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Obliegenheitsverletzung Versicherung zahlt nicht

Themenstarteram 4. Mai 2020 um 10:16

Folgender fiktiver Fall:

Mal angenommen ein PKW (allerdings Stretchlimousine) wird Vollkasko versichert.

Der Vertrag wird so abgeschlossen das das Fahrzeug als Pirvatfahrzeug versichert wird.

Der Versicherungsnehmer allerdings hat einen Limousinenservice mit verschiedenen Stretchlimousinen.

Dies in der Rede stehende Fahrzeug erleidet einen Schaden von mehreren Tausend Euro.

Versicherung stellt fest das das Versicherungsnehmer einen Limousinenservice hat und wirft dem VN vor vorsätzlich gehandelt zuhaben. Vorsätzlich das Fahrzeug als privat versichert und dann anschließend gewerblich genutzt.

Der Versicherer weißt auf den Vertag hin insbesondere Punkt D.2.1

"D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflichten, haben Sie

keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir

berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1

Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse,

der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben."

Unter D.2.2 steht allerdings folgendes :

"D.2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer

Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen."

Meine Frage: Ist der Versicherer leistungspflichtig oder nicht? Vorsatz wird vorgeworfen, allerdings keine Arglistigkeit.

Der Unfall hat ist weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer

Leistungspflicht ursächlich.

 

Wie seht ihr die Sache?

Beste Antwort im Thema

Sobald solche Anfragen mit dem Wort "fiktiv" beginnen...; dann wissen alle MTler hier, die hier helfen könnten, SOFORT Bescheid, dass es eben nicht fiktiv ist...

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Fakt ist hier mal, dass irgend ein feiger Hund dem TE in die Karre gefahren ist und danach abgehauen ist.

Das ist wiederlich und zu verurteilen.

Das er hier nun versucht über seine Kasko Versicherung den Schaden ersetzt zu bekommen ist weder kriminell, noch verwerflich.

Das er nun aufgrund falscher Angaben kein Geld aus der Kasko bekommt ist richtig und da wird er sich auch schon selber in den Hintern beissen.

Da müssen jetzt aber nicht irgenwelche Oberlehrer hier um die Ecke kommen und wie ein Foxterrier rumkläffen und so tun als wenn das Ihr Geld kostet.

Das is überflüssig wie ein Kropf und dazu auch völlig neben der Sache.

 

Zitat:

@rrwraith schrieb am 9. Mai 2020 um 12:33:19 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 8. Mai 2020 um 18:38:00 Uhr:

Meinst du! Ich habe keine Lust, für solche Superschlauen als Privatnutzer höhere Beiträge zahlen zu müssen.

Grüße vom Ostelch

Niemand zahlt auch nur einen Cent höhere Beiträge!

Es liegt eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor und aus einem solchen "Vertrag" wird niemals eine Leistung fällig.

Aber solche neidgeprägten Falschaussagen von Dir sind mir schon des Öfteren aufgefallen.

Z.B.: "@Ostelch schrieb am 18. Mai 2019 um 19:11:31 Uhr:

Wovon zahlen wohl die Versicherungen die Entschädigungen? Auch von deinen und meinen Beiträgen. Wenn du dir wünschst, dass die Versicherungen großzügiger zahlen, wünschst du dir also höhere Beiträge. Ich nicht."

Das Traurige ist, für Leute wie Dich zahle ich seit Jahrzehnten tausende Euros Solidaritätsbeitrag...:mad:

Du hast nicht ansatzweise verstanden, was ich geschrieben habe. Aber um mal persönlich zu werden, genügt es dir. Trauer weiter, aber erspar Dir deine Gedanken über mich hier zu verbreiten. Sie liegen sowieso meilenweit daneben.

Wenn Mietwagenunternehmen höhere Versicherungsbeiträge zahlen als Privatnutzer, dann ist beim Vermieter die Schadenquote höher. Wenn jemand seine Mietwagen als "Privatfahrzeuge" versichert und fällt damit auf die Nase und hier wird gefordert, die ersicherng solle dochbgroßzügiger sein, dann sind wir bei dem was ich schrieb.

 

Grüße vom Ostelch

Schlagt euch doch nicht die Köpfe ein. Den TE interessiert es doch scheinbar auch nicht mehr, was hier geschrieben wurde und wird. Vielleicht sollte hier geschlossen werden, eh noch virtuelles Blut fließt. ;)

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 9. Mai 2020 um 18:28:38 Uhr:

Schlagt euch doch nicht die Köpfe ein. Den TE interessiert es doch scheinbar auch nicht mehr, was hier geschrieben wurde und wird. Vielleicht sollte hier geschlossen werden, eh noch virtuelles Blut fließt. ;)

Keine Angst. Alles bestens. Hier fließt auch kein virtuelles Blut. Aber ein Schloss wäre geeignet, eine Endlosschleife zu vermeiden. Mehr als eine richtige Antwort braucht auch der TE nicht.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Mai 2020 um 18:24:47 Uhr:

Wenn Mietwagenunternehmen höhere Versicherungsbeiträge zahlen als Privatnutzer, dann ist beim Vermieter die Schadenquote höher. Wenn jemand seine Mietwagen als "Privatfahrzeuge" versichert und fällt damit auf die Nase und hier wird gefordert, die ersicherng solle dochbgroßzügiger sein, dann sind wir bei dem was ich schrieb.

Gebe dir Recht.

Das ist im Prinzip nichts anderes wie wenn ich der Versicherung 6.000 Km jährliche Fahrleistung melde, aber in Wirklichkeit 60.000 Km fahre.

Die Wahrscheinlichkeit eines Schadens erhöht sich, aber für die erhöhte Gefahr wird die Differenz nicht bezahlt.

Wenn man dies absichtlich tut und am Ende auch verschweigt, ist das genauso ein Versicherungsbetrug. Insbesondere im Schadensfall.

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