Objektivität von TÜV Prüfern
Es geht um folgende Vorgeschichte:
Ich hatte vor ca. 4 Wochen meinen 23 Jahren alten Volvo, Bj 96, zwecks Wartung in der Werkstatt. Der Meister stellte zum anliegenden Zahnriemenwechsel drei Öllecks fest. Er informierte mich und fragte, wie er weiter vorgehen sollte, da zum eh schon teuren ZR-Wechsel noch weitere Kosten auf mich zukommen werden. Bei dem Alter des PKW solle man sich das genau überlegen. Wir vereinbarten, dass der Wagen am nächsten Tag dem Dekra-Prüfer vorstellt werden sollte. So kann man sehen, ob noch weitere Reparturen hinzukommen.
Der Prüfer stellte dann folgende weitere Mängel fest: Verölter Motorunterbau, Defektes Lenkgetriebe, Kreuzgelenk Lenkung ausgeschlagen, Rissige Bremsleitungen, defekter Querlenker, Undichtes Automatikgetriebe (Dichtung zum Motor), Abgasrohrbefestung mangelhaft.
Die Beseitigung aller Mängel inkl. ZR-Wechsel würde ca. 4500€ kosten.
Ich beschloß dann eine Motorwäsche zu machen und dann den Wagen nochmals beim TÜV vorzustellen. Das Wagen hatte bei den letzten 6 TÜV-Prufungen immer nur kleine Mängel und ich konnte das alles so nicht richtig glauben.
Beim TÜV eine Woche später wurde die Lenkung inkl. Kreuzgelenk, rissige Bremsleitungen, Querlenker und undichtes Automatikgetriebe nicht bemängelt. Ich schaute dem Prüfer genau auf die Finger, aber die vom Dekra-Mann gefundenen Mängel wollte er so nicht finden. Dazu war dann aber die Stromdose für die Anhängerkupplung nicht OK, die der Dekra-Man für OK befand.
So blieb dann nur der eh eingeplante Zahnriemenwechsel und die Beseitigung der Öllecks über. Dazu die Reparatur der Anhänger-Stromdose .
Aufrund der zweiten Prüfung spare ich mir so über 2500,- Euro Reparaturkosten. Dazu ist es mir schleierhaft, wie zwei "neutrale" Prüfer zu so einem unterschiedlichen Ergebnis kommen können. Entweder sind die Bremsleitung mängelhaft oder nicht, da gibt es keine Grauzone. Das gilt auch für die Servolenkung oder Kreuzgelenk. Das Automatikgetriebe stellte er wohl unter Generalverdacht, da der Motor eh schon verölt war.
Wenn man also in Zukunft mit dem ersten Tüv-Prüfer nicht zufrieden ist, geht man zum anderen TÜV und guckt, was die so finden. Dann entscheidet man. So richtig kann ich das nicht glauben.
Beste Antwort im Thema
Hi,
in einer idealen Welt schauen sich 10 Prüfer ein Auto an und kommen zu exakt den gleichen Ergebnissen.
Wir leben aber nun mal nicht in einer idealen Welt und jeder Mensch ist unterschiedlich.
Der Dekra Mann war vielleicht ein ganz genauer der keine alten Autos mag und der Tüv Prüfer ein alter Volvo Fan.
Dazu kommt die Tagesform und wie sympathisch der Prüfer den Kunden findet usw. . das sollte zwar alles nicht sein aber das ist menschlich selbst wenn der Prüfer Stein und Bein darauf schwört das er immer identisch prüft das stimmt einfach nicht.
112 Antworten
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 6. September 2022 um 18:51:45 Uhr:
Und Sinn würde es machen.
Auch das nicht. Zieht man brutal beim Abreißen nur eine Seite die Bremse an macht der Anhänger den Brummkreisel quer über die Straße und fährt sicher nicht kontrolliert in die Böschung.
Zumal der Anhänger auch nicht unterscheiden kann ob rechts Böschung ist oder eine vollbesetzte Bushaltestelle...
Zur Fundstelle: ich hatte gestern schon in der ECE R13 nachgelesen, aber erschreckend wenig Anforderungen im Detail gefunden. Deshalb kann ich tatsächlich nur auf meine Ausbildung und eine einschlägige Fortbildung bei einem Anhänger-Hersteller verweisen. Ohne zitierfähige Quellen 🙁
Was haben ein TÜV-Prüfer und ein Fußball-Schiri gemeinsam?
