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Nutzungsausfallentschädigung beantragen...

Moin,

hatte vor kurzen einen kleinen unfall mit meinem 3monate alten golf v...

der andere Fahrer war schuld und die versicherung von ihm hat auch die kosten übernommen.

in der zeit wo der wagen in der werkstatt war haben ich keinen leihwagen genommen und möchte jetzt gerne für die zwei tage bei der gegnerishcen versicherung eine nutzungsausfallentschädigung beantragen. wie wird das gemacht?

Ein schreiben von der volkswagen werkstatt habe ich das der wagen in dem zeitraum in der werkstatt war.

habe eben noch von einer aufwandspauschale gehört, was hat es damit auf sich?

ich hoffe ihr könnt mir helfen

grüße

thorben

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Setze der Versicherung noch eine Zahlungsfrist von sieben Tagen.

1.) Zu kurze Fristen sind unbeachtlich und setzen allenfalls eine angemessene Frist (in der Regel  14 Tage)  in Gang.

Schon bei normalem Postlauf sind Fristen von 7 Tagen unsinning, denn es ist allgemein bekannt (oder sollte es zumindest sein), dass im gewöhnlichen Geschäftsablauf mit einer Erledigung innerhalb dieser Frist nicht gerechnet werden kann. (Wenn es im Einzelfall doch klappt, ist das das Verdienst des Sachbearbeiters, der keine Rückstände hat und nicht des Fristsetzers😁)

2.) Wozu überhaupt die Fristsetzung?
Sie wird den Versicherer kaum beeindrucken. Er wird den Nutzungsausfall zahlen, sobald das Poststück "an der Reihe" ist. Besondere Dringlichkeit ist da nicht zu erkennen.
Auch ist nicht zu erkennen, dass der Versicherer beabsichtigt, den Nutzungsausfall überhaupt nicht zu zaheln. Warum auch nicht?

Ich verstehe solche Tipps ehrlich nicht, denn offenbar ist hier die Regulierung doch völlig problemlos abgelaufen. Jedenfalls hat der TS nicht anderes berichtet.

Gruß
Hafi

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Gern geschehen.....🙂

Abr die Mehrwersteuer hat hierbei nichts verloren. Der Nutzungsausfall ist Steuerneutral zu betrachten.

Wen du als Unternehmerin hier etwas geltend machen möchtest / würdest, dann wäre die Entschädigung von der Versicherung sowieso nur Netto, da du ja zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

Also, einfach nur die Beträge nach der Ausfallgruppe anfordern und gut ist......😎

Gruß

Delle

WOW, also jetzt hast du mir wirklich das Wochenende versüßt.
Hab vielen Dank für deine schnelle Hilfe!

Ach ja:
Genial, daß ich jetzt endlich weiß, wer den Imbusschlüssel erfunden hat:-)) Ist ein sehr multifunktional einsatzbares Werkzeug!!!!

Danke und ein schönes Wochenende
Karin

Rofl........😁

dir auch ein schönes Wochenende 😉

Wenn ich hier mal kurz auf die Euphoriebremse treten darf.....................

Offensichtlich handelt es sich hier um ein Firmenfahrzeug bzw. ein gewerblich angemeldetes und genutztes Fahrzeug.

Und dann ist leider Essig mit Nutzungsausfallentschädigung.

Pauschale Nutzungsausfallentschädigung sieht die Rechtsprechung nämlich nur bei privat genutzten und auch privat zugelassenen Fahrzeugen vor.

Bei gewerblichen Fahrzeugen kommen nur die (in diesem Falle niedrigeren) Vorhaltekosten in Frage.

Ein schönes Wochenende allerseits..............................

Hallo Herr Spielverderber....ähh Twelferider 😁

wo, bitte steht geschrieben, dass das Fahrzeug von Hasi-Mausi ( 😮 Bussi von Delle an Karin, keine Angst ich schütze dich vor dem bösen Spinnenonkel hier..😎) (auch) gewerblich genutzt wird und oder auch gewerblich "angemeldet" bist ?

Hä twelf..... na wo ??

Vorhaltekosten sind die Kosten, die ein Gewerbetreibender für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges aufwenden muss, sofern der Betrieb entsprechende Ersatzfahrzeuge im Fuhrpark bevorratet ("vorhaltet"😉.
Sollte dies nicht der Fall sein und kein Mietwagen in Anspruch genommen werden, muss differenziert werden.

1. ) Fahrzeug dient unmittelbar der Gewinnerzielung.
Hierbei ist der entgangene Gewinn zu ermitteln zuzüglich der Fixkosten für das nicht einsatzfähige Fahrzeug.

2.) Fahrzeug dient mittelbar der Gewinnerzielung und führt beim Ausfall zur Beeinträchtigung des betrieblichen Ablaufes.
Hier ist Nutzungsausfall in Ansatz zu bringen.

Such dir aus, was bei Karin hier Thema ist 😁

in diesem Sinne...........

Delle

Pass mal auf du Erbsendellenzähler😁

Es steht nirgends geschrieben, aber wenn hier schon jemand kommt und will Mehrwertsteuer auf die Nutzungsausfallentschädigung knallen und gibt selbst an, dass er (sie) selbstständig tätig ist, kann man zumindest davon ausgehen.

Und was wäre, wenn das Fahrzeug sowohl gewerblich, als auch privat genutzt werden würde?

Na jetzt?

Genau: Einzelfallabhängig.

So, der böse Spinnenonkel geht jetzt arbeiten.

