Ohne Plakette Dauerparken in Umweltzone
Hi,
wenn ich ohne Plakette in einer Umweltzone parke, kann das ja bestraft werden. Die Frage ist, ist das ein Dauerverstoß? Oder kann ich mehrmals für dasselbe Vergehen bestraft werden, auch wenn ich das Auto nicht bewege?
48 Antworten
Zitat:
@airair5 schrieb am 12. August 2022 um 07:04:51 Uhr:
Mir geht es darum zu wissen, ob man ohne Umparken nur einmal eine Owi erhalten kann bzw. im Zweifel gegen Weitere Einspruch einlegen kann. Auto-Rechtsschutz habe ich leider nicht.
Sagen wir mal so:
Du hast kein Recht darauf, nach Zahlung des Bußgeldes den ordnungswidrigen Zustand weiter aufrecht zu erhalten.
Im Gegenteil ist es ja grundsätzlich so, dass man zu deinen Gunsten erstmal Fahrlässigkeit annimmt, darauf beziehen sich auch die Regelsätze. Wenn du aber nun durch das erste Bußgeld von dem Verstoß erfahren hast und ihn nicht beendest begehst du quasi einen neuen "Tatentschluss" der nun auch neu geahndet werden kann. Nun aber mit Vorsatz (doppeltes Bußgeld).
Letztlich läuft es darauf hinaus, dass man dir irgendwann eine beharrliche Pflichtverletzung vorwerfen kann.
Worst Case Szenario wäre, dass man das Auto abschleppt (um die Ordnung wieder herzustellen) und dir die Fahrerlaubnis entzieht (Nichteignung wegen beharrlicher Pflichtverletzung). Ob und wann es jemals so weit kommt wegen einer Umweltplakette ist wohl fraglich, aber willst du es drauf ankommen lassen?
Außerhalb parken mache ich aktuell, aber das ist einfach zu weit und dann steht es da ewig ohne dass ich mal vorbeikomme. Die Umweltzone hier im Stuttgarter Umland ist riesig und auch direkt angrenzende Landkreise haben welche. Sämtliche Käffer mit eingeschlossen, was sich nach purer Schikane anfühlt, weil es so wirklich keine praktikablen Wege gibt, die Umweltzonen zu unfahren oder außerhalb zu parken.
Parkplätze/Garagen habe ich auch keine näheren gefunden, da übersteigt Nachfrage das Angebot wohl um ein Zigfaches.
Einmal im Monat 120€ Owi abdrücken wäre für mich in Ordnung, das ist die Grundüberlegung ;-) Geht auch nur um eine begrenzte Zeit.
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Danke für die Info mit Tatentschluss und beharrlicher Pflichtverletzung, das wusste ich nicht.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 11. August 2022 um 21:47:47 Uhr:
Ein abgemeldetes Fahrzeug darf überhaupt nicht auf einem zugänglichen Platz stehen. Noch nicht mal auf privater Fläche, wenn sie öffentlich einsehbar ist.
Letzteres ist falsch, auf privatem Grund darf das FZ stehen, auch wenn es öffentlicher Verkehrsraum ist. Zugelassen muss es nur sein, wenn es auf öffentlichen Straßen steht.
Einfach stehn lassen bis er H-Kennzeichen bekommt.
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Zitat:
@airair5 schrieb am 12. Aug. 2022 um 07:44:48 Uhr:
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Die Umweltzone hier im Stuttgarter Umland ist riesig und auch direkt angrenzende Landkreise haben welche. Sämtliche Käffer mit eingeschlossen, was sich nach purer Schikane anfühlt, weil es so wirklich keine praktikablen Wege gibt, die Umweltzonen zu unfahren oder außerhalb zu parken.
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Das ist nicht richtig, direkt anschließend an die Stadtgrenze von Stuttgart sind z.B. Esslingen und Fellbach, sowie direkt danach Waiblingen keine Umweltzonen. Ludwigsburg und Böblingen weiß ich nicht genau.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 12. August 2022 um 08:46:46 Uhr:
Zitat:
@airair5 schrieb am 12. Aug. 2022 um 07:44:48 Uhr:
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Die Umweltzone hier im Stuttgarter Umland ist riesig und auch direkt angrenzende Landkreise haben welche. Sämtliche Käffer mit eingeschlossen, was sich nach purer Schikane anfühlt, weil es so wirklich keine praktikablen Wege gibt, die Umweltzonen zu unfahren oder außerhalb zu parken.
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Das ist nicht richtig, direkt anschließend an die Stadtgrenze von Stuttgart sind z.B. Esslingen und Fellbach, sowie direkt danach Waiblingen keine Umweltzonen. Ludwigsburg und Böblingen weiß ich nicht genau.
