offen fahren obwohl "A beschränkt"

Was passiert mir denn wenn sie mich mit ner offenen R1 erwischen und ich nur A beschränkt hab, also noch keine 2 Jahre im Besitz des Motorradführerscheins bin???

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Zitat:

Original geschrieben von Memphis46


Also ich ich bin 2 Jahre 125er Aprillia RS gefahren und trau mir durchaus zu weil ich denke das ich Vernunft habe ne R1 zu fahren und zu beherrschen.
Ich hab nur kein Bock mehr immer gedrossel gedrosselt, und nochmal drosseln.
Scheiss Führerscheinregeln, ich könnt mich echt gerade mal aufregen.

Um so ein Teil beherrschen zu können, muß man sich erst mal selbst beherrschen.

Wenn man sich dann aber schon über die gesetzlichen Regelungen aufregt, die ja schließlich auf Erfahrungen von Jahrzehnten beruhen und nicht "just for fun" beschlossen wurden, dann frage ich mich ernsthaft, wo dann die Ruhe und Beherrschung beim Fahren mit 170 PS herkommen soll...

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Zitat:

Original geschrieben von voodoo44


solchen wie dir gehört da eh gleich die fahrerlaubnis entzogen :P 😉
mal ne frage: wo willst du bitteschön mehr als 160 fahren?
solang du net auffe Rennstrecke willst reichen eigentlich 34 PS, damit ziehste immer noch mehr wie genug Autos ab 😉

jetzt sag mal konkret was du mit ner Tourer eigentlich so alles anstellen willst?

Na ja, man kann z. B. auf der Autobahn schneller als 160 fahren! Die deutsche Autobahn ist ja noch die einzige, wo man so schnell wie man will fahren kann, sofern nicht ein Tempolimit herrscht!

Und warum gehört mir die Fahrerlaubnis entzogen? Es heißt ja nicht, wenn die Maschine offen ist, dass ich rase wie ein Verrückter!!! Z. B. könnte ich mehr Power zum Überholen brauchen!

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel


Nenn' mir mal einen, der seinen Führerschein macht und danach zwei Jahre nicht einen einzigen Kilometer fährt. Ich kenne viele mit Motorrad-Führerschein, aber nicht einen einzigen der nach dem Führerscheinerwerb nicht gefahren ist. Vorfreude ist die beste Freude. Wenn Du meinst aus lauter Ungeduld Deine Maschine ungedrosselt fahren zu müssen obwohl Du es noch nicht darfst, dann bitte sehr! Aber bitte nachher kein geheule hier im Forum, weil die Grünen Dir - unter welchen Umständen auch immer - den Zettel wieder entziehen. Und "wenn kein Unfall passiert".....
Woher willst Du das im voraus wissen? Und wenn doch? Warte ab und Du bist immer auf der sicheren Seite. 160Km/h reicht für den Anfang doch auch. Kann man heutzutage nicht mehr abwarten? Ist doch nicht so, das Du gar nicht fahren darfst...

Ciao!

Hallo,

es gibt viele Leute, die sich erst nach den zwei Jahren ein Motorrad zulegen (und dazwischenzeitlich keinen einzigen Kilometer fahren!), weil Sie keine Lust haben das Motorrad zu drosseln! Ich kenne auch ein paar solcher Leute! Ich kann Sie auch zum einen Teil verstehen! Denn wer will schon z. B. eine 1000er Honda Fireblade oder eine 1000er GSX-R drosseln? Ich jedenfalls nicht!!! Ja klar reichen 160 Km/h für den Anfang auch! Am Anfang, wie ich die Maschine bekommen habe, habe ich eh gesagt, "wow ist die Maschine schnell!" Aber mit der Zeit gewöhnt man die 160 und will immer schneller sein! Darum überlege ich ja, ob ich sie nun aufmache! Ich weis die Risiken!

Kennt sich vielleicht einer hier im Forum mit dem Gesetz aus? Können da bei einem Unfall mit dem Motorrad wenn ich offen fahre auch die Eltern noch belangt werden? (ich bin unter 21)

Mfg

genau darum geht es doch...
die 2 jahre mit den 34 PS sind zum eingewöhnen da, und dass du Fahrpraxis bekommst!

Zitat:

Original geschrieben von voodoo44


genau darum geht es doch...
die 2 jahre mit den 34 PS sind zum eingewöhnen da, und dass du Fahrpraxis bekommst!

