ab 94 für neue Typengenehmigungen

Vorschriften lesen und verstehen scheint nicht deine Stärke zu sein.

Doch hat er! Es steht nämlich in deinem geposteten Text das die Richtlinie auf alle Fahrzeuge anzuwenden ist die unter Artikel 1 der Richtlinie 92/61/EWG fallen. Und dort steht nämlich das dies nicht anzwenden ist bei Fahrzeugen die schon im Betrieb sind.

 

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 25. Oktober 2017 um 07:59:48 Uhr:

Zitat:

Der Rest läuft unter Bestandschutz

So etwas kennt das Verkehrsrecht nicht. Entweder ist etwas vorgeschrieben oder nicht.

Noch einmal für dich : Alle in D zugelassenen Fzge müssen den Vorschriften der StVZO genügen. (Von irgendwelchen vom Landesverkehrsminister oder einer ihm nachgeordneten Behörde genehmigten Ausnahmen mal abgesehen) Die Anforderungen an den Seitenständer sind im §61 StVZO genannt. Was du als "Bestandsschutz" nennst, ist ggf. im §72 StVZO aufgeführt, dort steht nämlich , ab welcher EZ der jeweilige § anzuwenden ist und ggf. welche Regelung davor galt.So wirst du dort bspw. zu deinem grossen Erstaunen finden , dass du beim Krad erst ab einer EZ vom 1.1.1988 an eine Bremsleuchte brauchst. Zum §61 dagegen findest du im §72 nichts , dass bedeutet , dass diese Regelung eben auch rückwirkend anzuwenden ist.

Doch gibt es da wie schon oben erwähnt auch für Richtlinien meistens Stichtage gibt ab wann etwas umzusetzen ist. Bitte STVZO nicht mit Typengenehmigungen vermischen. Richtig das zum Bsp. ab 1988 eine Bremsleuchte verpflichtend wurde. Wurde aber schon früher eine verbaut und diese ist in der Typengenehmigung verankert hat diese auch schon vor 88 dran zu sein. Wenn nicht dann brauchst du auch keines.

Wenn es wirklich so wäre das Rückwirkend alles verpflichtend ist dann würde ein sehr großer teil meines Fuhrparkes illigeal sein. Sei es fehlende Blinker da nur Winker am Auto. Ebso fehlendes Stopplicht und Blinker oder auch Spiegel an diversen Motorrädern

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 25. Oktober 2017 um 07:59:48 Uhr:

Zitat:

Schon komisch das so gut wie kein Oldtimer umgerüstet wurde die letzten 40 Jahre, oder?

Ich kenne nur umgerüstete Fzge , ich habe selber 2 davon, da gab es seitens des Herstellers offizielle Rückrufe . Ansonsten haben schon die meisten Seitenständer die Vorschrift erfüllt, als es diese noch nicht gab. Motorräder , die wesentlich älter sind , haben serienmässig keine Seitenständer. Zumindestens sind mir ausser der NSU Quickly keine in D gebauten bekannt.

Da gibt es bestimmt viele. Meine ganzen Ostmotorräder, meine Honda NX 250 oder meine damalige Honda Africa Twin haben und hatten weder einen Killschalter noch eine zweite Feder und gab es noch nie Probleme bei Tüv.

Moin Moin !

Zitat:

Doch hat er! Es steht nämlich in deinem geposteten Text das die Richtlinie auf alle Fahrzeuge anzuwenden ist die unter Artikel 1 der Richtlinie 92/61/EWG fallen. Und dort steht nämlich das dies nicht anzwenden ist bei Fahrzeugen die schon im Betrieb sind

Falsch ! Das steht in der Richtlinie, das ist richtig. Nur steht eben in der StVZO , dass der Ständer die in der Richtlinie genannten Vorschriften erfüllen muss. Und zwar Ohne irgendein Datum des Inkrafttretens ! Für in D zugelassenen Fzge ist die StVZO anzuwenden !

Zitat:

Wenn es wirklich so wäre das Rückwirkend alles verpflichtend ist

Habe ich nie behauptet ! ich habe geschrieben ,dass zu jedem §xy der StVZO zusätzlich der §72 zu befragen ist, ab wann der §xy anzuwenden ist, und was ggf. davor gegolten hat. Wenn es jedoch zu dem §xy keinen vermerk im §72 gibt , dann gilt der §xy für alle Fzge unabhängig von der EZ, also rückwirkend. Ausser dem Ständer sind das z.B. beim PKW die Warnblinkanlage oder Reifenverschleiss.

Zitat:

Meine ganzen Ostmotorräder

Sind wohl kaum nach den Vorschriften der StVZO gebaut worden.

Zitat:

meine Honda NX 250 oder meine damalige Honda Africa Twin haben und hatten weder einen Killschalter noch eine zweite Feder und gab es noch nie Probleme bei Tüv.

