Oldtimer ohne Papiere zulassen möglich?
Guten Tag zusammen,
Ich habe einen C 123 Bj.78 in Classicweiß erworben zum restaurieren.
Leider hat der Vorbesitzer keine Papiere gehabt.
Einen Kaufvertrag haben wir aber abgeschlossen…
Daher folgende Fragen:
1. Muss ich das Fahrzeug bei der Polizei melden, da der Brief noch woanders sein kann?!
2. In welcher Reihenfolge muss ich das Auto Zulassen?
Zuerst Vollabnahme, Bzw. Datenblatt beantragen Und danach TÜV?
Gute Zeit und Vg
Noel
80 Antworten
Habe jetzt die Zulassungsstelle Esslingen angeschrieben, ob es auch möglich ist, mit Datenblatt zuzulassen…
Wir schrieben folgendes:
wäre es auch möglich, mit einem technischen Datenblatt (vom TÜV-Süd oder DEKRA) die Zulassung des Oldtimers zu ermöglichen?
Viele gaben mir den Rat, eines ausstellen zu lassen und es damit zu versuchen.
…
nein in diesem Fall leider nicht, da die Papiere ja nicht mehr vorhanden sind. Dies geht nur, wenn wir die Original-Papiere einsehen können…..Der Rat war gut, aber leider für Sie nicht geeignet…
Also wohl doch die Vollabnahme ):
Aber das hindert mich erstmal nicht am Basteln und später kommt die Vollabnahme (:
Ohne den umgangssprachlich „TÜV“ genannten Befund über Mängelfreiheit bzw.Verkehrssicherheit,
gibt es sowieso keine Zulassung!
Also völlig egal ob Du jetzt Vollabnahme nach P.21 machst/brauchst oder eine „einfache“ HU nach P.19…
Ohne entsprechende Prüfbescheinigung keine Zulassung zum Strassenverkehr.
Ausnahme: KZK oder vorläufige Zulassung, aber das geht eben nur mit vorhandenen Papieren. ZB 2 oder alter KFZ-Brief.
Aber klar: mit dem „Basteln“ wie Du es nennst, kannste auf alle Fälle schonmal beginnen um das Auto fit für die notwendige Prüfung zu machen um diese dann auch erfolgreich zu bestehen.
Gehst du auf die Retro Classic ab morgen in Leinfelden-Echterdingen? Da hat der TÜV Süd einen Stand zur Beratung. Es hatte auch schon mal das Landratsamt Esslingen einen Stand zur Beratung wegen Zulassungen etc., die finde ich aber diesmal nicht im Ausstellerverzeichnis. Nimm einen Satz Kopien von dem mit, was du hast. Und geh nicht am Samstag oder Sonntag hin, da ist es überlaufen.
Ich denke gerade auf so einer Ausstellung ist Kompetenz in der Sache vorhanden, man muss sie nur finden.
Leider pack ich es heute nicht zu gehen, aber die Tage möchte ich schon (:
Das wäre auch eine gute Möglichkeiten das gleich mit dem TÜV-Süd zu klären wie du sagst
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Auch auf die Gefahr der Wiederholung. Man braucht grundsätzlich mehrere Dinge:
a) die technischen Daten, meist realisiert durch ein Datenblatt vom TÜV, eventuell ergänzt durch eine technische Abnahme und Eintragung von Zubehör
b) einen Nachweis zur Erstzulassung, es muss ja irgend ein Datum in die Papiere
c) ein Eigentumsnachweis des neuen Eigentümers, meist wird eine eidesstattliche Versicherung des letzten Halters über den Verlust der Original-Papiere verlangt
sowie eventuell
d) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde
e) eine Bescheinigung über die Verzollung, sofern das Fahrzeug von außerhalb importiert wurde
Und nun ist die Frage, was ist da und was kann beigebracht werden.
Man kann sich auch mit einem alten Kfz-Steuerbescheid oder einer Versicherungspolice des Voreigentümers behelfen, denn die Versicherung druckt ja auch immer das Datum der EZ und die Fahrgestellnummer auf das Papier. Oder ein Erbschein über den Todesfall des Eigentümers.
Aber je komplizierter der Fall, desto umständlicher wird es, bis hin zur Unmöglichkeit.
Ich mache mal zu, da Crossposting.