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Oldtimer Seitenständer...TÜV sagt abbauen

Themenstarteram 4. Juli 2004 um 14:17

Hallo!

Hab ein problem mit meine Seitenstände und unser TÜV. Fahr ein Norton Commando (1972) seit 30 jahre, einmal hab ich das Stände vergisst, und das der erste Woche mit das Maschin. Nun, nach 30 Jahre, solte ich an meine Oldtimer das Seitenstände entweder abbauen, ein zweites Feder drauf bauen oder ein Schalter installieren.

Geht alles nicht. Kann nicht abbauen, hab Bandscheibe vorfall, kann das ding nicht immer auf Middlestand/Centerstand heben.

Schalter solte Zundung ausschalten, ausser wann der Seitenständer hochgeklappt ist. Wie soll ich es dann ankicken, ,wann ich ankicken muss mit Sietenstände, weil ich es nicht immer auf der Middlestand allein bringen kann ?

Getriebe hat kein Elektronishe system das meldet wann mann im Neutral bist, und ich kann es nicht machen das es ausschaltet wann mann das Stände runter hat und mann das Gang einschmeisst so wie beim moderne Motorräder. Ich brauch das Seitenstände runter es anzukicken...oder...und runter bedeutet das kein Strom läuft. Das Maschin hat kein anlasser und gut 10 zu 1 Kompression.

Ich kann nicht, wie die Grosse Bubbe, es einfach im sehen ankicken...ich brauch das Seitenstände.

Zwei Fendern? Hat mann schon mit nur 70 Kilo koeppergewicht ein Commando angekickt, ohne das es mindestens ein bisschen hoch kippt? Ich muss mit meine ganzes Wucht es ankicken. Ich sag dir was dann passiert, das Stände klappt zu, mann hat kein Fuss auf der Boden, mann ist so wie so nicht in Balanz, und das Maschin leigt dann plötlich am Boden . Hab schon 2 Beule im Tank und verletzungen hinter mir.

Hat eine von euch ein andere idee, weil es nervt immer zum TÜV zu fahren, das Seitenstände um der Eck abzubauen und nachher wieder dran zubauen. Ist auch riskant ein Fahrzeug zu fahren das nicht von der TÜV so genehmigt ist. Ich denke auch das wann das es nicht verlangt sein kann das Motorrad einfach so drastisch zu ändern von Orginal und das wann das Maschin orginal mit kein sicherheits system gebaut war, und damals doch erlaubt war so an Deutsche Strassen zu fahren, das ein TÜV Meister nicht einfach so der Gesetz lesen kann wie er lust hat und nicht wie es geschrieben ist, und verlangen das ich es abbaunen. Ich denke schon das es immernoch meine endscheidung ist und das der Gesezt nicht es verlangt beim Maschine, gebaut vor das Gesezt, sondern es vorschlägt das mann es ändert.. Selbst sehe ich sinn das es so ein sicherheitssystem gibt, aber wann es nicht moeglich ist, ist es nicht moeglich. Soll ich einfach meine Maschin nicht fahren, weil unser TÜV wolte das Gesetz falsch interpretieren? Denk ich, nach 30 Jahre und gut 200,000 km auf das Maschin, nicht. Bin interesiert was sie alle denken....ich sehe kein lösung asser ein andere TÜV zu probieren...! Danke! Ride safe! Andrew

Beste Antwort im Thema

Du solltest uns halt einfach das nicht vorhandene Gesetz nennen, nach welchem der TÜV deiner Meinung nach rechtmäßig handelt. Wenn ich schon gezwungen werde mein Fahrzeug regelmäßig von einer Prüforganisation abnehmen zu lassen, so darf ich doch erwarten das selbige sich an geltendes Recht halten und nicht irgendwelche eigene Befindlichkeiten in die Prüfung einfließen lassen. Und wenn Du nur ein Risiko für das Leben anderer darin siehst tut das hier nichts zur Sache, sondern ist nur eine Meinung.

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am 27. Oktober 2017 um 10:00

Zitat:

@Rostkruemel schrieb am 26. Oktober 2017 um 20:33:35 Uhr:

statt eine seit dreißig Jahren vorgeschriebene Feder einzuhängen

Sie ist eben NICHT vorgeschrieben bei manchen Baujahren bzw. Typen. Dann dürfen wir die alten Moppeds wohl nicht mehr fahren? Weil einfach einhängen geht ja nicht mangels Vorrichtung.

Was kommt als nächstes? Fahrverbot für Oldtimer wg. Abgasnormen? Beim Auto haben wir das ja schon, und - siehe Diesel - verm. demnächst nicht nur bei Oldies. Oder Fahrverbot für alle Motorräder ohne ABS? Warum nicht ein generelles Fahrverbot für alle Fahrzeuge ohne Airbag und Knautschzone? Wurde übrigens auch schon gefordert.

Dann würdest Du vermutlich auch noch applaudieren.