Vorsicht, sonst hole ich mal Dr. Bob....😎

Das geht ganz schnell hier.......... 😁

Und dann hat es sich ausgespinnt..............hehe😮

Karin hat hier der "Versicherungsbrut" 😛 (Herrlich, endlich kann ich mal wieder stänkern gegen die dunkele Seite der Macht) richtig Geld gespart 🙂

Also:

43 Tacken auf den Tisch des Hauses für plueschhamster, sonst gibt es
(juristisch )verwendbare Beulen von Delle........😎

In diesem Sinne

allen ein schönes WE

Delle

Hallo ihr Beiden,

na da hab ich ja einen Stein ins Rollen gebracht 🙄
Erstmal vielen Dank euch beiden, daß ihr hier so tatkräftig diskutiert.
@Delle: Schönes Gefühl, einen starken Beschützer an der Seite zu haben 😁 aber wer um Himmels willen ist"Dr. Bob"? 😕
@Twelferider : Danke für deinen Beitrag

Ich denke, ihr habt beide recht, denn:

1. Das Fahrzeug ist wirklich gewerblich angemeldet
2. Es ist das einzige Fahrzeug und wird daher gewerblich wie auch privat genutzt
3. Es gibt also kein Ersatzfahrzeug und keinen Fuhrpark, demnach auch keine Vorhaltekosten
4. Das Fahrzeug dient nicht unmittelbar der Gewinnerzielung, denn ich habe ein Planungsbüro und kann meine Zeichnungen nicht während den Geschäftsfahrten machen 😉
5. Das Fahrzeug dient also nur mittelbar der Gewinnerzielung und hat beim Ausfall in der einen Woche glücklicherweise nur zu kleineren Beeinträchtigungen des betrieblichen Ablaufes geführt, da ich meine Kunden angerufen habe und wir die Besprechungen in meinem Büro geführt haben bzw. Besichtigungstermine um eine Woche verlegt haben.
Also denke ich, ist hier ein Nutzungsausfall angemessen!

Ich habe bei meinen Recherchen im Internet irgendwo auch mal gelesen, daß Versicherungen nicht abgeneigt davon sind, Nutzungsausfall anzuerkennen, da es oft schwierig und meist teurer ist, den entgangenen Gewinn zu ermitteln.

Aber vielleicht sollte ich der Versicherung schreiben, daß ich
a) kein Ersatzfahrzeug besitze und das Fahrzeug nicht unmittelbar der Gewinnerzielung dient.
b) mit einer Nutzungsausfallsentschädigung einverstanden bin (5x 43 Euro + 25 Euro Unkosten),
da lediglich eine Beeinträchtigung des betrieblichen Ablaufes stattgefunden hat.

Dann müßte das doch funzen, oder?

Allerliebste Grüße
Karin 😁

@karin
Dr.Bob ist ( u.a.) der doc der y-promies im australischen dschungel betreut(e) 🙂

Yep.........weil wegen die Spinne (Urwald und so...😁)

Aber, das ist auch ein guter Spitznahme für unseren Schreddi hier, finde ich mal seit eben....🙂

Also, wenn es hier mal wieder irgendwo rappelt, rufen wir doch einfach mal nach unserem

😁 Dr. Bob 😁

Gruß

Delle

Ach so ............... DER Dr. Bob 😁😁😁
Na sagt das doch gleich *hihi*

Also auf gut deutsch: Wenn die Versicherung Zicken macht, drohe ich denen mit Dr. Bob - dann müssten die eigentlich gleich kuschen, oder? 😉 Und wenn nicht, drohe ich Ihnen mit verwertbaren Beulen von Delle !!!!!!!!!!!!!! handgefertigt mit dem Imbus-Schlüssel!!!

Jungs, ihr seid einfach klasse! Ich danke euch! 😉

Sonnige Grüße
Karin 😁

Zitat:

Original geschrieben von plueschhamster


Jungs, ihr seid einfach klasse!

natuerlich sind wir das, je nach sichtweise 😉

(einig simmer ned immer 🙂 )

und das ist auch gut so ..

Harry

Hallo!

Ich brauche dringend eure Hilfe!
Nach einem Auffahrunfall möchte ich Nutzungsausfall geltend machen und nun finde ich in keiner Tabelle mein Fahrzeug.

Ich fahre einen BMW 130i, BJ. 05. , ( ich weiß nicht, spielen die PS eine Rolle, es sind 265 ?! )

Unter welcher Kategorie ist dieses Modell denn eingestuft?

Liebe Grüße und ein herzliches Dankeschön im Vorraus

Schneggerle

Zitat:

Original geschrieben von FriedrichM


Wow... Blitzantwort. Mir hat die Versicherung nämlich nur Klasse D, 38 €/Tag angeboten!

Hallo,

wenn das Auto > 5 Jahre alt ist, stufen die Versicherer oft beim Nutzungsausfall eine Stufe runter. Ob das rechtens ist, kann ich leider nicht sagen, ist aber wohl üblich.
Ich habe kürzlich allerdings für unsern PKW EZ 2003 den Nutzungsausfall ungekürzt erhalten - also auf jeden Fall versuchen.

Gruss

Martin

Hi,

ja das ist wohl inzwischen unstreitig und wird auch in der Online Liste des Marktführers für Fahrzeugbeweretungen gleich so ausgegeben.

Die Klassen wurden übrigens ganz aktuell geändert.
Hab die Zahlen nicht im Kopf aber die beiden kleinsten Gruppen wurden abgewertet (a ist nur noch 23 meine ich).

Na, unser Dellenzähler hat die neue Liste bestimmt im Kopf.

Gruß

Hafi

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