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Oldtimer als Übersiedlungsgut

Themenstarteram 3. März 2019 um 16:43

Hallo zusammen,

ich weiß das Thema wurde schon mehrfach behandelt hier aber so richtig eindeutig konnte ich meine Fragen noch nicht beantworten.

Ich lebe und arbeite zur Zeit in den USA und habe mir einen nicht fahrbereiten 65er Ford Mustang gekauft und den Title auf meinen Namen übertragen lassen. Das Fahrzeug ist jedoch nicht zugelassen und nicht versichert, da es nicht fahrbereit ist.

Mein Ziel ist es, das Fahrzeug fahrbereit zu machen und Ende des Jahres als Umzugsgut nach Deutschland zu verschiffen.

Nun ist mir nicht klar, ob es tatsächlich angemeldet und versichert sein muss um als Umzugsgut zu gelten oder ob es reicht, dass ich einen Title habe, der länger als 6 Monate meinen Namen trägt.

Da der Wagen nicht fahrbereit ist, wäre es doch unlogisch, dass er angemeldet und versichert gewesen sein muss, oder?

Gibt es jemanden der mit dem speziellen Fall Erfahrung hat?

Vielen Dank und schönen Sonntag!

Christian

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12 Antworten

Ich würde noch Drüben die Fahrbereitschaft sicherstellen und den Wagen anmelden.

Das hat mindestens den Vorteil, dass du bei der Abholung in D den Wagen so vom Hof fahren kannst.

Zusätzlich hast du dann ein paar Monate Zeit, die deutsche Abnahme zu machen.

Themenstarteram 3. März 2019 um 17:51

Ja das ist natürlich der Plan. Ich will den Wagen ja auch noch hier fahren, nur möchte ich ihn nicht anmelden und versichern solange er in der Garage steht und ich noch daran arbeite.

Die Frage ist, ob es reicht, dass er 6 Monate in meinem BESITZ war oder muss er wirklich 6 Monate ANGEMELDET und VERSICHERT gewesen sein?

Wie machen das Leute, die z.B. einen Rennwagen haben und den nie offiziell anmelden und versichern?

Die Frage sollte doch der Zoll beantworten können - zoll.de

Die Suche nach "Umzugsgut" führt hierher:

https://www.zoll.de/.../voraussetzungen.html

Dort steht was von seit "6 Monaten benutzt" und "zugelassen", aber in verschiedenen Sätzen und daher nicht ganz frei von Interpretationsspielraum. Ich glaube, nur der Zoll kann da eine verbindliche Auskunft geben.

Themenstarteram 3. März 2019 um 18:16

Richtig, die Formulierungen sind nicht eindeutig und widersprüchlich und ich hatte gehofft jemand hat das hier schonmal gemacht.

Hast du dich mal erkundigt was die Versicherung und Steuer kostet?

Bei meinem Ford hab ich damals irgendwie 7 Dollar pro Monat für die historische Versicherung bezahlt. Ist stark Bundesstaatabhängig, aber im Zweifelsfall würd ich ihn eben spätestens 7 Monate vor Umzug zulassen und gut. Der finanzielle Aufwand ist vergleichsweise gering

Themenstarteram 4. März 2019 um 15:42

Ja Steuern und Versicherung sind relativ guenstig und ich denke es wird darauf hinauslaufen, dass ich ihn ASAP zulasse und versichere. Ich muss den Wagen Ende September verschiffen also muss ich ihn jetzt noch schnell zulassen um die 6 Monate voll zu bekommen.

Da der Aufwand mit der Zulassung in USA recht überschaubar ist, würde ich das auf jeden Fall auch empfehlen. Ich glaube aber nicht, dass es wirklich notwendig ist. "Umzugsgut" bezieht sich ja nicht nur auf Fahrzeuge, sondern kann auf alle üblichen "Haushaltsgegenstände" angewendet werden. Ich habe damals etliche Dinge rechtzeitig 6 Monate vor meinem Umzug gekauft, sie aber in USA nicht mehr benutzt (Weber Grill,....). Das ist so auch in Ordnung, solange es nicht die haushaltsübliche Menge überschreitet. Soll heißen: Wenn Du 10 Fahrzeuge auf einen Schlag als Umzugsgut mitbringst, mußt Du Dich sicher auf mehr Diskussionen mit dem Zoll einstellen. Bei einem Fahrzeug, nachweislich seit mehr als 6 Monaten im Besitz (Title) sehe ich da keine Probleme auf Dich zukommen.

Zitat:

@skylark71 schrieb am 5. März 2019 um 08:12:02 Uhr:

...Wenn Du 10 Fahrzeuge auf einen Schlag als Umzugsgut mitbringst, mußt Du Dich sicher auf mehr Diskussionen mit dem Zoll einstellen...

