Offiziell: CLA 250 e kommt als Coupé sowie Shooting Brake

Mercedes

CLA kommt als 250 e - als Coupé sowie Shooting:

https://...mercedes-benz-passion.com/.../

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Hallo,

hier mein erstes Fazit zu SB 250e.
Eingangs möchte ich noch erwähnen, dass ich von einem Golf 7 R komme (Davor BMW 520d Touring), daher bitte meine Eindrücke ggf. entsprechend in Relation setzten.
Habe jetzt auch nur Punkte herausgesucht, die meiner Meinung nach erwähnenswert sind, ist daher kein voll umfänglicher Bericht über das Fahrzeug.

Farbe:

Hab mich ja für das all black Paket entschieden, schwarze Felgen und Night Paket mit erweiterten Umfängen (zurzeit nur mit Edition 20), steht dem CLA echt gut. Nachtschwarz ist echt ein schönes, tiefes schwarz. Wie gut das nach ein paar Waschanlagen Besuche aussieht, wird sich noch zeigen.

Innenraumqualität:

Ich denke hier brauch ich nicht viel sagen, in der Kompaktklasse konkurrenzlos. Ab Hüfte aufwärts auch so gut wie ein 5er. Unterhalb natürlich viel harter Kunststoff, fällt aber nicht so auf.
Größter Kritikpunkt, das kurze Hartplastikstück (Öffner) an der Armauflage, das fällt auf und stört.
Klavierlack… kann man halt leider nicht ändern…

Burmester:

Ähnlich dem VW Dynaudio. Etwas wärmerer Klang, vermutlich durch die bessere Dämmung. Vergleich zum Standard/Advanced System hab ich nicht. Bass für mich völlig ausreichend, kann aber verstehen, dass vielleicht manche noch mehr wumms erwarten/wollen.

Fahrassistenz:

Integration finde ich gut gelungen, vor allem gefällt mir der Abstandstempomat, kann man auch auf der Landstraße ohne weiteres aktiviert lassen und es wird beim Abbiegen und in Kreisverkehren zuverlässig auf eine sichere Geschwindigkeit abgebremst.
Kritikpunkt, Lane assist, der Bremseingriff beim unbeabsichtigten überqueren einer Fahrbahnmarkierung ist schon gewöhnungsbedürftig. Hat mir am Wochenende zusammen mit einer nassen Fahrbahn schon einen beinahe Herzinfarkt beschert.

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Lasst uns bitte - wenn möglich - das Thema Änderungen 2/2020 im Auge behalten. Es wäre sehr interessant, alle Änderungen aufgelistet zu sehen. Automatisches Einparken in Längsparklücken war auch für mich der Kaufgrund für das Parkpaket mit 360 Grad Vogelschau. Wenn die das jetzt ändern (obwohl dafür ein gepfefferter Aufpreis in der Rechnung steht) stellt sich für mich ernsthaft die Frage des Vertragsbruchs!

Mir ist heute aufgefallen, dass meinen Scheibenwaschanlage nicht funktioniert.... Schade, hab ich wohl schneller einen Werkstatttermin als gehofft.

Zitat:

@FR190 schrieb am 5. September 2020 um 10:44:20 Uhr:


Lasst uns bitte - wenn möglich - das Thema Änderungen 2/2020 im Auge behalten. Es wäre sehr interessant, alle Änderungen aufgelistet zu sehen. Automatisches Einparken in Längsparklücken war auch für mich der Kaufgrund für das Parkpaket mit 360 Grad Vogelschau. Wenn die das jetzt ändern (obwohl dafür ein gepfefferter Aufpreis in der Rechnung steht) stellt sich für mich ernsthaft die Frage des Vertragsbruchs!

Dann kündige eben den Vertrag und steh ohne Auto da 😁

Man kann ja ggf. nicht nur das W vom WUMS nutzen - da gibt es auch noch andere Optionen für den Kunden.

Will man die Funktion natürlich unbedingt haben bleibt nur W.

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Zitat:

@DerJohann2903 schrieb am 8. September 2020 um 10:49:40 Uhr:



Zitat:

@FR190 schrieb am 5. September 2020 um 10:44:20 Uhr:


Lasst uns bitte - wenn möglich - das Thema Änderungen 2/2020 im Auge behalten. Es wäre sehr interessant, alle Änderungen aufgelistet zu sehen. Automatisches Einparken in Längsparklücken war auch für mich der Kaufgrund für das Parkpaket mit 360 Grad Vogelschau. Wenn die das jetzt ändern (obwohl dafür ein gepfefferter Aufpreis in der Rechnung steht) stellt sich für mich ernsthaft die Frage des Vertragsbruchs!

Dann kündige eben den Vertrag und steh ohne Auto da 😁

So einfach lässt sich der Kaufvertrag auch nicht kündigen. Es gibt da einen Passus in den AGB (IV/7.):

"Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden."

