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Oldtimer Feuerwehr LKW als SonderKFZ-PKW anmelden

Themenstarteram 13. Oktober 2013 um 19:04

Hallo,

kann man einen Feuerwehr-LKW (LF 16 ca. 10t) aus den 60ern als SonderKFZ(PKW) anmelden? :confused:

Das LF 16 soll ein H-Kennzeichen bekommen und original bleiben.

Da es 1+8 Sitzplätze hat und logischerweise als Oldtimer keinen echten Nutzwert hat ist die Einordnung "PKW" gar nicht mal so weit hergeholt. :D

Die PKW Einstufung ist aus folgenden Gründen besonders interessant: keine Maut, HU alle 2 Jahre, keine SP, kein Sonntagsfahrverbot. :p

Mit dem H-Kennzeichen würde sich der PKW Nachteil, alter Diesel mit ca. 8l Hubraum, auch erledigen da die Steuer nur pauschal abgerechnet wird. :p

Vielen Dank für Eure Antworten!

Beste Antwort im Thema
am 13. Oktober 2013 um 19:27

Die Maut gilt für LKW ab 12 t zGG., falls sich daran etwas geändert hat, lasse ich mich gern eines besseren belehren.

Eine PKW Zulassung ist anhand der Gesamtmasse und Bauart des Fahrzeugs nicht möglich.

Da eine Druckluftbremse verbaut ist, ist eh ein kürzerer Prüfungsintervall als der für einen PKW erforderliche vorgeschrieben.

Um die LKW Zulassung kommst Du nicht drum rum.

Ablasten auf 3,5t, Bremse umrüsten, dann könnte es klappen mit der Kleinbuszulassung, das H gibt es dann erst 30 Jahre nach der Umrüstung.

 

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Ein Feuerwehrfahrzeug ist ein Sonder-KFZ. Es geht nicht um die Abkürzung So.KFZ. Dass dies ein Sonstiges KFZ ist, weiß ich sehr wohl. Ändert nichts an der Tatsache, dass ein Sonder-KFZ umgeschlüsselt werden muss...man kann kein Feuerwehrfahrzeug auf sich zulassen...

Zitat:

Ändert nichts an der Tatsache, dass ein Sonder-KFZ umgeschlüsselt werden muss...man kann kein Feuerwehrfahrzeug auf sich zulassen...

Das ist Bundeslandabhänig. In NRW kann man auch auf sich privat ein Feuerwehrauto zulassen, in Hessen wohl nicht.

Hallo Leute,

ich habe gerade meinen LF8 abgelastet auf 3,5t mit H-Kennzeichen als So.KFZ-Löschfahrzeug zugelassen bekommen. Aber 10t als PKW kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen. Eher dann doch als So. KFZ mit Einzelabnahme. Da der Vorbesitzer meiner Feuerwehr das Fahrzeug schon so auf sich zugelassen hatte, war das für mich kein Problem. Doch das ist keine generelle Sache, das entscheidet der Prüfer im Einzelfall. Ich mußte jedenfalls von Berlin nach Chemnitz fahren um einen vernünftigen Prüfer zu finden, damit das alles geklappt hat.

Hallo zwar etwas älter das Thema vielleicht nutzt mein Kommentar jemand:

Ich habe 12t LF16TS zugelassen als SonKFZ Löschfahrzeug mit HKennzeichen. Kein Sonntagsfahrverbot, keine Maut, günstige Versicherung und Steuer, keine Umweltzone.

Dafür braucht man aber immer noch entweder eine Ausnahmegenehmigung (die es in manchen Ländern grundsätzlich nicht gibt) oder einen bis mehrere Verfahrensbeteiligte, die entweder grob ahnungslos oder sehr kreativ in der Anwendung von Rechtsgrundlagen sind. Von daher taugt ein Einzelfall nicht als Beleg für Antworten auf grundsätzliche Fragen.

(mal abgesehen von der Antwort "kommt drauf an")

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. September 2016 um 13:08:39 Uhr:

Dafür braucht man aber immer noch entweder eine Ausnahmegenehmigung (die es in manchen Ländern grundsätzlich nicht gibt) oder einen bis mehrere Verfahrensbeteiligte, die entweder grob ahnungslos oder sehr kreativ in der Anwendung von Rechtsgrundlagen sind.

Das wirst du uns ja sicherlich erklären können, warum hier eine Ausnahmegenehmigung nötig wäre - oder "trickserei" im Spiel war!

