Ohne Motorhaube erwischt worden...
Hallo jungs 😉
ein kumpel von mir hat mien auto repariert und wurde bei einer probefahrt ohne motorhaube erwischt und bis nach hause verfolgt... zu hause hat der nett herr polizist auch noch einen reifen bemängelt.
ich war nicht da und habe somit nichts gemacht. jedoch meinte der polizist das eine menge auf mich zukommen wird. bin noch in der probezeit. was kann mir schlimmstenfalls passieren. und was passiert mienem mechaniker? der halter des fahrzeugs ist mein vater (aus versicherungstechnischen gründen)
bitte helft mir 😉
50 Antworten
Erstmal: Bullen stehen auf der Weide und fressen Gras.
Dein Vater wird Punkte bekommen wegen des abgefahrenen Reifens. Und natürlich ein Bussgeld.
Ob er auch wegen des Fahrens ohne Motorhaube was zu befürchten hat, kann ich nicht beurteilen.
Gruß Christian
kann man dagegen angehen? weil ich ja nichts davon wusste das mein kumpel das auto benutzt? ich habe ihm natürlich die schlüssel gegeben, weil er das auto repariert hat .
wie hoch wirddas bußgeld denn sein udn wieviel punkte.?
Hat Dein Kumpel die Arbeit an Deinem Fzg offiziell oder schwarz gemacht? Nicht das da auch noch etwas nachkommt.
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Zitat:
Original geschrieben von Tomy 69
Hat Dein Kumpel die Arbeit an Deinem Fzg offiziell oder schwarz gemacht? Nicht das da auch noch etwas nachkommt.
Wohl schwarz,welch eine Frage und wenn der TE dagegen angeht wird dies sicher das nächste Eigentor
@christian: kann ich mihc dagegen währen? so als "unschuldslamm" tun ihc hätte von nichts gewusst oder so?
@tomy: als freundschatliche arbeit... also wir haben da zusammen geschraubt eiigentlcih nur in letzter zeit nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Christian74
Den Fahrer erwarten 50 € und 3 Punkte.
Der Halter bekommt 75 € und 3 Punkte.
War das nicht mal pro Reifen? 😉
Das mit der Motorhaube wurd ja schon im anderen Thread diskutiert, lief AFAIK darauf hinaus, das eine besondere Gefahr für Fußgänger usw von dem Gefährt ausgeht...
Was denn nun wirklich kommen wird, wirst ja bald wissen...‚
Wie willst Du dich denn dagegen wehren? Nicht Dir wird Etwas vorgeworfen, sondern Deinem Vater (als Halter des KFZ). Ob Du Etwas davon gewusst hast oder nicht spielt keine Rolle.
Dein Vater hat als Halter die Pflicht, sich regelmäßig (bzw. immer) von dem verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Und das hat er offensichtlich nicht getan.
Hier der Originaltext (Bußgeldkatalog Abschnitt 213):
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa) oder Anhängers angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß.
Gruß Christian
Ja dann frag ich mal so: wie kann mien vater sich dagegen währen??
weil das auto war ja quasi bei der reperatur und da sollte der verkehrssicheere zustand ja hergestellt werden . und ob er eine probefahrt macht oder nicht kann ich ja nicht wissen oder?
Davon mal abgesehen, dass es recht mühselig ist deine Beiträge zu lesen (vielleicht vorm absenden noch mal kurz durchlesen, gell!):
Die Motorhaube wird deinem Vater wohl kaum zur Last gelegt werden, da er sie ja nicht abgebaut hat und auch nichts davon wußte. Anders ist es mit den Reifen - dafür ist er zuständig und wird sich auch verantworten müssen. Egal ob bei der Werkstatt oder nicht: damit darf nicht rumgefahren werden, ggf. muß man sie halt rechtzeitig wechseln.
Für dich ist die Sache gegessen.
~
okay ich werde mich bemühen^^
jedoch kann er für den reifen auhc nichts, da schon die neuen bestellt waren, um das auto zu meinem kumpel zu bringen wurde auch ein trailer bestellt. naja nun gut wenn man gegen den reifen nichts machen kann is das wohl so.
Moin,
wenn dein Vater nachweisen kann, dass er deinem Kumpel das mit den Reifen gesagt hat (in der Art "fahr bloß nicht mit den alten Reifen herum, neue sind schon unterwegs"😉, dürfte ihm auch hier nicht passieren.
Aber dass muss er erstmal gesagt haben und dann auch beweisen können.
Zitat:
Original geschrieben von k1ng
Ja dann frag ich mal so: wie kann mien vater sich dagegen währen??
rechtschutz-versicherung vorhanden?
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
fahrer und halter sind dafür zuständig
Eben. Deshalb hat der Threadersteller ja auch nichts zu befürchten, da er zum Tatzeitpunkt weder Halter noch Fahrer war.