Ja schon! Aber das witzige ist halt, dass man in den zwei Jahren nicht fahren muss, um danach offen fahren zu dürfen! Wie gesagt, wenn man wartet darf man danach genauso offen fahren, ohne die zwei Jahre irgendeinen Kilometer mit 34 PS gefahren zu sein! Bevor der EU Führerschein gekommen ist war es doch auch anders! Da hat man (bin mir nicht sicher) beim Landratsamt unterschreiben müssen, dass man schon 4000 Kilometer gefahren ist (gedrosselt) und danach hat man sofort offen fahren dürfen! Diese Regelung wäre zum akzeptieren! Aber nicht den Schmarn was sie jetzt eingeführt haben! Die deutsche Regierung kann man voll vergessen! Die haben nichts besseres zu tun als einen solchen Mist einzuführen! Es wäre besser, wenn sie das mit den Kilometern wieder einführen würden! Denn da hat man auch eine Fahrpraxis und man darf schon eher offen fahren und nicht die sch... zwei Jahre warten für nichts, wenn man nicht mit 34 PS gefahren ist!!! Das ist meine Meinung! 😁

Mfg

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Zitat:

Original geschrieben von Ghostrider2


Hallo,

es gibt viele Leute, die sich erst nach den zwei Jahren ein Motorrad zulegen (und dazwischenzeitlich keinen einzigen Kilometer fahren!), weil Sie keine Lust haben das Motorrad zu drosseln! Ich kenne auch ein paar solcher Leute! Ich kann Sie auch zum einen Teil verstehen! Denn wer will schon z. B. eine 1000er Honda Fireblade oder eine 1000er GSX-R drosseln? Ich jedenfalls nicht!!! Ja klar reichen 160 Km/h für den Anfang auch! Am Anfang, wie ich die Maschine bekommen habe, habe ich eh gesagt, "wow ist die Maschine schnell!" Aber mit der Zeit gewöhnt man die 160 und will immer schneller sein! Darum überlege ich ja, ob ich sie nun aufmache! Ich weis die Risiken!

Kennt sich vielleicht einer hier im Forum mit dem Gesetz aus? Können da bei einem Unfall mit dem Motorrad wenn ich offen fahre auch die Eltern noch belangt werden? (ich bin unter 21)

Mfg

Wenn angeblich um die Risiken weiß, warum machst Du's dann? Deine Fragestellungen sind teilweise schon ein Zeichen von unreife. War ich in dem Alter aber auch, habe mich aber eher damit abgefunden und wollte nicht mit dem Kopf durch die Wand.

Mit den "paar Leuten" die Du kennst mit Führerschein und dann nicht fahren: naja, wer's glaubt...

Gedrosselt fahren ist besser als gar nicht! Vielleicht knackst sowas ja gewaltig am Ego einiger profilierungssüchtiger.

Bist unter 21, willst erwachsen sein aber nach dem milderen Jugendstrafrecht belangt werden. Mit Deinen Eltern kann ich dich beruhigen: die werden strafrechtlich glücklicherweise nicht für ihren Sohn belangt werden können.
Das evtl. Schadenersatzrisiko Deinerseits beim fahren mit einer unversicherten Maschine mußt Du für Dich abwägen, denn wenn Du sie entdrosselst wirst Du es ja nicht der Versicherung melden sonst wäre es ja eingetragen, und das wäre dumm bei einer Kontrolle...

Ciao!

am einfachsten ist, du fährst deine 2 Jahre 34 PS...
und danach gehts dann rund...Take off 😉

Hi,

ich werde wahrscheinlich eh die zwei Jahre warten, weil mir das Risiko einfach zu groß ist! Aber das Warten ist halt sehr sehr schwer! Aber was solls. Da muss jeder durch! (außer die, die den Direkteinsteigerführerschein gemacht haben) Wenn ich so alt wäre hätte ich den sowieso gemacht!

😎

Mfg

Das wäre eine kluge Entscheidung von Dir!
Ich habe seit 1978 den PKW-Führerschein und habe 1993 den Motorradführerschein nachgemacht. Mußte auch zwei Jahre warten, nach heutigen Bestimmungen hätte ich schon damals voll einsteigen können. War aber nun mal nicht. Im nachhinein sind zwei jahre schnell um. Zumal die Saison ja sowieso nicht ganzjährig ist. So gesehen relativiert sich die Wartezeit wieder...

