ohne Umweltplakette in Berlin geparkt --> Bußgeldbescheid

Hallo,

ich habe eine Frage, zu einem Bußgeldbescheid, den ich erhalten habe.

Und zwar habe ich mit einem Seat Ibiza BJ 2010 in Berlin innerhalb der Umweltzone geparkt.
Das Fahrzeug hat eine grüne Plakette, die jedoch nicht sichtbar an der Windschutzscheibe montiert war. Sie lag im Auto.
Nun wird mir vorgeworfen:
"Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken).
§19OWiG; §41 Abs. 1 iVm Anlage 2 StVo, §49 StVo; §24 StVG; 153 BKat"

Lohnt es sich, dafür Einspruch einzulegen, da das Auto wie gesagt eine Plakette hat.

Ich stütze mich mit der Anfrage hauptsächlich auf diesen Artikel:
http://...hoffmann-rechtsanwaelte.de/.../detail.49.Bußgeld.html

Viele Grüße.
Tom

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010



Ja wo hab' ich denn meine Plakette? Im hinteren Fußraum oder ist sie so gar zwischen die Vordersitze gerutscht oder habe ich sie letztes Mal doch ins Handschuhfach geworfen? Es zieht einem schon den Draht aus der Mütze, wie hier Eitelkeit, Schlamperei und das Anfertigen eigener kleiner Gesetze zum Markt getragen werden. Den Behörden eins auswischen, unnötige Kosten verursachen auf Rechnung des Steuerzahlers. Gibt es da nicht einen Begriff dafür: Paragraphenreiterei😁

Naja Anwälte wollen auch nicht verhungern 😉

Für mich ist die ganze Umweltzonen Feinstaubplaketten-Aktion reine Abzocke und da ich Aufkleber nicht am Auto mag, vorallem dann nicht wenn Sie mein Sichtfeld einschränken, werden sie auch nicht angebracht. In den meisten Parkfällen lege ich die Plakette auch gut sichtbar aufs Armaturenbrett, hin und wieder im Termindruck vergesse ich aber auch mal mein Fahrzeug zu kennzeichnen.

Aber ist es meine Schuld wenn Kosten verursacht werden? – Warum werden Fahrzeuge die aufgrund des Baujahres schon ersichtlich die Norm erfüllen (im ruhenden Verkehr) denn überhaupt aufgeschrieben? – Da ist der Umweltschutz sicher nicht der Vater des Gedankens!

Gerade bei Ämtern die es peinlichst genau nehmen mit Daten, Fakten, Fristen, Kosten und Paragraphen, ist das Paragraphenreiten der reine Selbstschutz.

Letztens hat das Amtsgericht Köln es nach 6 Jahren geschafft mich über den Tod meines Onkels in Kenntnis zu setzen, für die Erbannahme oder Ausschlagung blieben mir aber nur 6 Wochen. Und nach der Erbausschlagung die (natürlich wieder zu Lasten meiner Freizeit ging), hatte ich dann noch 2 Wochen Zeit die 20€ Gebühr für die Ausschlagung zu bezahlen, die darin bestand das ein Beamter einmal gestempelt und ich einmal unterschrieben habe.

Da zahl ich sicherlich keinen Cent wenn eine hochmotivierte Zettelsteckerin ohne Sinn und Verstand ihre Flyer verteilt. 😁

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Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von MX-3-Fahrer


Ich stütze mich mit der Anfrage hauptsächlich auf diesen Artikel:
http://...hoffmann-rechtsanwaelte.de/.../detail.49.Bußgeld.html
In dem Artikel vom Rechtsanwalt Jens-Uwe Hoffmann steht doch alles beschrieben.

Eventuell reicht aber bereits ein Einspruch, der sehr gut formuliert werden muss.

