Nutzungsausfallentschädigung beantragen...
Moin,
hatte vor kurzen einen kleinen unfall mit meinem 3monate alten golf v...
der andere Fahrer war schuld und die versicherung von ihm hat auch die kosten übernommen.
in der zeit wo der wagen in der werkstatt war haben ich keinen leihwagen genommen und möchte jetzt gerne für die zwei tage bei der gegnerishcen versicherung eine nutzungsausfallentschädigung beantragen. wie wird das gemacht?
Ein schreiben von der volkswagen werkstatt habe ich das der wagen in dem zeitraum in der werkstatt war.
habe eben noch von einer aufwandspauschale gehört, was hat es damit auf sich?
ich hoffe ihr könnt mir helfen
grüße
thorben
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Setze der Versicherung noch eine Zahlungsfrist von sieben Tagen.
1.) Zu kurze Fristen sind unbeachtlich und setzen allenfalls eine angemessene Frist (in der Regel 14 Tage) in Gang.
Schon bei normalem Postlauf sind Fristen von 7 Tagen unsinning, denn es ist allgemein bekannt (oder sollte es zumindest sein), dass im gewöhnlichen Geschäftsablauf mit einer Erledigung innerhalb dieser Frist nicht gerechnet werden kann. (Wenn es im Einzelfall doch klappt, ist das das Verdienst des Sachbearbeiters, der keine Rückstände hat und nicht des Fristsetzers😁)
2.) Wozu überhaupt die Fristsetzung?
Sie wird den Versicherer kaum beeindrucken. Er wird den Nutzungsausfall zahlen, sobald das Poststück "an der Reihe" ist. Besondere Dringlichkeit ist da nicht zu erkennen.
Auch ist nicht zu erkennen, dass der Versicherer beabsichtigt, den Nutzungsausfall überhaupt nicht zu zaheln. Warum auch nicht?
Ich verstehe solche Tipps ehrlich nicht, denn offenbar ist hier die Regulierung doch völlig problemlos abgelaufen. Jedenfalls hat der TS nicht anderes berichtet.
Gruß
Hafi
186 Antworten
Hallo an alle, die mich und meinen Fall bzw. den von meiner Frau schon kennen 😉
Stand bei uns ist Warten! Anwaltsfrist bis 10.02.
Allerdings meinte meine Anwältin, der Nutzungsausfall müsse konkret nachgewiesen werden. Ich dachte, wenn der Gutachter die Rep. bestätigt, zahlt Vers. Ausfall wie im Gutachten ausgewiesen.
Ist da tatsächlich ein weiterer Nachweis nötig? Wie machen wir das? Auto war 2 Tage in der Werkstatt (Rechnung vorhanden, aber leicht *räusper* niedriger als Gutachtenermittlung. Darauf steht außerdem nix von Reparaturdauer.
Andererseits ist sie in der Zeit mit meinem Wagen gefahren und ich hab mich von Kollegen mitnehmen lassen. So gesehen hatte sie als Anspruchsstellerin ja keinen Ausfall. Da die vers. vorab schon mal erwähnte, dass kein Nutzungsausfall gezahlt werde, wenn ich selbst am Wochenende reparierte, denn da stünde das Auto ja eh rum... 😠 rechne ich hier mit Problemchen.
Wie kommen wir an 3 Tage Nutzungsausfallentschädigung, wie der Gutachter vorausgesagt hat?
Was ist wenn dir die Werkstatt einen 3 Zeiler schreibt. Das Fahrzeug von .... mit Kennzeichen.....
war vom ..... bis... zur Unfallinstandsetzung in unserer Werkstatt. Datum Unterschrift.
Gruß
Frank
Klar, das wär möglich. Aber ich krümme für DIESE Vers. keinen Finger mehr, zumindest nicht mehr als nötig. Daher möchte ich wissen, ob ich weitere Nachweise bringen MUSS, nicht welche ich bringen könnte.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Klar, das wär möglich. Aber ich krümme für DIESE Vers. keinen Finger mehr, zumindest nicht mehr als nötig. Daher möchte ich wissen, ob ich weitere Nachweise bringen MUSS, nicht welche ich bringen könnte.
