Ohne tüv-nachkontrolle wieder Nummerschild holen

Aprilia Gulliver 50

Grüße und danke vorab für die Antworten zu meiner ersten Frage.

Also ich wollte meinen alten Roller mal wieder bei der Versicherung anmelden. Als ich das letzte Mal auf der Straße unterwegs war wurde ich aber von der Polizei kontrolliert und hätte zum Tüv gemusst, weil er zu laut war. Das habe ich nicht gemacht, da ich ein Auto habe und kein Lust hatte dahin zu fahren. Also bin ich zur Versicherung und habs abgemeldet.

Das ist jetzt min. 5 Jahre her und würde mir jetzt gerne bei der Versicherung wieder ein Nummernschild holen. Habe aber nach wie vor nicht die Lust zum Tüv zu gehen.

Muss ich das überhaupt noch oder kann es Probleme geben, wenn ich mir einfach wieder ein Nummernschild hole?

Beste Antwort im Thema

Ach ja? Was ist denn wichtiger als die Verfolgung von Straftaten oder mindestens Ordnungswidrigkeiten? Wofür ist denn die Polizei deiner Meinung nach sonst noch so da?

Aber ich verstehe schon. Die Polizei sollte sich ganz offensichtlich um alles andere als um deine eigenen Verfehlungen kümmern. Und wenn die Polizei das in anderen Ländern eher in deinem Sinne regelt, dann verschwinde doch ganz einfach aus Deutschland. Leute mit solch einem Unrechtsbewußtsein wie deines braucht hier kein Mensch.

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Moin He-Man42,
wie ich bereits bemängelte, der TN drückt sich nicht nur unklar und missverständlich aus, denn sein Beitrag steht in der Sparte 50ger, Aprilia 50 Gulliver. Leider bist Du als Franke dem Hinterwäldler wohl auch aufgesessen.
Genauso wie die Leute deren feuchter Kehricht niemanden etwas angehen, die hier im Forum aber ne dicke Klappe riskieren, bis Ihnen mal ein Jurist oder schlimmer ein Richter die Zusammenhänge erklärt und die dann ganz schnell Ihre Großkotzigkeit verlieren, hier jedoch sich trrotzdem als Helden präsentieren.
@beku_bus1: garsson hat meine Urheberrechte verletzt, mit seinem man man man, fasse er sich an seine eigene Nase. Wenn Du Recht hast, dann ist das ebenso und ich respektiere es, die Details brauchen nur marginal diskutiert werden, wenn die große Linie stimmt!

es bleibt dabei, wer ein nicht der StVZO entsprechendes Fahrzeug in den Verkehr bringt, verliert trotz bezahlter Prämie seinen Versicherungsschutz und hat gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen, das ist und bleibt eine Form von Betrug und diese Person kennt nun mal keine Hemmungen welche auch immer und andere Straftaten zu begehen und sollte lieber die, die Großzügigkeit unserer Ordnungshüter schätzen, nicht gleich mit dem Knüppel schlagen sondern respektieren und das nicht als Zeichen von Schwäche und Unsinnigkeit in Abrede stellen - aber solche Menschen wie der, der sich Friedensmachung nennt, sorgt allein schon mit seiner verächtlichen Ausdrucksweise für die Zerstörung unserer Kultur von Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit.

Uuuunnnd Tschüß

Wie kommst du denn darauf das ich Franke sei? Und ich bin dem TE nicht aufgesessen, ich sehe nur alles ein wenig lockerer. Warum soll ich mich wegen was aufregen, das ich eh nicht ändern kann.
Und das es kein 50er ist, sondern ein Roller mit großen Nummernschild hat der TE schon lange bestätigt.

Also jetzt mal ganz ruhig und ohne Aufregung, fritzberndol. So ganz verstehe ich deine Erregung nicht. Womit hat denn garsson deine Urheberrechte verletzt und womit habe ich denn Recht? Ich sehe ja, dass hier einiges am ordentlichen Ton vorbeigegeangen ist, aber deswegen sollte man die bestehende Rechtslage nicht am persönlichen Empfinden ausrichten.

Zitat:

es bleibt dabei, wer ein nicht der StVZO entsprechendes Fahrzeug in den Verkehr bringt, verliert trotz bezahlter Prämie seinen Versicherungsschutz und hat gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen, das ist und bleibt eine Form von Betrug

Und genau das stimmt nicht. Es mag in deinem persönlichen Rechtsempfinden so sein, aber nach der gültigen Rechtslage ist das schlicht falsch. Dies kannst du ohne Schwierigkeiten zweifelsfrei im Netz recherchieren.

Der wichtigste Grund ist der 'Opferschutz'. Wenn der Versicherungsschutz erlöschen würde, gäbe es im Schadensfall für das Opfer Null und Nichts. Deswegen ist die Versicherung zur Regulierung verpflichtet (Kontraktionszwang), kann aber im Zuge des Regresses den Versicherungsnehmer zur Zahlung von festgelegten Beträgen heranziehen.

Über diese Regelung kann ein Jeder nur froh sein, geht er doch als Geschädigter nicht leer aus.

Zitat:

@patisfaction schrieb am 11. Juni 2019 um 19:31:18 Uhr:


Grüße und danke vorab für die Antworten zu meiner ersten Frage.

Also ich wollte meinen alten Roller mal wieder bei der Versicherung anmelden. Als ich das letzte Mal auf der Straße unterwegs war wurde ich aber von der Polizei kontrolliert und hätte zum Tüv gemusst, weil er zu laut war. Das habe ich nicht gemacht, da ich ein Auto habe und kein Lust hatte dahin zu fahren. Also bin ich zur Versicherung und habs abgemeldet.

Das ist jetzt min. 5 Jahre her und würde mir jetzt gerne bei der Versicherung wieder ein Nummernschild holen. Habe aber nach wie vor nicht die Lust zum Tüv zu gehen.

Muss ich das überhaupt noch oder kann es Probleme geben, wenn ich mir einfach wieder ein Nummernschild hole?

Seit wann werden Fahrzeuge mit großem Kennzeichen nur bei der Versicherung abgemeldet und seit wann bekommt man die dann auch bei der Versicherung.
Wenn es so wäre mit dem großen Kennzeichen die er haben sollte ,nach 5 Jahren müsste er dann sowieso zum Tüv und wenn es da nicht in Ordnung ist ,dann lange Nase.
Also 50er zur Versicherung und Schildchen holen, fertig.

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Stimmt, meine Schuld. Geht wirklich um ein kleines Nummernschild. Da verstehe ich die Aufregung noch weniger.

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