Eigentlich reicht der Satz aus deiner o.g. Quelle:

Nur die Teilnahme am Verkehrmit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes wird gem. Ziff. 153 BKAT sanktioniert. Die Anbringung der fraglichen Plakette wird aber in dem in § 41 Abs. 2 Nr. 6 b StVO nicht genannten § 3 Abs. 2 S. 2 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10.10.2006 geregelt, und die fehlende Anbringung unterfällt gerade nicht dem Bußgeldtatbestand.

Kopie von Plakette und Nachweis über das Kaufdatum hinterlegen und das Bußgeldbescheid löst sich in Luft auf😉

...so mach ich das.

Brief geht heute zurück. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von MX-3-Fahrer



Und zwar habe ich mit einem Seat Ibiza BJ 2010 in Berlin innerhalb der Umweltzone geparkt.
Das Fahrzeug hat eine grüne Plakette, die jedoch nicht sichtbar an der Windschutzscheibe montiert war. Sie lag im Auto.

§ 3 BImSchV   Kennzeichnung

(1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.

Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.

Viel Spaß...

Ich kenne südliche Urteile die sogar "falsche/alte" Kennzeichen in der Plakette gestraft haben. 😁

Und das AG Tiergarten war schon vor der Umformulierung mit Verkehrsteilnahme durch Parken schön dabei.

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



§ 3 BImSchV   Kennzeichnung

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.

Eben von

§ 3 BImSchV

ist im Bescheid nichts zu lesen, wer da zahlt ist selber Schuld

Zitat:

Original geschrieben von MX-3-Fahrer



"Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken).
§19OWiG; §41 Abs. 1 iVm Anlage 2 StVo, §49 StVo; §24 StVG; 153 BKat"

doch natürlich ist vom BImSchV was zu lesen...

Bei der Erläuerung zum VerkehrsSCHILD

Im Prinzip ist aber die Anbringung und sogar das Kennzeichen in der Plakette nicht Bestandteil da auf den Absatz 2 nicht verwiesen wird.

Hatten wir / ich hier schon
http://www.motor-talk.de/.../...te-feinstaubplakette-t3535161.html?...

Nur wie schon geschrieben, welchen Amtsrichter interessiert das? Im Süden mindestens 2 nicht.
Da müßte man Glück haben und beim AG Tiergarten glaub ich zu 0,01 % an solches Glück.

Also ich habe bislang etliche OWIs wegen der fehlenden Plakette in Köln, Düsseldorf und Wuppertal und Oberhausen gesammelt, lediglich die vorgefertigte pdf mit dem Nachweis der Plakette zugesendet und da mußte ich noch nie was bezahlen.

Das im bayrischen Ausland oftmals andere Gesetze gelten ist ja hinlänglich bekannt, aber auch dort würde ich im Fall des Falles vor den Richter gehen - denn der Tatbestand um den es eigentlich geht ist die "Umweltverschmutzung" (obwohl das natürlich auch sehr fraglich ist, aber das ist ein anderes Thema) - und die Sanktion bezieht darauf, nicht aber auf das vergessen sein Fahrzeug zu Kennzeichnen.
Somit wäre es unverhältnismäßig im Vergleich zu den echten Umweltsündern!

@pepperduster

Vielen Dank für deinen Beitrag.

Ja wo hab' ich denn meine Plakette? Im hinteren Fußraum oder ist sie so gar zwischen die Vordersitze gerutscht oder habe ich sie letztes Mal doch ins Handschuhfach geworfen? Es zieht einem schon den Draht aus der Mütze, wie hier Eitelkeit, Schlamperei und das Anfertigen eigener kleiner Gesetze zum Markt getragen werden. Den Behörden eins auswischen, unnötige Kosten verursachen auf Rechnung des Steuerzahlers. Gibt es da nicht einen Begriff dafür: Paragraphenreiterei😁
Wie verhält es sich denn mit dem Pickerl für Österreichs Autobahnen? Farblich auch nicht passend zur Wagenfarbe? Dann schön im Kofferraum lassen - für die Gendarmen vielleicht eine total neue Sachlage😛

Annmerkung : Es lässt sich bei einem Pkw durchaus darüber streiten welche Scheibe nun die Windschutzscheibe sein soll.....😁😉😛

Die Asfinag interessiert der Besitz absolut nicht.