Weil ein "Sonstiges KFZ Löschfahrzeug" nicht auf einen privaten Halter zugelassen werden darf. Es muss vorher entsprechend umgeschlüsselt werden, wenn die SoSi-Anlage entfernt oder unbrauchbar gemacht wurde.

Genau, und nach Umbau und Umschlüsselung ist dann i.d.R. der Oldtimerstatus nicht mehr gegeben...

Zitat:

Weil ein "Sonstiges KFZ Löschfahrzeug" nicht auf einen privaten Halter zugelassen werden darf. Es muss vorher entsprechend umgeschlüsselt werden, wenn die SoSi-Anlage entfernt oder unbrauchbar gemacht wurde.

Das ist quatsch. Die blauen Lampen müssen abgedeckt werden und die Sirene abgeklemmt werden. Das steht dem Oldtimerstatus jedoch nicht entgegen, wenn der Rest passt.

Und wie gesagt, hier zu Lande (NRW) ist die Zulassung einer Feuerwehr überhaupt kein Problem.

Wenn du also schon immer mal ne Feuerwehr haben wolltest, gehst dir halt eine Kaufen.

In anderen Ländern kann man das FZ als LKW umtragen. Das sollte auch mit H Kennzeichen kein Problem sein, da diese Umtragung in den ersten 10 Jahren ab EZ möglich war, und gelegentlich auch gemacht wurde, wenn Privatleute sich ne unter 10 Jahre alte Feuerwehr gekauft haben. Hat ja genug Fächer, transportiert ja was ;)

Auch Gerätewagen oder ähnliches ist möglich.

Die Leute die hier schreien, das es nicht geht, haben schlicht und einfach keine Ahnung und sind neidisch drauf, wenn einer sich n Feuerwehrauto kauft :p

Ich hab übrigends selbst mal n TLF16 Feuerwehrfahrzeug gehabt.

Das einzige was nicht erlaubt ist, ist Tageslichtleuchtfarbe (gibts ne RAL nummer zu).

Die meisten alten Feuerwehrautos sind aber rot/weiß, da ist das eh kein Problem.

Was die Verwendung von Stadtwappen & Co angeht, ist das wiederum ein ganz anderes Thema, da muss der Inhaber der Rechte / Hoheitszeichen idr. eine Genehmigung erteilen. Da muss man halt im Zweifelsfalle mal in die Bürgermeistersprechstunde gehen und wenn man erklärt, Stadtgeschichte erhalten zu wollen, dann sollte auch das gehen.

Und nebenbei, bei 191€ KFZ Steuern und um 150€ Versicherung pro Jahr kann man sich auch mal n Feuerwehrauto kaufen...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 17. September 2016 um 10:48:52 Uhr:

 

Das ist quatsch.

Das ist kein Quatsch sondern die geltende Rechtslage. Siehe §19(2a) StVZO:

Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist.

Wer nicht zu den besagten Bedarfsträgern gehört, braucht eine Ausnahmegenehmigung. Steht auch explizit im nächsten Satz.

Zitat:

hier zu Lande (NRW)

Gibt es eine von der obersten Landesbehörde vorgegebene Regelung, dass Ausnahmegenehmigungen für H-Kennzeichen nicht erteilt werden sondern nur 07er Kennzeichen genehmigt werden.

Trotzdem gibt es auch hier in NRW jede Menge alte Einsatzfahrzeuge, die auf Privatpersonen zugelassen sind. Weil eben die Rechtslage offensichtlich nicht bekannt ist oder schlichtweg ignoriert wird.

Es gibt aber auch Zulassungsstellen, die solche Spielchen nicht mitspielen. Insofern ist "in NRW kein Problem" nicht so ganz allgemeingültig.

 

Zitat:

Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden.

Ja, dabei geht es in erster Linie um Panzer und Spezialfahrzeuge wie Wasserwerfer, Flugfeldlöschfahrzeuge, etc.

Eine Feuerwehr ist aber grundsätzlich erst einmal als LKW typisiert und eine Umtragung ist damit problemlos möglich. Ein z.B. Mercedes 911 Feuerwehrauto ist eben seiner Bauart nach erst einmal nur ein Mercedes 911 LKW mit Sonderaufbau und damit nicht seiner Bauart nach ausschließlich für Behördenzwecke gebaut.

Der Begriff Feuerwehrauto ist auch weit gefasst. Es kann auch n roter Transit mit Sondersignalanlage sein und Fächern hinten drinnen und ner Tragkraftspritze. Den kann man wenn die Zulassungsbehörde nicht mit spielt, einfach als LKW oder Lieferwagen umtragen. Dem steht dann auch kein H Kennzeichen im Wege, weil es solche Lieferwagen original gegeben hat.

