Ohne Stoßstange fahren erlaubt?
Muss die hintere Stoßstange abmachen wegen lackierarbeiten, kann ich dann ca. 4 tage ohne die herumfahren? oder haben dann die Grünen männchen was dagegen?
46 Antworten
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§ 23. Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers.
(2)
Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen,
falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen,
nicht alsbald beseitigt werden;
dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.
habe auch schon 25€ ohne punkte bezahlt....
liegt immer im ermessen des beamten...
das kam aber auch nur weil mir ne alte reingefahren ist und ich habe die grünen gerufen, der fing an rum zu eiern wegen der stoß stange, da habe ich ihn voll gesabbelt und war 25€ los... 😁
die alte kann froh sein das die nicht dran war sonst hätte sie die auch geschrottet...
Zitat:
Original geschrieben von eltrah
12.3.13 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO Seite 234 / 0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
330000 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
(B - 1) 25,00330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
(B - 1) 25,00330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.
Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat
B - 3 50,00330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.
Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat
B - 3 50,00Punkte und Bußgeld stehen jeweils daunter...
Noch Fragen???
danke,hatte es auf die schnelle nicht gefunden 😉
habe den tatbestandskatalog als pdf datei, vielleicht sollten wir den noch mal rein stellen...
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Bin auch mal kurz ohne hintere Stoßstange gefahren....hab da gar nicht soweit gedacht, ob erlaubt oder nicht....war aber nur in die Werkstatt und zurück....
Wenn ihr schon dabei seid mit erlaubt oder nicht erlaubt (möchte jetzt keinen neuen Thread eröffnen deswegen): Wie ist es wenn man mit einem offenen Luftfilter fährt, der keine ABE und kein Teilegutachten hat?
Hat mich ein Kumpel kürzlich gefragt und ich wusste keine Antwort.....Achso, er ist noch in der Probezeit und wollte wissen, ob es "nur" ne Geldstrafe geben könnte oder auch Fahrverbot mit Nachschulung usw...(halt das volle Programm....).
Weiß das jemand zufällig?
Danke!!
da passen die oben aufgeführten tatbestände auch, die sind so geschrieben, dass die grünen nicht lange überlegen müssen, die finden immer was, auslegungssache...
wenn die daraus einen B-verstoß machen nachschulung
hmm also ich bin 2 Wochen ohne Stoßstange und Seitenleisten durch die Gegend gefahren. Kam sogar mal in ne Verkehrkontrolle zu abend. Wurde nur gefragt ob mir die Sachen geklaut wurden.. Ich konnt mir das Grinsen net verkneifen und hab gesagt "nö ist alles beim lackieren" 😁 😁
hättest du mal ja sagen sollen,dann wäre der herr förster aus den latschen gefallen 😁 😁
seitenleiten sind nicht so schlimm,die kann man ruhig entfernen,die haben nichts mit sicherheit zutun..
nur eben die stoßstange
Hehe, klar gibt's bei sowas immer wieder mal Problemchen, Aber ich möchte als Fußgänger weder von 'ner SToßstange geschubst werden, noch viel weniger aber von dem Stahlträger :/. Da wäre ich dann doch lieber etwas vorsichtig... Wenn da was passiert, dann prost...
das kommt immer auf den beamten an...
durft auch schon weiterfahren ohne stoßstange und einmal habe ich gelöhnt... so ist das leben...
Zitat:
Original geschrieben von GTIman
hättest du mal ja sagen sollen,dann wäre der herr förster aus den latschen gefallen 😁 😁
So wie der geguckt hat hat der mir das mit dem Lackieren eh net abgekauft 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von eltrah
12.3.13 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO Seite 234 / 0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
330000 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
(B - 1) 25,00330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
(B - 1) 25,00330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.
Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat
B - 3 50,00330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.
Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat
B - 3 50,00Punkte und Bußgeld stehen jeweils daunter...
Noch Fragen???
toller text, wo steht da direkt oder indirekt was von schürze?? eine neue muss zwar eingetragen werden, also wenn sie net orginalbauteil ist, aber nur wegen dem spliterverhalten beim aufprall. eine fehlende schürze beinträchtigt auch nicht die verkehrssicherheit, es sei denn, es sind lampen eingebaut, die dafür notwenig sind 😉
das mit dem abschleppen ist völliger quatsch in diesem fall, weil niemand ein fahrzeug an der heckschürze abschleppt, denn das teil ist aus kunstoff und nur mit ein paar schrauben festgeschraubt, die abschleppöse hat nichts mit der schürze zu tun.
ich liebe diese dämlichen diskusionen, wo jeder meint, ist verboten oder geht nicht. wer so behauptungen aufstellt bitte auch entsprechende quellen angeben damit wir es schwarz auf weiss haben, zum glück muss man in einem rechtsstaat beweisen, dass jemand schuld hat und nicht, dass jemand unschuldig iss
so hier nochmal der text um den es in § 30 stvzo geht:
III. Bau- und Betriebsvorschriften
1. Allgemeine Vorschriften
§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge.
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
(3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein.
(4) Anstelle der Vorschriften dieser Verordnung können die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung angewendet werden, die
1. in Anhang IV der Richtlinie 92/53/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 225 S. 1) oder
2. in Anhang II der Richtlinie 74/150/EWG des Rates vom 4. März 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (ABl. EG Nr. L 84 S. 10) oder
3. in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1)
in seiner jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die jeweilige Liste der in Anhang IV der Betriebserlaubnis-Richtlinie 92/53/EWG, in Anhang II der Betriebserlaubnis-Richtlinie 74/150/EWG und in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG genannten Einzelrichtlinien wird unter Angabe der Kurzbezeichnungen und der ersten Fundstelle aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekanntgemacht und fortgeschrieben. Die in Satz 1 genannten Einzelrichtlinien sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten und nach Satz 2 bekanntgemacht worden sind. Soweit in einer Einzelrichtlinie ihre verbindliche Anwendung vorgeschrieben ist, ist nur diese Einzelrichtlinie maßgeblich.
wer lesen kann ist klar im vorteil....
sie haben das unvorschriftsmäßige fahrzeug.....
ich glaube die meisten hier werden zugeben müssen das ein fahrzeug ohne stoßstange unvorschriftsmäßig ist....