Ohne Motorhaube erwischt worden...
Hallo jungs 😉
ein kumpel von mir hat mien auto repariert und wurde bei einer probefahrt ohne motorhaube erwischt und bis nach hause verfolgt... zu hause hat der nett herr polizist auch noch einen reifen bemängelt.
ich war nicht da und habe somit nichts gemacht. jedoch meinte der polizist das eine menge auf mich zukommen wird. bin noch in der probezeit. was kann mir schlimmstenfalls passieren. und was passiert mienem mechaniker? der halter des fahrzeugs ist mein vater (aus versicherungstechnischen gründen)
bitte helft mir 😉
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
rechtschutz-versicherung vorhanden?Zitat:
Original geschrieben von k1ng
Ja dann frag ich mal so: wie kann mien vater sich dagegen währen??
ja ist vorhanden!!!
naja ich hoffe trotzdem für meinen mechaniker das er wenn nur ne geringe strafe bekommt....
also huete kam in der post die "anhörung im bußgeldverfahren" und es kam an mich und nicht an meinen vater. warum ist das so?
wie soll ich einspruch erlegen und was sollte ich schreiben, damit es am sinnvollsten rüberkommt und díe strafe gering bleibt.
heißt bußgeldverfahren das es nur ein bußgeld gibt oder kann es auch trotzdem punkte geben?
folgender tatvorwurf:
a) sie ordneten die inbetriebnahme des fahrzeugs an, obwohl die verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen zustand (siehe erläuterung) des fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw ließen sie zu.
erläuterung: die motorhaube des fahrzeuges fehlte.
$31 abs. 2, § 69a stvzo; 3 24 stvg; 189.2.2 bkat
b) sie ordneten die inbetriebnahme des kraftfahrzeugs an, obwohl dessen reifen keine vorschriftsmäßigen profilrillen oder einschnitte oder keine ausreichende profil- oder einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu.
erläuterung: der hintere reifen der beifahrerseite wies stellenweise nicht mehr die erforderliche mindestprofiltiefe von 1,6 m auf (ja da stehet 1,6 m und nich mm)
§ 31 abs. 2, § 36 abs. 2, § 69a Stvzo; § stvg; 213 bkat
beweismittel: PK xxxxxx
Eigentlich hast du keine Antwort verdient mit deinem Eingangssatz und den "Bullen".
ABer was solls.
Klar steht sein Vater im Fzschein. Aber der TATSÄCHLICHE Halter, also derjenige, der für Betriebskosten etc aufkommt und der das Fahrzeug tatsächlich nutzt, ist hier dran.
Es gibt ja auch sowas wie "Ermittlungen", die die Polizei anstellt.
Und offenbar lag man damit richtig.
Punkt 1:
Die Anhörung im BUßgeldverfahren ging an den Richtigen, nämlich an dich.
Punkt 2:
Rechtsanwalt kann dir genauere Auskünfte geben, was du machen sollst.
Aber geh mal in dich: Genauso wars doch, oder?
Ach so, Bußgeld gibt immer Punkte.
Der obere Tatbestand kostet, glaube ich 50 Euro + Versand und gibt drei Punkte.
Der zweite sollte eigentlich Tateinheitlich mit dem Ersten sein...
Und nimm den Namen des Beamten umgehend aus deinem Text.
Ähnliche Themen
der tatbestand ist richtig aber ich habe dem fahrer nie gesagt: hey komm mach die haube ab und fahre. zusätzlich kamen die neuen reifen 2 tage später ran, wie gesagt ich war im urlaub. und warum soll ich meinem mechaniker dann nich den schlüssel und so dalassen?
muss ich jetzt jedem sagen der damit fährt : nimm keine karosserieteile ab?
und wie gesagt. die reifne waren bestellt und kamen auch 2 tage später ran.
Du hast doch eine RS-Versicherung. Bitte nutze diese. Besprich den Vorgang nicht hier(!), sondern mit Deinem Anwalt. Du hast eh schon zuviel mit der Polizei gesprochen und Dich selbst in dieses Verfahren hineingezogen - schön blöd!
Was auch immer passiert ist, wenn die Polizei einschreitet und fragt, laute der einzig richtige Satz: "Dazu möchte ich mich jetzt nicht äußern." Du musst nur Deine Personalien angeben, sonst nichts. Und genau DAS macht man am besten: Nichts! Dann die Post abwarten und damit ab zum Anwalt. Tja, zu spät, für nächstes Mal, dafür aber mal jetzt fix zum Anwalt.
Es liegt ein Rechts- und kein Gerechtigkeitsverfahren vor, also verhalte Dich entsprechend. Dabei helfen Anwälte. Die kennen sich darin aus.
Ein Forum ist und darf(!) keine Rechtberatung sein, sondern ist Unterhaltung - so zwischen Deutschlandradio und Musikantenstadl. Unverbindlicher Laberscheiß, so wie mein/e mittelpeinlicher/n bis ansatzrichtigen Vorredner und ich auch...
