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Obwohl eingetragen, trotzdem nicht zulässig???

Themenstarteram 10. Dezember 2006 um 20:42

hi,

habe mir gerade ein Thread zu den Thema Unterbodenbeleuchtung durchgelesen, es scheint so das es einige eingetragen bekommen haben, nun hat ein user gemeint das auch wenn es eingetragen ist, heißt nicht automatisch das es zulässig ist, und somit die Betriebserlaubniss von Fahrzeug erlischt.

 

Ich als Leihe habe immer gedacht dass wenn was eingetragen ist, das Auto auch seine Bertribserlaubnis weiterhin hat. Woher soll ich denn wissen, wenn ich ein getuntes Auto (mal Theoretisch) kaufe, der alles eingetragen hat, das bestimmte Sachen trotzden nicht erlaubt sind???

Habe immer gedacht, das TÜV=GOTT für autos. Gibts da irgendwo § die Besagen das auch wenn der TÜV (oder die anderen die es gibt) was einträgt, es trotzdem nicht STVZO?? konform ist??

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38 Antworten

Re: Obwohl eingetragen, trotzdem nicht zulässig???

 

Leihe = Du gibst einem anderem etwas was Dir gehört.

Laie = Du bist kein Fachmann.

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

Ich als Leihe habe immer gedacht dass wenn was eingetragen ist, das Auto auch seine Bertribserlaubnis weiterhin hat.

selbstverständlich hat der tüv keinen gottstatus. eine eintragung kann durch eine höhere stelle (keine ahnung welche das genau ist) durchaus überprüft und auch ggf widerrufen werden.

Die Prüforganisationen müssen sich bei ihren Eintragungen an die Vorgaben der StVZO halten. Wenn sie dies nicht tun, dann werden die Eintragungen anfechtbar.

Re: Obwohl eingetragen, trotzdem nicht zulässig???

 

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

Woher soll ich denn wissen, wenn ich ein getuntes Auto (mal Theoretisch) kaufe, der alles eingetragen hat, das bestimmte Sachen trotzden nicht erlaubt sind???

So blöd es auch klingt, aber hier greift der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"...

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

Habe immer gedacht, das TÜV=GOTT für autos. Gibts da irgendwo § die Besagen das auch wenn der TÜV (oder die anderen die es gibt) was einträgt, es trotzdem nicht STVZO?? konform ist??

Einen direkten Paragrafen gibt es da in dieser Form sicherlich nicht. Aber wie Drahkke schon gesagt hat, der TÜV ist einfach an die STVZO gebunden, die für eine deutsche Zulassung eben verpflichtend ist. Und ein TÜV-Termin ist ja im Grunde nichts als eine Zulassung befristet bis zum nächsten Termin. Wenn also ein Teil nicht der STVZO und dem gesamten anhängenden Regelwerk entspricht, dann ist es so nicht eintragungsfähig. Der Weg über eine Einzelabnahme ist natürlich trotzdem möglich, muss sich aber trotzdem an der STVZO messen lassen. Eine Überprüfung wird dann im Zweifelsfall durch einen anderen Sachverständigen erfolgen. Eine UBB wie im geschilderten Fall ist aber grds. nicht eintragungsfähig, von daher kommt es dann auch zu dem Ergebnis, dass eine BE erlöschen kann.

Gruß Tecci

Themenstarteram 10. Dezember 2006 um 22:25

Re: Re: Obwohl eingetragen, trotzdem nicht zulässig???

 

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

So blöd es auch klingt, aber hier greift der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"...

Gruß Tecci

witzig, aber wie soll ich denn wissen was erlaubt ist was nicht, schließlich ist es ja eingetragen. muß ich mir das ganze auto unter die lupe nehmen und es ggf. noch einmal überprüfen Quatsch!!!

Sind bei autos sidepipes (auspuffrohre seitlich) erlaubt???NEIN und trotzdem darf ein hersteller wie mercedes diese einbauen.

Deutsche gesetzt sind in dem sinne so dicht wie ein sieb.

Re: Re: Re: Obwohl eingetragen, trotzdem nicht zulässig???

 

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

witzig, aber wie soll ich denn wissen was erlaubt ist was nicht, schließlich ist es ja eingetragen. muß ich mir das ganze auto unter die lupe nehmen und es ggf. noch einmal überprüfen Quatsch!!!

Jetzt werd mal nicht so pampig...Ob du es nun glaubst oder nicht, aber es ist so. Die STVZO ist ein deutsches Gesetz, somit jedem deutschen Bürger zugänglich. Und Unwissenheit ist kein Rechtfertigungsgrund wie ich eben schon mal geschrieben habe...