Das Ding hat zu kleben und zwar richtig, sonst wirds echt teuer.

Deutschland ist viel zu billig bei den Strafen. 😁

@mindless:
vorsicht, daß du da nichtmal im Süden die "Fahr/Abstelleigenschaft" zugibst und dir dann den Punkt einfängst.

Die 18,50 € Halterhaftung sind immer noch schön billig und einfach.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010



Ja wo hab' ich denn meine Plakette? Im hinteren Fußraum oder ist sie so gar zwischen die Vordersitze gerutscht oder habe ich sie letztes Mal doch ins Handschuhfach geworfen? Es zieht einem schon den Draht aus der Mütze, wie hier Eitelkeit, Schlamperei und das Anfertigen eigener kleiner Gesetze zum Markt getragen werden. Den Behörden eins auswischen, unnötige Kosten verursachen auf Rechnung des Steuerzahlers. Gibt es da nicht einen Begriff dafür: Paragraphenreiterei😁

Naja Anwälte wollen auch nicht verhungern 😉

Für mich ist die ganze Umweltzonen Feinstaubplaketten-Aktion reine Abzocke und da ich Aufkleber nicht am Auto mag, vorallem dann nicht wenn Sie mein Sichtfeld einschränken, werden sie auch nicht angebracht. In den meisten Parkfällen lege ich die Plakette auch gut sichtbar aufs Armaturenbrett, hin und wieder im Termindruck vergesse ich aber auch mal mein Fahrzeug zu kennzeichnen.

Aber ist es meine Schuld wenn Kosten verursacht werden? – Warum werden Fahrzeuge die aufgrund des Baujahres schon ersichtlich die Norm erfüllen (im ruhenden Verkehr) denn überhaupt aufgeschrieben? – Da ist der Umweltschutz sicher nicht der Vater des Gedankens!

Gerade bei Ämtern die es peinlichst genau nehmen mit Daten, Fakten, Fristen, Kosten und Paragraphen, ist das Paragraphenreiten der reine Selbstschutz.

Letztens hat das Amtsgericht Köln es nach 6 Jahren geschafft mich über den Tod meines Onkels in Kenntnis zu setzen, für die Erbannahme oder Ausschlagung blieben mir aber nur 6 Wochen. Und nach der Erbausschlagung die (natürlich wieder zu Lasten meiner Freizeit ging), hatte ich dann noch 2 Wochen Zeit die 20€ Gebühr für die Ausschlagung zu bezahlen, die darin bestand das ein Beamter einmal gestempelt und ich einmal unterschrieben habe.

Da zahl ich sicherlich keinen Cent wenn eine hochmotivierte Zettelsteckerin ohne Sinn und Verstand ihre Flyer verteilt. 😁

@Mindless

Die Feinstaubplakette haben weder du noch ich erfunden! Mit ihrer Einführung wollte man die Feinstaubemissionen in den Innenstädten verringern. Der erhoffte Effekt scheint ausgeblieben zu sein, wobei ich denke, dass die reinen Innenstadtbewohner die Sache sicherlich anders beurteilen. Die neuerlichen Erkenntnisse bezüglich Dieselabgasen zeigen ja, dass mit den Stäuben nicht zu spaßen ist.

