Ohne tüv-nachkontrolle wieder Nummerschild holen
Grüße und danke vorab für die Antworten zu meiner ersten Frage.
Also ich wollte meinen alten Roller mal wieder bei der Versicherung anmelden. Als ich das letzte Mal auf der Straße unterwegs war wurde ich aber von der Polizei kontrolliert und hätte zum Tüv gemusst, weil er zu laut war. Das habe ich nicht gemacht, da ich ein Auto habe und kein Lust hatte dahin zu fahren. Also bin ich zur Versicherung und habs abgemeldet.
Das ist jetzt min. 5 Jahre her und würde mir jetzt gerne bei der Versicherung wieder ein Nummernschild holen. Habe aber nach wie vor nicht die Lust zum Tüv zu gehen.
Muss ich das überhaupt noch oder kann es Probleme geben, wenn ich mir einfach wieder ein Nummernschild hole?
Beste Antwort im Thema
Ach ja? Was ist denn wichtiger als die Verfolgung von Straftaten oder mindestens Ordnungswidrigkeiten? Wofür ist denn die Polizei deiner Meinung nach sonst noch so da?
Aber ich verstehe schon. Die Polizei sollte sich ganz offensichtlich um alles andere als um deine eigenen Verfehlungen kümmern. Und wenn die Polizei das in anderen Ländern eher in deinem Sinne regelt, dann verschwinde doch ganz einfach aus Deutschland. Leute mit solch einem Unrechtsbewußtsein wie deines braucht hier kein Mensch.
49 Antworten
Angenommen du verkaufst den Roller so wie er ist. Der neue Besitzer versichert ihn ordnungsgemäß und wird von der Rennleitung angehalten und kontrolliert.
Nun sagt mir was soll da passieren.
Ihr malt hier viel zu schwarz, es wird nichts so heiß gegessen wie gekocht, auch nicht bei der Rennleitung.
Die Versicherung gleicht rein gar nichts irgendwo ab.
Ich Frage mich ernsthaft, warum der TE für seine selbst eingeräumte illegale Aktion unbedingt einen Persilschein haben will. Was gilt es hier eigentlich zu verheimlichen und warum kommt eine korrekte Abarbeitung der Angelegenheit nicht in Frage?
garssen garssen garssen, zahlst Du dem ahnungslosen Käufer seine Bußgelder und Anwaltskosten, wenn der wegen einer baulichen Veränderung, von der er Nichts wusste, verknackt werden soll und deckst Du dann einen betrügerischen Verkauf eines vorsätzlich illegal handelnden Verkehrsteilnehmers, der bei jeder MPU seine charakterliche Eignung zum Besitz einer Fahrerlaubnis wegen der hier bereits erzählten Dominovorgeschichte abgesprochen bekommt? Der Verkaufswert des Rollers ist um die Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes zu mindern(geht also gegen Null), sonst könnte ja wieder ein ahnungsloser Käufer mit unserer Billigung und Unterstützung über die Back gezogen werden, da spreche ich mich deutlich dagegen aus!
Der Roller ist in seinem jetzigen Zustand nicht ordnungsgemäß zu versichern, weil sein baulicher Zustand nicht in dem der Betriebserlaubnis entsprechenden Zustand ist!!!
Zitat:
@garssen schrieb am 12. Juni 2019 um 09:11:32 Uhr:
Die Versicherung gleicht rein gar nichts irgendwo ab.
Aber sie meldet die Daten an eine Zentralstelle.
Ob Diebstahl oder unterlassene Hauptuntersuchung, hier ein interessanter Link:
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZFZR/zfzr_node.htmlÄhnliche Themen
Nicht nur dass!
Der Polizist frägt das in der Datenbank an - und da ist dann auch der damalige "Sünder" mit im Register!
wenn er die Mühle verkauft hat - und ein Vertrag existiert! - kann es natürlich mehr als unangenehm werden....
Aber es ist wie es immer ist! - am besten lernt man durch Schmerzen!
(und Versuch macht kluch!)
