Obwohl eingetragen, trotzdem nicht zulässig???

hi,
habe mir gerade ein Thread zu den Thema Unterbodenbeleuchtung durchgelesen, es scheint so das es einige eingetragen bekommen haben, nun hat ein user gemeint das auch wenn es eingetragen ist, heißt nicht automatisch das es zulässig ist, und somit die Betriebserlaubniss von Fahrzeug erlischt.

Ich als Leihe habe immer gedacht dass wenn was eingetragen ist, das Auto auch seine Bertribserlaubnis weiterhin hat. Woher soll ich denn wissen, wenn ich ein getuntes Auto (mal Theoretisch) kaufe, der alles eingetragen hat, das bestimmte Sachen trotzden nicht erlaubt sind???

Habe immer gedacht, das TÜV=GOTT für autos. Gibts da irgendwo § die Besagen das auch wenn der TÜV (oder die anderen die es gibt) was einträgt, es trotzdem nicht STVZO?? konform ist??

38 Antworten

so wie es aussieht kann man bis zum unfallen argumentieren, und keiner weiß dann genau bescheid.

wie gesagt hast du kohle, bekommt man alles durch, jetzt habe ich sogar noch ein beispiel vw phaeton kennzeichenbeleuchtung.

also drhen wir uns hier im kreis, denn angenommen ich kaufe einen gebrauchten mit unterbodenveleuchtung, der es als einstiegsbeleuchtung eingetragen bekommen hat, kann ich mich darauf verlassen, auch wenn die gesetzte jetzt was anderes sagen.

jetzt habe ich noch was anderes, wenn ich ins ausland fahre, muß mein auto den gezetzlichen bestimmungen des urlaubslandes entsprechen, oder reicht es wenn es den deutschen bestimmungen entspricht???

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Lern lieber richtig schreiben, bevor du hier so rumpöbelst...🙄

interessanter Thread ... jedenfalls, solange es noch ums Thema ging ...

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nachdem schon öfter in den Medien von "gut geschmierten" Prüfern berichtet wurde, ist es kaum verwunderlich, dass "ein und die Selbe Sache" mal eingetragen wird und anders wo "ausgetragen"/beanstandet wird ... auch ich frage mich gelegentlich, wie/ob einige Wägelchen mit starken Schleifspuren an Radkästeninnenseiten und Reifflanken durch den TÜV kamen, oder ob völlig undurchsichtige vordere Seitenscheiben noch in keiner Kontrolle auffielen.

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905


angenommen ich kaufe einen gebrauchten mit unterbodenveleuchtung, der es als einstiegsbeleuchtung eingetragen bekommen hat, kann ich mich darauf verlassen, auch wenn die gesetzte jetzt was anderes sagen.

Nein, genausowenig wie bei Aluheckspoilern, sehr lauten Auspuffanlagen, Tieferlegungen bei denen die Lichtaustrittskante unter 50 cm gerutscht ist oder das Kennzeichen unter 20 cm.

Wobei das theoretisch damals legal sein konnte.
Aluheckspoiler haben einige eingetragen bekommen.
Auspuffanlagen können lauter werden oder das Gutachten kann eingezogen werden.
Tieferlegungen können sich etwas setzen oder z. B. beim Opel Tigra vom Corsa B übernommen werden und der Tigra hat niedrigere Scheinwerfer, ist absolut im legalen Verstellungsbereich des Fahrwerks, aber unter den 50 cm.

Es ist nicht einfach...

Oder schwarze Rückleuchten mit ABE, aber der Vorbesitzer hat die Aufpapp-Rückstrahler "vergessen" die vorher in der normalen Leuchte integriert waren.

Dafür stehst du gerade, das sind 3 Punkte.

Interessant ist der fizzlig kleine Hinweis am Ende. Die Teile werden nie nicht eingetragen. Genial aussehen tut's trotzdem.

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Zitat:

Original geschrieben von eminem7905


so wie es aussieht kann man bis zum unfallen argumentieren, und keiner weiß dann genau bescheid.

wie gesagt hast du kohle, bekommt man alles durch, jetzt habe ich sogar noch ein beispiel vw phaeton kennzeichenbeleuchtung.

also drhen wir uns hier im kreis, denn angenommen ich kaufe einen gebrauchten mit unterbodenveleuchtung, der es als einstiegsbeleuchtung eingetragen bekommen hat, kann ich mich darauf verlassen, auch wenn die gesetzte jetzt was anderes sagen.

jetzt habe ich noch was anderes, wenn ich ins ausland fahre, muß mein auto den gezetzlichen bestimmungen des urlaubslandes entsprechen, oder reicht es wenn es den deutschen bestimmungen entspricht???

