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Obliegenheitsverletzung Versicherung zahlt nicht

Themenstarteram 4. Mai 2020 um 10:16

Folgender fiktiver Fall:

Mal angenommen ein PKW (allerdings Stretchlimousine) wird Vollkasko versichert.

Der Vertrag wird so abgeschlossen das das Fahrzeug als Pirvatfahrzeug versichert wird.

Der Versicherungsnehmer allerdings hat einen Limousinenservice mit verschiedenen Stretchlimousinen.

Dies in der Rede stehende Fahrzeug erleidet einen Schaden von mehreren Tausend Euro.

Versicherung stellt fest das das Versicherungsnehmer einen Limousinenservice hat und wirft dem VN vor vorsätzlich gehandelt zuhaben. Vorsätzlich das Fahrzeug als privat versichert und dann anschließend gewerblich genutzt.

Der Versicherer weißt auf den Vertag hin insbesondere Punkt D.2.1

"D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflichten, haben Sie

keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir

berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1

Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse,

der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben."

Unter D.2.2 steht allerdings folgendes :

"D.2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer

Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen."

Meine Frage: Ist der Versicherer leistungspflichtig oder nicht? Vorsatz wird vorgeworfen, allerdings keine Arglistigkeit.

Der Unfall hat ist weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer

Leistungspflicht ursächlich.

 

Wie seht ihr die Sache?

Beste Antwort im Thema

Sobald solche Anfragen mit dem Wort "fiktiv" beginnen...; dann wissen alle MTler hier, die hier helfen könnten, SOFORT Bescheid, dass es eben nicht fiktiv ist...

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49 Antworten

Und was willst Du jetzt mit dieser Haarspalterei?

 

 

Zitat:

@Didi95 schrieb am 4. Mai 2020 um 16:37:29 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 4. Mai 2020 um 14:23:00 Uhr:

Selbst wenn es so wäre, dann ist es dennoch gewerbliche Nutzung!

Die Versicherungen sind doch nicht blöde.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 4. Mai 2020 um 16:37:29 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 4. Mai 2020 um 14:23:00 Uhr:

 

Habe ich doch auch nie behauptet?!

Es war lediglich ein zusatz zum Anfangs bestand der Tatsachen. Da war nunmal noch nicht klar wer wie wo den Wagen genutzt hat.

Lese aber nirgend wo in meinen Beitrag dass ich behauptet habe es sei keine gewerbliche Nutzung oder siehst du wieder Gespenster die zwischen den Zeilen spuken?

am 4. Mai 2020 um 14:49

War das Fahrzeug wirklich Privat und wurde nie gewerblich von dir benutzt oder nur weil die Versicherung günstiger ist?

Wenn privat dann dürfte es nirgends in den Geschäftsbüchern auftauchen keine Abschreibung, Wartungskosten, Benzinkosten usw. wenn das so ist kannst du den Beweis der rein privaten Nutzung antreten. Aber ich denke du kannst das nicht und hast es im gewerblichen Einsatz. Dann bist du mit der Falschangabe selber Schuld und sei froh wenn die Versicherung dich nicht anzeigt und aus dem Grund alle Verträge kündigt.

Die hier geposteten Äußerungen werden auch von Schadensbearbeiter der Versicherungen gelesen! Und ein Schaden mit einer Strechlimo ist nunmal nicht alltäglich. Der Schuß des TE kann hier voll nach hinten losgehen.

am 5. Mai 2020 um 3:08

Bei uns im Ort hatte jemand (ehemaliger Kumpel) eine Luxus Autovermietung und die meisten Autos waren wegen der immensen Preisunterschied lediglich Privat versichert.

Innerhalb einer Woche hat es dann 2x geknallt.

Ein Audi R10 V10 wurde auf der Autobahn geschrottet und ein Ferrari innerorts bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit.

Der Ferrari wurde ihm zum Verhängnis. Es kamen Reporter etc zur Unfallstelle. Es kam in die Zeitung und Fernsehen. In der Zeitung stand irgendwas von „junger Fahrer, dickes Auto gemietet” o.ä.

Die Versicherung hat es dann erfahren und er blieb auf die 250k Schaden sitzen. Vielleicht hilft es dir ja weiter...

Freundlicherweise hat sich der TE die Antwort auf seine Frage bereits in der Überschrift selbst gegeben. Das erspart viel Arbeit. ;)

 

Grüße vom Ostelch

am 5. Mai 2020 um 9:21

Kann man klagen. Einfach die RSV fragen, wir können dazu sagen, was wir wollen.

Ansonsten - es liegt eine Fahrerflucht vor. In diesem Fall gibt es doch auch den Garantiefonds der Versicherungen.