Das hilft mir nicht viel, weil ich auf der anderen Seite bin, Ludwigsburg und Leonberg ebenfalls Umweltzonen haben und man so mit etwas Pech gut und gerne 20km Todeszone in jede Richtung hat 😉
z.b. von Korntal Münchingen aus gibt es keine praktikable Lösung, sein Auto nicht mind. 1 Stunde Öffentlicher Nahverkehr entfernt zu parken
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 11. August 2022 um 21:47:47 Uhr:
Ein abgemeldetes Fahrzeug darf überhaupt nicht auf einem zugänglichen Platz stehen. Noch nicht mal auf privater Fläche, wenn sie öffentlich einsehbar ist.
Weil man vom Anblick eines abgemeldeten Fahrzeugs nachhaltige Schäden davon tragen kann oder warum nur wenn es öffentlich einsehbar ist?
Du scheinst das mit dem TÜV zu verwechseln, der muss aber, egal ob einsehbar oder nicht (Ist es nicht einsehbar ist halt die Gefahr der Ahndung sehr sehr gering) aktuell sein.
Bei abgemeldeten Fahrzeugen, die noch restauriert werden oder geschlachtet werden sollen argumentieren die OÄ gerne mit Umweltgefahr, selbst wenn alles abgelassen wurde. Es gab wohl schon Fälle, wo von Privatgrund abgeschleppt und verschrottet wurde. In der Oldtimer-markt stand afaik mal sowas.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 12. August 2022 um 18:35:20 Uhr:
Bei abgemeldeten Fahrzeugen, die noch restauriert werden oder geschlachtet werden sollen argumentieren die OÄ gerne mit Umweltgefahr, selbst wenn alles abgelassen wurde. Es gab wohl schon Fälle, wo von Privatgrund abgeschleppt und verschrottet wurde. In der Oldtimer-markt stand afaik mal sowas.
Das ist klar, aber weit entfernt von "überhaupt nicht", außerdem ist der Einwand, "wenn sichtbar" auch quatsch, entweder es ist verboten oder nicht, unabhängig davon ob es öffentlich sichtbar ist, wir sind hier ja nicht bei einer Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Zitat:
@airair5 schrieb am 12. August 2022 um 07:44:48 Uhr:
Einmal im Monat 120€ Owi abdrücken wäre für mich in Ordnung, das ist die Grundüberlegung ;-) Geht auch nur um eine begrenzte Zeit.
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Danke für die Info mit Tatentschluss und beharrlicher Pflichtverletzung, das wusste ich nicht.
Kurze Nachfrage:
Die Option käme nicht in Frage, für ganz kleines Geld einfach eine Umweltplakette zu kaufen, oder würde das Fahrzeug selbst so gar keine bekommen ?
Fällt das parkende Fahrzeug mehrmals den Behörden auf kommt es so, wie es @hk_do bereits beschrieben hat.
Irgendwann wird es dann Vorsatz, auch dann wenn das Fahrzeug woanders geparkt oder abgestellt wird.
Ändert sich dann auch nichts, kann die Prüfung zur Tauglichkeit zum Führen eines Fahrzeugs durch die Führerscheinstelle angeordnet werden.
Was das bedeutet sollte bekannt sein.
Ein guter Rat also:
Besorg Dir entweder eine entsprechende Umweltplakette, oder park das Fahrzeug außerhalb der Umweltzonen.
Aber komm von dem Gedanken weg 120 Euro pro Monat abzudrücken geht in Ordnung und die Sache ist vom Tisch.
Zitat:
@airair5 schrieb am 12. Aug. 2022 um 07:4:51 Uhr:
Das Auto ist natürlich angemeldet und es hat schlichtweg keine bzw. würde nur eine nicht ausreichende Plakette erhalten.
@Geisslein Erst lesen, dann schreiben. 😉
Vertrackte Situation.
Zumindest solltest den beim Parken verstecken.
Garage oder uneinsehbar auf Privatgrund.
Wegziehen wäre noch ne Möglichkeit 🙂
Die einfachste Möglichkeit wäre nach wie vor, die Karre außerhalb der Umweltzone zu parken.
Andererseits......wenn der keine bzw. Nur eine nicht ausreichende Plakette bekommen würde, sollte der bald H-Kennzeichen fähig sein, oder?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 12. Aug. 2022 um 20:37:00 Uhr:
Wegziehen wäre noch ne Möglichkeit ?
Genau, ich hatte mal nen Kollegen, der kam aus dem Odenwald, der wusste nicht mal was ein Stau ist 😁. Umweltzonen werden die genauso wenig dort kennen 😁.