Ciao!

also wie gesagt, kauf dir ne billige maschine, übe 2 jahre, den GENAU dafür ist die zeit ja da, und kauf dir dann, nach was dir ist.
kommt doch mal von dem trip weg, das euch nen grosses mopped zu nem guten oder coolen fahrer macht.
cool ist mit ner 500 ne fireblade in ner kurvigen strecke auszuzirkeln.

mhhh....

Ich finde es auch richtig das in deutschland 2jahre auf 34ps gefahren werden muss. Jedoch ist es dann nach 2 Jahren auch ein großes Risiko wenn man sich gleich ne R1 kauft weil das dann auch gleich das 5fache an leistung ist dann braucht man auch erstmal zeit und km um das ding zu beherschen wenn man es überhaupt kann!

Ich finde dass man diese regelung ändern sollte 1jahr 34ps fahren reicht auch und ein 25jähriger darf auch gleich offen fahren.aber nicht jeder 25jährige hat mehr erfahrung oder sind vernünftiger als ein 20jähriger.

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel


Das wäre eine kluge Entscheidung von Dir!
Ich habe seit 1978 den PKW-Führerschein und habe 1993 den Motorradführerschein nachgemacht. Mußte auch zwei Jahre warten, nach heutigen Bestimmungen hätte ich schon damals voll einsteigen können. War aber nun mal nicht. Im nachhinein sind zwei jahre schnell um. Zumal die Saison ja sowieso nicht ganzjährig ist. So gesehen relativiert sich die Wartezeit wieder...

Ciao!

Aber zu dieser Zeit wann du den Motorradführerschein gemacht hast, hat man doch keine zwei Jahre warten müssen oder? Das mit den zwei Jahren gedrosselt fahren haben sie doch erst eingeführt, wie der EU Führerschein gekommen ist!? Hat man damals auch drosseln müssen? (auf wieviel PS?)

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von PEOPLES


also wie gesagt, kauf dir ne billige maschine, übe 2 jahre, den GENAU dafür ist die zeit ja da, und kauf dir dann, nach was dir ist.
kommt doch mal von dem trip weg, das euch nen grosses mopped zu nem guten oder coolen fahrer macht.
cool ist mit ner 500 ne fireblade in ner kurvigen strecke auszuzirkeln.

Ich hab doch schon ein Motorrad! HONDA CBR 600F (109 PS) BJ 2000 erst 12000 KM (war nicht billig!)

Darum fällt mir ja das drosseln so schwer!!!

Außerdem gibt es keine 500er Fireblade sondern du meinst wahrscheinlich eine CBR600RR Honda Fireblade

P.S. offen wäre aber trotzdem cooler! 😎

Mfg

Re: mhhh....

Zitat:

Original geschrieben von luda


Ich finde es auch richtig das in deutschland 2jahre auf 34ps gefahren werden muss. Jedoch ist es dann nach 2 Jahren auch ein großes Risiko wenn man sich gleich ne R1 kauft weil das dann auch gleich das 5fache an leistung ist dann braucht man auch erstmal zeit und km um das ding zu beherschen wenn man es überhaupt kann!

Ich finde dass man diese regelung ändern sollte 1jahr 34ps fahren reicht auch und ein 25jähriger darf auch gleich offen fahren.aber nicht jeder 25jährige hat mehr erfahrung oder sind vernünftiger als ein 20jähriger.

Hi,

ich finde auch, dass man diese Regelung ändern sollte! Am besten auf ein Jahr wie du schon sagtest oder wie es sonst war: beim Landratsamt unterschreiben, dass man schon so und soviele Kilometer gefahren ist (ich glaube es waren 4000) und dann "THE Ghostrider goes wild..."!!!!!!!!!!!!!!!! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Ghostrider2


Können da bei einem Unfall mit dem Motorrad wenn ich offen fahre auch die Eltern noch belangt werden? (ich bin unter 21)

Die Eltern könnten lediglich für den speziellen Fall belangt werden, bei dem die offene Maschine auf Vater oder Mutter zugelassen sind und diese die Schlüssel nicht sorgfältig genug weggeschlossen haben, so daß die Kinder Zugriff zu den Schlüsseln hatten und dann auf einer Spritztour 'nen Unfall gebaut haben...😉

@ghostrider2:

das war eigentlcih an der ersteler gerichtet, der zum einstand ne r1 wollte.
und ich meinte MIT einer 500er EINE fireblade auszirklen. nur die 900er cbr wird fireblade genannt.

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