Die Probleme bei der Zulassung einer Feuerwehr sind also nicht so schlimm. Im Zweifelsfalle bekommt man idr. auch eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie wo man wohnt nötig ist.

Hier hast du z.B. die Verfahrensweise in Thüringen:

https://www.thueringen.de/.../...r_feuerwehr-_und_polizeifahrzeuge.pdf

Oldtimer H Kennzeichen = Sondersignale abbauen (unbrauchbar machen / abdecken) und Feuerwehrschriftzüge entfernen, dann Zulassung als Oldtimer kein Problem.

07 Kennzeichen = Ausnahmegenehmigung erforderlich, dann dürfen Sondersignalanlagen und Feuerwehrschriftzug drauf bleiben.

Reguläre Zulassung (FZ unter 30 Jahre) = Rückbau Sondersignalanlage & Co, dann Zulassung als LKW möglich

am 5. Februar 2017 um 18:50

Hallo Leute, jetzt will ich mich auch mal zu Wort melden. Ich besitze folgendes Auto:Abschrift aus meiner Zulassung: Daimler Benz LF408g

Bj 1971.

SO.KFZ Feuerwehrfahrzeug

Oldtimer

0001 0098 02172

Ohne Technische Änderungen.

Und so ist es tatsächlich, Vorbaupumpe, Sondersignalanlage mit Blaulichter, alles zugelassen, Ich muß im Straßenverkehr nur die Blaulichter abdecken, sonst nichts. Alles andere ist eine Zerstörung von rollendem Kultur gut. Mit einer ausgebauten Sondersignalanlage ist das Fahrzeug nicht mehr original und damit kein erhaltenswerter Oldtimer. So die Argumentationskette eines Prüfers der sich für Oldtimer interessiert. Ich werde nicht den Prüfer weiterempfehlen. Ich jedenfalls bin in Berlin glashart abgewiesen worden und habe mein Glück dann in Chemnitz gefunden.

Also in Hessen musste ich meinen Magirus 130D7 ex-LF8 von So.Kfz.Löschfzg. auf Lkw geschl. Kasten umschlüsseln lassen, damit war dann Zulassung als Oldtimer (H-Kennzeichen, Steuer 191€ p.a. und Versicherung ca. 170€ p.a.) möglich.

Blaulicht musste abgedeckt, alle "Feuerwehr" Schriftzüge entfernt, und Sondersignalanlage ausser Betrieb gesetzt werden. In Hessen muss zur Typumschlüsselung das TÜV Gutachten noch zur jeweiligen Bündellungsstelle geschickt werden (+43,30€), erst mit deren OK kann die Zulassung erfolgen.

Zitat:

@Bummi112 schrieb am 5. Februar 2017 um 19:50:30 Uhr:

Ich muß im Straßenverkehr nur die Blaulichter abdecken, sonst nichts. Alles andere ist eine Zerstörung von rollendem Kultur gut.

Würde in Hessen leider nicht gehen, selbst wenn der TÜV es bescheinigt. Die Dame an der Zulassungsbehörde war zwar jung, hübsch und blond, merkte aber prompt, dass mich der TÜV auf Basis der Hauptuntersuchung basierend auf den So.Kfz.Löschfzg. Papieren erst in 2 Jahren wiedersehen wollte, was sie gleich auf 1 Jahr (Lkw geschl. Kasten über 3,5t) änderte. :(

Hallo zusammen, das alles verstehe ich garnicht, ich bin Besitzer eines MB 1113 Rundhauber TLF Bj. 1967, diesen habe ich im Jahr 2011 direkt von der Feuerwehr / Gemeinde erworben, abgelastet auf 7,49to und auf H-Kennzeichen angemeldet, bei der nächsten HU hat mich der Prüfer daraufhingewiesen, das es möglich wäre die Abdeckungen von den Blaulichtern wieder zu entfernen und dies so einzutragen, da es sich ja schließlich um ein historisches Feuerwehrfahrzeug handelt und dies nicht mit z.B. roten Abdeckkappen rumfährt.

Um unnötige Polizeikontrollen zu vermeiden habe ich auf öffentlichen Strassen allerdings meine roten Kappen drüberstecken. Zusätzlich sind am Fzg. alle Schriftzüge vorhanden und sichtbar, schließlich ist es ein historisches Feuerwehr Fzg. und kein historischer Löschzug oder der gleichen.

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