War der Reifen wirklich nicht mehr zulässig? Sind Fotos gemacht worden? Viele Gesetzeshüter wissen offenbar nicht, wie man die Reifenprofiltiefe misst. 1,6 mm müssen nur auf den Hauptlaufflächen vorhanden sein (75% von der Reifenmitte aus). Die Seiten könnten also "blank" sein. Gibt ja auch Cup-Reifen, die zugelassen sind.
Ggf. könnte man sich aber auch an der Angabe im Anhörungsformular aufhängen: Da steht ja was von 1,6 METER und nicht Millimeter. Den Reifen mit 1,6 Meter Profiltiefe will ich mal sehen... :-) Aber das soll doch dann besser ein Anwalt überprüfen...
Moin,
der Fehler mit den mm ist so offensichtlich, dass er unter den Tisch fallen dürfte. Wenn da jetzt 0,2 mm stehen würde und der Beamte sagt "sorry, das sollten nicht mm sein, sondern Zoll", ja dann...
Wie sagten alle bis jetzt so schön: Ab zum Anwalt, der kann am besten beurteilen, ob ein Einspruch Sinn macht. Oder du wartest die Strafe ab und zahlst einfach . Oder dein Kollege sagt aus, dass das ganz alleine sein Bier war...
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Punkt 1:
Die Anhörung im BUßgeldverfahren ging an den Richtigen, nämlich an dich.
Ohne Geständnis des Beschuldigten sehe ich da allerdings erhebliche Probleme bei der Beweislage.
Zipfel hat doch schon alles gesagt. Es wird (wahrscheinlich) auch keine "Probleme mit der Beweislage geben".
So wie ich den Themenstarter einschätze, hat er im Gespräch mit den Beamten stolz und ausfürhrlich erzählt, dass es sein Auto ist, er den Reparaturauftrag gegeben hat und auch bezahlt.
Und jetzt, ab zum Anwalt. Der will auch von etwas leben! 😉
Zitat:
Original geschrieben von FJGH
So wie ich den Themenstarter einschätze, hat er im Gespräch mit den Beamten stolz und ausfürhrlich erzählt, dass es sein Auto ist, er den Reparaturauftrag gegeben hat und auch bezahlt.
Das dürfte als Beweis nicht ausreichen. Wenn man sein Fahrzeug in eine Werkstatt bringt und der dortige Mechaniker einen solchen Verstoß begeht, kann man als Halter dafür auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das dürfte als Beweis nicht ausreichen. Wenn man sein Fahrzeug in eine Werkstatt bringt und der dortige Mechaniker einen solchen Verstoß begeht, kann man als Halter dafür auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.
richtig. und kann ich mich auch darauf berufen? weil ich habe nie gesagt dsa er ohne fahren soll bzw darf😉
@fjgh: ich habe ihm gesagt das es das auto ist mit dem überwiegend ich fahre und ich es reparieren lassen habe. mehr nicht.
Zitat:
Original geschrieben von k1ng
richtig. und kann ich mich auch darauf berufen? weil ich habe nie gesagt dsa er ohne fahren soll bzw darf😉
Das sehe ich auch wie Drahkke. Du müsstest den Mechaniker aufgefordert oder es zumindest zugelassen haben, dass er ohne Motorhaube fährt. Die Sache mit den Reifen sehe ich kritischer - obwohl, wenn der Mann vom Fach ist und die Reifen ohnehin getauscht werden sollten (und auch wurden), hätte er es besser wissen müssen...
...aber das ist nur meine Meinung und der Fall ist so facettenreich, dass wirklich nur ein Anwalt helfen kann !!Der kann Akteneinicht beantragen. Daraus ist zu sehen,
- was die Polizei genau ermittelt hat und worauf der Vorwurf gegen dich beruht
- was du ausgesagt hast - oder zumindest, was die Polizei davon aufgenommen hat
- evtl. auch, was in Bezug auf den eigentlichen Täter getan wurde
- wie auf dieser Basis am sinnvollsten vorgegangen wird
Nochmal: Hier kann dir keiner mehr helfen, dass ist nur noch wildes Herumgestochere - geh' zum Anwalt!
Zitat:
Original geschrieben von Christian74
Erstmal: Bullen stehen auf der Weide und fressen Gras.Dein Vater wird Punkte bekommen wegen des abgefahrenen Reifens. Und natürlich ein Bussgeld.
Ob er auch wegen des Fahrens ohne Motorhaube was zu befürchten hat, kann ich nicht beurteilen.
Gruß Christian
Polizisten werden auch umganssprachlich Bullen genannt und es ist nicht mal strafbar!
Zitat:
Original geschrieben von Marco T4 ACV
Polizisten werden auch umganssprachlich Bullen genannt und es ist nicht mal strafbar!
Hallo!
Und ich meine Bulle sagt man einfach nicht, denn ein gewisser Anstand und Respekt gehört sich einfach! Ist Sch....egal ob man den Polizist so nennen darf oder nicht.
Gruss