Mein lieber Gott ihr macht euch aber teilweise nen Kopf...jetzt verheimliche ich schon mutwillig und arglistig 1000 illegale umbauten und ziehe einen ahnungslosen, imaginären Käufer über den Tisch...junge junge junge 😁 😁
Wie wäre es einfach mit der Beantwortung der Frage? (Danke an die, die dies gemacht haben)
Bevor ich die alte Möre umbaue, die ich vor 10 Jahren schon umgebaut gekauft habe, hole ich mir lieber einen neuen Roller.
Wollte lediglich wissen, wie ich die Risiken einschätzen soll.
Dem Entzug der Betriebserlaubnis bist du damals entkommen das du dein Fahrzeug abgemeldet hast,so hast du nur ein Bußgeld bezahlt anstatt noch eine Anzeige das das Fahrzeug nicht ordnungsmäßig vorgeführt wurde und somit ist für die Polizei der Fall erledigt.
Anmelden ist nun mit der BE kein Problem,aber was nützt dir das wenn sie dich wieder erwischen weil nicht in Ordnung und der Polizist nicht so human reagiert,so das direkt das Fahrzeug zum Gutachter geht. Für das Geld was es dann kostet hat du dein Roller 3 mal fertig oder 1 neuen dafür gekauft.
Wow super vielen lieben Dank für die Antwort, auf so etwas habe ich gewartet.
Ich möchte ihn ja nicht auf Biegen und Brechen anmelden, wollte aber gerne die Risiken und Möglichkeiten besser einschätzen können, um dann zu entscheiden, was ich mache.
Wir wissen einfach nicht, wie sorgfältig der Polizist seine Arbeit gemacht hat.
Wenn die Fahrzeugidentifikationsnummer mit einem entsprechenden Vermerk versehen ist..
Du kannst ja mal beim Polizisten nachfragen. 😉
Zitat:
@fritzberndol schrieb am 12. Juni 2019 um 13:47:02 Uhr:
garssen garssen garssen, zahlst Du dem ahnungslosen Käufer seine Bußgelder und Anwaltskosten, wenn der wegen einer baulichen Veränderung, von der er Nichts wusste, verknackt werden soll und deckst Du dann einen betrügerischen Verkauf eines vorsätzlich illegal handelnden Verkehrsteilnehmers, der bei jeder MPU seine charakterliche Eignung zum Besitz einer Fahrerlaubnis wegen der hier bereits erzählten Dominovorgeschichte abgesprochen bekommt? Der Verkaufswert des Rollers ist um die Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes zu mindern(geht also gegen Null), sonst könnte ja wieder ein ahnungsloser Käufer mit unserer Billigung und Unterstützung über die Back gezogen werden, da spreche ich mich deutlich dagegen aus!Der Roller ist in seinem jetzigen Zustand nicht ordnungsgemäß zu versichern, weil sein baulicher Zustand nicht in dem der Betriebserlaubnis entsprechenden Zustand ist!!!
Da lache ich mich ja fast kaputt über deine Einlassungen hier, was denkst du denn wie hoch der Prozentsatz ist das die auf unseren Straßen fahrenden Roller ihrer Betriebserlaubnis entsprechen? Wenn du da auf 30% kommst ist das hoch gegriffen.
Zum Rest deiner Argumente schreibe ich lieber nichts. Du drehst ja völlig am Rad mit Bußgeld, Anwalt, Betrug, MPU usw. Man ma man so ein Schmarrn.
Hast du aber nicht... Weil zweifel im raum stehen?!
Du hast einen gebührenbescheid bekommen. Also wurde "etwas" geschrieben. Damit existiert etwas zu diesem roller...
Dreh den spies doch um... Schick einen kumpel mit der fin zur polizei. Die soll kurz anfragen ob was aktenkundig ist... Dein kumpel will schliesslich die Mühle kaufen...
jepp schlafende Hunde wecken ist auch eine Maßnahme....
ANdererseits könnte der TE so daran gehindert werden, eine große Dummheit zu begehen!
PS zumindest sollte der Freund nicht den Namen des Verkäufers erwähnen!
Zitat:
@Papstpower schrieb am 12. Juni 2019 um 20:14:07 Uhr:
Hast du aber nicht... Weil zweifel im raum stehen?!
Ne weil ich das bei meinem ersten Beitrag im Forum als unangemessen empfand.
Woran sollte ich auch Zweifel haben...ich weiß ja, wie die Sachlage ist, außer die Antwort zu meinen Fragen.