ohne es zu Wissen Unfallauto gekauft, und nun??

Opel Insignia

Hallo Opelgemeinde,

ich weis das ist kein eigentliches Problem mit meinem Insignia und ich weis nicht ob ich solche Fragen überhaupt stellen darf, aber kann mir trotzdem jemand sagen was man machen kann?

Beim Anbau einer Abnehmbaren AHK hat der FOH festgestellt das die Aluleite in der hinteren Stoßstange stark deformiert ist, also da hat jemand die Außenhülle der Stoßstange getauscht um wissentlich eine Unfall zu vertuschen.

Ich würde das Auto schon behalten wollen, habe ich da irgendwie Anspruch auf Regress und wenn ja wie hoch könnte der Prozentual ausfallen?

15 Antworten

Wie lange hast du denn den Wagen?

Von Privat oder Händler gekauft?
Wann gekauft
Laufleistung beim Kauf und aktuell bitte?
Sicher das kein Hinweis auf einen Unfall im Vertrag steht?

Es muss nicht zwangsläufig ein Unfallwagen sein.

§ 123 Abs. 1 BGB

Wann der Kauf war ist egal!
Bei einem verschwiegenen Unfallschaden ( arglistige Täuschung) ist der Kaufvertrag anfechtbar!
Haftungsausschluss zwischen Privat zählt hier nicht
Nimm Dir nen Anwalt

Recht haben und Recht bekommen.
Arglistige Täuschung musst du erst mal nachweisen. Es kann dir auch passieren das es auf einmal andersrum läuft und du beweisen musst das der Schaden nicht während das Fahrzeug in deinem Besitz ist aufgetreten ist.

Ich habe den ganzen Kack bis zur Verhandlung schon durch und weiß von was ich schreibe.
Aber wichtig tatsächlich erst mal wann gekauft? Wo gekauft? Was steht im KV? Wie viele KM seit Kauf gefahren?

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Hi,
Ich hatte auch mal änliches problem, nur es ging damals in jahre 2009 um eine andere wagenmarke, 6 monate nach dem kauf(im winter gekauft),bei sommerlicht beim polieren hatte ich an der karosserie jede menge feine unebenheiten(schleifspuren)entdekt.also der wagen hatte merere gespachtelte dellen, die beim kauf nicht in Kaufvertrag erwänt wurden.
Bin zum Rechtsanwalt um rat zu hollen ,und nach zwei gericht terminen hab ich von der autohaus eine entschädigung von 1250€ bekommen.
Also besser gleich zum Anwalt,villeicht hast du chance den wagen zuruck zu geben....

das ist nun mal der Sachverhalt gem. BGB.
Nicht mehr, nicht weniger und das ganze emotionslos.
Genau darum hat "tosie" gebeten.

Rechtlich gesehen könnte es sich tatsächlich um eine Vertuschung handeln, sofern man nachweisen könnte, das der Verkäufer davon wusste. Aber das ist nur oberflächig gesagt, da das Rechtssystem oft so kompliziert ist, das nur ein Anwalt die einzelnen Details kennt und ausnutzen kann.

Seid ihr Mitglied beim ADAC oder haqbt ihr in der Autoversicherung auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen oder eine private RV mit Autoeinschluss gewählt, dann empfiehlt es sich, dort Kontakt aufzunehmen und die Rechtslage zu erkundigen.

Sollte es möglich sein, wird dann wohl der engagierte Anwalt den Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen um zumindest eine kulante Lösung vorzuschlagen, im schlimmsten Fall aber eine komplette Rückerstattung fordern.

Das ihr das Auto trotzdem behalten wollt, ist natürlich Ansichtssache und kommt drauf an, ob nicht noch mehr versteckte Fehler vertuscht worden sind. Persönlich würde ich von solchem Auto Abstand nehmen, wenn der Anwalt Erfolg hat und anderswo ein neues Auto suchen, wo sowas nicht vorkommt.

Ich fahre seit über 30 Jahren nur gebrauchtwagen und prüfe alle Autos zuvor auf Herz und Nieren, bevor ich zuschlage. Nur ein einziges Mal war ich der Dumme und übersah einiges, weil ich falsches Vertrauen setzte und privat kaufte. War ein Opel Omega gewesen damals.

Seit dem kaufe ich nur bei einem Garagisten mit eigener Werkstatt und überprüfe jedes Auto einschliesslich ausführlicher Probefahrt.

Wenn also möglich, zuerst ein Anwalt oder ähnliches kontaktieren, abklären und ggf. entspr. vorgehen.

Gruss

Er hat den Wagen 5 Monate und mit 8800 Km gekauft. Es war ein Werkswagen den er über ein Zwischenhändler gekauft hat.

Das hat er mir als PN geschickt.

So zu Euren Fragen:

der Wagen war beim Kauf 8 Monate alt und hatte eine Laufleistung von 8.800Km.

Ich habe den Wagen seit Oktober letzten Jahres von einem Autohändler gekauft der überwiegend Dienstfahrzeuge der Adam Opel AG verkauft, so auch meiner. Der Vorbesitzer war dem nach die Adam Opel AG in Rüsselsheim.

