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Öffentlicher Parkplatz als "Privat" deklariert? Ist das möglich?

Themenstarteram 29. März 2018 um 15:06

Moin zusammen,

ich habe (mal wieder) ein Verkehrsrätsel für euch:

In meiner kleinen Wohnstraße (Sackgasse) befinden sich ganz am Ende 4 Parkplätze. Diese Parkplätze sehen von den Markierungen sowie von der Farbgestaltung der Steine genauso aus wie alle anderen öffentlichen Parkplätze in dieser Straße.

Seit über 18 Jahren sind allerdings Schilder vorhanden, die diese Parkplätze als "Vermietet" kennzeichnen. Aus meiner Sicht ist das rechtlich unzulässig. Hier hat sich jemand für 5€ entsprechende Schilder pressen lassen und diese dort angebracht.

Wie seht ihr das? Seit wann kann man augenscheinlich öffentliche Parkplätze einfach so als privat kennzeichnen? Allerdings kenne ich eine andere Straße, wo ebenfalls öffentliche Parkplätze mit Metallsperren gesichert wurden. Das wird ja dann wohl zumindest halb-offiziell gewesen sein!?

Beste Antwort im Thema

Vielleicht mal Grenzsteine suchen. Heißt ja nicht gleich, dass die Parkplätze auf öffentlichem Grund sind, nur weil die entsprechend gepflastert wurden. Ansonsten einfach mal bei der Stadt anfragen oder vielleicht findest du auch einen Lageplan. Die Stadt stellt auch Parkscheinautomaten auf, über die man Parkplätze mietet, warum sollen Parkplätze nicht dauerhaft von der Stadt zu mieten sein?

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Vielleicht mal Grenzsteine suchen. Heißt ja nicht gleich, dass die Parkplätze auf öffentlichem Grund sind, nur weil die entsprechend gepflastert wurden. Ansonsten einfach mal bei der Stadt anfragen oder vielleicht findest du auch einen Lageplan. Die Stadt stellt auch Parkscheinautomaten auf, über die man Parkplätze mietet, warum sollen Parkplätze nicht dauerhaft von der Stadt zu mieten sein?

Eben. Es ist aus den Bildern gar nicht so klar, dass es sich dabei um öffentlichen Verkehrsraum handelt.

am 29. März 2018 um 15:15

Wo ist dein Problem damit? Nur weil du dort nicht parken kannst?

Es gibt Gemeinden die vermieten öffentliche Parkflächen und dort stehen dann Garagen oder Carports drauf.

In Städten sind ganze öffentliche Höfe so vermietet und die Mieter lassen rigoros dann bei fremdparkern abschlappen

Stell dich doch mal drauf und warte ab wer sich mit welcher Begründung meldet.

Vlt vorher noch dem Schnee vorstellen Schild schieben :D :D ;)

Die Frage ist doch, ob das öffentliche Parkplätze sind oder nicht.

Bei uns in der Gemeinde ist auch üblich, dass in Sackgassen und verkehrsberuhigten Bereichen einzelne Parkplätze in Parktaschen und -buchten an private oder gewerbliche juristische Personen vermietet oder sogar verkauft werden.

Ein Blick in den Bebauungsplan der Gemeinde beim Bauamt derselben dürfte Auskunft darüber geben, ob die Parkplätze öffentlicher Grund sind oder nicht.

Aus der Ferne lässt sich die vom TE gestellte Antwort nicht sachgerecht beantworten.

Hier um die Ecke wird eine Scheibchenvilla-Siedlung gebaut. Stellplätze gibt´s natürlich nicht in den Einfahrten (weil´s keine gibt) bzw. dann eben außerhalb der Siedlung - Zufahrt zum Haus quasi nur im Notfall oder wenn man umzieht bzw. etwas transportiert. Was glaubst du denn wo die Leute parken?

Entweder auf öffentlichen Stellplätzen oder auf den privaten, eigens (schweineteuer) gekauften Stellplätzen. Wie die sich unterscheiden? Sie sind wohl meist in Privatstraßen, also abgesperrt durch folgende Schilderkombination:

Einfahrt verboten, Anwohner frei

Wenn´s dir besser gefällt, sollte man vielleicht hier auch einfach die Straße für die Öffentlichkeit sperren. Problem gelöst, niemand fühlt sich belästigt.

Sieht für mich zunächst nach Privatparkplätzen aus, die es in solchen Wohnanlagen manchmal gibt. Die Schilder erscheinen mir auch plausibel, sie müssen nicht bei jedem Mieterwechsel neu angefertigt werden.

