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Oldtimer Seitenständer...TÜV sagt abbauen

Themenstarteram 4. Juli 2004 um 14:17

Hallo!

Hab ein problem mit meine Seitenstände und unser TÜV. Fahr ein Norton Commando (1972) seit 30 jahre, einmal hab ich das Stände vergisst, und das der erste Woche mit das Maschin. Nun, nach 30 Jahre, solte ich an meine Oldtimer das Seitenstände entweder abbauen, ein zweites Feder drauf bauen oder ein Schalter installieren.

Geht alles nicht. Kann nicht abbauen, hab Bandscheibe vorfall, kann das ding nicht immer auf Middlestand/Centerstand heben.

Schalter solte Zundung ausschalten, ausser wann der Seitenständer hochgeklappt ist. Wie soll ich es dann ankicken, ,wann ich ankicken muss mit Sietenstände, weil ich es nicht immer auf der Middlestand allein bringen kann ?

Getriebe hat kein Elektronishe system das meldet wann mann im Neutral bist, und ich kann es nicht machen das es ausschaltet wann mann das Stände runter hat und mann das Gang einschmeisst so wie beim moderne Motorräder. Ich brauch das Seitenstände runter es anzukicken...oder...und runter bedeutet das kein Strom läuft. Das Maschin hat kein anlasser und gut 10 zu 1 Kompression.

Ich kann nicht, wie die Grosse Bubbe, es einfach im sehen ankicken...ich brauch das Seitenstände.

Zwei Fendern? Hat mann schon mit nur 70 Kilo koeppergewicht ein Commando angekickt, ohne das es mindestens ein bisschen hoch kippt? Ich muss mit meine ganzes Wucht es ankicken. Ich sag dir was dann passiert, das Stände klappt zu, mann hat kein Fuss auf der Boden, mann ist so wie so nicht in Balanz, und das Maschin leigt dann plötlich am Boden . Hab schon 2 Beule im Tank und verletzungen hinter mir.

Hat eine von euch ein andere idee, weil es nervt immer zum TÜV zu fahren, das Seitenstände um der Eck abzubauen und nachher wieder dran zubauen. Ist auch riskant ein Fahrzeug zu fahren das nicht von der TÜV so genehmigt ist. Ich denke auch das wann das es nicht verlangt sein kann das Motorrad einfach so drastisch zu ändern von Orginal und das wann das Maschin orginal mit kein sicherheits system gebaut war, und damals doch erlaubt war so an Deutsche Strassen zu fahren, das ein TÜV Meister nicht einfach so der Gesetz lesen kann wie er lust hat und nicht wie es geschrieben ist, und verlangen das ich es abbaunen. Ich denke schon das es immernoch meine endscheidung ist und das der Gesezt nicht es verlangt beim Maschine, gebaut vor das Gesezt, sondern es vorschlägt das mann es ändert.. Selbst sehe ich sinn das es so ein sicherheitssystem gibt, aber wann es nicht moeglich ist, ist es nicht moeglich. Soll ich einfach meine Maschin nicht fahren, weil unser TÜV wolte das Gesetz falsch interpretieren? Denk ich, nach 30 Jahre und gut 200,000 km auf das Maschin, nicht. Bin interesiert was sie alle denken....ich sehe kein lösung asser ein andere TÜV zu probieren...! Danke! Ride safe! Andrew

Beste Antwort im Thema

Du solltest uns halt einfach das nicht vorhandene Gesetz nennen, nach welchem der TÜV deiner Meinung nach rechtmäßig handelt. Wenn ich schon gezwungen werde mein Fahrzeug regelmäßig von einer Prüforganisation abnehmen zu lassen, so darf ich doch erwarten das selbige sich an geltendes Recht halten und nicht irgendwelche eigene Befindlichkeiten in die Prüfung einfließen lassen. Und wenn Du nur ein Risiko für das Leben anderer darin siehst tut das hier nichts zur Sache, sondern ist nur eine Meinung.

