Ohne Wissen Schadensfreiheitsrabatt von Versicherung angefragt bzw. abgetreten.

Hallo Zusammen,

zum Hintergrund, ich habe im Juni 2004 meinen Lancia Delta Integrale
versichert bei der LVM in Münster abgemeldet bzw. stillgelegt.
Laut LVM hätte ich später zu jeder Zeit mit meinem Schadensfreiheitsrabatt 25 wieder einsteigen können.

Danach war ich immer ohne KFZ Versicherungsvertrag da mein Arbeitgeber mir einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zu Verfügung gestellt hat.

Mein Fahrzeug, mittlerweile ein Oldtimer wollte ich jetzt wieder anmelden und musste von der LVM Versicherung erfahren, dass der Vertrag ohne mein Wissen am 25.11.2005 von der Deutschen Internet Versicherung angefragt und an diese auch abgetreten wurde.

Mit den Informationen von der LVM Versicherung habe ich die Europa Versicherung als Nachfolgeversicherung der Deutschen Internet Versicherung konfrontiert.
Laut deren Rückmeldung ist unter der alten Versicherungsschein Nummer kein Vertrag feststellbar und Verträge nach einer Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren sind nicht mehr einsehbar da gelöscht.

Danach habe ich mich mit einem Schlichtungsantrag an den Ombudsmann für Versicherungen gewand.
Zitat:
Sehr geehrter Herr Heim,
ich kann Ihre Verärgerung sehr gut nachvollziehen. Ihren Angaben nach wurde Ihr Schadensfreiheitsrabatt ohne Ihr Wissen von der LVM an die Europa übertragen. Die Europa wiederum gibt zum Verbleib Ihres Schadensfreiheitsrabatts keine Auskunft und stützt sich darauf, dass Sie nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist die Daten gelöscht habe. Letztlich kann ich damit bei der Klärung des Verbleibs Ihres Schadensfreiheitsrabatts nicht behilflich sein.
Ich bedauere, Ihnen keine andere Nachricht übermitteln zu können. Gerne währe ich Ihnenbehilflich gewesen.

Rechtlich kann ich wegen der Verjährung leider nicht vorgehen.
Vielleicht hat jemand gleiche Erfahrungen gemacht oder einen Tip für mich.

Liebe Grüße
L.Heim

33 Antworten

Für große Firmen ist es einfacher und günstiger einen Sammelversicherungsvertrag abzuschließen.
Dadurch gibt es keine einzelne Abrechnung bei Unfällen bzw. SFR und nur eine Bescheinigung wie lange man gefahren ist. Habe verrschiedene Versicherungen angefragt die darauf keinen Rabatt geben.

Da das ganze schon 16 Jahre her ist, kann es durchaus möglich sein, das man dem Arbeitgeber die Nutzung des SF zur Verfügung gestellt hatte.
Wenn damals keine SF-Übertragung an eine andere Person gemacht wurde, kann nur mit dem Namen des bisherigen SFInhaber der SF abgetreten werden.
Man vergisst auch manchmal was

Nein, ist leider nicht der Fall.
Hatte schon ab 2000 einen Firmenwagen und parallel mein eigenes Fahrzeug was nur im Sommer angemeldet war.

Mit wenigen Worten:
die vom TE ehemals erwirtschaftete SF 25 ist definitiv & irreversibel futsch.

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Jetzt mal die unabhängige Frage an @celica1992
Wäre dieser SFR nach so langer Zeit der Nichtnutzung nicht so oder so verfallen gewesen?

Das liegt an der Versicherung.
Wenn er noch nachweisbar wäre und die LVM oder die Internetversicherung würde ihn bestätigen, würde die HUK ihn anerkennen, obwohl er schon länger wie 10 Jahre ruht

Okay... nice to know.

Der GDV hat sich einheitlich auf ein Mindestmaß von 7 Jahren verständigt. Manche VS bieten ohne gesonderten Nachweis bis zu 10 Jahren an.

Man kann nur dazu raten, sich bei Abmeldung von der VS die SFK schriftlich bestätigen zu lassen. Somit ist gewährleistet, dass es auch später noch möglich ist, den Rabatt zu nutzen, wenn man z. B. einen Firmenwagen nutzt.

Vielleicht gibt es ja von den Eltern oder Geschwister noch einen ungenutzten SF,, den sich der TE übertragen lassen kann.
Ansonsten bleibt nur mit ZWR SF4 anfangen, wenn es bei der Ehefrau oder Lebenspartnerin einen Erstvertrag gibt.
So teuer ist ein Delta Integrale nicht da Typklasse ca 12, wenn er nur Haftpflicht versichert werden soll.

Ich würde Schleuti´s Vorschlag folgen. 🙂

Celica, Du weißt schon, wie die alten Deltas teils gehandelt werden? Nur Haftpflicht ist da ein wenig doof... 🙂

Ich denke eine Kasko macht nur Sinn, wenn man dann auch ein rel. aktuelles Wertgutachten vorlegen kann

Bei dem Gegenwert kann das Sinn machen 🙂

Moin! Ich verstehe es nicht, wie es sein kann, dass etwa nach einem guten Jahr (Versicherung wurde Mitte 2004 gekündigt und die SF wurde im Nov. 2005 übertragen) die persönliche SF-Klasse einfach so an jemand wildfremden übertragen wird?!?! Aufgrund welche rechtlichen Grundlage denn?!? Mal angenommen, der TE/VN hätte gerne 2007 oder wann auch immer gerne wieder ein Auto auf sich zulassen und versichern wollen und hätte dann gerne natürlich seine hohe SF-Einstufung nehmen wollen...; die wäre dann weg gewesen?!?! Das geht doch nicht....
Oder bin ich da schwer auf dem Holzweg?

Zitat:

@keksemann schrieb am 19. August 2021 um 09:36:52 Uhr:


Ich denke eine Kasko macht nur Sinn, wenn man dann auch ein rel. aktuelles Wertgutachten vorlegen kann

Ohne zu wissen, welchen Typ der TE hat, hier mal eine Bandbreite zu den Preisen für einen Delta Integrale

https://suchen.mobile.de/auto/lancia-delta-integrale.html

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