Oldsmobile Cutlass Cruiser 1987

Oldsmobile

Hallo Leute,
letzte Woche war es dann endlich soweit. Mein 2. Oldsmobile hat die deutschen Papierhürden genommen und ist endlich angemeldet. Wie schon hier berichtet konnte mir der TÜV Süd ein Datenblatt erstellen, jedoch waren darin keine Fahr-und Standgeräusche enthalten. Der TÜV Rheinland, hier bei mir vorort, war und ist nicht in der Lage eine entsprechende Geräuschmessung durchzuführen.
Der ADAC sprang ein und ermittelte für mich, daß der TÜV Nord in Essen sowas macht.
Kurzerhand habe ich dann dort alles andere auch machen lassen. Vollabnahme nach §21 und H-Gutachten nach §23. Leider hat der Olds den ersten Anlauf nicht geschafft. Es fehlten die Rückstrahler hinten, Batterie war nicht befestigt(total doof von mir), Wischwasseranlage ohne Funktion und das Zündschloß war defekt. Es ließ sich der Schlüssel in jeder Stellung abziehen. Natürlich war das ziemlich ärgerlich, musste ich das Auto dafür nochmal extra bis Essen "trailern". Am Ende das Tages habe ich es aber positiv gesehen. Alles was "wichtig" ist, wie Fahrwerk, Bremsen, Zustand allgemein und insbesondere die Abgasuntersuchung, hat das Auto mit Bravour bestanden. Nachdem ich also für die v.gn. Kleinigkeiten ein 2. Mal in Essen war(125Km Entfernung) konnte ich den Olds am letzten Freitag anmelden.
Dem geübten Betrachter fällt natürlich sofort auf, daß ich hinten auf gelbe Blinker umgerüstet habe. Das ließ sich auch leider nicht vermeiden. Ich konnte diese jedoch schön in die Gummileiste integrieren. So sieht es für den ungeübten Betrachter so aus, als ob es so sein müsste. Das gleiche habe ich mit den Frontscheinwerfern gemacht. Im Original hat das Auto rechteckige große Frontscheinwerfer. Diese mussten aber auf jeden Fall getauscht werden gegen welche mit E-Prüfzeichen...ihr kennt das. Ein entsprechender Ersatz war und ist aber nicht zu bekommen. Also habe ich kurzerhand sebst eine Halterung angefertigt und eingepasst, in der jetzt jeweils 2 eckige Scheinwerfer stehen. Auch das fällt dem ungeübten Betrachter kaum auf, denn das 1986iger Modell hatte noch solche Doppelscheinwerfer vorne. Es sieht so aus als ob es so sein muss.
Ansonsten brauchte ich nicht besonders viel zu tun. Der Beifahrersitz brauchte neues Leder auf der Sitzfläche, ein neuer Schalldämpfer musste her, frische Reifen und neue Radkappen. Auch hier musste mich mit anderen als den originalen zufrieden geben. Die jetzt drauf sind, sind von einem Cutlass Supreme, glaube ich. Jedenfalls sind sie sehr nah am Original und stehen dem Auto gut.
Das mit den Gurten war für den TÜV Prüfer in Essen kein Problem. Er kannte sich mit sowas aus. Die funktionieren sowieso nur dann, wenn die Türen geschlossen sind. Am unteren Ende der B-Säule ist ein Pin, der bei geschlossener Tür wohl ein Kontakt an der Gurtrolle aktiviert. Während der Fahrt ist der Gurt nämlich nicht mehr so leichgängig zu ziehen. Jedoch auf einen heftigen Ruck reagiert er auch dann nicht. Es ist wie hier schon beschrieben, mit einem Mechanismus versehen der nur bei einem Aufprall blockiert.
Na jedenfalls bin ich jetzt ein sehr stolzer Besitzer eines Exoten unter den Exoten. Ich gehe davon aus, daß es der einzige Cutlass Cruiser Station Wagon in Deutschland ist. Wenn nicht, dann lasst es mich wissen.

Bis neulich

Cutlass Cruiser 1
Cutlass Cruiser 2
Cutlass Cruiser 3
+3
16 Antworten

Zitat:

@Lichtviech schrieb am 1. Februar 2022 um 15:45:56 Uhr:


Das einzige, wo "wir" dem Gutdünken ausgeliefert sind, ist die Größe des Nummernschildes, noch.

Denkst Du, da ändert sich in absehbarer Zeit was?

Immerhin gab es früher mal passende Kennzeichen. Lang ist's her.

Da wird sich kurzfristig nichts ändern.
Im Gegenteil.

Durch die Kreisgebietsreformen sind doch in den letzten Jahren unzählige Kennzeichen dazugekommen, sodass auch in vorschriftsmäßiger Schriftgröße Kennzeichen in z.b. Kurzform möglich.
Auch haben sehr viele Zulassungsbehörden mittlerweile Nummernkreise für solche Sonderfälle parat bzw. Reserviert.

Weiterhin gab es vor geraumer Zeit (2019) eine Arbeitsanweisung zu den Kennzeichengrößen gem. KfSachVG mit allen technischen Prüfstellen.

In den meisten Fällen, ist auch eine vorschriftsmäßige Anbaulage möglich.
Z.b. verkürzt auf 300-340mm.

Die FZV steht halt vor der Optik. Das ist eben der Punkt.
Jede Verkleinerung des Kennzeichens führt zu einer schlechteren Ablesbarkeit. Daher ist ein Abweichen von den Kennzeichenvorschriften nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Die einzige Änderung ist jetzt, dass Kräder vor 1959 wieder das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen bekommen können.

Deine Antwort
Ähnliche Themen