Ölwechsel während der Garantiezeit
Hallo!
Kann mir vielleicht jemand mitteilen, ob es bei einem planmäßigen Service während der Garantiezeit( bei mir läuft jetzt die Anschlußgarantie bis April 2014) erlaubt ist, das zu wechselnde Motoröl ( Aral 5W30 Longlife)selber mit anzuliefern an die Werkstatt oder kann diese das ablehnen??Ich habe jetzt für das gewechselte Öl 92 Euro plus MWSt. bezahlen müssen , wenn man sich dieses aber selbst besorgen würde, bezahlt man so ca. um die 50 Euro für ca. 8 Liter dieses Öl's.
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Gruß
Samsam1940
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wessi-Ossi
Zitat:
Original geschrieben von FSItiger
Auf die zwei Jahre komm es sich ja wohl nicht an!Genau! Da liest man an anderer Stelle, dass es gewissen Leuten sch...egal ist, ob der Liter Sprit 1,50 oder 2,00 € kostet und ob die Karre 7 l oder 12 l verbraucht und beim Ölwechsel machen sie sich wegen 30 € in die Hose.
tss.. tss..
Nee, ich finde, das ist eine Prinzipienfrage. Wieso muss ich VW das Geld in den Rachen schmeissen:
Ärgert mich, sowas.
Passt vielleicht nicht ganz zum Thema jetzt, aber ein aktuelles Beispiel:
Heute Reifenwechsel gehabt und vorab eine Intensivreinigung der Sommerräder für 25,- € angemeldet (einlagern, wechseln und Intensivreinigung hat insgesamt 69,- € gekostet). Stand dann auch alles auf der Rechnung. Bei der Abholung nur kurz vorne geguckt...na ja, so richtig sauber waren sie nicht (aber ich wollte mich nicht gleich aufregen) und ich bin dann erstmal die 20 km nach Hause gefahren...da habe ich gesehen, dass die Voderräder jetzt hinten montiert waren und innen noch total verdreckt vom Vorjahresbremsstaub waren. Dazu sind noch die dreckigen Staubkappen für die Schrauben von der Winterbereifung aufgesteckt worden.
Könnte ich jetzt auch sagen: Naja, ist nicht mal eine Tankfüllung...da lohnt das "Meckern" nicht.
Aber ich mache mir in die Hosen und der 😉 wird die Räder nochmal demontieren und sauber machen müssen.
Jetzt kutsche ich nochmal hin und zurück.
So.
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Triumph BGH 125
Der Tiguan wird als "Flottenfahrzeug" selten gefahren, weil er sich vom Platz her nicht mit einem Golf-Kombi vergleichen lässt, und im Vergleich dazu zu teuer ist.Autos wie der Cayenne werden hauptsächlich in der Chef-Etage gefahren, weil die diese Fahrzeuge über die Steuer absetzen.
Der 0815 Außendienstmitarbeiter wird eher keinen Cayenne fahren.
Der fährt normalerweise nicht mal VW, sondern einen Astra, einen Focus oder einen Franzosen gleicher Bauart...
Alles andere ist zu teuer.Nur Mitarbeiter mit "Privatnutzungs-Genehmigung", die sich dann gegenüber dem Finanzamt an den Fahrzeugkosten (unangemessen, weil da Listenpreise angesetzt werden) beteiligen müssen, können i.d.R. bessere Fahrzeuge wählen. (Das sind dann die A4s, VWs etc.)
Wenn ein Arbeitnehmer vom Chef einen Cayenne genehmigt bekommt, und damit jeden Tag 20 Kilometer zur Arbeit fährt, werden ihm jedoch für diesen Luxus ca. 1000 € /Monat vom Lohn einbehalten... (Geldwerter Vorteil + Entfernungspauschale).
Die Krux an der Sache ist nämlich, daß da nicht der reale Kaufpreis angesetzt wird, sondern der Listenpreis des Herstellers, was manchmal in reinste Utopie ausartet....so long...
Hallo Triumpf BGH 125!
Kleine Korrektur zum "geldwerten Vorteil".
1% von Listenpreis des Fahrzeugkaufpreises pro Monat ist o.K. Aber es wird 1000 € brutto reingerechnet und dann 1000€ netto wieder abgezogen, also nicht einfach nur 1000€ von "Lohn (Gehalt)" eingehalten.
Zitat:
Original geschrieben von MK-Tiguan
Kleine Korrektur zum "geldwerten Vorteil".1% von Listenpreis des Fahrzeugkaufpreises pro Monat ist o.K. Aber es wird 1000 € brutto reingerechnet und dann 1000€ netto wieder abgezogen, also nicht einfach nur 1000€ von "Lohn (Gehalt)" eingehalten.
Genauso ist es! Ich hatte das in einem anderen Thread auch schon einmal korrigiert: Nur die auf den geldwerten Vorteil entfallende Steuer wird vom Gehalt abgezogen.
Gruß Hans