Oldtimer ohne Papiere zulassen möglich?
Guten Tag zusammen,
Ich habe einen C 123 Bj.78 in Classicweiß erworben zum restaurieren.
Leider hat der Vorbesitzer keine Papiere gehabt.
Einen Kaufvertrag haben wir aber abgeschlossen…
Daher folgende Fragen:
1. Muss ich das Fahrzeug bei der Polizei melden, da der Brief noch woanders sein kann?!
2. In welcher Reihenfolge muss ich das Auto Zulassen?
Zuerst Vollabnahme, Bzw. Datenblatt beantragen Und danach TÜV?
Gute Zeit und Vg
Noel
80 Antworten
Hört auf immer Dram-Queen zu spielen.
Der TE meldet sich wohl nicht mehr oder hat die Hände übern Kopp zusammengeschlagen, wegen zu hohem Spekulationsanteil hier🙂
Also ich habe jetzt eine E-Mail an die Zulassungsstelle geschrieben
Musste dazu Personalausweis, Kaufvertrag und die Fahrgestellnummer angeben.
Kann wie es scheint, auch alles online geregelt werden.
Die Mail sah folgendermaßen aus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Absprache im bei der Esslinger Zulassungsstelle im Telefonat, sollte ich an diese E-Mail schreiben, um für das Vorgehen neuer Papiere, die ausgestellt werden sollen, Auskunft zu bekommen.
Zulassungsbescheinigung eins und zwei müssen beide neu ausgestellt werden und sind nicht vorhanden
Die Fahrgestellnummer bzw. Fahrzeug Nummer, wie im Bild zu sehen, ist die „……….“.
Anbei noch meinen Personalausweis und den Kaufvertrag, der etwas schwammig von einem Rentner verfasst wurde.
Muss auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aufgeboten werden?
Ich bedanke mich herzlich über eine zeitnahe Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Dann heißt es jetzt mal abwarten und ich schicke dann Updates rein ob es gut für mich ausgeht
Ja guck, sagte ich doch das es wohl so gehen würde. Das die das auch per Mail machen ist schon sehr zuvorkommend.
Super.
Zitat:
@NoelC123 schrieb am 11. Apr. 2024 um 14:45:30 Uhr:
Muss auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aufgeboten werden?
Und jetzt zum dritten Mal: eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nicht aufgeboten, die wird ausgestellt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 11. April 2024 um 15:16:10 Uhr:
Ja guck, sagte ich doch das es wohl so gehen würde. Das die das auch per Mail machen ist schon sehr zuvorkommend.
Super.
Gemach, gemach…der TE hat zunächst erstmal ur sein Anliegen geschildert.
Ob die Zul.stelle eine positive Antwort schickt, muss sich noch erweisen.
Oder war Dein freudiger Beitrag lediglich darauf bezogen dass die Frage auch per Mail gestellt und
beantwortet werden kann?
Dann habe ich das missverstanden.
Mit den meisten Zulassungsstellen kann man durchaus vernünftig reden. Dort sitzen oft Pragmatiker und nicht immer nur sture Paragrafenreiter. Aber wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
Guten Tag,
um Auskunft geben zu können, bräuchte ich das letzte amtliche Kennzeichen. Dieses wird Ihnen vermutlich nicht bekannt sein. Unter dieser Fahrgestellnummer ist bundesweit kein Fahrzeug mehr zugelassen bzw. sind irgendwelche Daten vorhanden. Um es zulassen zu können, wäre also ein Vollgutachten (§21 StVZO) notwendig. Eine reine Neuausstellung der Papiere kann nicht erfolgen, dies wäre lediglich im Rahmen einer Zulassung evtl. möglich.
Ich bedaure, keine besseren Mitteilungen machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
…Das war die Nachricht der Zulassungsstelle.
Ist das jetzt ein hoffnungsloser Fall?
Das ist gar nicht so schlecht. Das bedeutet, dass das Ding zumindest nicht geklaut zu sein scheint
Zitat:
Ist das jetzt ein hoffnungsloser Fall?
Nein, keinesfalls.
Damit ist jetzt nur geklärt, dass die Fahrgestellnummer nicht mehr im zentralen Fahrzeugregister steht (wenn ich den bisherigen Verlauf richtig verstanden habe bedeutet das auch, dass es keinen Fahndungsvermerk gibt?)
Das Fahrzeug ist also als "Scheunenfund" zu behandeln.
Das sind dann doch gute Neuigkeiten, nur dass das Vollgutachten leider teuer wird.
Was wird da kostentechisch bei dem 280CE auf mich zukommen?
Wird auch beim Vollgut strenger als beim TÜV nachgeschaut?
Vg Noel
Keine Angst wenn du die Kiste wirklich restauriert und nicht nur zusammen frickelst wird die Vollabnahme kein Problem und auch wenn die etwas teurer wird als eine normale HU im Vergleich mit der Restaurierung Peanuts.
So sehe ich das auch, taugt das Auto dann klappt das auch und wenn sie möglichst original ist dann kannst gleich das H mit beantragen.
Ja, das sehe ich genauso, es lohnt sich auf jeden Fall.
Bedeutet für mich ich kann das Auto soweit TÜV fertig restaurieren, was aber Lackarbeiten und Innenausstattung angeht, muss ich noch keinen Wert darauf legen?!
Ist der TÜV dann schon in der Vollabnahme inbegriffen?
Zitat:
@NoelC123 schrieb am 15. April 2024 um 15:35:42 Uhr:
Eine reine Neuausstellung der Papiere kann nicht erfolgen, dies wäre lediglich im Rahmen einer Zulassung evtl. möglich.
Zum eigentlichen Thema, wie Du an neue Papiere kommst, enthält die Mail leider keine Aussagen. Der Nachweis des Eigentums wird immer noch notwendig sein.