Nutzungsausfallentschädigung beantragen...
Moin,
hatte vor kurzen einen kleinen unfall mit meinem 3monate alten golf v...
der andere Fahrer war schuld und die versicherung von ihm hat auch die kosten übernommen.
in der zeit wo der wagen in der werkstatt war haben ich keinen leihwagen genommen und möchte jetzt gerne für die zwei tage bei der gegnerishcen versicherung eine nutzungsausfallentschädigung beantragen. wie wird das gemacht?
Ein schreiben von der volkswagen werkstatt habe ich das der wagen in dem zeitraum in der werkstatt war.
habe eben noch von einer aufwandspauschale gehört, was hat es damit auf sich?
ich hoffe ihr könnt mir helfen
grüße
thorben
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Setze der Versicherung noch eine Zahlungsfrist von sieben Tagen.
1.) Zu kurze Fristen sind unbeachtlich und setzen allenfalls eine angemessene Frist (in der Regel 14 Tage) in Gang.
Schon bei normalem Postlauf sind Fristen von 7 Tagen unsinning, denn es ist allgemein bekannt (oder sollte es zumindest sein), dass im gewöhnlichen Geschäftsablauf mit einer Erledigung innerhalb dieser Frist nicht gerechnet werden kann. (Wenn es im Einzelfall doch klappt, ist das das Verdienst des Sachbearbeiters, der keine Rückstände hat und nicht des Fristsetzers😁)
2.) Wozu überhaupt die Fristsetzung?
Sie wird den Versicherer kaum beeindrucken. Er wird den Nutzungsausfall zahlen, sobald das Poststück "an der Reihe" ist. Besondere Dringlichkeit ist da nicht zu erkennen.
Auch ist nicht zu erkennen, dass der Versicherer beabsichtigt, den Nutzungsausfall überhaupt nicht zu zaheln. Warum auch nicht?
Ich verstehe solche Tipps ehrlich nicht, denn offenbar ist hier die Regulierung doch völlig problemlos abgelaufen. Jedenfalls hat der TS nicht anderes berichtet.
Gruß
Hafi
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186 Antworten
Bin ich Jesus ?
wächst mir Gras aus der Hose ? 😁
Schlüssel Nr. zu 2 und zu 3 bitte, Tag der Erstzulassung und KW Zahl. (bin zu Faul von PS* auf KW umzurechnen)
Dann gibt es Zahlen sonst nicht...........😛
*1,37 nicht das hier noch einer denkt, Delle kann das nicht, newa........😎
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Bin ich Jesus ?wächst mir Gras aus der Hose ? 😁
Schlüssel Nr. zu 2 und zu 3 bitte, Tag der Erstzulassung und KW Zahl. (bin zu Faul von PS* auf KW umzurechnen)
Dann gibt es Zahlen sonst nicht...........😛
*1,37 nicht das hier noch einer denkt, Delle kann das nicht, newa........😎
nicht 1,36 ... ?? 😕😛
Zitat:
Original geschrieben von bmw-teile
nicht 1,36 ... ?? 😕😛Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Bin ich Jesus ?wächst mir Gras aus der Hose ? 😁
Schlüssel Nr. zu 2 und zu 3 bitte, Tag der Erstzulassung und KW Zahl. (bin zu Faul von PS* auf KW umzurechnen)
Dann gibt es Zahlen sonst nicht...........😛
*1,37 nicht das hier noch einer denkt, Delle kann das nicht, newa........😎
delle meinte doch nur :
fakten ran und zahlen dann
und selbst dieses gibt zahlen nur wieder, die allerdings von den meisten akzeptiert werden.
der einzelfall, ist hierbei unberuecksichtigt.
Zitat:
Original geschrieben von bmw-teile
nicht 1,36 ... ?? 😕😛Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Bin ich Jesus ?
wächst mir Gras aus der Hose ? 😁
Schlüssel Nr. zu 2 und zu 3 bitte, Tag der Erstzulassung und KW Zahl. (bin zu Faul von PS* auf KW umzurechnen)
Dann gibt es Zahlen sonst nicht...........😛
*1,37 nicht das hier noch einer denkt, Delle kann das nicht, newa........😎
ups....... jetzt hast du mich erwischt......🙁
Hi und Sorry!
Bei 2.1 steht 0005
bei 2.2 steht 843 (die ersten Zahlen)ich glaub die braucht man auch für den Versicherungsabschluß, gell?
195 kW
Hab bei meiner Versicherung ja auch schon angerufen.......sowas haben wir nicht, war die Auskunft!
Bei der Gegnerischen auch, aber die wissen auch nicht weiter (oder winden sich wie ein Aal?! )...ich soll halt hinschreiben was für ein Auto, sie stufen das dann ein!!
Wenn die hören ist doch nur ein 1er, dann zahlen die vielleicht wie für einen Kleinwagen, aber nachdem ich bei euch hier gelesen habe, das es mit den kW zusammenhängt...?!
Würde schon gerne mal eine Forderung stellen, oder?
Für eure Bemühungen bedanke ich mich schonmal!
Ihr seid Klasse!!!
LG Schneggerle
Ein 130 mit 195 KW ? ist der getunt ? 😕
Sag mal die genaue Erstzulassung
Gruss
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ein 130 mit 195 KW ? ist der getunt ? 😕Sag mal die genaue Erstzulassung
Gruss
Delle
zitat der bmw homepage:
Der 6-Zylinder-Reihenbenzinmotor im BMW 130i.
Bei der Topmotorisierung sorgt die vollvariable Ventilsteuerung Valvetronic für eine optimale Leistungsentfaltung. So entfesselt das stärkste BMW 1er Triebwerk bei seidenweichem Lauf eine enorme Antriebskraft: Mit 195 kW (265 PS) beschleunigt der Sechszylinder von 0 auf 100 km/h in 6,0 Sekunden und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h.