Auskunft über die Rechtmäßigkeit oder eben Dreistigkeit erteilt das Ordnungs- oder zuständige Katasteramt.

am 29. März 2018 um 17:02

Zitat:

@Schubbie schrieb am 29. März 2018 um 17:11:08 Uhr:

..., dass die Parkplätze auf öffentlichem Grund sind,...

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 29. März 2018 um 17:13:14 Uhr:

...um öffentlichen Verkehrsraum handelt.

Öffentlicher Verkehrsraum ist das sehr wohl... auch privater Grund kann zum öffentlichen Verkehrsraum gehören so lange die Fläche nicht entsprechend umfriedet & abgesperrt ist.

Aber wie @Schubbie schrieb können die Parkplätze durchaus privater Grund und Boden sein, zum öffentlichen Verkehrsraum gehören, aber trotzdem privater Parkraum sein, wo du zivilrechtliche Probleme bekommen kannst, wenn du dort parkst.

Z.B. der klassische Supermarkparkplatz... privater Grund, von jedem frei befahrbar (vorhandene Schranke / Absperrung offen), damit zum öffentlichen Verkehrsraum gehörig, aber trotzdem gibts Eigentümer die für Nicht-Kunden oder Langzeitparker "private Knöllchen" verteilen.

Das mit dem privaten Grund & Boden und öffentlichem Verkehrsraum wird sehr schnell klar, wenn man so einen Fall mit privaten Fahrstunden (Fahrer ohne Fahrerlaubnis) auf einem zum öffentlichen Straßenraum nicht entsprechend abgesperrten Privatgrund betrachtet.

Zitat:

@huskycrosser schrieb am 29. März 2018 um 17:15:41 Uhr:

Es gibt Gemeinden die vermieten öffentliche Parkflächen und dort stehen dann Garagen oder Carports drauf.

Nein, so etwas gibt nicht. Jedenfalls nicht, wenn mit "öffentlich" eine gewidmete Straße gemeint ist. Die kann man nicht vermieten und man kann auch keine Carports darauf bauen. Du meinst vielleicht öffentlich zugängliche Stellen, die in Privateigentum sind. Der Eigentümer muss dann nicht Herr Müller sein, sondern es kann auch die Stadt sein. Und die Stadt darf natürlich städtische Flächen auch vermieten.

Aus den Fotos im ersten Beitrag kann man die Eigentumsverhältnisse gar nicht erkennen. Das können durchaus private Stellplätze sein, die z. B. im Eigentum einer Wohnungsbaugesellschaft stehen und dann an einzelne Mieter vermietet werden.

In unserer Stadt hat die Stadtverwaltung einen ursprünglich öffentlichen Parkplatz komplett (per nummeriertem Parkplatz) an Anlieger verkauft (statt Ablösesumme).

Ich denke, dass die hier angesprochenen Parkplätze privat sind.

Also bei uns im Wohngebiet sind auch Parkplätze die and der öffentlichen Strasse sind.

Die sehen auch wie normale Parkplätze aus und am Anfang und Ende sind Schilder das es vermietete Parkplätze sind.

Die gehören der Hausverwaltung und werden gegen einiges Geld vermietet an die in den Häusern ansässigen Mieter.

Es steht auch auf den Schildernda drauf das Fremdparker abgeschleppt werden.

Alles rechtens da.

Ist das jetzt Neid das da welche die Parkplätze gemietet haben und er nicht da stehen darf und ein paar Meter weiter laufen muss?

Zitat:

@Florian333 schrieb am 29. März 2018 um 20:02:08 Uhr:

Zitat:

@huskycrosser schrieb am 29. März 2018 um 17:15:41 Uhr:

Es gibt Gemeinden die vermieten öffentliche Parkflächen und dort stehen dann Garagen oder Carports drauf.

Nein, so etwas gibt nicht. Jedenfalls nicht, wenn mit "öffentlich" eine gewidmete Straße gemeint ist. Die kann man nicht vermieten und man kann auch keine Carports darauf bauen. Du meinst vielleicht öffentlich zugängliche Stellen, die in Privateigentum sind. Der Eigentümer muss dann nicht Herr Müller sein, sondern es kann auch die Stadt sein. Und die Stadt darf natürlich städtische Flächen auch vermieten.

Aus den Fotos im ersten Beitrag kann man die Eigentumsverhältnisse gar nicht erkennen. Das können durchaus private Stellplätze sein, die z. B. im Eigentum einer Wohnungsbaugesellschaft stehen und dann an einzelne Mieter vermietet werden.

Komisch es gibt ganze Garagenkomplexe die an öffentlichen Strassen sind und zugänglich und der Stadt gehören und vermietet werden.

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