man kapiers doch unterbodenbeleuchtung einzutragen oder auch als einstiegsbeleuchtung ist nicht eintragbar denen fehlen die entsprechenden prüfzeichen für lichtteschniche anlagen.

irgendwie rede ich gegen ne wand langsam

@haschee
aluheckspoiler waren mal zulassbar und seit 1 jahr sind diese ganzen ausgegebenen gutachten für null und nichtig erklärt wurden und somit müssen alle spoiler ab da ungültig.

tieferlegung, auspuffanlagen und zb tigra lichtaustrittskante dies wurde bei der zulassung des teils mit berücksichtigt. die teile mussten eine lange testreihe mitmachen und da tritt das auch auf also somit legal. tigar hat nunmal von hause aus keine 50cm drum ausnahmegenehmigung

bei rückleuchtne die zusätzliche reflektoren benötigen aber keine dran sind ist es fahren ohne betriebserlaubnis bis reflektoren drangemacht werden dann ist die kombination wieder legal.

ausserdem sind es für fahrer und halter jeweils 3 pkt und 75 eus strafe sowie wiedervorführung bei tüv und polizei. im schlimmsten fall zusätzlich stillegung und beschlagnahmung.

@patti
wenn das die orginalen Audi leuchten unbearbeitet mit prüfzeichen sind, die da eingebaut werden sind sie legal zu fahren. wenns nur ne selbstbastelanlage ohne prüfzeichen sind, sind sie illegal

die ausnahmegenehmigung des vw phaeton kennzeichen ist übrigens voriges jahr abgelaufen und es werden keine neuen von vw rausgegeben.

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905


...angenommen ich kaufe einen gebrauchten mit unterbodenveleuchtung, der es als einstiegsbeleuchtung eingetragen bekommen hat, kann ich mich darauf verlassen, auch wenn die gesetzte jetzt was anderes sagen.

Eine UBB kann man niemals als Einstiegsbeleuchtung eingetragen bekommen, da die Einbauorte beider Beleuchtungen verschieden sind.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


@patti
wenn das die orginalen Audi leuchten unbearbeitet mit prüfzeichen sind, die da eingebaut werden sind sie legal zu fahren. wenns nur ne selbstbastelanlage ohne prüfzeichen sind, sind sie illegal

Der S>pruch bezieht sich eindeutig auf die Selbstbastellei.

@himeno:

das mit dem Fahrwerk ist ein Herstellerfehler/TÜV-Freigabefehler. Die Lichtaustrittskante des Tigra wurde nicht berücksichtigt.

Wurde eben einfach vom Corsa B übernommen.
Aber der TÜV-geprüfte Verstellbereich des Fahrwerks liegt dann beim Tigra unter den 50 cm... 😉

Wer ist schuld? Im Zweifelsfall immer der Besitzer.

Oder nehmen wir den Auspuffhersteller Rag***. Da wurden Gutachten eingezogen da er eben doch zu laut war/wurde.

Als Besitzer hast du eben die Verpflichtung... Ist genauso wie wenn ein normaler Auspuff durchgerostet ist und dadurch sehr laut wird.

Um ein tolles thema aufzugreifen.
Genauso ist es mit den Auspuffanlage mit ABE und gleichzeitig eingetragenen offenen Luftfiltern.

Wenn ein Prüfer sagt mußt du nicht "in Verbindung mit" eintragen - was riskiert der?

Nichts, denn er hat nichts eingetragen. Wenn du woanders aufgehalten wirst und es wird beanstandet - Pech gehabt.
Dem Prüfer kann keiner was. Immerhin ist das eine Nichteintragung... 😉

Ich würde mir sowas immer schriftlich geben lassen.

Der Prüfer riskiert erst etwas wenn ich etwas schriftlich habe oder er nach Gehör eine Eintragung "in Verbindung mit" macht. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von haschee


@himeno:

...

Als Besitzer hast du eben die Verpflichtung... Ist genauso wie wenn ein normaler Auspuff durchgerostet ist und dadurch sehr laut wird.

...

🙂

Das ist so nicht richtig! Die Betriebserlaubnis erlischt immer nur dann, wenn an einem Fahrzeug etwas ABSICHTLICH verändert wurde. Und ein durchgerosteter Auspuff ist normaler Verschleiß!

Das Fahrer/ Halter auch dafür verantwortlich sind, ist klar, doch die rechtlichen Folgen sind ganz andere, als wenn ich etwas absichtlich am Fahrzeug verändere, anbaue oder entferne.

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