Ohne Wissen Schadensfreiheitsrabatt von Versicherung angefragt bzw. abgetreten.
Hallo Zusammen,
zum Hintergrund, ich habe im Juni 2004 meinen Lancia Delta Integrale
versichert bei der LVM in Münster abgemeldet bzw. stillgelegt.
Laut LVM hätte ich später zu jeder Zeit mit meinem Schadensfreiheitsrabatt 25 wieder einsteigen können.
Danach war ich immer ohne KFZ Versicherungsvertrag da mein Arbeitgeber mir einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zu Verfügung gestellt hat.
Mein Fahrzeug, mittlerweile ein Oldtimer wollte ich jetzt wieder anmelden und musste von der LVM Versicherung erfahren, dass der Vertrag ohne mein Wissen am 25.11.2005 von der Deutschen Internet Versicherung angefragt und an diese auch abgetreten wurde.
Mit den Informationen von der LVM Versicherung habe ich die Europa Versicherung als Nachfolgeversicherung der Deutschen Internet Versicherung konfrontiert.
Laut deren Rückmeldung ist unter der alten Versicherungsschein Nummer kein Vertrag feststellbar und Verträge nach einer Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren sind nicht mehr einsehbar da gelöscht.
Danach habe ich mich mit einem Schlichtungsantrag an den Ombudsmann für Versicherungen gewand.
Zitat:
Sehr geehrter Herr Heim,
ich kann Ihre Verärgerung sehr gut nachvollziehen. Ihren Angaben nach wurde Ihr Schadensfreiheitsrabatt ohne Ihr Wissen von der LVM an die Europa übertragen. Die Europa wiederum gibt zum Verbleib Ihres Schadensfreiheitsrabatts keine Auskunft und stützt sich darauf, dass Sie nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist die Daten gelöscht habe. Letztlich kann ich damit bei der Klärung des Verbleibs Ihres Schadensfreiheitsrabatts nicht behilflich sein.
Ich bedauere, Ihnen keine andere Nachricht übermitteln zu können. Gerne währe ich Ihnenbehilflich gewesen.
Rechtlich kann ich wegen der Verjährung leider nicht vorgehen.
Vielleicht hat jemand gleiche Erfahrungen gemacht oder einen Tip für mich.
Liebe Grüße
L.Heim
33 Antworten
Soweit ich weiß, werden Wertgutachten aber nur bei einer Oldtimer-Versicherung anerkannt, danach wird dann auch der Beitrag berechnet. In der "normalen" Kfz-Versicherung geht die Schadenregulierung nur nach WBW.
Dazu kann der Herr der Dellen vielleicht noch was beitragen.
Dazu muss man @Dellenzaehler aber auch dazu rufen 🙂
wenn in der Kurzbewertung der Wiederbeschaffungswert ausgewiesen ist und nicht der Marktwert, geht das schon. Wir machen die Classic data Kurzbewertung immer mit in das Gutachten.
Ich habe meinen BMW E31 mit Hpf. und Vollkasko(Allrisk) bei einer Oldtimer Versicherung versichert. Da ist alles ohne SFR. Das würde ich auch für den Lancia empfehlen!