Ohne tüv-nachkontrolle wieder Nummerschild holen
Grüße und danke vorab für die Antworten zu meiner ersten Frage.
Also ich wollte meinen alten Roller mal wieder bei der Versicherung anmelden. Als ich das letzte Mal auf der Straße unterwegs war wurde ich aber von der Polizei kontrolliert und hätte zum Tüv gemusst, weil er zu laut war. Das habe ich nicht gemacht, da ich ein Auto habe und kein Lust hatte dahin zu fahren. Also bin ich zur Versicherung und habs abgemeldet.
Das ist jetzt min. 5 Jahre her und würde mir jetzt gerne bei der Versicherung wieder ein Nummernschild holen. Habe aber nach wie vor nicht die Lust zum Tüv zu gehen.
Muss ich das überhaupt noch oder kann es Probleme geben, wenn ich mir einfach wieder ein Nummernschild hole?
Beste Antwort im Thema
Ach ja? Was ist denn wichtiger als die Verfolgung von Straftaten oder mindestens Ordnungswidrigkeiten? Wofür ist denn die Polizei deiner Meinung nach sonst noch so da?
Aber ich verstehe schon. Die Polizei sollte sich ganz offensichtlich um alles andere als um deine eigenen Verfehlungen kümmern. Und wenn die Polizei das in anderen Ländern eher in deinem Sinne regelt, dann verschwinde doch ganz einfach aus Deutschland. Leute mit solch einem Unrechtsbewußtsein wie deines braucht hier kein Mensch.
49 Antworten
Ohje so viel kwatsch hab ich noch net gelesen.Zitat:
@fritzberndol schrieb am 11. Juni 2019 um 22:58:31 Uhr:
Zunächst solltest Du dich klarer ausdrücken.
Ein Nummernschild bekommst Du von der Zulassungsstelle, es handelt sich um ein amtliches Kfz.-Kennzeichen.
Demgegenüber steht ein Versicherungskennzeichen, was Du wohl meinst. Gegenüber der Versicherung erklärst Du allein schon durch den Kauf des Versicherungsschutzes, dass dein Roller allen vorgaben der Betriebserlaubnis entspricht. Und das ist der wunde Punkt.
Dein Roller hat eine ungültige Betriebserlaubnis, egal wo und wie lange das als Datensatz irgendwo gespeichert ist oder nicht! Und wenn Du diesen (wieder) in den Verkehr bringst, haben sie dich wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes am Haken.Es sei denn Du hast das damals auch tatsächlich gemacht:
"Soweit ich mich erinnern kann ist die BE nicht erloschen, ich musste nur ein paar Euro bezahlen, zum Tüv und dann das Ergebnis vom Tüv noch mal bei den Kollegen vorbeibringen."
Wenn Du das Tüv-Ergebnis bei den Kollegen vorgelegt hattest, ist der Vorgang geschlossen worden - alles in Ordnung, wenn nicht ist das Wiederinverkehrbringen eindeutig illegal und kann erneut geahndet werden.
Demgegenüber steht ein Versicherungskennzeichen, was Du wohl meinst. Gegenüber der Versicherung erklärst Du allein schon durch den Kauf des Versicherungsschutzes, dass dein Roller allen vorgaben der Betriebserlaubnis entspricht. Und das ist der wunde Punkt.
Dein Roller hat eine ungültige Betriebserlaubnis <> 1.) Der Versicherung geht der zustand v. meinem Fahrzeug eine Feuchten Schmutz an. ! 2.) Woher weist du das der eine Ungültige Betriebserlaubnis hat..? Hier gibts viele Hellseher.! Wenn der Gute Mann eine Ungültige Betriebserlaubnis hätte wüste Er das ! Seit er v. der Polizei die Aufforderung hat Innerhalb der Friest zu TÜV zugehen u. das Ergebnis v. TÜV der Polizei vorzulegen, hat Er das nicht gemacht, hat die Polizei 2 möglichkeiten, Sie kann die Aufforderung zum TÜV zu gehen " Zerreisen " od. eine Anzeige machen, u. die wird Teuer.. Die Betrieberlaubnis kann nur die Zuständige Behörte Landratsamt für KFZ Stelle Entziehen (Ungültig machen) ..!
Das ist gut zu wissen, Danke!
Von der Polizei habe ich nie etwas gehört, ich gehe mal davon aus, dass die das garnicht weiterverfolgt haben, da die nichts gemessen haben, also keine "Beweise" oder Ähnliches hatten.
Ich werde den Roller aber jetzt nicht anmelden, ist mir zu riskant, da ich hauptsächlich städtisch unterwegs bin.
Danke nochmals für alle hilfreichen Beiträge!