Das kann dir deine Versicherung sagen. 😁
Beispiel:
Wenn du von mir Kohle haben möchtest, z.B. für 3 Tage Nutzungsausfall, dann möchte ich von dir den Nachweis, dass du 3 Tage Nutzungsausfall gehabt hast.
Kein Nachweis = keine Kohle.
Gruß
Frank
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Du verstehst mich nicht: Lt. Gutachten 3 Rep-tage. Meine Frage ist: Wenn der Gutachter jetzt erfolgte Rep. bestätigt, muss das der Vers. als Nachweis juristisch reichen? Oder haben die ANSPRUCH auf mehr Nachweis?
Ich verstehe dich sehr genau. Du möchtest ohne Nachweis etwas kassieren, was dir nicht zusteht.
Wenn das Auto 2 Tage zur Reparatur war, hattest du nur 2 Tage Nutzungsausfall.
Also stehen dir auch nur 2 Tage und nicht 3 Tage zu. Du aber willst unbedingt 3 Tage und damit die Versicherung bescheißen. Und von uns möchtest du noch die Tipps, wie du das am Besten anstellen kannst.
Ohne Gruß
Frank, der kriminelle Machenschaften nicht unterstützt.
Ich lasse mir von dir hier keine kriminellen Machenschaften unterstellen! Das ist eine bodenlose Frechheit, wie du hier auf meine sachliche Anfrage persönliche Vorwürfe loswirst! Bitte antworte nie wieder auf Anfragen meinerseits.
Von dir möchte ich bei GAR NICHTS Hilfe, denn du hast hier eindeutig bewiesen, dass du dazu nicht fähig bist.
Vermutlich vor allem deshalb, weil du die Rechtslage nicht kennst: Der Gutachter hat die Kosten ermittelt, die mir zur Wiedergutmachung des Schadens zustehen. Punkt. Aus. Zweitens deshalb, weil du immernoch nicht meine Frage kapiert hast, denn ich Frage nach dem WIE des Nachweises und nicht, wie ich mein Geld OHNE Nachweis bekomme.
Wenn dann sind in dieser Sache die Versicherungen diejenigen, denen man kriminelle Machenschaften unterstellen könnte, weil sie Geschädigten nicht das zahlen, was ein vereidigter SV als für die Geschädigten zu zahlende Entschädigung bestätigt hat.
Ein halbwegs intelligenter Primat kann aus den verschiedenen Beiträgen hier im Forum erkennen, das in der Versicherungswirtschaft hier ein System zu dieser Vorgehensweise existiert. Dass dir das nicht gelingt, liegt vermutlich daran, dass du die eingangs gemachte Voraussetzung zu dieser Erkenntnisfähigkeit nicht erfüllst.
@3ditiom:
Geht das Theater mit Dir jetzt schion wieder los?
Den letzten Thread musst man wegen Deines Dünnsinns schließen und jetzt fängt das Polemisieren hier wieder an?
Du bist anwaltlich vertreten, also lass Deine Anwältin ihren Job machen. Dann wirst Du sicher bekommen, "was Dir zusteht".
Ich glaube nicht, dass hier noch jemand Interesse hat, Deine Fragen zu beantworten.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Ich lasse mir von dir hier keine kriminellen Machenschaften unterstellen! Das ist eine bodenlose Frechheit, wie du hier auf meine sachliche Anfrage persönliche Vorwürfe loswirst! Bitte antworte nie wieder auf Anfragen meinerseits.
Von dir möchte ich bei GAR NICHTS Hilfe, denn du hast hier eindeutig bewiesen, dass du dazu nicht fähig bist.
Na ja, kannst mich ja auf Ignore stellen. 😁
Du schreibst..... Fahrzeug war 2 Tage in der Werkstatt = 2 Tage kein Fahrzeug = 2 Tage Nutzungsausfall.
Du möchtest aber lt. Gutachten 3 Tage Nutzungsausfall, möglichst ohne Nachweis.
Kann man alles in deinen Post's nachlesen.
