Öffentlicher Parkplatz als "Privat" deklariert? Ist das möglich?

Moin zusammen,

ich habe (mal wieder) ein Verkehrsrätsel für euch:

In meiner kleinen Wohnstraße (Sackgasse) befinden sich ganz am Ende 4 Parkplätze. Diese Parkplätze sehen von den Markierungen sowie von der Farbgestaltung der Steine genauso aus wie alle anderen öffentlichen Parkplätze in dieser Straße.

Seit über 18 Jahren sind allerdings Schilder vorhanden, die diese Parkplätze als "Vermietet" kennzeichnen. Aus meiner Sicht ist das rechtlich unzulässig. Hier hat sich jemand für 5€ entsprechende Schilder pressen lassen und diese dort angebracht.

Wie seht ihr das? Seit wann kann man augenscheinlich öffentliche Parkplätze einfach so als privat kennzeichnen? Allerdings kenne ich eine andere Straße, wo ebenfalls öffentliche Parkplätze mit Metallsperren gesichert wurden. Das wird ja dann wohl zumindest halb-offiziell gewesen sein!?

Beste Antwort im Thema

Vielleicht mal Grenzsteine suchen. Heißt ja nicht gleich, dass die Parkplätze auf öffentlichem Grund sind, nur weil die entsprechend gepflastert wurden. Ansonsten einfach mal bei der Stadt anfragen oder vielleicht findest du auch einen Lageplan. Die Stadt stellt auch Parkscheinautomaten auf, über die man Parkplätze mietet, warum sollen Parkplätze nicht dauerhaft von der Stadt zu mieten sein?

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Zitat:

@Himeno schrieb am 29. März 2018 um 21:07:16 Uhr:


Komisch es gibt ganze Garagenkomplexe die an öffentlichen Strassen sind und zugänglich und der Stadt gehören und vermietet werden.

Klar, das widerspricht doch auch nicht dem, was ich geschrieben habe. Es handelt sich dann um private Flächen, nämlich im Eigentum der Stadt.

Zitat:

Komisch es gibt ganze Garagenkomplexe die an öffentlichen Strassen sind und zugänglich und der Stadt gehören und vermietet werden.

Genau das ist der Punkt. Sie gehören der Stadt/ Gemeinde und sind somit nicht öffentlich !!!

Ich, als Hauseigentümer in einer kleinen Gemeinde, habe gerade das Problem,
dass ich auf meinem Grundstück keinen Parkraum habe. Parkfläche für insgesamt
6 PKW wird auf der gegenüber liegenden Straßenseite angeboten/ bereitgestellt.
3 davon als Besucherparkplätze für die gegenüber liegenden Häuser. Die restlichen
3 als öffentliche Parkplätze (ohne Gebühr). Nun bekam ich ein Schreiben der Gemeinde, ob ich am Kauf eines Teils der Parkfläche interessiert wäre.
Beim Kauf des Hauses sagte mir der Makler, dass ein Parkplatz zu meinem Haus
gehöre und als Besucherparkplatz diene.
Wenn nun jemand anderes die Gesamtfläche kauft, habe ich keinen Parkraum mehr.

Darf die Gemeinde diesen Parkraum denn nun so ohne Weiteres verkaufen?

Zumal die Gemeinde dann ja noch doppelt kassiert!
- 80€/m²
- Grunderwerbssteuer (6,5% des Kaufpreises)
- jährliche Grundsteuer

Die mündliche Aussage eines Maklers ist aus verschiedenen Gründen ungeeignet über Grundbesitzverhältnisse zu entscheiden, ich würde das Grundbuch befragen.

Oder hast Du einen Mietvertrag für den Besucherparkplatz?

zum Problem des TE:
Ich könnte mir vorstellen das auch das Ordnungsamt wissen müsste ob die Parkplätze "öffentlich" sind bzw. es gesonderte Nutzungsrechte für eine Wohnungsgesellschaft bzw. Einzelpersonen gibt.

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Zitat:

@schwukele schrieb am 29. März 2018 um 17:06:58 Uhr:


....
Wie seht ihr das? Seit wann kann man augenscheinlich öffentliche Parkplätze einfach so als privat kennzeichnen? Allerdings kenne ich eine andere Straße, wo ebenfalls öffentliche Parkplätze mit Metallsperren gesichert wurden. Das wird ja dann wohl zumindest halb-offiziell gewesen sein!?

Für Deine Einzelfälle wirst di zuständigen Ämter befragen müssen.

Generell schreckt man ja durch solch ein Schild schon mal 99% der Leute ab,
die sich sonst gerne da hin stellen würden.