Mein Beileid zu dem Prüfer. Bereits ältere Honda-Modelle , wie z.B. die bol-dor waren ab Werk mit der Gummilippe am Ständer versehen , die den Ständer hochdrücken sollte. Da gabs dann eine Umrüstaktion , wodurch der Ständer einklappte.

MfG Volker

@schreyhalz

Du hast vollkommen Recht, aber trotzdem kommt es immer auf den Prüfer an,

an den man gerät, wie meine Geschichte beweist. Ein Prüfer meint Dich Schika-

nieren zu müssen, dann muß man wohl oder übel einen anderen Prüfer suchen,

der Dir die Schikane erspart. Das trifft es wohl am Besten.

Genau Dies habe ich in meiner Not dann auch getan und siehe da, nach 4Jahren

bat mich Toyota,doch wieder Alles in Ihrer Werkstatt zu machen.

Und siehe da, dieser GÜS -Prüfer "übersieht" wohl den verkehrten Frontschutzbügel

auf einmal, jedenfalls erhielt ich wie gewohnt einen Prüfbericht ohne Fehler.

Warum und wieso Das auf einmal geht, entzieht sich meiner Kenntnis, für mich ist

aber vorstellbar, weil Toyota an der Einnahme liegt, wird der Prüfer wohl entsprechend

instruiert worden sein............Gruss aus B..........

@schreyhalz

Laut VdTÜV-Merklbatt 734, gilt die Regelung, dass ein verbauter Seiterständer am Motorrad bei Entlastung entweder von selbst einklappen, bzw. das Losfahren mit ausgeklapptem Seitenständer unmöglich sein muss erst bei allen Motorrädern ab Baujahr 01/1976.

Nichts anderes habe ich behauptet und das passt. Denn mein Bock und auch der des TE sind älter. Googlen kannst ja selber.

Ich bin jetzt raus hier, denn deine ständige persönliche Anmache und Unterstellungen sind sind mir langsam zu blöd.

Moin Moin !

Zitat:

VdTÜV-Merklbatt 734

Das einzige , was ich dazu in der Datenbank vom TÜV ergoogeln kann , ist , dass zurückgezogene Merkblätter nicht aufgerufen werden können. Also ist das wohl ein veralteter Stand.

MfG Volker

am 26. Oktober 2017 um 9:01

Ich hasse Juristen! Und Hobby-Juristen! Und Möchtegern-Juristen!

Mein Gott - wenn sowas wie der Seitenständer als wichtigstes Element beim TüV angesehen wird, dann stimmt in Deutschland doch was nicht mehr. Vielleicht wäre es besser, die gesicherten Ständer zu verbieten, dann würde Darwin wieder greifen. Und jetzt beruhigt euch.

Egal wer hier recht oder nicht recht hat so gilt für mich folgendes => Installation der optimalen Technik im Sinne der eigenen Sicherheit, auch wenn dabei einmal der Tüv recht bekommt. Dabei ist es unwichtig, ob es sich um einen Oldtimer oder jüngere Modelle handelt.

am 26. Oktober 2017 um 17:29

Zitat:

@Alois Steiger schrieb am 26. Oktober 2017 um 11:59:35 Uhr:

Egal wer hier recht oder nicht recht hat so gilt für mich folgendes => Installation der optimalen Technik im Sinne der eigenen Sicherheit, auch wenn dabei einmal der Tüv recht bekommt. Dabei ist es unwichtig, ob es sich um einen Oldtimer oder jüngere Modelle handelt.

Na dann installier mal ABS bei einem Oldtimer - viel Spaß. Und wenn wir dabei sind: Bau doch gleich noch eine Knautschzone und Airbags ein (wg. optimaler Technik). Übrigens kann man sehr viel für die Sicherheit tun, wenn man nur noch 30 km/h fährt. Oder noch besser: Bleib vor dem Fernseher, dann passiert gar nix.

Jeder muß seine Grenzen kennen. Mich nervt es nur, wenn irgend welche 150%ige immer meinen, sie müßten mir vorschreiben, wo meine zu sein haben. Ich bin schon groß und kann das selber entscheiden.

Deutschland 2017...statt eine seit dreißig Jahren vorgeschriebene Feder einzuhängen, was zweifünfzig und eine kleine Verbeugung am Seitenständer kostet, wird seitenlang geschrieben, dass Gesetze überflüssig sind, Prüfer keine Ahnung haben, Juristen alle doof sind und, überhaupt, dass ja wohl Volkszorn und Bauchgefühl die Eckpfeiler staatlichen Wirkens sein sollten.

Leute...hängt diese einfache, dusselige Feder ein und glaubt ein einziges Mal denen, die damit beruflich zu tun haben. Oder gebt das Motorrad fahren auf, weil ihr Vorschriften an sich schon unerträglich findet und Seitenständerfedern nicht euren ethischen Grundsätzen entsprechen.

Mann...

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