Oldtimer Feuerwehr LKW als SonderKFZ-PKW anmelden
Hallo,
kann man einen Feuerwehr-LKW (LF 16 ca. 10t) aus den 60ern als SonderKFZ(PKW) anmelden? 😕
Das LF 16 soll ein H-Kennzeichen bekommen und original bleiben.
Da es 1+8 Sitzplätze hat und logischerweise als Oldtimer keinen echten Nutzwert hat ist die Einordnung "PKW" gar nicht mal so weit hergeholt. 😁
Die PKW Einstufung ist aus folgenden Gründen besonders interessant: keine Maut, HU alle 2 Jahre, keine SP, kein Sonntagsfahrverbot. 😛
Mit dem H-Kennzeichen würde sich der PKW Nachteil, alter Diesel mit ca. 8l Hubraum, auch erledigen da die Steuer nur pauschal abgerechnet wird. 😛
Vielen Dank für Eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
Die Maut gilt für LKW ab 12 t zGG., falls sich daran etwas geändert hat, lasse ich mich gern eines besseren belehren.
Eine PKW Zulassung ist anhand der Gesamtmasse und Bauart des Fahrzeugs nicht möglich.
Da eine Druckluftbremse verbaut ist, ist eh ein kürzerer Prüfungsintervall als der für einen PKW erforderliche vorgeschrieben.
Um die LKW Zulassung kommst Du nicht drum rum.
Ablasten auf 3,5t, Bremse umrüsten, dann könnte es klappen mit der Kleinbuszulassung, das H gibt es dann erst 30 Jahre nach der Umrüstung.
67 Antworten
Ein LKW kann auch mehrere Sitzplätze haben. Zum Beispiel die LKW´s von Bauunternehmen und Umzugsfirmen haben oft mehrere Sitzplätze eingetragen, damit halt der Bautrupp mit auf die Baustelle fahren kann und nicht nur das Material.
MFG Sven
Hallo... Also Ich fahre einen VARIO als LKW zugelassen mit 7 Sitzen und zgg von 6 Tonnen. Ich möchte ihn aber zu einem soKfz Bautrupp Wagen wegen Sonntagsfahrverbot mit Anhänger machen.
Vielleicht für dich auch eine Möglichkeit.
Wenn du das Gespann zur gewerbsmäßigen Güterbeförderung verwendest wird dir so eine Schummelei nichts nützen.
Der Bautruppwagen gehört übrigens in den Bereich Post/Telekommunikation, bist du in der Branche tätig?
habe einen lf8 mit lkw zulassung (oldtimer ) und sind 9 sitzplätze eingetragen und brauche nichtmal gurte außer natürlich fahrer und beifahrer
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Man kann als Privatperson kein Fahrzeug als Sonder-KFZ auf sich zulassen. Das Fahrzeug muss vorher entsprechend umgeschlüsselt werden. Privatperson und Sonder-KFZ schließt sich gegenseitig aus.
Schlichtweg falsch, denn WoMo ist auch ein SoKfz und kann jederzeit auf jedermann zugelassen werden, wo wir uns wohl einig sind.
Habe ein halbes Dutzend SoKfz mit diversen Fein-Zusätzen zugelassen und bei über einem Dutzend PKW oder LKW ein SoKfz "geschlüsselt" (bekommen). Somit komplett kein Problem (für mich) gewesen. Dann darf der äußerlich als PKW erscheinende Wagen auch lichttechnische Einrichtungen "tragen", welche für PKW grundsätzlich verboten sind. Oder aber der ehemalige LKW ist von der Tachographenpflicht befreit. Oder das Führerhaus darf gelbe "Pickel" tragen. Oder ich darf auch am Sonntag mit Anhänger fahren. Bei Zulassung auf Firma (Gewerrbeanmeldung kostet nicht die Welt) darf auch aktuelles Fahrzeug Blaulicht, Frontblitzer, Springlicht, Heckwarnanlage, und Tatü-Tata haben und zwar ohe Abdeckung, ausgebaute Schalter und gezogene Sicherungen. Sogar das Familienwappen darf auf die Türen! Oder, oder, oder ...
Steuersatz runter, Versicherungsbeiträge runter, Freiheiten rauf!!!
Gute Fahrt!
Du hattest jetzt fünf Jahre Zeit, den Thread zu lesen, zitierst aber eine Aussage falsch, die danach nochmals erläutert wurde 🙄🙄
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 24. Januar 2015 um 21:48:06 Uhr:
Ein Feuerwehrfahrzeug ist ein Sonder-KFZ. Es geht nicht um die Abkürzung So.KFZ. Dass dies ein Sonstiges KFZ ist, weiß ich sehr wohl. Ändert nichts an der Tatsache, dass ein Sonder-KFZ umgeschlüsselt werden muss...man kann kein Feuerwehrfahrzeug auf sich zulassen...
Und daran hat sich nichts geändert, du kannst kein Feuerwehrfahrzeug auf dich zulassen. Und auch eine Gewerbeanmeldung ändert daran nichts, genauso wie sie nicht die gesetzlichen Vorgaben aushebelt, welche Fahrzeuge mit einer Sondersignalanlage ausgerüstet sein dürfen. Was eine dämliche Aussage 🙄
Dann frage ich mich wie das bei mir klappte und wie das die ganzen Werk- und Betriebsfeuerwehren gschafft haben.
Finde gerade kein aktuelleres Bild, aber inzwischen ist es fertig wie beschrieben:Tada!
Zitat:
@Faltenbalg40425 schrieb am 13. Oktober 2013 um 21:04:46 Uhr:
als SonderKFZ(PKW) anmelden?
Nein, den Sonder Kfz, gibt es nicht, es gibt nur sonstige Kfz.