Ohne Motorhaube erwischt worden...

Hallo jungs 😉
 
ein kumpel von mir hat mien auto repariert und wurde bei einer probefahrt ohne motorhaube erwischt und bis nach hause verfolgt... zu hause hat der nett herr polizist auch noch einen reifen bemängelt.
ich war nicht da und habe somit nichts gemacht. jedoch meinte der polizist das eine menge auf mich zukommen wird. bin noch in der probezeit. was kann mir schlimmstenfalls passieren. und was passiert mienem mechaniker? der halter des fahrzeugs ist mein vater (aus versicherungstechnischen gründen)
 
bitte helft mir 😉

50 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Tobi1006



Zitat:

Original geschrieben von Marco T4 ACV



Polizisten werden auch umganssprachlich Bullen genannt und es ist nicht mal strafbar!
Hallo!
Und ich meine Bulle sagt man einfach nicht, denn ein gewisser Anstand und Respekt gehört sich einfach! Ist Sch....egal ob man den Polizist so nennen darf oder nicht.

Gruss

Anstand hat aber nix mit Recht zu tun.......... Wenn manche hier im realen Leben mal soviel Anstand hätten wie sie hier vorspielen dann wäre das reale Leben wirklich leichter und stressfreier zu bewältigen.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von S4teufel



Anstand hat aber nix mit Recht zu tun.......... Wenn manche hier im realen Leben mal soviel Anstand hätten wie sie hier vorspielen dann wäre das reale Leben wirklich leichter und stressfreier zu bewältigen.

MFG

Das ist völlig richtig, da kann ich Dir nur zustimmen bezogen auf das stressfreiere Leben. Der Polizist hat aber nur seine Pflicht getan, und ich sehe daher keine Rechtfertigung oder einen Grund Ihn herablassend als "Bulle" zu bezeichnen.

Gruss,

Tobi

Zitat:

folgender tatvorwurf:
 
a) sie ordneten die inbetriebnahme des fahrzeugs an, obwohl die verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen zustand (siehe erläuterung) des fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw ließen sie zu.
erläuterung: die motorhaube des fahrzeuges fehlte.
$31 abs. 2, § 69a stvzo; 3 24 stvg; 189.2.2 bkat
 
b) sie ordneten die inbetriebnahme des kraftfahrzeugs an, obwohl dessen reifen keine vorschriftsmäßigen profilrillen oder einschnitte oder keine ausreichende profil- oder einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu.
erläuterung: der hintere reifen der beifahrerseite wies stellenweise nicht mehr die erforderliche mindestprofiltiefe von 1,6 m auf (ja da stehet 1,6 m und nich mm)
§ 31 abs. 2, § 36 abs. 2, § 69a Stvzo; § stvg; 213 bkat
 
 
 
 

Der §69a ist zu umfangreich um ohne einen bestimmten Absatz Anwendung zu finden. Sicherlich hast du nur vergssen den Absatz anzugeben.

§31 Absatz 2 lautetDer Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.

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Hast du den Mann um Fahren ohne Haube gebeten, dazu aufgefordert oder davon gewußt? Wenn ja, schuldig im Sinne... wenn nein, unschuldig...

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§36 Absatz 2 lautet

Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein.

Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt

. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

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Nun würde mich interessieren wie es genau an der von mir markierten Stelle aussieht, denn nur das Hauptprofil darf laut dem Pargraph bewertet werden. Sprich außen abgefahren ist zwar "PFUI", aber nicht strafbar nach §36 Abs. 2

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Zitat:

Original geschrieben von Schutzschi


War der Reifen wirklich nicht mehr zulässig? Sind Fotos gemacht worden? Viele Gesetzeshüter wissen offenbar nicht, wie man die Reifenprofiltiefe misst. 1,6 mm müssen nur auf den Hauptlaufflächen vorhanden sein (75% von der Reifenmitte aus). Die Seiten könnten also "blank" sein. Gibt ja auch Cup-Reifen, die zugelassen sind.

Hallo BerndSusie,

habe auf meinen Hinweis auch noch kein Feedback bekommen...
Den § habe ich lange gesucht... werde ich mir gleich mal vormerken... :-)

Danke und Gruß, Schutzschi

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Nach menschlichem Ermessen hat der P. völlig richtig gehandelt. Fahrzeugführer mit sichtbar abgefahrenem Profil und ohne Motorhaube müssen aufgehalten und zur Verantwortung gezogen werden. Ob es juristisch sauber ist, wird wie immer hinterher geklärt. Da kann ja genau nachgemessen werden, falls wegen des abgefahrenen Profils nicht schon die Reifen gewechselt wurden.
Wie jemand Punkte bekommen soll, der weder Fahrer noch Halter war, ist mir auch rätselhaft.
Du musst den Anhörungsbogen natürlich fristgemäß zurücksenden. Ansonsten solltest Du noch den Anwalt fragen, ob Du Dich überhaupt zur Sache äußerst, den m.E. sind die auf der völlig falschen Spur und die Zeit rettet vielleicht den Fahrer und Deinen Vater.
Zur Diskussion um die Polizei möchte ich noch bemerken, dass die im Regelfall ihren Job richtig machen und trotzdem dafür beschimpft werden. Bei den anderen Berufsgruppen ist das eigentlich nicht der Fall.

Gruß Peter

Zitat:

Original geschrieben von piotor


Wie jemand Punkte bekommen soll, der weder Fahrer noch Halter war, ist mir auch rätselhaft.

Eben. Dafür gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage.

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