Amen

Zitat:

@Amen schrieb am 5. Mai 2020 um 11:21:48 Uhr:

Kann man klagen. Einfach die RSV fragen, wir können dazu sagen, was wir wollen.

Ansonsten - es liegt eine Fahrerflucht vor. In diesem Fall gibt es doch auch den Garantiefonds der Versicherungen.

Amen

Na ja, mit Versicherungen hast Du ja anscheinend nichts zu tun.

Die RS Versicherung betreibt keine Rechtsberatung und was Du als Garantiefond bezeichnest, nennt sich Verkehrsopferhilfe.

Die kommt aber nicht für Sachschäden, sondern nur bei Personenschäden auf.

Der Geschädigte muss in dem Fall nachweisen, dass er die Verletzung durch ein Fahrzeug erlitten hat. :)

Zitat:

@munition76 schrieb am 5. Mai 2020 um 05:08:38 Uhr:

Bei uns im Ort hatte jemand (ehemaliger Kumpel) eine Luxus Autovermietung und die meisten Autos waren wegen der immensen Preisunterschied lediglich Privat versichert.

Innerhalb einer Woche hat es dann 2x geknallt.

Ein Audi R10 V10 wurde auf der Autobahn geschrottet und ein Ferrari innerorts bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit.

Der Ferrari wurde ihm zum Verhängnis. Es kamen Reporter etc zur Unfallstelle. Es kam in die Zeitung und Fernsehen. In der Zeitung stand irgendwas von „junger Fahrer, dickes Auto gemietet” o.ä.

Die Versicherung hat es dann erfahren und er blieb auf die 250k Schaden sitzen. Vielleicht hilft es dir ja weiter...

bei sowas fragt man sich immer, wieso die leute so raffgierig sind. nen 250k auto verleihen und dick abkassieren beim verleih, aber keine knete am start für ne vernünftige versicherung. ganz schön waghalsig, teure fahrzeuge ohne vollkaskoschutz durch die gegend zu vermieten, insbesondere weil man den mietern die vollkasko sogar noch mitverkauft.

Der Mensch ist halt gierig.

Bei vielen Autos sind das mal schnell über 50.000€ Unterschied pro Jahr.

Ob das sinnvoll war oder nicht, kann man ja oben lesen.

50.000€ versicherung im jahr? naja dann kann man sich die vollkasko aber wohl auch bald schenken ^^

Zitat:

@PayDay schrieb am 5. Mai 2020 um 17:47:52 Uhr:

50.000€ versicherung im jahr? naja dann kann man sich die vollkasko aber wohl auch bald schenken ^^

Es geht hier nicht um die Versicherungsbeiträge für ein Auto in privater Nutzung, sondern um mehrere gewerblich zur Vermietung genutzte Fahrzeuge. Da werden ganz andere Beträge aufgerufen. Da wird dann schon mal versucht, zu bescheixxen, indem man die Autos als privat genutzt versichert und gewerblich als Mietwagen nutzt. Das kann eben gewaltig nach hinten losgehen.

Grüße vom Ostelch

joah

....

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. Mai 2020 um 17:54:08 Uhr:

Zitat:

@PayDay schrieb am 5. Mai 2020 um 17:47:52 Uhr:

50.000€ versicherung im jahr? naja dann kann man sich die vollkasko aber wohl auch bald schenken ^^

Es geht hier nicht um die Versicherungsbeiträge für ein Auto in privater Nutzung, sondern um mehrere gewerblich zur Vermietung genutzte Fahrzeuge. Da werden ganz andere Beträge aufgerufen. Da wird dann schon mal versucht, zu bescheixxen, indem man die Autos als privat genutzt versichert und gewerblich als Mietwagen nutzt. Das kann eben gewaltig nach hinten losgehen.

Grüße vom Ostelch

Genau so ist es.

Es geht nicht um ein Fahrzeug, sondern um ein Fuhrpark.

...und da ist die Differenz schnell 50.000€ oder auch mal deutlich mehr.

Ist denn der Unterschied zwischen privater und gewerblicher Nutzung so ein Riesenunterschied in der Versicherung?

Würde natürlich erklären, warum man beim Autovermieter immer gut 300-400€ pro Woche für die VK drauflegen muss. Wobei da noch eine nette Gewinnmarge mit drin sein dürfte.

Zum Thema: Die Darstellung des Falls hier mit vielen Einzelheiten und Fakten führt natürlich dazu, dass man schon leichter herausbekommt wer das war. Im Fall einer hohen Schadenssumme dürfte das auch für die Versicherung interessant werden.

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