Sie sehen nicht immer alles. 😁 😉
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Zitat:
@hk_do schrieb am 6. September 2022 um 19:19:30 Uhr:
Zur Fundstelle: ich hatte gestern schon in der ECE R13 nachgelesen, aber erschreckend wenig Anforderungen im Detail gefunden. Deshalb kann ich tatsächlich nur auf meine Ausbildung und eine einschlägige Fortbildung bei einem Anhänger-Hersteller verweisen. Ohne zitierfähige Quellen 🙁
Ich habe auch noch mal nachgelesen:
Zitat:
Zitat:
Mit der Abreißbremse muß eine Abbremsung von 25% erreicht werden.
Wird ein Abreißseil verwendet, so muß es so beschaffen sein, daß
es sich nach dem Anziehen der Bremse lösen kann.
Quelle: §41 StVZO (Erläuterungen Bau- und Betriebsvorschriften)
Weiterhin heißt es in der 71/320 EWG:
Die Bremsanlagen müssen so beschaffen sein, daß beim Abreißen der
Verbindungseinrichtung während der Fahrt der Anhänger selbsttätig
gebremst wird. Diese Vorschrift gilt jedoch nicht für einachsige Anhänger,
deren Gesamtmasse 1,5 t nicht übersteigt, vorausgesetzt, daß
diese Anhänger außer der Verbindungseinrichtung eine Sicherungsverbindung
aufweisen (Kette, Seil usw.), die bei Bruch der Verbindungseinrichtung
verhindert, daß die Anhängedeichsel den Boden berührt,
und die dem Anhänger noch eine gewisse Führung gibt.
Hierzu die Erläuterung:
In langjähriger Auslegungspraxis des KBA (auch gestützt durch Erl 57 zu § 41
StVZO wird bei Anh der KlasseO1 ohne Bremsanlage keine Sicherungsverbindung
gefordert. Andere Mitgliedstaaten fordern jedoch auch bei Anh ohne Bremsanlage
eine zusätzliche Sicherungsverbindung.
Es bleibt also festzuhalten, das einachsige Anhänger < 1,5t tatsächlich keine Abreißseile haben müssen. Dafür jedoch das "feste" Seil
Hier noch mal der Erlass zum §41 StVZO:
Sicherungsseil für ungebremste Anh. Art 1 der Rili 71/320/EWG erfaßt bestimmte
Klassen von Kfz u deren Anh, wobei Anh der Klasse 01 gemäß Anhang I, Abschnitt
2.2.2.1 nicht mit einer Betriebsbremsanlage ausgerüstet sein müssen. Sindd iese
Anh jedoch mit einer Betriebsbremsanlage ausgerüstet, so unterliegen sie den
Vorschriften für die Anh der Klasse 02.
In Anhang I Abschnitt 2.2.2.9 sind Anforderungen an die Beschaffenheit von
Bremsanlagen im Hinblick auf das plötzliche Abreißen der Verbindungseinrichtung
während der Fahrt definiert.
Dieses Anforderungsprofil stellt sich wie folgt dar:
1 Grundsätzlich müssen alle mit einer Bremsanlage ausgerüsteten Anh mit
einer Einrichtung versehen sein, die bei einem Abreißen der Verbindungseinrichtung
während der Fahrt eine selbsttätige Bremsung des Anh bewirkt.
2 Beträgt das zul Gesamtgewicht des mit einer Bremsanlage ausgerüsteten
Anh jedoch nicht mehr als 1,5 t, kann auf die unter 1 beschriebene Einrichtung
verzichtet werden, sofern der Anh außer der Verbindungseinrichtung
eine Sicherungseinrichtung (Kette, Seil usw.) aufweist, die bei Abreißen der
Verbindungseinrichtung verhindert, daß die Anhängerdeichsel den Boden
berührt u die dem Anh noch eine gewisse Führung gibt.
