Obliegenheitsverletzung Versicherung zahlt nicht
Folgender fiktiver Fall:
Mal angenommen ein PKW (allerdings Stretchlimousine) wird Vollkasko versichert.
Der Vertrag wird so abgeschlossen das das Fahrzeug als Pirvatfahrzeug versichert wird.
Der Versicherungsnehmer allerdings hat einen Limousinenservice mit verschiedenen Stretchlimousinen.
Dies in der Rede stehende Fahrzeug erleidet einen Schaden von mehreren Tausend Euro.
Versicherung stellt fest das das Versicherungsnehmer einen Limousinenservice hat und wirft dem VN vor vorsätzlich gehandelt zuhaben. Vorsätzlich das Fahrzeug als privat versichert und dann anschließend gewerblich genutzt.
Der Versicherer weißt auf den Vertag hin insbesondere Punkt D.2.1
"D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflichten, haben Sie
keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir
berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1
Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse,
der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben."
Unter D.2.2 steht allerdings folgendes :
"D.2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer
Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen."
Meine Frage: Ist der Versicherer leistungspflichtig oder nicht? Vorsatz wird vorgeworfen, allerdings keine Arglistigkeit.
Der Unfall hat ist weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer
Leistungspflicht ursächlich.
Wie seht ihr die Sache?
Beste Antwort im Thema
Sobald solche Anfragen mit dem Wort "fiktiv" beginnen...; dann wissen alle MTler hier, die hier helfen könnten, SOFORT Bescheid, dass es eben nicht fiktiv ist...
49 Antworten
Ich frage mich echt ob das nicht auch ein klein wenig berechnend von der Versicherung war. Wer zum Geier fährt schon PRIVAT eine Stretchlimo? Selbst Geschäftsleute mit eigenem Chauffeur greifen wohl eher zur S-Klasse, RR o.ä. Mit genug Kleingeld auf der Tasche hat man auch mal 2-5 Supersportler in der Garage, aber eine Stretchlimo!? Die taugt noch nichtmal zum sonntäglichen Schaulaufen vor der Eisdiele. Hochzeitspaare fahren & Junggesellen/innengruppen vor Diskotheken absetzen & einsammeln und dann?
Zitat:
@Steph666 schrieb am 6. Mai 2020 um 05:57:48 Uhr:
Ist denn der Unterschied zwischen privater und gewerblicher Nutzung so ein Riesenunterschied in der Versicherung?
Würde natürlich erklären, warum man beim Autovermieter immer gut 300-400€ pro Woche für die VK drauflegen muss. Wobei da noch eine nette Gewinnmarge mit drin sein dürfte.Zum Thema: Die Darstellung des Falls hier mit vielen Einzelheiten und Fakten führt natürlich dazu, dass man schon leichter herausbekommt wer das war. Im Fall einer hohen Schadenssumme dürfte das auch für die Versicherung interessant werden.
Zitat:
@justicia90 schrieb am 4. Mai 2020 um 12:16:40 Uhr:
Folgender fiktiver Fall:
is doch nur ficktief
Ist doch eindeutig
Gewerbliche Verwendung
Eine gewerbliche Verwendung des Fahrzeugs liegt vor, wenn aus der Verwendung des Fahrzeugs Einnahmen erzielt werden, die steuerrechtlich als Gewinn aus einem Gewerbebetrieb anzusehen sind. Die gewerbliche Verwendung von Fahrzeugen ist eindeutig gegeben, wenn Personen oder Güter gegen Entgelt befördert werden. Hierzu zählen z. B. Kurierdienste, Speditionen und Taxiunternehmen.
is doch nur ficktief
So kann man fiktiv natürlich auch schreiben und assoziieren! :-)))))
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Zitat:
@Steph666 schrieb am 6. Mai 2020 um 05:57:48 Uhr:
Ist denn der Unterschied zwischen privater und gewerblicher Nutzung so ein Riesenunterschied in der Versicherung?
Gewerbliche Nutzung ist häufig nicht teurer, sondern sogar günstiger.
Ganz anders sieht es jedoch bei einer Vermietung aus. Wenn es dann auch noch ein Supersportwagen mit 600+PS und 200+K BLP ist, dann ist die Versicherung selbst mit 5K Selbstbeteiligung kaum bezahlbar.
Eigentlich auch völlig logisch.
Was macht wohl ein 20 Jähriger, der 3 Monate lang Geld gespart hat für 24 Stunden Lambo-Miete?
Richtig! Überall ballern bis der Arzt kommt.
Zitat:
Würde natürlich erklären, warum man beim Autovermieter immer gut 300-400€ pro Woche für die VK drauflegen muss. Wobei da noch eine nette Gewinnmarge mit drin sein dürfte.
Dies gilt jedoch nur bei den Sportwagen.
Ich miete beispielsweise öfters mal gewerblich einen Transporter und da hab ich mit 10€ Extra die SB der VK auf 0€ gesenkt. Da sind die Preise human.
Zitat:
@munition76 schrieb am 5. Mai 2020 um 20:17:07 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 5. Mai 2020 um 17:54:08 Uhr:
Es geht hier nicht um die Versicherungsbeiträge für ein Auto in privater Nutzung, sondern um mehrere gewerblich zur Vermietung genutzte Fahrzeuge. Da werden ganz andere Beträge aufgerufen. Da wird dann schon mal versucht, zu bescheixxen, indem man die Autos als privat genutzt versichert und gewerblich als Mietwagen nutzt. Das kann eben gewaltig nach hinten losgehen.
