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Oldtimer ohne Papiere zulassen möglich?

Themenstarteram 9. April 2024 um 15:03

Guten Tag zusammen,

Ich habe einen C 123 Bj.78 in Classicweiß erworben zum restaurieren.

Leider hat der Vorbesitzer keine Papiere gehabt.

Einen Kaufvertrag haben wir aber abgeschlossen…

Daher folgende Fragen:

1. Muss ich das Fahrzeug bei der Polizei melden, da der Brief noch woanders sein kann?!

2. In welcher Reihenfolge muss ich das Auto Zulassen?

Zuerst Vollabnahme, Bzw. Datenblatt beantragen Und danach TÜV?

Gute Zeit und Vg

Noel

C123
C123
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80 Antworten

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 9. April 2024 um 20:51:40 Uhr:

Beim KFZ fordert der Gesetzgeber z.b. das man sich die Papiere zeigen lässt

Wo kann man denn diesen Unsinn nachlesen? Wenn es der Gesetzgeber fordert, müsste das ja in einem Gesetz stehen.

Zitat:

@NoelC123 schrieb am 9. April 2024 um 22:46:07 Uhr:

Bedeutet nun zur Fahrzeugstelle und die Unbedenklichkeitsbescheinigung aufbieten lassen, dann erst Mal abwarten richtig?

Ja. Lass dich nicht von dem off-topic wegen eines möglichen früheren Diebstahls verunsichern, das trifft auf deinen Fall nicht zu.

Wie viele Kfz hast Du schon einkassieren lassen, beim Versuch die in Verkehr zu bringen und dann tauchte mit mal ein inpol treffer auf und ruck zuck stand die Rennleitung mit Abschleppdienst vor dem Wagen und byby.

Dann kannst Dich mit dem VK streiten, den Kaufpreis wieder zu bekommen.

Der Eintrag kam übrigens aus Spanien und es wurde versucht Gras drüber wachsen zu lassen.

Zitat:

@Rockville schrieb am 10. April 2024 um 00:09:25 Uhr:

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 9. April 2024 um 20:51:40 Uhr:

Beim KFZ fordert der Gesetzgeber z.b. das man sich die Papiere zeigen lässt

Wo kann man denn diesen Unsinn nachlesen? Wenn es der Gesetzgeber fordert, müsste das ja in einem Gesetz stehen.

Hier mal was zum Lesen.

Alles offtopic. Der TE geht zur Zulassungsstelle, die sagen ihm, was er tun muss.

Und hier ein Einzelfall wie bitter sowas enden kann.

Natürlich etwas verzwickter als bei TE.

So eine Aufbietung kann ja nicht ewig dauern, da könnte man den Vorgang anstoßen und dann mit den ersten Schritten der Restaurierung anfangen. Die Eigentumsverhältnisse sollte man aber geklärt haben bevor richtig Geld in das Projekt geflossen ist. Die ersten Teile besorgen o.ä. Alles was sich ohne große Verluste rückgängig machen lässt.

Die Zulassungsstelle bietet die Papiere im Bundesverkehrsblatt auf. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es bei KBA.

Früher dauerte das Aufbieten recht lange, heute meine ich wären es nur noch 6 Wochen.

Aber all das erfährt man beim Bürger- bzw. Zulassungsamt.

Die Aufbietung geht aber doch nur, wenn das Fahrzeug noch in den Registern steht, oder?

Bei einem "Scheunenfund" würde ich vermuten, dass die Zulassungsstelle erst tätig wird wenn sie ein 21er Gutachten vorgelegt bekommt. Also nach der Restaurierung. Falls nicht der Hersteller noch eine Datenbestätigung ausstellen kann.

Wird man sehen wenn man da anfragt, der Rest ist doch auch wieder Spekulation und kann der TE nicht wissen.

Daher erst zum Bürger- oder Zulassungsamt. Kann ja vielleicht auch telefonisch schon mal anfragen wie es genau ablaufen soll.

Hat hier einer gut beschrieben:

https://www.oldtimer-markt.de/.../Zulassung-ohne-Fahrzeugpapiere

und hier:

ww.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/import-und-zulassung/paragraph-21-gutachten

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 9. April 2024 um 23:53:33 Uhr:

Zitat:

@NoelC123 schrieb am 9. April 2024 um 22:46:07 Uhr:

Ich wüsste jetzt nicht, wieso der Rentner, von dem ich das Auto gekauft habe, das Auto klauen sollte (:

....

Der verkaufende Rentner nicht ...

Warum nicht, der war ja auch mal jung. ;) Vielleicht hat er das Auto vor 40 Jahren geklaut und nach einer Spritztour einfach in seine Scheune gestellt.

Ohne eine eidesstattliche Versicherung des letzten in den Papieren eingetragenen Halters über den Verlust der Papiere wird das ganz schwer mit dem Aufbieten der Papiere. Ohne zumindest einen anderen soliden Eigentumsnachweis (KV Vorbesitzer ist nichts wert) eigentlich unmöglich.

Quatsch.

KV und EV sollte reichen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 10. April 2024 um 09:18:42 Uhr:

Die Aufbietung geht aber doch nur, wenn das Fahrzeug noch in den Registern steht, oder?

Bei einem "Scheunenfund" würde ich vermuten, dass die Zulassungsstelle erst tätig wird wenn sie ein 21er Gutachten vorgelegt bekommt. Also nach der Restaurierung. Falls nicht der Hersteller noch eine Datenbestätigung ausstellen kann.

Richtig.

Und wenn dann die Fin einen Treffer generiert, wird man kurz vor die Tür geschickt, die Rennleitung herbeigerufen und die Stellen das Fahrzeug dann erst mal sicher.

Auch Landesgrenzen übergreifend im Rahmen der Amtshilfe durch das zuständige Revier des Standortes. Dauert keine 2 h bis der Hobel in der Verwahrstelle einzieht.

Unterliegt der Fahndungsvermerk zur FIN einer endlichen Laufzeit oder bleibt der dauerhaft?

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