Im Allgemeinen sollte aber auch das Ordnungsamt recht dankbar sein wenn es auf eine Zweckentfemdung öffentlicher Flächen hingeweisen wird.

Hallo

Ich würde auch eine Anfrage mit Bild an das zuständige Ordnungsamt stellen. Viele sind auch schon online erreichbar. Da hat man noch nicht einmal Arbeit.

Viele Grüße
der Michael Mark

Schwukele hat das vor 14 Monaten geschrieben! !
Bemerkt??

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 14. Mai 2019 um 19:58:45 Uhr:


Schwukele hat das vor 14 Monaten geschrieben! !

Und mittlerweile sitzt er wegen fortwährendem Denunziantentum ohne Prozess in einem dunklen einsamen Keller unter Guantanamo. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@matti_sh schrieb am 14. Mai 2019 um 11:21:37 Uhr:


Beim Kauf des Hauses sagte mir der Makler, dass ein Parkplatz zu meinem Haus
gehöre und als Besucherparkplatz diene.

Was steht denn dazu im Kaufvertrag? Der Parkplatz müsste dort separat aufgeführt sein, da sich dieser auf einem anderen Flurstück befindet. Was sagt der Lageplan, den man zum Kauf benötigt, über die Parkflächen? Sind es eigene Flurstücke?

Zitat:

Zitat:

@matti_sh schrieb am 14. Mai 2019 um 11:21:37 Uhr:


Beim Kauf des Hauses sagte mir der Makler, dass ein Parkplatz zu meinem Haus
gehöre und als Besucherparkplatz diene.

Was steht denn dazu im Kaufvertrag? Der Parkplatz müsste dort separat aufgeführt sein, da sich dieser auf einem anderen Flurstück befindet. Was sagt der Lageplan, den man zum Kauf benötigt, über die Parkflächen? Sind es eigene Flurstücke?

In meinem Kaufvertrag steht davon leider nichts drin, da wir daran überhaupt nicht gedacht hatten,
bzw. uns es nie in den Sinn kam, dass die Gemeinde das Flurstück irgendwann einmal verkaufen will.

Ist es nicht aber so, dass bei Bauland-Ausweisung auch genügend Parkfläche vorhanden sein muss?

Zitat:

@matti_sh schrieb am 15. Mai 2019 um 10:34:26 Uhr:



In meinem Kaufvertrag steht davon leider nichts drin, da wir daran überhaupt nicht gedacht hatten,
bzw. uns es nie in den Sinn kam, dass die Gemeinde das Flurstück irgendwann einmal verkaufen will.

Ist es nicht aber so, dass bei Bauland-Ausweisung auch genügend Parkfläche vorhanden sein muss?

Nein. Es ist Sache des Bauherrn, für genügend Parkfläche zu sorgen. Eigentlich prüft schon die Baubehörde bei der Genehmigung ob die Stellplatzvorschriften eingehalten werden. Kann man auf dem eigenen Grundstück nicht ausreichend Stellflächen einrichten muss man eine Stellplatzabgabe zahlen oder auf dem Nachbargrundstück welche einrichten. Die Gemeinde stellt da normalerweise für einzelne Grundstücke keine Stellplätze bereit. Ohne vertragliche und besser auch grundbuchgesicherte Regelungen ist das alles sowieso nichts wert. Was Makler so alles erzählen ist zunächst mal gar nichts wert. Ansprüche gegenüber Dritten, wie der Gemeinde, kann man aus solchen Erzählungen auf keinen Fall herleiten.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@matti_sh schrieb am 15. Mai 2019 um 10:34:26 Uhr:



Zitat:

@matti_sh schrieb am 14. Mai 2019 um 11:21:37 Uhr:


Beim Kauf des Hauses sagte mir der Makler, dass ein Parkplatz zu meinem Haus
gehöre und als Besucherparkplatz diene.

....
Ist es nicht aber so, dass bei Bauland-Ausweisung auch genügend Parkfläche vorhanden sein muss?

Das ist korrekt, aber dafür hat der Bauherr normalerweise auf dem Grundstück selber zu sorgen. Man kriegt schlichtweg keine Baugenehmigung wenn die Pläne nicht genug Parkplätze vorsehen.
Alternativen hat Ostelch schon ausgeführt.

Was wollen wir wetten das sich der Makler an seine Aussage nicht mehr erinnern kann?

Mein Tip:
Kauf die Parkfläche, so viel wie möglich, dann kannste ggf. an die Nachbarn vermieten.

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