Das ist eine erhebliche Abweichung von den bei Bestellung zugesicherten Eigenschaften. Da kann der Käufer WUMS nutzen - daran ändert auch diese Klausel, welche im Geschäft mit einem Privatkunden ohnehin eher als überraschende AGB-Klasuel unwirksam sein dürfte, nichts.

Der Käufer kann hier problemlos argumentieren dass er zu doof zum einparken ist und daher eben diese Funktion für ihn gewichtiger ist als das mögliche Änderungsinteresse (woher kommt das überhaupt stellt sich hier die Frage - wollen vermutlich wieder nur in paar Cent sparen) für den Verkäufer.

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 10. September 2020 um 12:46:26 Uhr:


Das ist eine erhebliche Abweichung von den bei Bestellung zugesicherten Eigenschaften. Da kann der Käufer WUMS nutzen - daran ändert auch diese Klausel, welche im Geschäft mit einem Privatkunden ohnehin eher als überraschende AGB-Klasuel unwirksam sein dürfte, nichts.

Der Käufer kann hier problemlos argumentieren dass er zu doof zum einparken ist und daher eben diese Funktion für ihn gewichtiger ist als das mögliche Änderungsinteresse (woher kommt das überhaupt stellt sich hier die Frage - wollen vermutlich wieder nur in paar Cent sparen) für den Verkäufer.

Mal davon abgesehen, dass es sich nicht um eine zugesicherte Eigenschaft im rechtlichen Sinne handeln würde, habe ich ja auch nur gesagt, dass es nicht so einfach ist, aus dem Kaufvertrag herauszukommen.
Änderungen in Ausstattung oder Konstruktionsdetails nach der Bestellung kommen schließlich öfters vor.
Daimler und andere Autohersteller dürften die Tragweite für das Stornorisiko von Kaufverträgen vermutlich entsprechend geprüft haben.

Du hast eine seltsame Rechtsauffassung zum Thema zugesicherte Eigenschaft... danach könnte man Dir wohl auch ein Auto ohne Rückwärtsgang liefern.

Selbstverständlich zulässig und im üblichen Rahmen hat der Verkäufer sich in den AGBs natürlich auch das Recht auf Nachbesserung eingeräumt das greift dann natürlich zunächst. Will oder kann der Verkäufer nicht nachbessern hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurück zu treten.

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 10. September 2020 um 18:43:18 Uhr:


Du hast eine seltsame Rechtsauffassung zum Thema zugesicherte Eigenschaft... danach könnte man Dir wohl auch ein Auto ohne Rückwärtsgang liefern.

Selbstverständlich zulässig und im üblichen Rahmen hat der Verkäufer sich in den AGBs natürlich auch das Recht auf Nachbesserung eingeräumt das greift dann natürlich zunächst. Will oder kann der Verkäufer nicht nachbessern hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurück zu treten.

Du hast vermutlich übersehen, dass der Begriff der Zugesicherten Eigenschaft ( - vormals § 463 BGB alte Fassung-) seit der Schuldrechtsreform 2001 im Kaufrecht fehlt.

Davon unabhängig ist die konkrete Eigenschaft einer Sache gemeint, z. B. rostfrei oder wasserdicht.

Wie auch immer.

Es geht hier übrigens auch nicht um einen vom Stand der Technik abweichenden Mangel, den man durch Nachbesserung beheben kann.

Aber jedem ist natürlich ein eigene Meinung in Rechtsfragen zugestanden.

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 10. September 2020 um 21:55:41 Uhr:


https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Es handelt sich in deinem Fall hier in um einen über Mobile angebotenen Gebrauchtwagen, also um einen anderen Sachverhalt.
Bleibt also abzuwarten wie der konkrete gegenständliche Fall in einer gerichtlichen Auseinandersetzung beurteilt wird.

Du bist also der Meinung ein Hersteller darf dem Käufer einfach bestellte Ausstattungen folgenlos bei Auslieferun vorenthalten währenddessen es ein Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeugs (wie von mir belegt) nicht darf ? Hast Du dafür auch ein Urteil ?

Ach Buben.... :-(

Dieser Fall ist vergleichbarer: da haben die automatisch abblendenden Spiegel gefehlt. Bagatellmangel = Rücktritt.

Da das vors Oberlandesgericht getragen wurde dürfte das auch ein Präzedenzfall sein.

https://www.focus.de/.../...n-mit-bagatellmangel-leben_aid_832849.html

Zitat:

@MartinMcz schrieb am 11. September 2020 um 11:04:25 Uhr:


Dieser Fall ist vergleichbarer: da haben die automatisch abblendenden Spiegel gefehlt. Bagatellmangel = Rücktritt.

Da das vors Oberlandesgericht getragen wurde dürfte das auch ein Präzedenzfall sein.

https://www.focus.de/.../...n-mit-bagatellmangel-leben_aid_832849.html

Das Oberlandesgericht Thüringen entschied in dem Fall allerdings zugunsten des Verkäufers

Kein Rücktritt

mfg
Uli

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