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

Sind bei autos sidepipes (auspuffrohre seitlich) erlaubt???NEIN und trotzdem darf ein hersteller wie mercedes diese einbauen.

Soso, dann zeig mir mal, wo das steht...gleich für dich zur Info, dass du nicht suchen musst, einschlägig ist der §47c STVZO...

am 10. Dezember 2006 um 22:36

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

selbstverständlich hat der tüv keinen gottstatus. eine eintragung kann durch eine höhere stelle (keine ahnung welche das genau ist) durchaus überprüft und auch ggf widerrufen werden.

Klassisches Beispiel:

Abgasanlage...

Der örtliche TÜV und der Prüfer der Dich jahre lang kennt, sieht das Teilegutachten, fährt Probe und trägt ein.

Die Polizei hält Dich auf, weil die Anlage ihnen zu laut erscheint.

Sie messen nach um ihren ersten Verdacht zu bestätigen...

...ZU LAUT.

Du zeigst das Gutachten und den Schein, beides wird Dich vor einer Stillegung und einer Anzeige nicht schützen.

Nach der Stillegung wird das Fahrzeug in der Regel zu einem unabhängigen Gutachter verbracht.

Sollte er bei einer amtlichen Messung das Ergebnis der Polizei bestätigen ist der Fall klar.

Das war eher ein Beispiel für Motorräder, aber seis drum.

Ergo, der TÜV überprüft, macht Fehler, wie man im Übrigen bei Hauptuntersuchungen oft sehen kann.

Fährst Du zum TÜV und Deine Bremsen gehe auf einer Seite nicht, der TÜV übersieht es wie der Teufel will, kanns Du Dich auch nicht mit Deinem HU-Bericht rausreden.

 

Allzeit gute Fahrt

Themenstarteram 10. Dezember 2006 um 22:39

sorry sollte nicht so rüberkommen.

aber es kann doch echt nicht sein, das ich bevor ich ein auto kaufe mir die STVZO zu hand nehme und alles überprüfe. ich muß mich doch auf die ortlichen prüfstellen verlassen können das mit dem auto alles ok ist, oder muß ich auch nachdem ich HU gemacht habe am besten nochmals zur werkstatt fahren, und es mir für teures geld gegenprüfen zu lassen??

@ opel-motorsport

das heißt 3 verschiedene prüfer 4 verschiedene meinungen, aber am ende zählt die meinung vom prüfer 5?

Ok, dann hab ichs falsch aufgefasst, sorry, Schwamm drüber :)

Im Grunde müsstest du so etwas machen, nur ist das natürlich Quatsch, das wegen jedem (nicht serienmässigen) Einzelteil zu machen. Du bist ja nun kein Kind mehr und weisst auch, wo es Probleme geben könnte und was in gewissem Maße kritisch ist. Und gerade das Thema UBB ist ja nun bekanntermassen ein nicht gerade unproblematisches ;)

Wegen deiner Frage: ja, am Schluss steht und fällt alles mit der einen Entscheidung des amtlichen Prüfers. Aber sowas kommt halt nur in extrem grenzwertigen Fällen vor wie beim Messen der Lautstärke von Auspuffanlagen. Da wird halt auch oft nur subjektiv bewertet und nicht mit objektiven Messwerten gearbeitet...

Gruß Tecci

am 10. Dezember 2006 um 23:03

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

@ opel-motorsport

das heißt 3 verschiedene prüfer 4 verschiedene meinungen, aber am ende zählt die meinung vom prüfer 5?

Wem vor Gericht halt früher die Puste aus geht, Dir, oder dem Staat :D.

Das die Situation nicht gut ist, ist klar...

Zitat:

aber es kann doch echt nicht sein, das ich bevor ich ein auto kaufe mir die STVZO zu hand nehme und alles überprüfe

Doch, der Fahrer ist zur Prüfung des nach der STVZO betriebssicheren Zutands vor Fahrtantritt verpflichtet.

z.B. Hat die Bereifung eines Leihwagens die Mindestprofiltiefe unterschritten, bekommt der aktuelle Fahrer die Punkte, nicht "SIXT"...

 

Sorry, ist so...

 

Allzeit gute Fahrt

Re: Obwohl eingetragen, trotzdem nicht zulässig???