Wenn der Polizist gescheit ist, beschlagnahmt er den Roller (bei Straftaten) oder zumindest Taferl und Papiere.
Bekommt der Übeltäter natürlich zurück, wenn in Ordnung gebracht.
Die jetzige Diskussion ist ein Lehrbeispiel für Anwärter, was bei schlampiger "Arbeit" passieren kann.
(Und im Ausland - schon in den Niederlanden - gibt es eine WOK Meldung an die Zulassungsstelle und man bekommt keine Versicherung und kein Schild mehr.)
Ob das Sinn macht, dafür die Kollegen zu rufen, die die entsprechenden Messinsteumente haben, bei einem volljährigen Fahrer mit Autoführerschein?
Ist aber eher ne Grundsatzdiskussion imo...bei der ich klar sage, die Polizei sollte (wie in anderen Ländern auch) besseres und wichtigeres zu tun haben als in solche Nichtigkeiten viel Zeit zu investieren.
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Ach ja? Was ist denn wichtiger als die Verfolgung von Straftaten oder mindestens Ordnungswidrigkeiten? Wofür ist denn die Polizei deiner Meinung nach sonst noch so da?
Aber ich verstehe schon. Die Polizei sollte sich ganz offensichtlich um alles andere als um deine eigenen Verfehlungen kümmern. Und wenn die Polizei das in anderen Ländern eher in deinem Sinne regelt, dann verschwinde doch ganz einfach aus Deutschland. Leute mit solch einem Unrechtsbewußtsein wie deines braucht hier kein Mensch.
Zitat:
Die lage ist doch nun schon zig mal klargestellt...!
Warum schreibt ihr noch?!
Da haben Sie aber Recht..!
Da hats leute die meinen die Polizei soll mein Fahrad beschlagnahmen weil meine Schelle (Klingel) fehlt..
Aber selber ständig andere Leute Ihr Hoftor zu stellen..!!
MFG...
Zitat:
@patisfaction schrieb am 12. Juni 2019 um 08:46:40 Uhr:
Danke.
Aber genaues über die Speicherdauer solcher Datensätze gibt es nicht?Und die Versicherung? Gleicht die solche Daten nun ab oder bleibts einfach bei der bestehenden BE und das wars?
Mann da gibt es keine Speicherung, u. warum u. was Speichern, du hast keine Anzeige erhalten.
Betreff: Versicherung hattest du ein Unfall mit Sachbeschädigung mit od. oh Körberverletzung, hat die Polizei den Unfall aufgenommen?? Od. wurde der Unfall den Beteiligten Versicherungen gemeldet wegen Schadens-Begleichung...?? Wenn das alles nicht auf dich zutrieft, ist auch nix gespeichert..OK
kannst dein Mofa od. Moped wieder anmelden..!
Denke der Thread hat sich jetzt Erledigt...
Mal zwei doofe Fragen:
1: Kann ich ein Versicherungskennzeichen abmelden? Ich dachte das ist ein Jahr gültig und verfällt am Stichtag:
2: Wenn ich angehalten werde wie der TE, bekomme ich doch im Regelfall eine Mängelkarte und habe dann 14 Tage Zeit zum vorführen.
Ansonsten würde ich es wie mein Vorredner @Drahke halten.
1. Ja und ja. Ohne Abmeldung/Rückgabe automatisch Ende Februar.
2. Das ist häufig so. Eine mittlere Maßnahme zwischen mündlicher Ermahnung (zum einen Ohr rein ...) und teurem Abschleppwagen (angebrachter bei absoluter Verkehrsunsicherheit oder Straftaten).
Das "Duplikat" der Mängelkarte sollte auf der Wache in den Terminkalender eingetragen werden. Für die nachträgliche (bürokratische) Dokumentation hat eigentlich jeder Polizist ein Notizbüchlein dabei und überträgt am Ende der Schicht die stichwortartig notierten Vorkommnisse.
Beim TE geht es aber um keinen 50er, sondern um einen größeren der ein ganz normales Nummernschild mit Tüvplakette ect. hat. Bekommt man damit einen Mängelbericht, kann man die Mängel beseitigen, und dann bei der Polizei oder Tüv (je nachdem) wieder vorführen. Meldet man den ab, dann hat sich auch das mit der Mängelkarte erledigt. In der Regel ist es aber so, das die Zulassungsstelle von der Polizei benachrichtigt wurde. Das sollte also dann beim wieder zulassen auffallen. Wenn der Tüv in der zwischenzeit abgelaufen ist, dann sollte sich das auch erledigt haben. Ohne gültigen Tüv kann man eh nicht zulassen, und beim TÜV sollten die Mängel auffallen. Von daher würde zumindest ich das ganz locker sehen. So dumm wie manche glauben sind unsere Ordnungshüter gar nicht.