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mein tüver meinte, was im auslieferungszustand so war bleibt auch dran und ist genehmigt. hatte ihn mal angesprochen weil viele Westdeutsche bundesbürger mit MZ gefährten das selbige leidige Thema haben. zudem betrifft es meist nur die fahrzeuge die zu dem zeitpunkt neu zugelassen wurden.

wenn dies so sein sollte dürfte kein älteres fahrzeug mehr TÜV bekommen, denn da fängt es bei ochsenaugenblinker bzw gar keinen an und hört beim gelben stopplicht auf

am 27. August 2009 um 12:57

Hallo Jungs, einen kleinen Kommentar von meiner Seite. Meine alte Honda aus den 70er Jahren hat ein gelbes Rücklicht und rote Bremslicht. Das ist ohne Probleme durch den TÜV gekommen.

Gruß

TP

Hallo,

Ich hab ein ähnliches problem. Hab eine honda vt 700 rc19, baujahr 1986, also ein us Modell. Honda Deutschland hat keine papiere dafür und der ständer hat weder nen unterbrecher noch ne feder. Die wollen mir aber keinen tüv geben deswegen. Was tun?

Einfach für den TÜV abschrauben und danach wieder

montieren. Mach ich mit meiner alten Z 1000 schon seit

Ewigkeiten so.

Moin Moin !

genau ! Anschliessend in der nächsten Linkskurve auf die Schnauze fliegen und den dusseligen TÜV-Prüfer verklagen , weil der den Seitenständer hätte bemängeln müssen.

Alternativ kann man natürlich auch einfach den Umrüstsatz von Honda anbauen.

MfG Volker

am 19. Oktober 2017 um 19:11

Schon. Aber um die Frage zu beantworten: Auch die Softail-Harley hat bis in die 1990er Jahre keinen Sicherheitsschalter im Seitenständer, und er klappt auch nicht von alleine hoch. Man kann mit ausgeklapptem Ständer losfahren. Ich habs probiert.... geht!!!

Aus irgend welchen Gründen hat Harley das so durchgekriegt. Da muß man nix nachrüsten - ebensowenig wie bei anderen alten Bikes. Das war ein typischer Fall von TüVler ohne Ahnung und sonst nix. Es sei denn, die Norton hatte das serienmäßig, ich hatte noch nicht die Ehre.

Bei Harley ist das auch kein Seitenständer, sondern wird als Hauptständer deklariert. Der Grund ist ganz einfach, der Ständer hat einen Winkel von 90° zu Fahrzeugachse und wird nur über das Fahrzeuggewicht in die Rastung gedrückt. Sprich, wenn das Motorrad anfährt ist der Druck weg und der Ständer klappt nach hinten bei Berührung mit dem Boden. Durch den Winkel von 90° entsteht auch keine Hebelwirkung sollte der Ständer aufsetzen. Das ist heute noch so und erst irgendwann um 2010 wurde von HD ein Schalter installiert. Gibt sogar ein Dokument von HD das die Legitimation dieses Ständers erklärt weil es des öfteren Probleme mir unkundigen Tüv'lern gegeben hat.

Zum Thema Züge bei alten Kawas:

Allgemein ist bis Bj. 75 kein Rückholmechanismus oder sonstiges an Seitenständern vorgeschrieben, erst ab 76. Alle Z-Kawas bis dahin hatten so etwas nicht, auch meine Z1 nicht. Auch wenn hier ein unkundiger seit 8 Jahren was anderes behauptet. Ich habe beide Versionen an meinen Bikes.

Jüngeren Prüfern muß man halt manches einfach mal erklären, da nicht mehr Stoff der Ausbildung. ;)

Hallo zusamnen. Alles in allem halte ich eine Sicherheitseinrichtung am Seitenständer für eine sinnvolle Einrichtung. Mir ist es auch schon mehrfach passiert, dass der Seitenständer mal vergessen wurde und das Mopped dann, dank Schalter am Seitenständer, sofort ausging.