Applaudieren würde ich nicht. Ich würde aber auch nicht wegen jeder Bagatelle auf den Küchenstuhl klettern, den Strick um den Hals legen und das Ende der Welt beklagen. Bauscht Du immer alle Kleinigkeiten gleich zu einem staatlichen Angriff auf die Menschenrechte auf?

Ich habe die Feder und den Einklappmechanismus übrigens 1986 nachgerüstet bekommen. Hat gar nicht weh getan und verboten wurde mir in dem Zusammenhang auch nichts. War allerdings auch kein bei Outlaws beliebtes Fabrikat, das könnte eine Rolle gespielt haben.

Moin Moin !

Zitat:

Na dann installier mal ABS bei einem Oldtimer - viel Spaß

ist das vorgeschrieben ? Nein !

 

Zitat:

Bau doch gleich noch eine Knautschzone und Airbags ein

ist das vorgeschrieben ? Nein !

es wird nichts verlangt , was nicht einfach möglich ist. Eine Warnblinkanlage nachzurüsten ist komplizierter.

Zitat:

Mich nervt es nur, wenn irgend welche 150%ige immer meinen, sie müßten mir vorschreiben, wo meine zu sein haben. Ich bin schon groß und kann das selber entscheiden.

Anscheinend nicht , sonst würdest du dich an die Vorschriften halten.

Aber da es ja früher auch nicht gefordert war , sondern erst in letzter Zeit vorgeschrieben wurde , fährts du ja auch ohne Helm. Reifenprofil , wozu , war bis Anfang der 70er Jahre auch nicht vorgeschrieben und bei trockener Strasse bringts auch nichts , also wofür ! Ist auch nur eine Schikane der 150%igen , um die du dich nicht kümmern musst, schliesslich bist du gross genug , um zu entscheiden , dass du nur auf trockenen Strassen fährst.

Und wenn du dich dann flachlegst und Monate im Krankenhaus zubringst , findest du es selbstverständlich , dass die anderen , die Regeln , die für dich ja nicht gelten , die Kosten mittragen.

Aber vielleicht irren wir uns alle ja und du bist so ein Supertyp , der wirklich nie vergessen wird , den Ständer einzuklappen. Kann ja sein ! Würde mich ehrlich freuen , einmal für dich und einmal für mich , denn ich möchte nicht noch höhere Krankenkassenbeiträge löhnen.

Aber . Diese Vorschrift ist nicht gemacht , um dich zu ärgern , so wichtig war deine Person dem Gesetzgeber nicht , sondern um einige andere , die vielleicht schusseliger sind oder einfach mal einen Aussetzer haben, zu schützen.

MfG Volker

Zitat:

@Rostkruemel schrieb am 27. Oktober 2017 um 15:19:20 Uhr:

 

Ich habe die Feder und den Einklappmechanismus übrigens 1986 nachgerüstet bekommen. Hat gar nicht weh getan und verboten wurde mir in dem Zusammenhang auch nichts. War allerdings auch kein bei Outlaws beliebtes Fabrikat, das könnte eine Rolle gespielt haben.

Hierzu müßten aber erstmal Ständer und Rahmen unzulässig bauartlich verändert werden.

Die entsprechenden Aufnahmen für die zweite, nicht vorhandene Feder, müßten ja an Ständer und Rahmen angeschweißt oder sonstwie befestigt werden.

Ich habe in meiner Jugend an meiner damaligen Hercules-Mofa mal 2 Winkel unter den Ständer geschweißt, um die Standfestigkeit des Ständers zu verbessern. Auf weichem Untergrund bohrte sie dieser sofort in den Rasen.

Als die Mofa gestohlen wurde und ich Anzeige bei der Polizei erstattete, wurde ich nach besonderen Erkennungsmerkmalen gefragt. Ich gab diese Winkel am Ständer an.

Sofort wurde ich von meinem uniformierten Gegenüber aufgeklärt, daß dies eine unzulässige bauartliche Veränderung sei!

Warum sollten also bauartliche Veränderungen, welche nicht dem damals genehmigten Original entsprechen erlaubt sein?

Moin Moin !

Zitat:

Hierzu müßten aber erstmal Ständer und Rahmen unzulässig bauartlich verändert werden.

Unfug !

Zitat:

Die entsprechenden Aufnahmen für die zweite, nicht vorhandene Feder, müßten ja an Ständer und Rahmen angeschweißt oder sonstwie befestigt werden.

Nein , die wird einfach in die Vorhandenen Aufnahmen mit eingehängt. das Zauberwort heisst konzentrisch.

Zitat:

Sofort wurde ich von meinem uniformierten Gegenüber aufgeklärt, daß dies eine unzulässige bauartliche Veränderung sei!

Da hat der Gute sich aber ein bischen weit aus dem Fenster gelehnt

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 2. August 2009 um 23:13:18 Uhr:

Hallo !

Es war schon immer so,das es unmöglich sein musste , mit ausgeklappten Seitenständer loszufahren , das ist keine EU -Erfindung.