 

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

nun hat ein user gemeint das auch wenn es eingetragen ist, heißt nicht automatisch das es zulässig ist, und somit die Betriebserlaubniss von Fahrzeug erlischt.

wirst warscheinlich mich gemeint haben?!

der tüv, sowie die anderen prüforganisationen, habe ihren spielraum, ABER der spielraum wird durch die stvzo und deren anhänge eingegrenzt...

d.h. trägt der tüv dir etwas ein, was gegen die stvzo verstoßt, ists zwar eingetragen aber unzulässig und dann greift "unwissenheit schützt vor strafe nicht" deßhalb ist das ganze " ich habe nen kumpel beim tüv" auch relativ...naja...ohne fundament....

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Motorsport

Nach der Stillegung wird das Fahrzeug in der Regel zu einem unabhängigen Gutachter verbracht.

STOP!

das fz wird (im regelfall) nicht direkt stillgelegt!

das fz wird erst sichergestellt und auf den polizeihof verfrachtet (damit nachträglcihe umbauten ausgeschlossen sind), und dann vom unabhängigen gutachter beurteilt, erst dann wird ggf. stillgelegt...

vorher deshalb nicht, weil die polizisten keine gutachter sind und den zustand nur "geringfügig" aber nicht definitiv beurteilen können...

deshalb sollte man tunlichst vermeiden "getunte" autos zu kaufen, weil das risiko einer "gefälligkeitseintragung" viel zu hoch ist, und teuer enden kann....

zu den sidepipes: wenn die werksmäßig verbaut sind, kannste davon ausgehen, dass die in der be des fahrzeuges verankert sind, und das fz so seine zulassung bekam (ggf. mit ausnahmegenehmigung durch das kba) ebenso wie die ganzen "umfeldbeleuchtungen"...

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

aber es kann doch echt nicht sein, das ich bevor ich ein auto kaufe mir die STVZO zu hand nehme und alles überprüfe. ic

Im Grunde schon. Und wenn jemand so leichtgläubig ist, dass dieses oder jenes schon erlaubt ist, weil es der Vorbesitzer angeschraubt hat, der hats halt nicht besser verdient. Wer glaubt das eine Unterbodenbeleuchtung legal eingetragen wurde hat sich eh mit dem Hammer gekämmt. Meine Meinung.

Das sollte inzwischen auch bis zu den letzten Dörfern durchgedrungen sein.

Dazu auch mein klassisches und immer wieder gern genommenes Beispiel:

Eine Firma flutet scheiben (Tönen ohne Folien) und das auch bei den vorderen Scheiben zwischen A und B Säule. Da die Hersteller aber die zulässige Tönung schon ausreizen, sollte jedem klarsein, dass das nicht zulässig ist.

Diese Firma will aber das ganze TÜV-fähig haben und verkündet das auch großzügig.

Bei uns wird jeder (!) Polizist dieses Auto auf der Stelle stilllegen und ich behaupte, dass trotz vermeidlicher Zulässigkeit kein anderer TÜV hier seinen Segen aussprechen wird.

Moin,

Also ... im Grunde ist deine Frage oben mit "Ja" zu beantworten.

Eine Eintragung von Prüfer A kann in der Tat ja aus Gefälligkeit oder aus Irrtum erfolgen. Ausserdem kann etwas eingetragen werden und ganz anderen Umständen als es später in Betrieb genommen wird. Bestes Beispiel sind hier von den Nutzern NACHTRÄGLICH manipulierte Endtöpfe (wie z.B. mit Bremsflüssigkeit ausbrennen etc.pp.).

In solchen Fällen ist eine Eintragung in der Tat hinfällig. Aber bzgl. UBB ist es so ... das es da vor einigen Jahren DURCHAUS noch die Möglichkeit gab, diese legal zu betreiben. Wer diese Eintragung also vor einem gewissen Stichtag hat ... der hat halt SCHWEIN gehabt, weil bis auf Ausnahmen, stets die STVZO (inkl. Anhänge) gilt, wenn das Fahrzeug Erstzugelassen wurde bzw. wenn die Eintragung erfolgte (Deshalb müssen Fahrzeuge vor EZ 1988 sich auch nicht an die Scheinwerfermindesthöhe halten).

Wie kann man sich beim KAUF eines getunten Autos vor Schaden schützen ?! Ganz einfach. Man fährt VOR dem Kauf zur DEKRA oder zum TÜV und läßt den Menschen drüber schauen und weist auch darauf hin, das man sich bzgl. der Eintragungen UNSICHER ist. Denn diesen Service bietet der TÜV ja *Fg*

Also denn ...

Gruß Kester

(Der heute Softskillseminar hat *seufz*)

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