Ich habe mit dem Verkäufer bereits telefoniert und im Bilder und Kaufvertrag per Mail gesendet. Im Kaufvertrag steht UNFALLFREI.

Die Außenhülle der Stoßstange wurde getauscht, das konnte man jetzt beim Anbau der AHK erkennen. Bei der Deformierung der Alustange muss die Außenhülle gerissen sein, so der FOH.

Was mir jetzt noch eingefallen ist, ist die Tatsache das der Navi-Speicher mehrere Adressen in Polen gespeichert hatte, leider habe ich ein paar Tage nach dem Kauf den Adressspeicher gelöscht, weil ich dachte den brauche ich nicht mehr.... schöner Sch...ß.... damit hätte man vielleicht einen beweis gehabt.

Ich warte mal was der Verkäufer sagt, aber ja ich habe eine Rechtschutz und werde diese auch einsetzen wenn sich keine gütliche Einigung erzielen lässt.
@ Schreinermonteur: Ja vielleicht hast Du Recht und ich müsste den Wagen zurück geben, ich überleg es mir noch.

Vielen Dank schon mal an alle.

Gruß
Tosie

20170328-151506

Ob der Wagen wirklich nur 8800 Km runter hat würde ich nun bezweifeln.

Naja aber als Werkswagen, weis nicht ob da jemand an der Uhr drehen würde? Mit dem AdBlu Verbrauch deckt sich das ungefähr. Das erste mal musste ich bei ca. 9700KM nachfüllen und jetzt bei 16.500 meldet sich Adblu wieder....

Aber gut Zweifel sind durchaus berechtigt.

Als Händler muss er es angeben und sich im Vorfeld davon überzeugen das der Wagen Unfallfrei ist.
Auch ich habe den Mist durch und kann Dir nur raten sofort zu einem Anwalt zu gehen.

Sage dem Händler NICHTS zu ohne mit einem Anwalt gesprochen zu haben.

Meinen letzten wagen habe ich 2 3/4 Jahre besessen und davon 2,5 Jahre geklagt. 🙁
Habe allerdings wie vorausgesagt gewonnen da die Sachlage eigentlich klar war.

Zitat:

@tosie0815 schrieb am 28. März 2017 um 21:19:30 Uhr:


So zu Euren Fragen:

der Wagen war beim Kauf 8 Monate alt und hatte eine Laufleistung von 8.800Km.

Ich habe den Wagen seit Oktober letzten Jahres von einem Autohändler gekauft der überwiegend Dienstfahrzeuge der Adam Opel AG verkauft, so auch meiner. Der Vorbesitzer war dem nach die Adam Opel AG in Rüsselsheim.

Ich habe mit dem Verkäufer bereits telefoniert und im Bilder und Kaufvertrag per Mail gesendet. Im Kaufvertrag steht UNFALLFREI.

Die Außenhülle der Stoßstange wurde getauscht, das konnte man jetzt beim Anbau der AHK erkennen. Bei der Deformierung der Alustange muss die Außenhülle gerissen sein, so der FOH.

Was mir jetzt noch eingefallen ist, ist die Tatsache das der Navi-Speicher mehrere Adressen in Polen gespeichert hatte, leider habe ich ein paar Tage nach dem Kauf den Adressspeicher gelöscht, weil ich dachte den brauche ich nicht mehr.... schöner Sch...ß.... damit hätte man vielleicht einen beweis gehabt.

Ich warte mal was der Verkäufer sagt, aber ja ich habe eine Rechtschutz und werde diese auch einsetzen wenn sich keine gütliche Einigung erzielen lässt.
@ Schreinermonteur: Ja vielleicht hast Du Recht und ich müsste den Wagen zurück geben, ich überleg es mir noch.

Vielen Dank schon mal an alle.

Gruß
Tosie

Das ist natürlich immer schwierig.
Es könnte sogar sein das der "Zwischenhändler" auch nichts davon wusste und den Wagen einfach so angekauft hat.
Wenn es ein Dienstwagen der Adam Opel AG war, sollte er eigentlich bei Rücknahme durch die DEKRA geprüft worden sein.
Die Mitarbeiter haben 500€ Selbstbeteiligung, kann natürlich sein, ohne jemanden etwas unterstellen zu wollen, dass einer einen Unfall mit dem Wagen hatte und es nur oberflächlich hat reparieren lassen, um nicht die Selbstbeteiligung zahlen zu müssen.

Das Ganze ist etwas schwierig aber der erster Ansprechpartner sollte der Händler sein der dir den Wagen verkauft hat. Alles andere wird sich (hoffentlich) ergeben.
Also deinen Anspruch auf Schadensersatz beim Händler geltend machen.

Hallo

Du kannst darauf bestehen das der PKW gewandelt oder zurück genommen wird. Da es sich hier nicht um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Steht im Kaufvertrag Unfallfrei, steht der Verkäufer in der Haftung. Er kann sich dann an das Opelwerk wenden und seine Ansprüche geltenden machen. Natürlich kannst du auch das Fahrzeug behalten. Und einen Teil der Kaufsumme zurück verlangen. Nur eins würde ich dabei bedenken. Wenn du das Fahrzeug später verkaufen willst, ist es ein Unfaller. Ich persönlich würde das Fahrzeug wandeln.

Gruß Andy

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