Ohne tüv-nachkontrolle wieder Nummerschild holen

Aprilia Gulliver 50

Grüße und danke vorab für die Antworten zu meiner ersten Frage.

Also ich wollte meinen alten Roller mal wieder bei der Versicherung anmelden. Als ich das letzte Mal auf der Straße unterwegs war wurde ich aber von der Polizei kontrolliert und hätte zum Tüv gemusst, weil er zu laut war. Das habe ich nicht gemacht, da ich ein Auto habe und kein Lust hatte dahin zu fahren. Also bin ich zur Versicherung und habs abgemeldet.

Das ist jetzt min. 5 Jahre her und würde mir jetzt gerne bei der Versicherung wieder ein Nummernschild holen. Habe aber nach wie vor nicht die Lust zum Tüv zu gehen.

Muss ich das überhaupt noch oder kann es Probleme geben, wenn ich mir einfach wieder ein Nummernschild hole?

Beste Antwort im Thema

Ach ja? Was ist denn wichtiger als die Verfolgung von Straftaten oder mindestens Ordnungswidrigkeiten? Wofür ist denn die Polizei deiner Meinung nach sonst noch so da?

Aber ich verstehe schon. Die Polizei sollte sich ganz offensichtlich um alles andere als um deine eigenen Verfehlungen kümmern. Und wenn die Polizei das in anderen Ländern eher in deinem Sinne regelt, dann verschwinde doch ganz einfach aus Deutschland. Leute mit solch einem Unrechtsbewußtsein wie deines braucht hier kein Mensch.

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ja - hast du denn den Roller wieder "leise" gemacht?
Wenn nein - ist dein Problem, sollte dich die Rennleitung erwischen, du eine Vorsätzliche Tat machen....
könnte dann etwas unangenehm werden....

Nummernschilder ohne TÜV Plakette sind ja sooo unauffällig. 😉

Roller - mit Versicherungskennzeichen (denke ich mal!)

Ne ist nicht "leise"...die haben auch nicht gemessen sondern empfanden das nur als zu laut. Hatte es dabei belassen, da mie das besser erschien, als dass die dann noch mal genauer hingucken 😁

Ok also das Nummernschild bekomme ich dann auf jeden Fall ohne Probleme.

Wie lange "speichern" die denn solche Sachen?

Soweit ich mich erinnern kann ist die BE nicht erloschen, ich musste nur ein paar Euro bezahlen, zum Tüv und dann das Ergebnis vom Tüv noch mal bei den Kollegen vorbeibringen.

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Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 11. Juni 2019 um 21:29:48 Uhr:


Roller - mit Versicherungskennzeichen (denke ich mal!)

Natürlich das

Zitat:

Hatte es dabei belassen, da mie das besser erschien, als dass die dann noch mal genauer hingucken 😁

Hattest warscheinlich noch mehr zu verheimlichen 🙄

Die ganzen Hintergründe zu erläutern dauert sehr lange und tut auch nichts zur Sache, wie es sich jetzt stand heute verhält ??

Was hast du von der Polizei für ein Dokument bekommen?

Puh das weiß ich nicht mehr, ist halt echt schon lange her.
Halt ein Ticket (denke es war ne Ordnungswidrigkeit) und die Aufforderung zum Tüv zu gehen und dann mit der Bestätigung vom Tüv zur Polizei...ich weiß aber nicht mehr, ob ich dazu auch noch was schriftlich bekommen habe, meine aber nicht.

Zunächst solltest Du dich klarer ausdrücken.
Ein Nummernschild bekommst Du von der Zulassungsstelle, es handelt sich um ein amtliches Kfz.-Kennzeichen.
Demgegenüber steht ein Versicherungskennzeichen, was Du wohl meinst. Gegenüber der Versicherung erklärst Du allein schon durch den Kauf des Versicherungsschutzes, dass dein Roller allen vorgaben der Betriebserlaubnis entspricht. Und das ist der wunde Punkt.
Dein Roller hat eine ungültige Betriebserlaubnis, egal wo und wie lange das als Datensatz irgendwo gespeichert ist oder nicht! Und wenn Du diesen (wieder) in den Verkehr bringst, haben sie dich wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes am Haken.

Es sei denn Du hast das damals auch tatsächlich gemacht:
"Soweit ich mich erinnern kann ist die BE nicht erloschen, ich musste nur ein paar Euro bezahlen, zum Tüv und dann das Ergebnis vom Tüv noch mal bei den Kollegen vorbeibringen."
Wenn Du das Tüv-Ergebnis bei den Kollegen vorgelegt hattest, ist der Vorgang geschlossen worden - alles in Ordnung, wenn nicht ist das Wiederinverkehrbringen eindeutig illegal und kann erneut geahndet werden.

Aber aufgepasst, wenn der Roller nicht den Daten der BE entspricht, bleibt es trotzdem illegal, es sind zwei verschiedene Sachverhalte, die getrennt voneinander zu sehen und zu bewerten sind!

Ja Versicherungskennzeichen...entschuldigt meine unpräzise Ausdrucksweise.

Also, dass das alles nicht legal ist, ist mir schon bewusst.
Frage ist zum Einen, merkt die Polizei sofort "oh da hätten aber noch Dokumente bei uns vorgelegt werden müssen vor 5 Jahren" oder haben die da keine Datensätze mehr und behandeln den Roller "neu"?
Zum Anderen, sind solche Daten auch bei den Versicherungen gespeichert oder sehen die die BE und das wars?

Anhand deines Kennzeichens natürlich nicht (wie auch!) aber wenn du dann in den Computer gescannt wirst...
haben sie dich am Arsch! -
Diesesmal wird es aber dann anders ablaufen!
nix mehr - mit fahren sie zum TüV und bringen sie...
Beschlagname jetzt und hier - Gutachten inkl. allen drum und dran...

Aber ist ja kein Problem du weißt ja, was alles illegal ist!

Danke.
Aber genaues über die Speicherdauer solcher Datensätze gibt es nicht?

Und die Versicherung? Gleicht die solche Daten nun ab oder bleibts einfach bei der bestehenden BE und das wars?

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