Oldtimer ohne Papiere zulassen möglich?
Guten Tag zusammen,
Ich habe einen C 123 Bj.78 in Classicweiß erworben zum restaurieren.
Leider hat der Vorbesitzer keine Papiere gehabt.
Einen Kaufvertrag haben wir aber abgeschlossen…
Daher folgende Fragen:
1. Muss ich das Fahrzeug bei der Polizei melden, da der Brief noch woanders sein kann?!
2. In welcher Reihenfolge muss ich das Auto Zulassen?
Zuerst Vollabnahme, Bzw. Datenblatt beantragen Und danach TÜV?
Gute Zeit und Vg
Noel
80 Antworten
Man kann auch mit dem, was man hat, mal auf dem zuständigen Polizeiposten oder -revier vorbeigehen und die mal bitten zu prüfen ob geklaut. Dann spart man sich auf der Zulassungsstelle das Theater. Wenn die sagen, da ist nichts geklaut, dann geht man zur Zulassungsstelle. Denen kann man sagen, dass man bei der Polizei schon war, was aber nicht viel am Ablauf ändert.
Die örtliche Behörde hat afaik gar keinen Zugriff auf bundesweite Daten, deshalb die Anfrage über das KBA. Und ja - früher war das wesentlich aufwändiger mit längerer Aufbietungszeit, Nachweis über sämtliche Vorbesitzer und allem Schierschandudel.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 10. April 2024 um 13:05:45 Uhr:
Man kann auch mit dem, was man hat, mal auf dem zuständigen Polizeiposten oder -revier vorbeigehen und die mal bitten zu prüfen ob geklaut.
Ein "schau mal bitte nach ob der geklaut ist und wenn ja, dann sag es nicht weiter" wird aber bei der Polizei auch nicht funktionieren 😉
In jedem Fall halte ich es aber für richtig, jetzt erstmal die Papierlage zu klären, insbesondere bevor man Aufwand in die Restaurierung steckt.
Ist das Auto als gestohlen gemeldet? Wenn ja ist eh alles verloren, und es wird nicht besser wenn man das erst später erfährt.
Ist das Fahrzeug noch im zentralen Register gespeichert? Dann auf jeden Fall schonmal die Daten sichern. Spart nach der Restaurierung ggf die Vollabnahme.
Und bei der Gelegenheit eben mit der örtlichen Zulassungsstelle abklären, was im jeweiligen Fall wann für Nachweise benötigt werden. Wenn man noch was vom Vorbesitzer braucht ist das vermutlich jetzt auch einfacher zu bekommen als in fünf Jahren!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. April 2024 um 13:04:43 Uhr:
Unterliegt der Fahndungsvermerk zur FIN einer endlichen Laufzeit oder bleibt der dauerhaft?
Zum Kennzeichen 10 Jahre, zur Fin ist mir eine Befristung nicht bekannt.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. April 2024 um 12:54:16 Uhr:
Ohne eine eidesstattliche Versicherung des letzten in den Papieren eingetragenen Halters über den Verlust der Papiere wird das ganz schwer mit dem Aufbieten der Papiere. Ohne zumindest einen anderen soliden Eigentumsnachweis (KV Vorbesitzer ist nichts wert) eigentlich unmöglich.
Das stimmt so nicht.
Siehe zb. Zulassungsstelle Landsberg am Lech:
"Ein Eigentumsnachweis zum Nachweis der Verfügungsberechtigung (z.B. Rechnung, Kaufvertrag, Schenkungsvertrag etc.)... ...".
Was da steht und was letztendlich wirklich Sache ist ergibt sich sicher ganz schnell nach einer schriftlichen Erkundigung bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Hier gab es schon Fälle dieser Art,die genau wegen einer fehlenden eidesstattlichen Erklärung des letzten Halters gescheitert sind und die Käufer auf einem Haufen Blech sitzen geblieben sind.
Der letzte Fall,den ich hier verfolgt habe,ging gut aus weil die Zulassungsstelle den Kaufvertrag eines Nachlaßverwalters als glaubwürdig angesehen hat.
Ja aber nur wenn es sonst keinen KV mit dem Voreigentümer gibt oder sonstige Auffälligkeiten.
Ansonsten nicht nötig.
Z. B. was willst machen wenn du den nicht Vorhalter nicht greifen kannst weil er z. B. verstorben ist?
Sie haben das ja akzeptiert weil es über den Nachlaßverwalter gekauft wurde.
Wenn die Zulassungstelld aber die eidesstattliche Versicherung des letzten Halters haben will bist Du in den Arsch gekniffen.
Hat dort jemand geschrieben der genau diese Erfahrung gemacht hat und auf einem Haufen Blech saß.
Ich meine es ging dort um einen alten Granada den er dann wieder verkauft hat.
Nö, muss ja nicht sein. gibt ja auch normale Erben.
Nochmal, liegt ein KV vor und er geht damit zum Amt und bietet das FZG auf wird nur wenn irgendwelche Auffälligkeiten sind der VK eine EV abgeben müssen.
Aber warum machen wir hier son Geschiss?
Er soll beim Amt persönlich oder telefonisch anfragen was er machen soll und was er vorlegen muss oder ob der KV mit persönlicher Aufbietung reicht.
Er wird es und dann hoffentlich erzählen was war.
"Wenn die Zulassungstelld aber die eidesstattliche Versicherung des letzten Halters haben will"
Bezweifle, daß das stimmt. Die Zulassungsstellen schreiben das im Netz nicht.
Nach welchem Recht (§) sollte sie die verlangen können?
Wo stand das denn mit dem Granada?
Dann schau mal hier rein,wenn die Zulassungsstelle auf einen lückenlosen Nachweis der Eigentumsverhältnisse besteht kannst Du Dich auf den Kopf stellen.
https://www.motor-talk.de/.../...hlen-erbe-unbekannt-t5231591.html?...
Aber angezweifelt wird ja alles pauschal.
Es gibt diese Fälle,auch wenn es nicht die Regel ist.
Ausgedachte Geschichte, wie ja oin deiner Quelle als letzter Beitrag steht .
Wenn eine Zulassungsstelle auf den lückenlosen Nachweis des Eigentums besteht kannst Du nur klagen.
https://www.limora.com/de/magazin/oldtimer-ohne-papiere/
https://www.oldtimer-markt.de/.../Zulassung-ohne-Fahrzeugpapiere
Da ist es egal wer sich was ausdenkt oder nicht.
Habe selbst so einen Wagen mal kaufen wollen,nur wusste ich bis zum Gespräch mit dem Besitzer nicht das er schon vergebens versucht hatte einen neuen Brief zu bekommen.
War das übliche,Oldtimer geht durch mehrere Hände und die Zulassungsstelle macht zu,.
Und wer hat da noch Bock auf eine Klage?
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 10. April 2024 um 15:33:07 Uhr:
Das stimmt so nicht.
Siehe zb. Zulassungsstelle Landsberg am Lech:
"Ein Eigentumsnachweis zum Nachweis der Verfügungsberechtigung (z.B. Rechnung, Kaufvertrag, Schenkungsvertrag etc.)... ...".
Ein Kaufvertrag mit einer x-beliebigen Person, die auch nie Halter war, nützt wenig. Papier ist schließlich geduldig. Irgendwie muss man die Eigentumsgeschichte des Autos belegen können, sonst wird es unter Umständen haarig.
Dann könnte man ja auch keine gebrauchte Waschmaschine kaufen. Könnte ja zurückgefordert werden.