Ohne Gruß
Frank, der in einen freien Forum seine eigene Meinung schreibt und den ein 3dition nicht beleidigen kann. 😁
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Der Gutachter hat die Kosten ermittelt, die mir zur Wiedergutmachung des Schadens zustehen. Punkt. Aus.
Und du warst in der Werkstatt, und hast den Schaden lt. Gutachten reparieren lassen, dort wurden nur 2 Tage benötigt, also stehen dir nur 2 Tage Ausfallentschädigung zu.
Wenn die Werkstatt plötzlich höhere Kosten als im Gutachten veranschlägt, würdest du doch auch nicht den Mehrpreis zahlen, sondern über die Versicherung abrechnen, umgekehrt ist es das selbe, nur die tatsächlichen anfallende Kosten werden erstattet.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Zweitens deshalb, weil du immernoch nicht meine Frage kapiert hast, denn ich Frage nach dem WIE des Nachweises und nicht, wie ich mein Geld OHNE Nachweis bekomme.
Das WIE wurde dir doch schon vor ca.6 Postings erläutert.
Wieso sind hier im Vers.-Forum soviele Halbhirne unterwegs? Und wieso scheinen die alle bei Vers. zu arbeiten?
@Hafi: Der Thread den du meinst wurde wegen einiger anderer Teilnehmer geschlossen und nicht meinetwegen. Das kann jeder genau nachlesen im Verlauf als auch in der abschließenden Aussage des Mod. Versuche doch mal von deiner berufl. Sicht runterzukommen und dich in die Lage der min. genauso zahlreich hier vertretenen User von der anderen Seite deines Schreibtisches hineinzuversetzen, anstatt mich hier zu beleidigen. Ich habe niemanden hier zuerst angegriffen, sondern eine sachl. Frage gestellt.
Das im übrigen auch nur, weil ich die Anwältin schon lange und auch privat kenne und ihr gerne Arbeit abnehme, wo ich kann. An so einer Durchsetzung von Restzahlungen verdienen Anwälte einen Hungerlohn. Da ist es jawohl selbstverständlich, dass man als Mandant mitarbeitet, wo man kann. Abgesehen davon, dass ich das immer tue, wenn es um MEINE Belange geht. Ein Anwalt ist nur dann richtig gut, wenn sein Mandant vernünftig mitarbeitet.
@Kai: Das Fzg war 2 Tage in der Werkstatt, ist aber vorher und nachher von mir weiter repariert worden. Das WIE wurde nicht erläutert, da ich wissen wollte, ob der Reparaturnachweis des Gutachters ausreicht. Wenn nicht, frage ich mich, welchen Sinn der Nachweis der Reparatur dann hat.
Aber ich gebs auf mit euch. Es hat einfach keinen Sinn, zumindest nicht, solange Dellenzaehler offline ist, den ich von hier herzl. grüße. 😉
Ne, ist schon klar.
Es sind immer die anderen.
Alles Halbhirne, außer 3dition.
Aber das ist wie mit den Geisterfahrern: "Einer soll hier falsch fahren? Das sind doch hunderte!!"
*ROFL*
Weißt Du was, ich werd meine Zeit nicht mit Dir verschwenden. Und ich glaub auch nicht, dass Delle das anders sieht.
Geh besser woanders spielen oder hilf Deiner Anwältin. Die freut sich sicher.
*undnochmalROFL*
Hafi,
der sich, wie Frank, von Dir nicht beleidigen lässt und 3dition ab jetzt ignoriert...
Von mir auch nur der Rat: Lass deine Anwältin ihren Job machen. Das hat nichts mit Arbeit abnehmen zu tun, was du hier gerade machst und sie würde es sicher alles andere als gut finden.
Im Moment der Mandatserteilung überlässt du alles! dem RA und daran sollte man sich halten. Die Versicherung hält sich ohnehin daran, weil sie mit dir kein Wort reden wird, du bist für sie nämlich kein Gesprächspartner mehr.
Deine Sichtweise konnte ich schon im ersten Thread nicht verstehen, aber damit stehe ich nicht allein, das beruhigt wiederum.