Du scheinst im übrigen zu denen zu gehören, die sich ihre STVO nach eigenem gusto schnitzen. Pickerl an der Scheibe - finde ich hässlich,🙁 also ab damit auf das Armaturenbrett, obwohl die Vorschriften ganz anders lauten (s. TFL Marke Eigenbau - Basteleien gehören bei mir in den Keller und nicht ans Auto!).
Wieso wirft du den Behörden vor, sechs Jahre gebraucht zu haben, dich als möglichen Erben zu finden? Hast du dich schon einmal damit befasst, wie Erbenermittlung stattfindet? Wahrscheinlich nicht, denn sonst wüsstest du, dass die Suche nach den Erben sich unter Umständen zu einer heiklen und langwierigen Angelegenheit auswachsen kann. Hauptsache losballern!!😉 Der Onkel muss dir ja sehr "nahe" gestanden haben, aber jetzt dafür die Behörden abwatschen wollen, finde ich unfair. Es ist anzunehmen, dass dir im Falle einer dicken Hinterlassenschaft der Zeitaufwand egal gewesen wäre - nur mal so nebenbei.😁
Also künftig zuerst hinter die Kulissen schauen, hilft eine gerechtere Meinung abgeben zu können.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Du scheinst im übrigen zu denen zu gehören, die sich ihre STVO nach eigenem gusto schnitzen.

Nein ich befolge lediglich die StVO zum größten Teil und kann dann auch erwarten, daß wenn ich wegen einer Nichtbefolgung einer Regel zu einem Bußgeld verdonnert werde, das diese Regel auch zutrifft. Trifft sie nicht zu, denn hier Fall geht es ja um die Sanktion wegen der Teilnahme am Verkehr und nicht um die Nichtanbringung. Von daher nichtig

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Wieso wirft du den Behörden vor, sechs Jahre gebraucht zu haben, dich als möglichen Erben zu finden? Hast du dich schon einmal damit befasst, wie Erbenermittlung stattfindet? Wahrscheinlich nicht, denn sonst wüsstest du, dass die Suche nach den Erben sich unter Umständen zu einer heiklen und langwierigen Angelegenheit auswachsen kann. Hauptsache losballern!!😉 Der Onkel muss dir ja sehr "nahe" gestanden haben, aber jetzt dafür die Behörden abwatschen wollen, finde ich unfair. Es ist anzunehmen, dass dir im Falle einer dicken Hinterlassenschaft der Zeitaufwand egal gewesen wäre - nur mal so nebenbei.😁
Also künftig zuerst hinter die Kulissen schauen, hilft eine gerechtere Meinung abgeben zu können.

Wie immer darf ich deine eigenen Worte an dich zurück geben 😉

Weder ist es mein erster Todesfall in der Familie noch bin ich bezüglich der Ermittlung unwissend.

Selbst Erbschaften mit nicht gemeldeten Personen im Ausland wurden von den Ämtern schon schneller abgewickelt als in dem erwähnten Fall wo eine Verwandschaft dritten Grades existiert und beide Familienmitglieder (zzgl des Großvaters was die rechtliche Vermittlungslinie ist) in der gleichen Stadt geboren und gemeldet sind....

Nur nebenbei sei erwähnt das ich mich im Fall einer fetten Hinterlassenschaft vielmehr aufgeregt hätte, denn einen fetten Kapitalbetrag 6 Jahre lang unverzinst zu lassen ist.....

Also mal schön an die eigene Nase faßen und vor der eigenen Haustür kehren.

evtl hat das gericht aber nur 6 jahre gebraucht, weil es mit sinnlosen, ich bezahl das nicht, widersprüchen ausgelastet war???

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75



Selbst Erbschaften mit nicht gemeldeten Personen im Ausland wurden von den Ämtern schon schneller abgewickelt als in dem erwähnten Fall wo eine Verwandschaft dritten Grades existiert und beide Familienmitglieder (zzgl des Großvaters was die rechtliche Vermittlungslinie ist) in der gleichen Stadt geboren und gemeldet sind....

Verwandute dritten Grades können nur erben, wenn es keine Verwandte ersten und zweiten Grades gibt.

Bevor also ein Verwandter dritten Grades Erbe wird, muss amtlich festgestellt werden, dass Verwandte 2. und 3. Grades nicht mehr vorhanden sind. Diese Nachforschungen können schon sehr zeitintensiv sein.
Erben Verwandte dritten Grades, müsen alle Verwandte dritten Grades ermittelt werden, um die einzelen Erbanteile festlegen zu können. Das kann wiederum sehr zeitintensiv sein.

O.

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