Wie das letztlich gelöst wird , ist egal. So ist es möglich ,den Ständer selbstätig einklappen zu lassen ,oder die Zündung unterbrechen zu lassen. Bei Kawa gab es früher einen Bowdenzug, der entweder den Kupplungshebel blockierte oder den Seitenständer einklappte beim Ziehen der Kupplung. Bei Honda sollte eine Gummiverlängerung den Seitenständer in der ersten Linkskurve einklappen , nach einigen bösen Unfällen musste das System auf Herstellerkosten umgerüstet werden.

Zu beachten ist auch ,dass ein Seitenständer wohl kaum schon vor 60 Jahren montiert war , damals hatten alle mir bekannten Motorräder grundsätzlich einen Hauptständer oder sogar 2 . Wer schon mal versucht hat,einen Reifen abzubauen ohne Hauptständer , weiss auch ,warum.

MfG Volker

Das ist wohl nicht so ganz richtig.

Ich habe an meiner Konsul einen "Seitenständer" gehabt, der unter der Fußraste ausgeklappt wurde

(muss mal schauen, wo der abgelegt ist, dann stell ich ein Photo davon rein). Da gab es weder einen Schalter, noch irgendwas anderes, was losfahren bei ausgeklapptem Ständer verhindert hätte. Derartiges wäre, zu Entstehungszeit dieses Ständers, wohl auch kaum als zuverlässig arbeitend zu verwirklichen gewesen. Wurde 1975 noch so abgenommen, nachdem nur die Einrastfunktion kontrolliert worden war.

Grüße

Uli

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 2. August 2009 um 23:13:18 Uhr:

Hallo !

Es war schon immer so,das es unmöglich sein musste , mit ausgeklappten Seitenständer loszufahren , das ist keine EU -Erfindung.

Zitat:

Das ist wohl nicht so ganz richtig.

Ich habe an meiner Konsul einen "Seitenständer" gehabt, der unter der Fußraste ausgeklappt wurde

Streiche doch einfach in meiner obigen Aussage "immer" ! Selbstverständlich gab es noch keine gesetzliche Regelung zum Seitenständer, als Deutschland noch Germanien hiess. Das "immer " bezieht sich nicht auf geologische Zeiträume , nicht einmal auf von Menschen zu überblickende , sondern damit wollte ich nur schreiben , dass bereits die Forderung da war , bevor die EG-Regelung galt. ich denke mal , so Mitte der 1980iger Jahre , zu diesem Zeitpunkt jedenfalls rüstete Honda ihre Modelle um. Auch ich kenne noch den Gummistreifen , der den Ständer einschnappen lassen sollte. Aber ich kenne eben auch den Umrüstsatz , der einfach an den alten Modellen angebaut werden konnte.

Wann genau das nun in Kraft trat , kann ich nicht feststellen , ist aber auch völlig egal , da es eben für bereits erstzugelassene Fzge gilt , auch wenn das hier einige nicht verstehen (wollen).

MfG Volker

Nicht ganz richtig. Wie ich schon schrieb, wurde mir beim TÜV

schon 1975 gesagt, dass der feststehende Seitenständer nicht

mehr den Vorschriften entsprach. Er sollte von selbst einklappen.

Als ich mit meiner Z 1000 dann 1979 beim TÜV war, wunderte

der sich wiederum über die automatische Abschaltung. Der hatte

davon noch nichts gehört. :D Auch war so mitte der 70er schon

ein Bericht im MOTORRAD über diesen Gummizipfel am Seitenständer.

Hatte - glaube ich - auch Ducati.

Moin Moin !

Zitat:

Nicht ganz richtig.

Doch , ist schon richtig so. Honda lieferte noch bis Anfang der 80iger jahre seine Modelle mit dem Gummischniepel aus.

Zitat:

Wie ich schon schrieb, wurde mir beim TÜV

schon 1975 gesagt, dass der feststehende Seitenständer nicht

mehr den Vorschriften entsprach.

Das ist ja möglich , ich kenne die damaligen Vorschriften nicht. Aber die Fzge mit dem Gummischniepel müssen ja die damaligen Vorschriften erfüllt haben. nur wie das so ist: Vorschriften ändern sich bisweilen !

Möglicherweise wurde es irgendwann Vorschrift, dass der Seitenständer während der Fahrt einklappen sollte, was dahingehend interpretiert wurde ,dass er durch die Gummilippe nach hinten geschleudert werden sollte.

Erst nachdem es zu schweren Unfällen gekommen war , ist dann die Vorschrift verschärft worden bzw. man hat sich EG-weit auf eine verschärfte Version geeinigt. So stelle ich mir den Werdegang der Vorschriften vor.

mfG Volker

Wie der Schutz ausgeführt wurde, war vermutlich egal. Bei Yamaha

klappte der neue Seitenständer von selbst ein, andere hatten diese

Gummilippe, wieder andere hatten die Motorabschaltung. Jedenfalls

galt die Vorschrift seit 1974 oder 1975.

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