Also bei 3 Fahrzeugen wars kein Problem :D

Themenstarteram 12. März 2019 um 17:41

Hallo zusammen,

Die Zulassung ist sofern "Aufwand" als dass man sich einen halben Tag frei nehmen muss um beim SoS zu sitzen und zu warten.. Und bei den wenigen Urlaubstagen die man hier ueblicherweise so hat, moechte man das natuerlich vermeiden ;-)

Anyway, hier ist der Vollstaendigkeit halber der eMail-Verkehr zwischen dem Zoll und mir:

Zitat:

Sehr geehrter Herr YYY,

eine grundlegende Voraussetzung für die Gewährung der Abgabenfreiheit für Umzugsgut besagt, dass die Waren (hier: PKW) dem Begünstigten tatsächlich gehören, und von ihm seit mindestens sechs Monaten vor der Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes in die EU benutzt worden sein müssen.

(Artikel 3 Buchst. a) ZollbefreiungsVO)

Die Benutzung ist durch die Zulassung auf Ihren Namen nachzuweisen.

Kann eine solche Bescheinigung nicht vorgelegt werden, so kann der Nachweis über die Benutzung auch auf andere zweckdienliche Weise geführt werden (z. B. durch Leasingvertrag, Versicherungsnachweis, …).

In ihrem Fall ist dies jedoch auch nicht der Fall.

Somit ist die Voraussetzungen nicht erfüllt und der PKW kann nicht abgabenbefreit als

Übersiedlungsgut eingeführt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

 

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Herr XXX

Generalzolldirektion

Zentrale Auskunft

Postfach 10 07 61

01077 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:

Tel.: 0351/44834-510

Fax: 0351/44834-590

E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet: www.zoll.de

Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion

Montag–Freitag 08:00–17:00 Uhr

 

03.03.2019 19:41 - YYY schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bei meiner Recherche zur Übersiedlung eines Kraftfahzeugs bin ich auf einige Unklarheiten gestoßen.

 

Ich lebe und arbeite seit Juli 2018 in den USA und werde im Oktober 2019 nach Deutschland zurückkehren.

Ich habe im Oktober 2018 einen Oldtimer gekauft, den ich im September nach Deutschland mitbringen möchte.

 

Da der Oldtimer noch nicht fahrbereit ist, ist er zur Zeit nicht angemeldet und nicht versichert.Aber ich habe den Title auf meinen Namen übertragen lassen, ohne den Wagen anzumelden und zu versichern.

 

Ist es ausreichend, wenn der Title für 6 Monate meinen Namen trägt um das Fahrzeug als Übersiedlungsgut zu qualifizieren?

Oder MUSS das Fahrzeug in den 6 Monaten auch angemeldet und versichert gewesen sein?

 

Was ist hier das entscheidende Kriterium?

 

Mit freundlichen Grüßen

YYY

Leider war der Herr vom Zoll nicht wirklich in der Lage auf meine Frage einzugehen und die Antwort ist wieder recht vage und schwammig.

Ich habe nicht weiter nachgefragt und den Wagen vorsichtshalber versichert und zugelassen..

Aber vielleicht hilft der Beitrag ja noch jemandem in der Zukunft!

Viele Gruesse

Christian

Was ist da schwammig? Die Aussage der Antwort ist keine Abgabenbefreiung, da mit dem Title keine Nutzung nachgewiesen werden kann, und die Nutzung ist nun mal Vorraussetzung.

VO 1186/2009

Zitat:

Artikel 4

Die Befreiung gilt nur für Übersiedlungsgut, das

a)

außer in umständehalber gerechtfertigten Sonderfällen dem Beteiligten gehört und, falls es sich um nicht verbrauchbare Waren handelt, von ihm an seinem früheren gewöhnlichen Wohnsitz mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Aufgabe seines gewöhnlichen Wohnsitzes in dem Herkunfts-Drittland benutzt worden ist;

b)

am neuen gewöhnlichen Wohnsitz zu den gleichen Zwecken benutzt werden soll.

Die Mitgliedstaaten können die Befreiung ferner davon abhängig machen, dass die normalerweise auf diese Gegenstände anwendbaren Zölle und/oder Steuern im Ursprungs- oder Herkunftsland entrichtet worden sind.

Du solltest dann auch Niemand auf die Nase binden das aufgrund der mangelnden fahrbereitschaft eine Nutzung überhaupt nicht möglich war.

Tip zum Zulassen:

Wenn das DMV um 8:00 aufmacht, sei um 7:30 dort. Bei uns war da immer schon offen, da die Händler früher rein dürfen. Manchmal kam man sogar schon dran wenn wenig los war. Wenn nicht bist du um 8:00 der erste in der Reihe und Rückblick fertig ;)

Zitat:

@w124kombi/w201 schrieb am 12. März 2019 um 22:00:24 Uhr:

...

Wenn das DMV um 8:00 aufmacht, sei um 7:30 dort.

...

Ich denke, das trifft auf sämtliche Dienst- , Verkaufs-, Ausgabe- und sonstwas für Stellen zu ;). Außer natürlich in Ländern, wo Öffnungszeiten eher eine Absichtserklärung sind :D.

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