Meine alte KH 250 hatte original auch keine Abschaltung, da habe ich nachgerüstet. Meine Z1 Bj.1974 wird beim Neuaufbau auch einen Schalter bekommen, Originalität hin oder her.

Aber wie immer gilt: Jeder wie er möchte.

Es gibt halt immer wieder solche, die lieber ein Risiko für Leben und Gesundheit eingehen als dem Gesetz zu folgen.

Zitat:

@Alois Steiger schrieb am 22. Oktober 2017 um 10:05:06 Uhr:

Es gibt halt immer wieder solche, die lieber ein Risiko für Leben und Gesundheit eingehen als dem Gesetz zu folgen.

und welchem Gesetz sollten Sie nun nicht folgen .... ????

Zitat:

@Abbuzze2000 schrieb am 23. Oktober 2017 um 11:39:04 Uhr:

Zitat:

@Alois Steiger schrieb am 22. Oktober 2017 um 10:05:06 Uhr:

Es gibt halt immer wieder solche, die lieber ein Risiko für Leben und Gesundheit eingehen als dem Gesetz zu folgen.

und welchem Gesetz sollten Sie nun nicht folgen .... ????

Ich bin der Meinung, dass der TÜV gesetzesmässig handelt.

Du solltest uns halt einfach das nicht vorhandene Gesetz nennen, nach welchem der TÜV deiner Meinung nach rechtmäßig handelt. Wenn ich schon gezwungen werde mein Fahrzeug regelmäßig von einer Prüforganisation abnehmen zu lassen, so darf ich doch erwarten das selbige sich an geltendes Recht halten und nicht irgendwelche eigene Befindlichkeiten in die Prüfung einfließen lassen. Und wenn Du nur ein Risiko für das Leben anderer darin siehst tut das hier nichts zur Sache, sondern ist nur eine Meinung.

Moin Moin !

Zitat:

Du solltest uns halt einfach das nicht vorhandene Gesetz nennen, nach welchem der TÜV deiner Meinung nach rechtmäßig handelt.

Selber gurgeln kannst du wohl nicht?

Bitte schön:RICHTLINIE 93/31/EWG DES RATES , anzuwenden gem. §61 StVZO. Im §72 steht nichts zum §61 , damit gilt dieser § uneingeschränkt von der EZ.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:31993L0031

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 2. August 2009 um 23:13:18 Uhr:

Hallo !

Es war schon immer so,das es unmöglich sein musste , mit ausgeklappten Seitenständer loszufahren , das ist keine EU -Erfindung.

Sorry, aber da liegst du falsch! 1980 gab es noch keine verpflichtende "Schutzfunktion", da sind auch in den 80er Jahren viele Stürze passiert, weswegen erst der Schutzmechanismus zur Pflicht wurde, nachdem ihn einige Hersteller schon vorher verbaut hatten!

am 24. Oktober 2017 um 10:27

Zitat:

@Alois Steiger schrieb am 22. Oktober 2017 um 10:05:06 Uhr:

Es gibt halt immer wieder solche, die lieber ein Risiko für Leben und Gesundheit eingehen als dem Gesetz zu folgen.

Natürlich! Millionen von Oldtimer-Fahrern sterben jedes Jahr auf der Straße, weil sie vergessen, den Seitenständer hoch zu klappen. Ach was - MILLIARDEN. Die fallen beim Losfahren um wie die Fliegen und brechen sich die Hälse, daß es nur so knackt. Geh mal auf ein Oldtimer-Treffen, da stehen Berge von Särgen bereit. Und tausende von Krankenwagen.

Sag mal, gehts noch? Erfahrungsgemäß kann ich stolz vermelden, daß ich das letzte Mal vor 20 Jahren den Ständer vergessen habe. Das passiert nur ein mal. Und daran stirbt man nicht, das kratzt, und dann hält man an und fühlt sich peinlich. Wenn ich so dermaßen Angst hätte wie Du, dann würde ich nicht Motorrad fahren, sondern ein Auto mit 204 Airbags.

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