So nun aber 🙂
Nutzungsausfallgruppe I
59 Euronen pro Tag.
Gruss
Delle
Hallo zusammen,
habe auch eine Frage zum Nutzungsausfall.
Mitte Dezember wurde mein bereits geparkter, erst ein halbes Jahr alter 207 schrottreif gefahren, Totalschaden. Die Versicherung hat auch bereits alles soweit erstattet, inklusive die 14 Tage Nutzungsausfall, die im Gutachten stehen.
Nun meine Frage: die 14 Tage gelten doch ab dem Datum, an dem ich das Gutachten erhalten habe? Vom Unfalltag bis zum Gutachtenerhalt sind fünf Tage vergangen, die ich nun auch noch gerne von der gegnerischen Versicherung zusätzlich erstattet haben würde. Schließlich weiß ich doch erst seit Gutachtenerhalt, dass es wirklich ein Totalschaden ist, was die Reparaturkosten wären, etc.
Habe heute das Ablehnungsschreiben der Versicherung erhalten, sinngemäß: Sie wären ja nciht schuld, dass das neue Auto so lange Lieferzeit gehabt habe, sie bezahlen laut Gutachten die 14 Tage.
Kann ich auch nachvollziehen, dass sie nicht mehr bezahlen als die 14 Tage, die im Gutachten ausgewiesen sind - aber dann doch auch bitte die 14 Tage seit Gutachtenerhalt?
Habe ich ein Recht, die 5 Tage, in denen das Gutachtne erstellt wurde, auch erstattet zu bekommen?
Ich kann mir doch schlecht ein neues Auto oder ein gleichwertiges Auto bestellen / kaufen, wenn ich noch gar nicht weiß, was mit dem beschädigten Auto ist?!
VLG und danke für Eure Hilfe,
groenlaenderin
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ein 130 mit 195 KW ? ist der getunt ? 😕Sag mal die genaue Erstzulassung
Gruss
Delle
sorry...an die EZ hab ich nicht gedacht! (11/05)
Dankeschön für die Auskunft. Ich setze mal diese 59 Euronen an.
Bin mal gespannt ob die das auch zahlen!
LG Schneggerle
Zitat:
Original geschrieben von groenlaenderin
Hallo zusammen,
habe auch eine Frage zum Nutzungsausfall.
Mitte Dezember wurde mein bereits geparkter, erst ein halbes Jahr alter 207 schrottreif gefahren, Totalschaden. Die Versicherung hat auch bereits alles soweit erstattet, inklusive die 14 Tage Nutzungsausfall, die im Gutachten stehen.
Nun meine Frage: die 14 Tage gelten doch ab dem Datum, an dem ich das Gutachten erhalten habe? Vom Unfalltag bis zum Gutachtenerhalt sind fünf Tage vergangen, die ich nun auch noch gerne von der gegnerischen Versicherung zusätzlich erstattet haben würde. Schließlich weiß ich doch erst seit Gutachtenerhalt, dass es wirklich ein Totalschaden ist, was die Reparaturkosten wären, etc.
Habe heute das Ablehnungsschreiben der Versicherung erhalten, sinngemäß: Sie wären ja nciht schuld, dass das neue Auto so lange Lieferzeit gehabt habe, sie bezahlen laut Gutachten die 14 Tage.
Kann ich auch nachvollziehen, dass sie nicht mehr bezahlen als die 14 Tage, die im Gutachten ausgewiesen sind - aber dann doch auch bitte die 14 Tage seit Gutachtenerhalt?Habe ich ein Recht, die 5 Tage, in denen das Gutachtne erstellt wurde, auch erstattet zu bekommen?
Ich kann mir doch schlecht ein neues Auto oder ein gleichwertiges Auto bestellen / kaufen, wenn ich noch gar nicht weiß, was mit dem beschädigten Auto ist?!VLG und danke für Eure Hilfe,
groenlaenderin
Also, wenn dein Auto nicht mehr Fahrbereit war, wovon man bei einem Totalschaden eigentlich ausgehen müsste ja. Hier wäre dann wohl der Ausfall ab dem Schadentag zu bezahlen, bis zu dem Moment wo du die Zahlen kanntest. Aber......... wenn dich der SV vorher evtl. fernmündlich über die Zahlen informiert hat, gilt wieder ab Kenntnis der Zahlen.
Wenn der SV nicht aus dem Quark kommt, ist das nicht dein Verschulden.
Aber 5 Tage für ein Gutachten im KH Schaden ist schon arg lang....🙁
Gruss
Delle
Danke schon mal für Deine Antwort.
Ne, Wagen war nicht mehr fahrbereit, musste abgeschleppt werden, konnte ihn noch nicht mal mehr aus der Parklücke ausparken, da er so vor den Baum gequetscht wurde 🙁
Es lag ein Wochenende dazwischen, der Unfall ist Mittwoch Abend passiert, das Auto wurde am Freitag vom SV inspiziert und am Dienstag habe ich das Gutachten erhalten.
Zahlen etc. wurden mir vorher nicht mitgeteilt.
Dann bin ich mal gespannt, wie die Versicherung reagiert.
unter diesen Umständen sollte sie mal lieber bezahlen. Wird wohl auch passieren, wenn du denen das noch mal sachlich so schilderst, meine ich...... 😉
Gruss
Delle
Danke, werde ich tun. Werde dann hier berichten, wie es ausgegangen ist. Jetzt schöpfe ich schon mal Hoffnung, dass doch gar nicht so schlecht aussieht, wie es im Brief heute erstmal klang. Danke!
ok, ja dass mach mal bitte so. Ist hier für die anderen auch gut zu wissen.
Gruss
Delle