Bei Anh der Klasse 01 – sofern mit einer Bremsanlage ausgerüstet – und Anh der
Klasse 02, deren zul Gesamtgewicht 1,5 t nicht übersteigt, kann also anstelle der
grundsätzlich geforderten Abreißeinrichtung gemäß 1 die unter 2 beschriebene
Sicherungsverbindung treten.
Ich hab sogar schon ein Abreißseil während der Fahrt verloren, weil der Splint an der Hebelmechanik sich rausgerappelt hat. Da ist der Schlüsselring nicht schlechter!
Ansonsten wird meiner Meinung nach die Hollandöse total unterschätzt. Das pucklige Ding gibt einem schon ein besseres Gefühl...
Ist nur leider bei abnehmbaren Anhängerkupplungen nicht zulässig.da muss das Seil mit einem festen Teil des Fahrzeugs verbunden sein.
Bei mir bietet sich da nur die Abschleppöse an,fester geht nicht.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 6. September 2022 um 20:52:28 Uhr:
Und das ist nicht so abwegig, da DEKRA HU macht, und Schiris in der Bundesliga machen.
Wir erfinden ein neues Programm: HU-Livestream ... direkt aus der Halle. Da kann man(n) bestimmt ein attraktives Skype-Packet rausschnüren.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 7. September 2022 um 13:39:43 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 6. September 2022 um 20:52:28 Uhr:
Und das ist nicht so abwegig, da DEKRA HU macht, und Schiris in der Bundesliga machen.Wir erfinden ein neues Programm: HU-Livestream ... direkt aus der Halle. Da kann man(n) bestimmt ein attraktives Skype-Packet rausschnüren.
Wobei ich mich da glaube ich korrigieren muss.
Die Partnerschaft (Sponsoring) zwischen DEKRA und dem DFB endete 2021 nach 18 Jahren. So heißt es aus offizieller Seite.
Hi
Heute Termin TÜV bei GTÜ und was sagt der Prüfer nach dem Anlassen der Wintermöre:
( 1993 Passat )
Die Servopumpe ist kaputt, " sind die Bremsdruckleitungen bei dem Baujahr meistens durch"
Kurze Diskusion, keine Prüfung, dann bin ich wech.
Kurzerhand zur DEKRA ohne Termin und siehe da, Mängel vorhanden, nix wildes, AU bestanden.
Das Beanstandete wird erledigt und gut. ( nix Servopumpe kaputt )
Tom
Ich hab meine Prüfstation definitiv gefunden. Die Prüfer da sind immer der Hammer 😁
War letzten Freitag dort.
Ein paar Tage zuvor hat der Krümmer nen heftigen Riss bekommen. Wenn er kalt ist klingt er wie ein Maybach V12 von 1944, nach Abgasen stinken tut er auch. Wenn er warm wird, wird es was besser, aber man hört und riecht es dennoch. Der neue Krümmer liegt schon Zuhause, bin aber trotzdem zur HU, um zu wissen was ich noch machen muss. Autochen ist ja schließlich 21 Jahre alt und hat 210tkm runter.
Mir war also vollkommen klar: ich fahr da hin, um durchzufallen.
Dann fiel ihm noch Korrosion auf der Bremsleitung im Radkasten auf. Da fragte er mich doch Tatsache:"ich weiss nicht ob ich das jetzt als EM oder als Hinweis aufschreiben soll". Ich hab die Chance natürlich direkt genutzt und ihm erklärt, dass es ja eh nur in meinem Interesse wäre und ich das so oder so direkt behebe...
Zum Krümmer kein Wort. Nur wie erstaunlich gut das Auto und vor allem das Blech wäre, man "würde was anderes erwarten, wenn das Auto auf den Hof kommt". EY! Gemeinheit.
Ich weiss auch nicht warum, aber ich kam jedenfalls mit frischer HU nach Hause! 😁
Welche Smileys verwendet derjenige, der dein Auto nächste Woche nichtsahnend als Gebrauchtwagen mit "TÜV neu" erwirbt?
https://www.motor-talk.de/.../...t-von-tuev-pruefern-t6608299.html?...
...das nennt sich aber auch Hauptuntersuchung und nicht Verkaufs-/Kaufuntersuchung.
Wer sich beim Gebrauchtagenkauf auf eine Plakette / einen HU-Bericht verläßt dem ist nicht mehr zu helfen.