Grüße vom Ostelch
Genau so ist es.
Es geht nicht um ein Fahrzeug, sondern um ein Fuhrpark.
...und da ist die Differenz schnell 50.000€ oder auch mal deutlich mehr.
das ein fuhrperk mehr kostet als 1 auto ist wohl klar. aber ein 250.000€ auto kostet auch gewerblich keine 50k versicherung im jahr...
Entweder kann ich mich nicht richtig ausdrücken, oder du verstehst es nicht. Egal.
Ich versuche es noch einmal.
Wenn man gewerblich für 100 Sportwagen insgesamt 250.000€ Versicherung pro Jahr bezahlt, zahlt jemand, der die als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug versichert, 300.000€.
Diese Differenz von 50.000€ tut manchen Leuten sehr weh und deswegen begehen die Versicherungsbetrug, indem er die Fahrzeuge nicht als Mietwagen deklariert.
Die Zahlen sind frei erfunden und müssen nicht der Wahrheit entsprechen.
Im Gegensatz zu vermieteten Sportwagen dürften doch recht wenige Stretchlimos in Innenstädten durch Ampelrennen und Hochgeschwindigkeitsunfälle auffallen. Auch an Bäumen auf Landstrassen dürften recht wenige enden. Nichtsdestotrotz hat man es der Versicherung natürlich zu leicht gemacht die Zahlung erfolgreich zu verweigern.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 8. Mai 2020 um 18:16:00 Uhr:
Im Gegensatz zu vermieteten Sportwagen dürften doch recht wenige Stretchlimos in Innenstädten durch Ampelrennen und Hochgeschwindigkeitsunfälle auffallen. Auch an Bäumen auf Landstrassen dürften recht wenige enden. Nichtsdestotrotz hat man es der Versicherung natürlich zu leicht gemacht die Zahlung erfolgreich zu verweigern.
Meinst du! Ich habe keine Lust, für solche Superschlauen als Privatnutzer höhere Beiträge zahlen zu müssen. So ahnungslos kann und darf man als Gerwebetreibender nicht sein.
Grüße vom Ostelch
Damit wollte ich den Versuch des TE nicht gutheißen, nur in Relation setzen.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 8. Mai 2020 um 21:41:40 Uhr:
Damit wollte ich den Versuch des TE nicht gutheißen, nur in Relation setzen.
In welche Relation? Der TE hat versucht, die Versicherung hinter die Fichte zu führen und ist dabei gescheitert. Ich erwarte von einer Versicherung so etwas nicht zu tolerieren.
Grüße vom Ostelch
Zu der Diskussion um privat versicherte Mietsportwagen.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 8. Mai 2020 um 18:38:00 Uhr:
Meinst du! Ich habe keine Lust, für solche Superschlauen als Privatnutzer höhere Beiträge zahlen zu müssen.
Grüße vom Ostelch
Niemand zahlt auch nur einen Cent höhere Beiträge!
Es liegt eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor und aus einem solchen "Vertrag" wird niemals eine Leistung fällig.
Aber solche neidgeprägten Falschaussagen von Dir sind mir schon des Öfteren aufgefallen.
Z.B.: "@Ostelch schrieb am 18. Mai 2019 um 19:11:31 Uhr:
Wovon zahlen wohl die Versicherungen die Entschädigungen? Auch von deinen und meinen Beiträgen. Wenn du dir wünschst, dass die Versicherungen großzügiger zahlen, wünschst du dir also höhere Beiträge. Ich nicht."
Das Traurige ist, für Leute wie Dich zahle ich seit Jahrzehnten tausende Euros Solidaritätsbeitrag...😠
Zitat:
@Ostelch schrieb am 8. Mai 2020 um 23:57:33 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 8. Mai 2020 um 21:41:40 Uhr:
Damit wollte ich den Versuch des TE nicht gutheißen, nur in Relation setzen.In welche Relation? Der TE hat versucht, die Versicherung hinter die Fichte zu führen und ist dabei gescheitert. Ich erwarte von einer Versicherung so etwas nicht zu tolerieren.
Grüße vom Ostelch
Ob du hier etwas "erwartest", oder im Keller fällt eine Schaufel um.....
So wichtig bist du nicht, du Moralapostel.......
Denkst Du, im Osten wird kein Soli gezahlt?
Dieser Unsinn wieder.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 9. Mai 2020 um 12:33:19 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 8. Mai 2020 um 18:38:00 Uhr:
Meinst du! Ich habe keine Lust, für solche Superschlauen als Privatnutzer höhere Beiträge zahlen zu müssen.
Grüße vom OstelchNiemand zahlt auch nur einen Cent höhere Beiträge!
Es liegt eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor und aus einem solchen "Vertrag" wird niemals eine Leistung fällig.
Aber solche neidgeprägten Falschaussagen von Dir sind mir schon des Öfteren aufgefallen.
Z.B.: "@Ostelch schrieb am 18. Mai 2019 um 19:11:31 Uhr:
Wovon zahlen wohl die Versicherungen die Entschädigungen? Auch von deinen und meinen Beiträgen. Wenn du dir wünschst, dass die Versicherungen großzügiger zahlen, wünschst du dir also höhere Beiträge. Ich nicht."
Das Traurige ist, für Leute wie Dich zahle ich seit Jahrzehnten tausende Euros Solidaritätsbeitrag...😠