Wenn die Versicherung deine von dir gewählten Nachweise (aus vielleicht gutem Grund?) nicht anerkennt, können du und deine RAin gemeinsam nackt auf dem Tisch tanzen, die Auffassung der Versicherung wird sich deshalb nicht ändern.
Unbenommen bleibt dir natürlich wie immer der Klagweg.
Gruß
traumzauber
@3dition
Beleidigungen haben hier nichts verloren und sind auch durch nichts zu rechtfertigen. Du solltest mal Deine Verhaltensweise hier kritisch hinterfragen, statt auf allem und jedem einzuschlagen, dessen Kommentar nicht deinen Vorstellungen und Wünschen entspricht.
Man sollte schon eine gewisse Umgangskultur pflegen und gegenseitigen Respekt walten lassen. Das sollte für jede Diskussion gelten, auch im Internet und auch in diesem Versicherungsforum.
Ich habe hier nur auf persönliche Angriffe auf mich reagiert, die unter aller Kanone waren so dass auch ich beleidigend wurde. Niemand wird von mir hier einen Beitrag finden, in dem ich jemanden angreife, nur weil mir seine Aussage inhaltl. nicht gefällt.
Aber es ist doch komisch: In dem anderen Thread gab es einige wenige, die die Abrechnung auf Gutachterbasis grundsätzlich für verwerflich halten (was sie von mir aus ja können, jeder hat in einem Forum das Recht auf seine Meinung, sofern nach pers. Meinung gefragt ist. Ich und viele andere sehen und sahen die Sache anders, aber entscheidender ist, dass die aktuelle Rechtssprechung auf meiner Seite ist). Und genau diejenigen melden sich nun wieder zu Wort, genauso wenig hilfreich in der Sache, im gleichen Tonfall und witzigerweise wieder mit dem Versprechen, mit mir nicht mehr zu kommunizieren. Das haben sie damals schon versprochen und weder damals noch jetzt eingehalten.
Lasst euch doch bitte in dieser Hinsicht beim Wort nehmen!
Ich habe hier ausschl. nach Fakten gefragt (genügt der Rep.-Nachweis durch SV, um den im Gutachten ausgewiesenen Nutzungsausfall zu erhalten), bekam aber Antworten, die inhalt. nicht die Frage beantworteten, statt dessen ausschließl. von denen, die schon damals mich persönl. angegriffen haben, erneute Beleidigungen.
Wenn es jemandem nicht passt, dass ich gem. aktueller Rechtssprechung einen Unfallschaden abrechne (die pers. Gründe, zu denen "Bereicherung" nicht gehört, habe ich in dem anderen Thread dargelegt, sie spielen aber keine Rolle), dann kann er max. seine Meinung ohne pers. Angriffe äußern, aber rumspamen oder gar beleidigen muss jawohl nicht sein.
@traumzauber:
1. Bislang hat die Vers. noch gar nicht um einen Nachweis für NU-Ausfall gebeten, also ist dein Einwand, die Vers. würde ihre Meinung auch nicht ändern, zu früh. Ich frage mich immer vorher, wie meine Chancen sind, bevor ich von jemandem etwas fordere. Denn aus den Chancen ergibt sich auch das Wie (Art und Weise, ggf. Tonfall).
2. Warum soll man sich komplett rausziehen, sobald man einen Streitfall einer Anwältin übergibt? Natürlich spricht man nicht selbst und schon gar nicht ohne Wissen der Anwältin mit der gegnerischen Seite, aber jeder GUTE Anwalt wird sich freuen, wenn sein Mandant mitarbeitet. Dazu muss man natürlich ein gutes Verhältnis zueinander haben, damit der Anwalt die Hilfe nicht als Besserwisserei empfindet. Und man muss helfen können und seinen persönl. Fall mit pers. Distanz aus dem juristischen Auge betrachten können, also nicht, was hätte ich gerne, sondern was steht mir juristisch zu und wie kann ich das juristisch durchsetzen. Aber es bleibt wohl jedem selbst überlassen, wie er mit seinem Anwalt umgeht. Ich habe mit dem Teamwork immer sehr gute Erfahrungen gemacht.